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Nach »Brexit«: Einbürgerungen von britischen Staatsangehörigen mehr als verfünffacht

Ausgewählte Ergebnisse der Einbürgerungsstatistik 2016 für Baden-Württemberg

Im Zusammenhang mit dem Thema »Einbürgerungen« standen im Jahr 2016 zwei Aspekte im Mittelpunkt: Zum einen die Diskussion um die Novellierung der so genannten Optionspflicht, die unter dem Begriff »Doppelpass« geführt wurde, und zum anderen die möglichen Auswirkungen des »Brexit« auf das Einbürgerungsverhalten der britischen Staatsangehörigen. Neben diesen beiden Themen sollen im folgenden Beitrag ausgewählte Ergebnisse der Einbürgerungsstatistik 2016 näher beleuchtet werden, unter anderem die »Einbürgerungsbereitschaft« nach Staatsangehörigkeiten sowie die regionalen Unterschiede im Einbürgerungsverhalten innerhalb Baden-Württembergs.

Die Zahl der Ausländer steigt wieder an …

Die Zahl der Ausländer in Baden-Württemberg ist seit der Gründung des Landes enorm angestiegen. Zu Beginn der 1950er-Jahre besaßen lediglich knapp 60 000 Personen keinen deutschen Pass, Ende der 1960er-Jahre lebten bereits rund 500 000 Ausländer im Land und 1990 wurde die Marke von einer Million erstmals überschritten. Nach einem zwischenzeitlichen Höchststand im Jahr 1996 mit 1,29 Mill. ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ging die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer bis 2009 zurück. Seither stieg sie aber aufgrund der enormen Zuwanderung nach Baden-Württemberg wieder deutlich an und lag Ende 2015 bei 1,54 Mill. Darunter waren rund 950 000 Ausländer1, die sich seit mindestens 8 Jahren in Deutschland bzw. in Baden-Württemberg aufhalten und damit die für eine Einbürgerung im Regelfall vorgesehene Mindestaufenthaltsdauer erfüllen.

… ebenso die der Einbürgerungen

Ebenfalls erheblichen Schwankungen unterlag die Zahl der Einbürgerungen im vergangenen Vierteljahrhundert. Ursache hierfür war aber nicht nur die unterschiedliche Zahl an Ausländern und eine sich im Zeitablauf ändernde Einbürgerungsbereitschaft. Vielmehr sind diese Schwankungen auch auf rechtliche Änderungen zurückzuführen. So resultierten die in den 1990er-Jahren sehr hohen Werte vor allem daher, dass bis zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 1999 auch Spätaussiedler in der Einbürgerungsstatistik erfasst wurden. Hinzu kam, dass die Einbürgerungszahlen in den Jahren 2000 und 2001 »überhöht« waren, weil in diesen beiden Jahren ein Teil der Einbürgerungen nach der Übergangsregelung für Kinder des § 40b Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) vollzogen wurde, bei der nur bis zum 31. Dezember 2000 Anträge gestellt werden konnten.2

Ein aussagekräftiger Zeitvergleich ist deshalb nur ab dem Jahr 2002 möglich. Schaubild 1 zeigt, dass die Einbürgerungen im Südwesten bis 2008 zurückgingen und seither – mit Ausnahme des Jahres 2013 – stetig angestiegen sind und zwar auf rund 17 800 Einbürgerungen im Jahr 2016, dem höchsten Wert seit 2003.

Mehr als jeder 3. Eingebürgerte lebt seit mindestens 20 Jahren in Deutschland

Die Aufenthaltsdauer in der Bundesrepublik ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung. Um die Voraussetzungen für eine sogenannte Anspruchseinbürgerung zu erfüllen, müssen Ausländer – wie bereits angesprochen – grundsätzlich mindestens seit 8 Jahren in Deutschland leben. Ein relativ großer Anteil der Einbürgerungen entfällt deshalb auf Personen, die 8 bis 14 Jahre in Deutschland gelebt haben (30 %). Noch mehr, nämlich 37 % der Eingebürgerten, leben bereits seit mindestens 20 Jahren in Deutschland; bei den Männern sind es sogar 39 %, bei den Frauen 35 % (Schaubild 2).

Häufigste Einbürgerungen im Alter von 23 bis unter 35 Jahren

Etwas mehr als 5 100 Personen der im Jahr 2016 eingebürgerten Personen waren zwischen 23 und 34 Jahre alt; knapp 30 % der Einbürgerungen entfielen damit auf diese Altersgruppe. Jeder vierte Eingebürgerte war zwischen 35 und 44 Jahre alt. Lediglich knapp 800 oder 4 % der Ausländer, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, waren bereits 60 Jahre oder älter. Insgesamt wurden deutlich mehr Frauen als Männer eingebürgert (ca. 8 800 gegenüber ca. 6 800). Annähernd 2 200 der Eingebürgerten waren Minderjährige (Schaubild 3).

Jede sechste Einbürgerung betrifft türkische Staatsangehörige

Im Jahr 2016 wurden in Baden-Württemberg Ausländer aus insgesamt 140 Nationen eingebürgert. Mit Abstand am häufigsten – wie bereits in den Jahren zuvor – haben Türken die deutsche Staatsangehörigkeit erworben (2 948); jede sechste Einbürgerung betraf damit Personen mit einer türkischen Staatsangehörigkeit. Es folgten Einbürgerungen von Staatsangehörigen der Republik Kosovo (1 470) und Rumäniens (1 013). Unter den 15 Herkunftsstaaten mit der höchsten Zahl an Einbürgerungen waren zwei asiatische Staaten – Irak und Iran – sowie 13 europäische Staaten vertreten (Schaubild 4).

Zu dieser »Spitzengruppe« zählen neuerdings auch die Briten. 386 Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs ließen sich im Jahr 2016 einbürgern. Damit hat sich deren Zahl gegenüber 2015 – damals gab es lediglich 68 Einbürgerungen von Briten – mehr als verfünffacht. Dies ist mit Abstand der höchste Wert in den vergangenen 25 Jahren. Wie Schaubild 5 zeigt, gab es kaum Jahre, in denen nicht einmal die Zahl von 40 Einbürgerungen übertroffen wurde. Das Ergebnis im Jahr 2016 ist damit zweifelsohne eine Folge des »Ja« des britischen Volkes am 23. Juni 2016 zum »Brexit«.

Iraner und – seit neuestem – Briten lassen sich häufig einbürgern

Dass Mitbürgerinnen und Mitbürger aus der Türkei – absolut betrachtet – in Baden-Württemberg am häufigsten eingebürgert werden, überrascht wenig, weil diese die größte ausländische Bevölkerungsgruppe bilden. Wird deshalb die Zahl der eingebürgerten Personen auf die jeweilige Bevölkerungsgruppe bezogen, so ergibt sich ein anderes Bild. Die Einbürgerungsquote der türkischen Bevölkerung lag im Jahr 2016 bei 1,1 % und damit sogar leicht unter derjenigen der Ausländer insgesamt (1,2 %).

Deutlich höher war die Einbürgerungshäufigkeit insbesondere bei Personen mit einer iranischen Staatsangehörigkeit mit 4,3 % (Schaubild 6). Bereits an zweiter Stelle folgen die britischen Staatsangehörigen mit einer Quote von 3,3 %.3 Sehr gering war dagegen die Einbürgerungsquote vor allem bei Staatsangehörigen aus dem EU-Mitgliedsstaat Italien (0,6 %).

Optionspflicht wurde Ende 2014 gelockert

Kontrovers diskutiert wurde im Jahr 2016 die Lockerung der sogenannten Optionspflicht unter dem Schlagwort »Doppelpass«4. Obwohl es sich hierbei streng genommen nicht um eine Rechtsgrundlage für Einbürgerungen, sondern um eine Regelung handelt, wer die deutsche Staatsangehörigkeit bei der Geburt erhalten kann und später behalten darf, soll dieser Sachverhalt an dieser Stelle ergänzend dargestellt werden.

Bis 1999 war das Staatsangehörigkeitsrecht in Deutschland durch das Abstammungsprinzip geprägt, sodass Kinder ausländischer Eltern nicht die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben konnten. Seit dem 1. Januar 2000 erhalten in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, sofern ein Elternteil mindestens seit 8 Jahren seinen regelmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat. In diesem Fall können die Kinder bis zur Volljährigkeit neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Allerdings waren die Jugendlichen bis Ende 2014 verpflichtet, sich mit Vollendung des 21. Lebensjahres zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit der Eltern zu entscheiden.5

Am 20. Dezember 2014 ist nun eine Neuregelung der Optionspflicht in Kraft getreten, wonach diejenigen Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, von der Entscheidung befreit sind und damit zwei Pässe besitzen. Als im Inland aufgewachsen gilt nach § 29 Abs. 1a StAG, wer sich

  • seit 8 Jahren in Deutschland aufgehalten hat oder
  • 6 Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder
  • über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt.6

Von dieser Novellierung der Optionspflicht ist der in § 10 Abs. 1 Nr. 4 StAG geregelte und unverändert geltende Grundsatz zu unterscheiden, wonach Ausländer beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ihre bisherige aufgeben müssen. Begründet wird dies vor allem damit, dass Mehrstaatigkeit zu Konflikten über die Personalhoheit zwischen den verschiedenen Heimatstaaten führen kann. Für den Betroffenen entstehen Pflichtenkollisionen insbesondere bei der Ableistung der Wehrpflicht.7

Allerdings gibt es Gründe, nach denen das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht erlaubt, dass jemand neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit erwirbt bzw. besitzt. Mehrfachstaatsangehörigkeiten können sich unter anderem aus folgenden Gründen ergeben:8

  • das Recht des ausländischen Staates sieht das Ausscheiden aus dessen Staatsangehörigkeit nicht vor;
  • der ausländische Staat verweigert regelmäßig die Entlassung aus dessen Staatsangehörigkeit;
  • dem Ausländer würden bei Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art entstehen, die über den Verlust der staatsbürgerschaftlichen Rechte hinausgehen;
  • die Mehrstaatigkeit wird ferner hingenommen, wenn der Ausländer die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzt und Gegenseitigkeit besteht.

60 % der Eingebürgerten erhielten die doppelte Staatsbürgerschaft

Aufgrund dieser Ausnahmetatbestände wurde die Mehrstaatigkeit im Jahr 2016 bei immerhin 60 % der Einbürgerungen zugelassen. Je nach Herkunftsland gibt es allerdings erhebliche Unterschiede, die nicht zuletzt auf das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der oben genannten Gründe für eine Mehrfachstaatsangehörigkeit zurückzuführen sind. So mussten beispielsweise bei den Eingebürgerten aus der Türkei und aus der Ukraine jeweils deutlich mehr als 90 % ihre frühere Staatsangehörigkeit aufgeben, während Eingebürgerte unter anderem aus dem Iran und aus Syrien zu 100 % ihre bisherige Staatsbürgerschaft behalten konnten.

Höchste Einbürgerungsquote in Heidelberg und im Landkreis Tübingen

Die Zahl der Einbürgerungen ist in allen 44 Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs seit 2008 – dem Jahr mit dem bisher landesweit geringsten Wert – angestiegen. Allerdings zeigen sich bei der Einbürgerungsquote, also bei der Zahl der Einbürgerungen bezogen auf die ausländische Bevölkerung, weiterhin deutliche regionale Unterschiede. Am höchsten lag diese Quote zuletzt im Stadtkreis Heidelberg und im Landkreis Tübingen, wo im Zeitraum 2012 bis 2016 immerhin jeweils knapp 8 % der Ausländer eingebürgert wurden. Dagegen war diese Kennziffer im Enzkreis sowie im Stadtkreis Baden-Baden zuletzt nur gut halb so hoch (Schaubild 7).

Die Aussagekraft der berechneten regionalen Einbürgerungsquoten ist sicherlich begrenzt und stellt lediglich eine Momentaufnahme des regionalen Einbürgerungsverhaltens dar. Denn bereits temporär schwankende Bearbeitungskapazitäten in den kommunalen Stellen für die Einbürgerungsanträge können hierbei eine entscheidende Rolle spielen. Dennoch gibt es Hinweise, dass regionale Unterschiede im Einbürgerungsverhalten nicht allein auf unsystematische Gründe zurückzuführen sind, sondern auch im Zusammenhang mit divergierenden Bevölkerungsstrukturen zu sehen sind. So kam eine Studie9 zum Ergebnis, dass

  • die Einbürgerungsquote in Kreisen mit einem höheren Ausländeranteil tendenziell niedriger liegt;
  • in Kreisen mit einer hohen Anzahl an Einbürgerungen zu einer höheren Einbürgerungsquote führt – wohl weil Einbürgerungen »üblich« sind und verwaltungstechnisch häufig vollzogen werden;
  • ein Anstieg des Anteils von EU-Bürgern an der ausländischen Bevölkerung zu einer geringeren Einbürgerungsquote führt;
  • eine hohe Zahl an Behördenaktivitäten im Hinblick auf mögliche Einbürgerungen, insbesondere Informationsveranstaltungen, eine höhere Einbürgerungsquote bewirkt.

Fazit

Die Zahl der Einbürgerungen in Baden-Württemberg hat sich in den letzten Jahren stetig und fast flächendeckend erhöht – auch wenn die Einbürgerungsquote im Bundesländervergleich weiterhin leicht unterdurchschnittlich ist.10 Insbesondere Einbürgerungen von Staatsangehörigen aus den EU-Krisenstaaten Italien, Portugal und Spanien sowie dem jüngsten EU-Mitglied Kroatien sind im 5-Jahresvergleich weit überdurchschnittlich angestiegen, aber auch der zuletzt enorme Zuwachs an Einbürgerungen von britischen Staatsangehörigen nach dem »Brexit« hat zu diesem Anstieg geführt. Darüber hinaus könnte diese positive Entwicklung auch auf die in den letzten Jahren durchgeführten Informationsveranstaltungen und sonstigen Maßnahmen des Landes, der Kreise und der Städte zurückzuführen sein.

Zweifelsohne ist der Trend hin zu mehr Einbürgerungen zu begrüßen und als Zeichen der Integrationsbereitschaft der Eingebürgerten zu werten. Allerdings bedeutet eine Nichteinbürgerung nicht unbedingt, dass sich Ausländer einer Integration verweigern. Denn es gibt beispielsweise Personen insbesondere aus EU-Staaten, die bereits gut integriert sind und auf eine Einbürgerung deshalb verzichten, weil diese ihnen praktisch keine Vorteile mehr verschafft. Und es gibt Mitbürgerinnen und Mitbürger, bei denen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung (noch) nicht vorliegen.

1 Jeweils Ergebnisse des Ausländerzentralregisters.

2 Die Einbürgerung von Ausländern in Deutschland, Working Paper 17, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Herausgeber), 2008, S. 17 f.

3 Die Einbürgerungsquote wurde nur für die 15 Staatsangehörigkeiten mit den absolut höchsten Einbürgerungszahlen berechnet, da die Fallzahlen der übrigen Nationalitäten relativ klein waren.

4 Vergleiche beispielsweise: »CSU will Doppelpass wieder abschaffen«, in: Die Zeit Online vom 23. August 2016 http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-08/andreas-scheuer-csu-doppelte-staatsbuergerschaft-abschaffen (Abruf: 6. 6. 2017).

5 Mit der amtlichen Einbürgerungsstatistik ließ sich nicht feststellen, wie sich die Optionspflichtigen damals entschieden haben. Aus einer Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge liegen aber entsprechende Ergebnisse für Deutschland vor. Demnach hatten sich von den Optionspflichtigen 88 % für die deutsche Staatsangehörigkeit ausgesprochen; jeweils rund 1 % haben sich für die ausländische Staatsangehörigkeit entschieden bzw. keine Angabe gemacht. Knapp 10 % haben einen Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung gestellt, also einen Antrag, neben der deutschen auch ihre andere Staatsangehörigkeit behalten zu können. Vergleiche Einbürgerungsverhalten von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland sowie Erkenntnisse zu Optionspflichtigen – Ergebnisse der BAMF-Einbürgerungsstudie 2011, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Herausgeber), 2012. S. 304 f.

6 Bundesministerium des Inneren: Optionspflicht http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Migration-Integration/Optionspflicht/optionspflicht_node.html (Abruf: 7. 6. 2017)

7 Hailbronner, Kay/Renner, Günter: Staatsangehörigkeitsrecht, 4. Auflage, 2005, S. 114.

8 Die Ausnahmetatbestände sind im Einzelnen in § 12 StAG geregelt.

9 Ministerium für Integration Baden-Württemberg (Herausgeber): Der Weg zum Pass – Baden-Württembergische Erfahrungen mit Einbürgerungsprozessen, 2013, S. 10 ff. sowie S. 43.

10 Im Jahr 2016 wurden in Baden-Württemberg 1,12 % der ausländischen Bevölkerung eingebürgert, im Bundesdurchschnitt waren es 1,16 %; vergleiche Statistisches Bundesamt: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit – Einbürgerungen 2016; Fachserie 1, Reihe 2.1, S. 18.