:: 10/2017

Die Ehen im Land sind wieder etwas stabiler

Zur Entwicklung der Ehescheidungen in Baden-Württemberg

»Angesichts hoher und steigender Scheidungsraten ist die Ehe objektiv und subjektiv zu einem riskanten Unternehmen geworden«, so die Einschätzung von Michael Wagner, Professor für Soziologie an der Universität zu Köln, im Jahr 2004.1 Tatsächlich ist in den vergangenen Jahrzehnten die Scheidungshäufigkeit stetig angestiegen und lag zuletzt bei annähernd 40 %. In den letzten Jahren deutet sich allerdings eine Trendwende an. Im folgenden Beitrag soll deshalb gezeigt werden, dass die Ehen in Baden-Württemberg tatsächlich wieder etwas stabiler geworden sind. Darüber hinaus werden weitere ausgewählte Ergebnisse der Ehelösungsstatistik für das Berichtsjahr 2016 vorgestellt.

Im Jahr 2016 wurden in Baden-Württemberg 19 664 Ehen geschieden. Damit ist die Zahl der Ehescheidungen zum 5. Mal in Folge gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Im Vergleich zu 2004, als mit 25 129 Scheidungen der bisherige Höchststand seit Bestehen des Landes Baden-Württemberg registriert wurde, sind die Scheidungszahlen sogar um gut ein Fünftel gesunken. Gegenüber 1990 lag die Zahl der Ehescheidungen im vergangenen Jahr allerdings um knapp ein Fünftel höher, seit 1980 hat sie sich sogar um über die Hälfte erhöht (Schaubild 1).

15 673 Kinder waren im Jahr 2016 von Scheidung betroffen

Parallel zur Entwicklung der Scheidungsfälle in den letzten Jahren hat sich die Zahl der von Scheidung betroffenen minderjährigen Kinder entwickelt. Nachdem deren Zahl bis auf die bisherige Rekordhöhe von annähernd 22 000 Kindern im Jahr 2004 anstieg, gab es 2016 knapp 15 700 minderjährige Kinder, deren Eltern sich scheiden ließen – immerhin knapp ein Drittel weniger als noch 2004.

Dennoch lag damit die Zahl der von einer Scheidung betroffenen Kinder im Jahr 2016 um rund ein Viertel höher als noch 1990. Dies beruht nicht nur auf der zuletzt höheren Scheidungszahl, sondern auch darauf, dass sich heute mehr Ehepaare mit zwei oder mehr Kindern unter 18 Jahren trennen als noch Anfang der 1990er-Jahre. Während 1990 etwa jede fünfte der seinerzeit geschiedenen Ehen zwei oder mehr minderjährige Kinder hatte, traf dies im Jahr 2016 auf fast jede vierte der gerichtlich getrennten Ehen zu (24 %). In genau der Hälfte aller Ehescheidungen hatten die Ehepaare zum Zeitpunkt der Scheidung keine Kinder unter 18 Jahren.

Scheidungen im 7. Ehejahr am häufigsten

Am häufigsten war im Jahr 2016 eine Scheidung im »verflixten« 7. Ehejahr (976).2 Am zweithäufigsten wurden Ehen im 6. Ehejahr (937) geschieden, gefolgt vom 8. (875) und 9. Ehejahr (861, Schaubild 2). Aber auch Ehescheidungen nach einer verhältnismäßig langen Zeit des Zusammenlebens waren keine Einzelfälle. So hatten Paare bei jeder sechsten der in 2016 geschiedenen Ehen das Jubiläum der Silberhochzeit bereits hinter sich. Bei 389 Ehepaaren erfolgte die Scheidung im Jahr des 25-jährigen Ehejubiläums, bei immerhin acht Paaren im Jahr der »goldenen Hochzeit«. Andererseits gab es im vergangenen Jahr fünf Paare, deren Ehen bereits im 1. Ehejahr wieder geschieden wurden.

Die durchschnittliche Ehedauer aller im Jahr 2016 geschiedenen Ehen lag bei rund 15 Jahren, im Jahr 1970 waren es dagegen noch lediglich 10 Jahre. Dieser in den vergangenen Jahrzehnten relativ stetige Anstieg der Ehedauer ist zum einen das Ergebnis der geburtenstarken Jahrgänge zu Beginn der 1960er-Jahre (»Babyboomer«). Denn die jetzt noch bestehenden Ehen dieser Generation sind damit bereits von längerer Dauer. Werden sie geschieden, gehen sie – da die Besetzungsstärken deutlich größer als bei den jüngeren Jahrgängen waren – folglich mit einem verhältnismäßig großen Gewicht in die Berechnung der durchschnittlichen Ehedauer ein.3 Zum anderen ist auch ein Verhaltenseffekt zu beobachten. Heute werden langjährige Ehen häufiger geschieden als früher. Und schließlich hat auch die Reform des Ehe- und Familienrechts zum 1. Juli 1977 dazu beigetragen, dass sich die durchschnittliche Ehedauer erhöht hat, weil sich durch diese Reform die Prozessdauer der Scheidungsverfahren deutlich verlängert hat.4

Von Interesse ist sicherlich auch, wie sich die Ehedauer entwickelt hat, die nicht durch Scheidung, sondern durch den Tod des Ehepartners gelöst wurde. Diese blieb gegenüber 1970 praktisch unverändert und lag sowohl damals als auch 2016 bei rund 40 Jahren (Schaubild 3). Die Paare haben zwar zuletzt deutlich später als noch vor rund 3,5 Jahrzehnten geheiratet; seither ist aber auch das durchschnittliche Sterbealter in einem ähnlichem Umfang angestiegen.5

Scheidungshäufigkeit hat sich seit den 1960er-Jahren mehr als verdoppelt, aber …

Nach wie vor werden die meisten Ehen durch den Tod eines Ehepartners getrennt. Ihre Zahl bewegte sich in den letzten Jahren in einer Größenordnung von etwas mehr als 40 000 Verwitwungen pro Jahr. Allerdings verliert die Institution »lebenslange Ehe« offensichtlich an Bedeutung. Nur noch zwei Drittel aller Ehelösungen beruhten in den letzten Jahren auf Verwitwung der Frau oder des Mannes, das übrige Drittel auf Ehescheidungen. Noch um 1970 waren dagegen etwa vier Fünftel der Ehelösungen auf den Tod eines Ehepartners zurückzuführen und nur ein Fünftel auf Ehescheidungen.

In den letzten Jahrzehnten stieg mit jedem jüngeren Heiratsjahrgang die Scheidungshäufigkeit an. Vom Heiratsjahrgang 1960 wurden etwa 15 % der seinerzeit geschlossenen Ehen geschieden. Für den Heiratsjahrgang 1970 traf dieses Schicksal auf jedes vierte Ehepaar zu, für den Jahrgang 1980 bereits auf jede dritte Ehe. Von den Paaren, die 1995 den Bund der Ehe eingingen, waren bis zum Jahr 2016 – also nach 21 Ehejahren – bereits 33 % geschieden. Die Prognose für diesen Heiratsjahrgang läuft auf eine Scheidungshäufigkeit von 39 % hinaus (Schaubild 4).6 Diese Scheidungsquote gilt für die im Jahr 1995 geschlossenen Ehen zu Beginn dieser Ehen. Interessant ist sicherlich auch, welches »Scheidungsrestrisiko« die noch bestehenden Ehen dieses Jahrgangs beispielsweise im Jahr 2017, also im 23. Ehejahr, haben. Dieses Risiko liegt rechnerisch »nur« noch bei 9 % (Schaubild 5).

… zuletzt waren die Ehen wieder etwas stabiler

Für jüngere Heiratsjahrgänge zeichnet sich ab, dass die Ehen zuletzt wieder etwas stabiler geworden sind. So wurden beispielsweise von den im Jahr 2005 geschlossenen Ehen bislang »nur« rund 19 % geschieden – für die Heiratsjahrgänge 1995 und 2000 lag der entsprechende Anteil nach den ersten 11 Ehejahren dagegen bei 21 % bzw. 22 %.

Dieser Trend hin zu etwas geringeren Scheidungshäufigkeiten zeigt sich auch dann, wenn nicht einzelne Heiratsjahrgänge sondern verschiedene Berichtsjahre miteinander verglichen werden. So ist die Scheidungshäufigkeit im Jahr 2016 gegenüber 2010 vor allem in den ersten Ehejahren zurückgegangen, also in den Jahren, in denen es relativ häufig zu Trennungen kommt (Schaubild 6).

Was sind die Ursachen dafür, dass die Scheidungshäufigkeit leicht zurückgeht, nachdem diese in den letzten Jahrzehnten stetig angestiegen ist? Entscheidend für den Rückgang dürfte sein, dass sich die Einstellung zum Heiraten weiter verändert hat. Die Ehe ist nicht mehr das, was sie früher einmal war. Sie ist kein Muss mehr. Sie ist zu einer Möglichkeit geworden. Denn Paare können heute genauso gut ohne Trauschein zusammenleben. Ehen, die vielleicht von Anfang an »unter keinem guten Stern« gestanden hätten, werden möglicherweise erst gar nicht mehr geschlossen und können damit auch nicht geschieden werden! Dass – wie gezeigt – die Scheidungshäufigkeit vor allem in den ersten Ehejahren zurückgegangen ist, spricht auch dafür, dass in den letzten Jahren »bewusster« geheiratet wurde.

Wenn Paare heute dennoch heiraten, dann sind sie im Schnitt deutlich älter als früher. Heute sind die Männer bei der ersten Eheschließung im Schnitt über 33 Jahre und die Frauen knapp 31 Jahre alt. Damit ist das Durchschnittsalter, in dem ledige Männer und Frauen vor das Standesamt treten, allein seit 1995 um über 3 Jahre angestiegen – und mit höherem Heiratsalter nimmt das Scheidungsrisiko tendenziell ab.7

Es könnte noch einen weiteren Grund für die etwas gesunkene Scheidungshäufigkeit geben, nämlich die hervorragenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die sich in einer geringen Arbeitslosigkeit und einem Höchststand bei der Erwerbstätigkeit widerspiegeln. Hierfür spricht das Untersuchungsergebnis von Fabio Franzese und Ingmar Rapp, wonach Arbeitslosigkeit das Trennungsrisiko von Ehen erhöht.8

»Stadt-Land-Gefälle« nicht mehr nachweisbar – regionale Unterschiede haben sich verringert

In regionaler Hinsicht zeigen sich weiterhin Unterschiede im Scheidungsverhalten. Die geringste Scheidungshäufigkeit gab es zuletzt im Ortenau-, Main-Tauber-, Ostalb- und Alb-Donau-Kreis sowie im Landkreis Schwäbisch Hall. In diesen Kreisen wurden im Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2016 von 10 000 Ehen jeweils rund 72 Ehen geschieden (Schaubild 7). Mit Abstand am höchsten war diese sogenannte spezifische Scheidungsziffer (i-Punkt) mit 101 Ehescheidungen je 10 000 Ehen in Mannheim.

Worauf sind diese regionalen Unterschiede zurück­zuführen? Jahrzehntelang galt, dass städtische Regionen höhere Scheidungsraten aufweisen als ländliche Gebiete. Tatsächlich war es Mitte der 1990er-Jahre noch so, dass alle Stadtkreise Baden-Württembergs eine überdurchschnittliche, und überwiegend ländlich geprägte Kreise die geringste, Scheidungshäufigkeit aufwiesen (Schaubild 7). Dieses »Stadt-Land-Gefälle« war zuletzt aber nicht mehr zu beobachten. So lag auf der einen Seite die Scheidungsrate im Zeitraum 2013 bis 2016 in immerhin fünf von neun Stadtkreisen (Karlsruhe, Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Heilbronn und Stuttgart) niedriger als im Landesdurchschnitt. Auf der anderen Seite zählten zuletzt auch zunehmend dünner besiedelte Landkreise zu denjenigen Gebieten mit einer überdurchschnittlichen Scheidungshäufigkeit.

Auffällig ist auch, dass sich die Spannweite, also der Unterschied zwischen den Kreisen mit der geringsten und der höchsten Scheidungshäufigkeit, in den vergangenen 2 Jahrzehnten deutlich verringert hat. 1993 bis 1996 war die Scheidungshäufigkeit in dem Kreis mit dem höchsten Wert noch doppelt so hoch wie in dem Kreis mit der geringsten Häufigkeit; 2013 bis 2016 lag dieser Unterschied nur noch bei 40 %.

Diese Entwicklung kann sicherlich als Angleichung der Lebensstile insbesondere zwischen Stadt und Land interpretiert werden – wohl auch bedingt durch die starken Umzugsaktivitäten der Bevölkerung in den letzten Jahrzehnten. Jährlich gibt es in Baden-Württemberg rund 1 Mill. Umzüge von einer Gemeinde in eine andere des Landes oder über die Landesgrenze hinweg. Damit zieht rein rechnerisch innerhalb eines Jahres etwa jeder elfte Einwohner des Landes einmal in eine andere Gemeinde um.

Gibt es andere Ansatzpunkte, um die regionalen Unterschiede in der Scheidungshäufigkeit zu erklären? Familiensoziologische Studien kamen zu dem Ergebnis, dass unter anderem folgende Faktoren die Scheidungshäufigkeit beeinflussen9 und damit – je nach soziodemografischer Zusammensetzung der Bevölkerung – das Niveau in den einzelnen Teilräumen bestimmen:

  • Gemeinsame Kinder mindern die Scheidungshäufigkeit. Die positiven Effekte der Kinder auf die Ehestabilität sinken aber mit zunehmendem Kindesalter und zunehmender Ehedauer. Kinderlose Ehen haben das höchste Scheidungsrisiko.
  • Ehen zwischen Deutschen und Ausländern haben im Vergleich zu Ehen zwischen Deutschen einerseits und Ehen zwischen Ausländern andererseits die höchste Scheidungshäufigkeit.
  • Protestanten und Konfessionslose haben ein höheres Scheidungsrisiko als Katholiken.
  • Ehen, in denen beide Partner erwerbstätig sind, werden häufiger geschieden als Ehen, in denen die Frau nicht berufstätig ist.
  • Das Risiko für eine Scheidung ist umso höher, je mehr die Frau im Vergleich zum Mann verdient.
  • Ehen, in denen die Frau ein höheres Bildungsniveau aufweist als der Mann, haben ein höheres Scheidungsrisiko als Ehen, in denen der Mann eine mindestens gleichwertige Bildung vorweist.
  • Ehen mit Wohneigentum werden seltener geschieden.

Ursachen für regionale Unterschiede unklar

Auf die Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs übertragen, zeigt sich allerdings, dass die regionalen Unterschiede beim aktuellen Scheidungsniveau – soweit überhaupt entsprechende Daten verfügbar waren – durch die oben genannten Zusammenhänge kaum erklärt werden können.10 Dies könnte unter anderem darauf zurückzuführen sein, dass, wie gezeigt, die Bevölkerung sehr mobil ist und sich auch dadurch die Lebensstile angeglichen haben. Hinzu kommt, dass nicht immer der Gerichtsbezirk für eine Scheidung zuständig ist, in dem die Ehepaare ihre letzte gemeinsame Wohnung hatten, sondern insbesondere derjenige, in dem einer der Eheleute mit seinen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern seinen neuen Wohnsitz hat.11

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Zahl der Scheidungen vor allem in den kleineren Stadt- und Landkreisen im Zeitablauf zum Teil nicht unerheblich schwankt. Das heißt, obwohl bei der Berechnung der Scheidungshäufigkeit in den Kreisen ein Durchschnitt aus 4 Jahren gebildet wurde (vergleiche Schaubild 7), können Zufallseinflüsse nicht völlig ausgeschlossen werden. Und schließlich könnte es auch sein, dass die von der Familienforschung in früheren Jahrzehnten festgestellten Zusammenhänge heute nur noch bedingt gültig sind, so zum Beispiel die oben genannte Aussage, wonach sich Protestanten häufiger als Katholiken scheiden lassen.

Festzuhalten bleibt, dass die Scheidungshäufigkeit in den letzten Jahren tendenziell leicht zurückgegangen ist und die regionalen Unterschiede kleiner geworden sind. Worauf die noch bestehenden regionalen Diskrepanzen zurückzuführen sind, lässt sich mit Daten der amtlichen Statistik nicht eindeutig belegen. Ebenfalls offen bleiben muss, ob die Scheidungshäufigkeit auch in Zukunft weiter sinken wird oder aber doch wieder (etwas) ansteigt, falls sich beispielsweise die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlechtern sollten. Die hohe Mobilität der Bevölkerung spricht zumindest dafür, dass sich die regionalen Unterschiede innerhalb des Landes weiter verringern dürften.

1 Wagner, Michael: Scheidungsrisiken in Deutschland aus soziologischer Sicht, in: Gewerkschaftliche Monatshefte, 2004, Ausgabe 7–8, S. 483.

2 Die Ehedauer ergibt sich statistisch aus der Differenz zwischen dem Jahr der Eheschließung und dem Jahr, in dem das Scheidungsurteil rechtskräftig wird. Da die Scheidung in den meisten Fällen erst nach einer 1-jährigen Trennungszeit ausgesprochen wird, sind Ehen faktisch bereits im 6. bzw. nach dem 5. Ehejahr am häufigsten zerbrochen.

3 Grünheid, Evelyn: Ehescheidungen in Deutschland: Entwicklungen und Hintergründe, in: BiB Working Paper 1/2013, S. 11 f., Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (Herausgeber).

4 Braun, Werner: Ehescheidungen 1984, in: Wirtschaft und Statistik, 3/1986, S. 188.

5 Ledige, verwitwete oder geschiedene Männer heirateten in Baden-Württemberg in den letzten Jahren im Schnitt mit 37 Jahren. Das durchschnittliche Sterbealter lag zuletzt bei knapp 76 Jahren. Männer, die sich nicht scheiden ließen, waren also im Durchschnitt rund 39 Jahre verheiratet. Da Frauen im Schnitt bereits mit 34 Jahren heiraten und ihr durchschnittliches Sterbealter mit gut 82 Jahren höher als das der Männer ist, ergibt sich sowohl für die Männer als auch die Frauen eine Ehedauer von 39 Jahren. Das spätere Heiratsalter sowie die geringere Lebenserwartung der Männer sind also die »limitierenden« Faktoren für die Ehedauer.

6 Diese Ergebnisse bilden eher eine Untergrenze der jeweils ermittelten Scheidungshäufigkeit ab, da aus Gründen der zeitlichen Vergleichbarkeit nur die Ehescheidungen in den ersten 30 Ehejahren berücksichtigt wurden; deren Anteil an allen geschiedenen Ehen lag beispielsweise im Berichtsjahr 2016 bei knapp 93 %.

7 Grünheid, Evelyn: Ehescheidungen in Deutschland: Entwicklungen und Hintergründe, in: BiB Working Paper 1/2013, S. 7, Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (Herausgeber).

8 Franzese, Fabio/Rapp, Ingmar: Der Einfluss von Arbeitslosigkeit auf das Trennungsrisiko von Ehen, in: Zeitschrift für Familienforschung, 2013, Heft 3, S. 331 ff.

9 Peuckert, Rüdiger: Familien im sozialen Wandel, 7. Auflage, 2008, S. 174 ff.

10 Ein statistischer Zusammenhang zwischen zwei Datenreihen kann mithilfe einer Korrelationsanalyse gemessen werden. Sehr häufig wird hierzu der Korrelationskoeffizient nach Bravais-Pearson berechnet, wobei dieser Werte zwischen −1 und + 1 annehmen kann. Ein Wert von +1 bedeutet hierbei ein sehr starker, positiver Zusammenhang, ein Wert von −1 ein sehr starker, negativer Zusammenhang. Der Korrelationskoeffizient nach Bravais-Pearson lag hier für alle untersuchten Variablen bei jeweils unter +/−0,3, was als schwacher bis nicht vorhandener Zusammenhang zu bewerten ist, je näher dieser Wert bei Null liegt.

11 Welches Gericht für eine Scheidung örtlich zuständig ist, ist in § 122 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geregelt.