:: 9/2017

Frühkindliche Bildung in Schulkindergärten

Differenzierte Förderung für Kinder mit Behinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf

Im Schuljahr 2016/17 wurden rund 4 400 Kinder in den 256 Schulkindergärten Baden-Württembergs betreut. Mit 68 % waren Jungen hierbei deutlich überproportional vertreten. Der Anteil der ausländischen Kinder ist im Vergleich zum Vorjahr um 27 % gestiegen. Die Schulkindergärten bieten eine umfangreiche sonderpädagogische Förderung, um Kindern mit Behinderungen den Besuch regulärer Kindertageseinrichtungen, Grundschulen oder Sonderschulen zu ermöglichen.

Vorschulische Einrichtungen für Kinder mit Behinderungen

Während Schulkindergärten in den meisten Bundesländern an Grundschulen angegliederte Einrichtungen für schulpflichtige aber noch nicht schulreife Kinder darstellen,1 handelt es sich bei Schulkindergärten in Baden-Württemberg um Vorschulen für Kinder mit besonderem Förderbedarf.

Das Angebot der Schulkindergärten in Baden-Württemberg richtet sich an Kinder mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Kinder ab 3 Jahren bzw. an Kinder mit körperlichen Behinderungen ab 2 Jahren, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde. Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes an einem Schulkindergarten ist die Zustimmung der Eltern. Ziel ist es, die Kinder auf den Besuch regulärer Kindertagesbetreuungsangebote oder einer Schule vorzubereiten.

Gut zwei Drittel der betreuten Kinder sind Jungen

In Baden-Württemberg bestanden im Schuljahr 2016/17 insgesamt 679 Gruppen in 256 Schulkindergärten. Betreut wurden hier 4 369 Kinder mit Behinderungen. 99 % der Kinder waren im klassischen Kindergartenalter von 3 bis unter 6 Jahren. Gemessen an allen Kindern dieser Altersgruppe in Baden-Württemberg besuchten 1,1 % einen Schulkindergarten. Knapp ein Drittel (1 403) der betreuten Kinder waren Mädchen, die überwiegende Mehrzahl waren Jungen (2 966). Der Anteil der Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist von 12,6 % im Schuljahr 2015/16 auf 16 % im Schuljahr 2016/17 gestiegen (i-Punkt).

Schulkindergärten für geistig behinderte Kinder am häufigsten besucht

Unterschieden wird in Baden-Württemberg zwischen acht Arten von Schulkindergärten und zwar Schulkindergärten für:

  • Kinder mit geistiger Behinderung
  • Kinder mit körperlicher Behinderung
  • Kinder mit Sprachbehinderung
  • Kinder mit Lernbehinderung
  • hörgeschädigte Kinder
  • Erziehungshilfe
  • blinde Kinder
  • Kinder mit Sehbehinderung

Knapp 29 % der Schulkindergartenkinder besuchten einen Schulkindergarten für Kinder mit geistiger Behinderung, 28 % besuchten einen Schulkindergarten für Kinder mit körperlicher Behinderung. In einem Schulkindergarten für Kinder mit Sprachbehinderung wurden 27 % der Kinder betreut. Die restlichen 16 % verteilten sich auf die weiteren Schulkindergärten (Schaubild).

Deutliche Unterschiede im regionalen Vergleich

Das Angebot an Schulkindergärten ist regional unterschiedlich ausgeprägt. Sowohl die Anzahl der Einrichtungen, als auch die Anzahl der betreuten Kinder variieren stark.

Zwischen den Kreisen unterscheiden sich außerdem die Anteile der Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Schulkindergärten. Während der Anteil im Landkreis Sigmaringen lediglich 6,7 % betrug, besaß im Stadtkreis Pforzheim sowie im Enzkreis jedes zweite Kind in den Schulkindergärten eine ausländische Staatsangehörigkeit (Tabelle).

In 25 der 44 Stadt- und Landkreise konnten Kinder wegen Platzmangel zu Beginn des Schuljahres 2016/17 nicht aufgenommen werden. Mit 41 betroffenen Kindern war der Platzmangel im Stadtkreis Heilbronn am höchsten.

Gruppengrößen variieren stark

Die Förderung und Betreuung der Kinder in Schulkindergärten erfolgt in Kleingruppen. Die durchschnittliche Anzahl der Kinder je Gruppe reichte von 4,6 im Landkreis Hohenlohe bis zu 8,2 im Landkreis Calw. Der Landesdurchschnitt lag bei 6,4 Kindern.

Auch zwischen den Behinderungsarten unterschieden sich die Gruppengrößen in Schulkindergärten deutlich. Während in den Schulkindergärten für Kinder mit Sprachbehinderungen durchschnittlich zehn Kinder pro Gruppe betreut wurden, war die durchschnittliche Gruppengröße bei den sehbehinderten Kindern mit fünf Kindern nur halb so groß.

Betreuendes und pädagogisches Personal

Beim Personal wird in der Statistik der Schulkindergärten zwischen betreuendem und pädagogischem Personal (Lehr- und Erziehungspersonal) unterschieden. Im betreuenden Bereich waren im Schuljahr 2016/17 448 Personen (20 %) tätig, weitere 1 750 Personen bildeten das Lehr- und Erziehungspersonal (80 %). Die Hälfte des pädagogischen Personals waren Lehrerinnen und Lehrer. Davon waren 26,7 % Lehrerinnen und Lehrer mit Lehramtsprüfung Sonderpädagogik, 17,8 % Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Sonderpädagogik und 5,4 % Fachlehrerinnen und Fachlehrer für vorschulische Einrichtungen und musisch-technische Fächer. Der Anteil der Erzieherinnen und Erzieher am pädagogischen Personal lag bei 35,4 %, 5,4 % waren Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen und 9,4 % hatten einen anderweitigen Berufsausbildungsabschluss.

Der Frauenanteil am pädagogischen Personal betrug 93,5 %, der Männeranteil lag bei 6,5 %. 69 der 114 beschäftigten Männer waren Lehrer (61 %). Bei den in Schulkindergärten beschäftigten Frauen lag der Anteil der Lehrerinnen bei 49 %.

Während die Anzahl der Kinder in Schulkindergärten im Vergleich zum Schuljahr 2015/16 leicht gestiegen ist (+0,2 %), ist die Anzahl der tätigen Personen um 1,2 % gesunken.

Die Wahl zwischen integrativer und differenzierter Förderung

Für Kinder, die aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen auf besondere Förderung angewiesen sind, besteht in Baden-Württemberg bezüglich frühkindlicher Bildung die Wahl zwischen dem Besuch einer integrativen Kindertageseinrichtung und einem Schulkindergarten.

Im Vergleich zum Schuljahr 2015/16 ist die Anzahl der Kinder mit Behinderungen, die eine differenzierte Förderung in Schulkindergärten erhalten von 4 359 auf 4 369 gestiegen (+0,2 %). Die Anzahl der Kinder, die durch eine Eingliederungshilfe aufgrund einer körperlichen, geistigen, seelischen oder drohenden Behinderung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XII oder SGB VIII eine integrative Förderung in einer Kindertageseinrichtung erhalten,2 ist von 5 302 im Berichtsjahr 2015 auf 5 472 im Berichtsjahr 2016 gestiegen (+3,2 %).3

In einigen Fällen bestehen außerdem Kooperationen und Intensivkooperationen zwischen Schulkindergärten und Kindertageseinrichtungen. Dabei erhalten die Kinder sowohl differenzierte als auch integrative Förderung. Die Intensitäten der Kooperationen reichen von einzelnen gemeinsamen Aktivitäten bis hin zu dauerhaft gemischten Gruppen.

1 Diese Einrichtungen werden in Baden-Württemberg als Grundschulförderklassen bezeichnet.

2 Ohne Kinder die eine vorschulische Einrichtung (zum Beispiel Schulkindergarten) besuchen.

3 Der Stichtag für die Statistik »Kinder und tätige Personen in Tageseinrich­tungen« ist der 1. März eines jeden Jahres.