:: 2/2018

Religionszugehörigkeit in Deutschland – Martin Luther und die Folgen im Südwesten

Rund ein Drittel der Bevölkerung bekennt sich heute im Südwesten zur evangelischen Kirche. Spitzenreiter ist die Gemeinde Ballendorf im Alb-Donau-Kreis. Die wichtigste Einnahmequelle der evangelischen und römisch-katholischen Kirche ist die Kirchensteuer. 2013 wurde bei 2,3 Mill. evangelischen Steuerfällen ein Kirchensteuerbetrag von rund 860 Mill. Euro festgesetzt. Die evangelische Kirche erhält die höchste Kirchensteuer aus dem Stadtkreis Stuttgart, die römisch-katholische Kirche aus dem Ortenaukreis.

Die Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft wurde zuletzt im Rahmen des Zensus 2011 erhoben (vgl. Schaubild 1). Demnach gehörten in Baden-Württemberg zum Stichtag 9. Mai 2011 rund 33 % (3,4 Mill.) der evangelischen und 36 % (3,8 Mill.) der römisch-katholischen Kirche an. 31 % gehörten einer anderen (evangelische Freikirchen, orthodoxe Kirchen, jüdische Gemeinden, sonstige) bzw. keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an.

Regionale Verteilung im Südwesten

Die regionale Verteilung der evangelischen Bevölkerung spiegelt die historisch gewachsenen, räumlichen Strukturen wider. So ist der badische Landesteil traditionell eher römisch-katholisch geprägt, wohingegen in den meisten Teilen des ehemaligen Herzogtums Württemberg die evangelische Religionszugehörigkeit überwiegt. Die Hochburgen der evangelischen Kirche im Land sind nach Ergebnissen des Zensus 2011 die Landkreise Schwäbisch Hall (56 %) und Calw (50 %) sowie der Enzkreis (48 %). Auf Ebene der Gemeinden sind die höchsten Anteile im Alb-Donau-Kreis und im Landkreis Reutlingen zu finden. Am höchsten waren diese in den Gemeinden Ballendorf (79 %) und Neenstetten (78 %) im Alb-Donau-Kreis sowie in Römerstein (78 %) im Landkreis Reutlingen. Im traditionell eher katholischen Oberschwaben finden sich anteilig die wenigsten Anhänger der evangelischen Kirche, so in den Landkreisen Ravensburg nur 16 %, in Sigmaringen und Biberach jeweils 17 %. Die Gemeinde Allmansweiler im Landkreis Biberach verzeichnet sogar nur 4 %.

Regionale Verteilung in Deutschland

Nach 500 Jahren Reformation zeigt sich in Deutschland ein sehr heterogenes Bild hinsichtlich der Religionszugehörigkeit: Während sich in Baden-Württemberg als einzigem Land nahezu gleich viele Menschen zu einer der beiden großen christlichen Konfessionen, nämlich zur römisch-katholischen (36 %) und zur evangelischen (33 %) Kirche bekennen, sind die anderen, alten Länder jeweils durch eine der beiden großen Kirchen geprägt. Den höchsten Bevölkerungsanteil haben die Menschen mit evangelischer Religionszugehörigkeit in Schleswig-Holstein mit 52 %, gefolgt von Niedersachsen (49 %) und Bremen (40 %). In Sachsen-Anhalt, dem Ausgangspunkt der Reformation vor 500 Jahren, bekannten sich hingegen weniger als 14 % der Bevölkerung zur evangelischen Religionsgesellschaft. In Wittenberg, an deren Schlosskirche Martin Luther einst seine Thesen anschlug, betrug der Anteil nunmehr 13 %. Wie in allen neuen Ländern ist auch in Sachsen-Anhalt der Anteil derer, die einer sonstigen oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören höher als der der beiden großen Kirchen.

Kirchensteuer im Südwesten

Die wichtigste Einnahmequelle der evangelischen und römisch-katholischen Kirchen ist die Kirchensteuer. Eine aktuelle Auswertung des Statistischen Landesamtes zeigt: In Baden-Württemberg wurde für das Veranlagungsjahr 2013 bei 2,3 Mill. evangelischen Steuerfällen ein Kirchensteuerbetrag von rund 860 Mill. Euro festgesetzt, bei den 2,6 Mill. römisch-katholischen Kirchensteuerfällen rund 892 Mill. Euro. Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes nahm damit die katholische Kirche rund 32 Mill. Euro mehr ein und hatte auch mehr steuerlich nachgewiesene Mitglieder. Dagegen lag die durchschnittliche Kirchensteuer bei den evangelischen Steuerfällen mit rund 370 Euro je Steuerfall deutlich über dem römisch-katholischen Landeswert von rund 338 Euro je Steuerfall. Landesweit waren 32,0 % aller Steuerfälle evangelisch und 36,4 % römisch-katholisch. 31,6 % waren konfessionslos oder gehörten anderen Religionsgemeinschaften an. Für die evangelische Kirche wurde ein erheblicher Teil der Kirchensteuer in der Region Stuttgart erhoben. So erzielte sie die höchsten absoluten Beträge im Stadtkreis Stuttgart (65,2 Mill.) und den zwei angrenzenden Kreisen Ludwigsburg (61,4 Mill.) und Esslingen (56,9 Mill.). Insgesamt 21 % der evangelischen Kirchensteuer im Jahr 2013 stammte allein aus diesen drei Kreisen, 34 % aus der Region Stuttgart insgesamt (vgl. Schaubild 2). Die Region Stuttgart besteht aus dem Stadtkreis Stuttgart und den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr.

Die höchsten, absoluten Beträge der römisch-katholischen Kirche wurden im Ortenaukreis (46,3 Mill.), dem Stadtkreis Stuttgart (43,7 Mill.) und dem Rhein-Neckarkreis (41,1 Mill.) festgesetzt, was rund 15 % der katholischen Kirchensteuer für das Jahr 2013 entspricht. Insgesamt erhielt die evangelische Kirche damit tendenziell von weniger Kirchensteuerzahlenden höhere Steuerbeträge, die sich zudem regional stärker konzentrierten (vgl. Schaubild 3). Die römisch-katholische Kirche hatte dagegen mehr Kirchensteuerzahlende, bei denen durchschnittlich jedoch weniger Kirchensteuer festgesetzt wurde und die regional stärker verteilt waren. Über die Statistikjahre 2007, 2010 und 2013 sank die Zahl der steuerlich erfassten Kirchenmitglieder in beiden Konfessionen leicht. Dagegen stieg die Anzahl der konfessionslosen Steuerfälle. Nach einem Einbruch in der Kirchensteuer 2010 stieg bei beiden Kirchen die festzusetzende Kirchensteuer wieder (+ 20 %). Dies entspricht in etwa dem Anstieg der festzusetzenden Einkommensteuer von 23 % im selben Zeitraum und dürfte damit weitgehend auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zurückzuführen sein. Trotz der sinkenden Anzahl Kirchensteuerzahlender hatten die Kirchen 2010 Einkommenseinbußen im Vergleich zu 2007 zu verzeichnen – nicht aber 2013. Zudem entwickelte sich die Lage für die evangelische Kirche weniger dynamisch: Lag die festzusetzende Kirchensteuer für beide Kirchen 2007 noch fast auf derselben Höhe, wurde für die Jahre 2010 und 2013 für die römisch-katholische Kirche deutlich mehr Kirchensteuer festgesetzt. Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik erfasst alle unbeschränkt oder beschränkt einkommensteuerpflichtigen natürlichen Personen, bei denen eine Einkommensteuerveranlagung (Antrags- oder Pflichtveranlagung) im Veranlagungszeitraum 2013 durchgeführt wurde oder mindestens eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung vorlag. Aufgrund der von den Finanzämtern gegenüber den Lohnsteuerpflichtigen lang gewährten Veranlagungsfristen liegen die Ergebnisse erst etwa 3,5 Jahre nach Ablauf des Veranlagungsjahres vor. Die Ergebnisse der Einkommensteuerstatistik 2014 werden voraussichtlich im Mai 2018 vorliegen. Die Kirchensteuer wird in Deutschland seit Anfang des 20. Jahrhunderts als Zuschlag zur Einkommensteuer von den Finanzämtern erhoben.

Namen und Orte der Reformation im Südwesten

Die Ideen der Reformation fassten im heutigen Baden-Württemberg zunächst in den damaligen Reichsstädten Konstanz, Reutlingen, Schwäbisch Hall und Memmingen Fuß. Verschiedene Reformatoren wirkten zum Teil über diese Städte hinaus. Die bedeutendsten waren Johannes Brenz und Ambrosius Blarer. Besonders wichtig für die Verbreitung der Reformation waren die Zustimmung der reformatorischen Ideen durch die politischen Führungsschichten der Städte in Form der Bürgermeister und Räte.

Den gebietsmäßig größten Zuwachs erhielt die evangelische Bewegung durch die Reformation Württembergs. Herzog Ulrich von Württemberg lebte seit 1519 in seiner Grafschaft Mömpelgard. Er war wegen persönlicher Schuld und umstrittener Übergriffe auf nichtwürttembergische Besitzungen aus seinem Herzogtum vertrieben worden. In Basel kam Herzog Ulrich mit der Reformation in Berührung und befürwortete diese. Das Herzogtum Württemberg blieb während dieser Zeit der Verbannung unter der politischen Herrschaft Österreichs beim katholischen Glauben. Der neue Landesherr, Erzherzog Ferdinand, ergriff strenge Maßnahmen, um das von seinem Bruder, Kaiser Karl V. 1521 erlassene Wormser Edikt, das ein Verbot der Lehre Luthers beinhaltete, auch in Württemberg durchzusetzen. Die habsburgische Verwaltung versuchte die Ausbreitung der reformatorischen Bewegung durch Strafmandate zu verhindern.

Herzog Ulrich hatte nach 1519 mehrere Versuche unternommen, wieder die Herrschaft von Württemberg zu übernehmen. Sie schlugen zuerst einmal alle fehl. Dann wandte er sich im Jahr 1526 an Landgraf Philipp von Hessen. Dieser stellte ihm in Aussicht, ihm wieder zu seinem Land zu verhelfen. Landgraf Philipp von Hessen traf politische und militärische Vorbereitungen für einen Feldzug gegen die habsburgischen Machthaber in Württemberg, so nahm er 1533 diesbezüglich Kontakte mit dem sächsischen Kurfürsten und den Wittenberger Theologen auf, die jedoch von militärischen Aktionen zugunsten des Herzogs Ulrich abrieten. Dem Landgraf ging es um die Wahrung der Stellung des Fürsten im Deutschen Reich. Der König von Frankreich, ein alter Gegner Habsburgs, war bereit, den von Landgraf Philipp geplanten Feldzug zu finanzieren, dafür musste Mömpelgard verpfändet werden. Am 13. Mai 1534 besiegte Herzog Ulrich, unterstützt durch Landgraf Philipp von Hessen, bei Lauffen am Neckar das Heer des österreichischen Statthalters Philipp von Pfalz-Neuburg. Das Land Württemberg wurde in wenigen Wochen besetzt. Bereits am 16. Mai 1534 wurde in der Stuttgarter Stiftskirche der erste öffentliche evangelische Gottesdienst abgehalten. Die Predigt hielt der hessische Hofprediger Konrad Öttinger. In der Folge trat in ganz Württemberg an die Stelle der Heiligen Messe der Predigtgottesdienst in deutscher Sprache.

Landgraf Philipp von Hessen und Herzog Ulrich von Württemberg strebten eine rasche vertragliche Sicherung des Erreichten an. König Ferdinand lehnte allerdings unmittelbare Verhandlungen mit den beiden ab. Als Unterhändler bot sich der Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen an. In Bezug auf Württemberg kam am 29. Juni 1534 ein Vertrag zustande, in dem der 1532 beschlossene Nichtangriffspakt zwischen den katholischen und den evangelischen Fürsten verlängert wurde. In diesen Vertrag wurde Herzog Ulrich eingeschlossen. Er erhielt dadurch die Möglichkeit zur Reformation in seinem Land. Im diesem Vertrag wurde festgelegt, dass Württemberg nur ein Lehen vom Haus Österreich sein sollte, kein unmittelbares Reichslehen. Eine Reformation war nur im Sinne Luthers möglich. Beim Aussterben des Mannesstammes sollt Württemberg an Österreich fallen. Herzog Ulrich konnte von Landgraf Philipp und seinen Räten nur mit Mühe davon überzeugt werden, den Vertrag anzunehmen. Er reiste erst im Sommer 1535 zum Lehensempfang nach Wien. In der Zwischenzeit hatte er mit vielen seiner reformatorischen Maßnahmen vollendete Tatsachen geschaffen, sodass Württemberg dauerhaft reformiert blieb.

Auch in den südlichen Teilen des heutigen Baden-Württembergs fand die Idee der Reformation viele Anhänger. So zum Beispiel in Freiburg, wo 1521 besonders in universitären Kreisen das Interesse an reformatorischen Ideen geweckt wurde. Auch Adel und Teile der Bürgerschaft waren in Freiburg von den Lehren Luthers eingenommen, bis sich schließlich die katholische Partei durchsetzen konnte. Ein Grund für das Scheitern der Reformation in Freiburg war, dass das Wohlergehen der Stadt zu sehr vom Wohlwollen Habsburgs abhing, als dass sich die Stadt ein Abrücken vom österreichischen antireformatorischen Kurs hätte leisten können, so hatte die Reformation in allen vorderösterreichischen Gebieten des heutigen Baden-Württembergs keine dauernde Wirkung. Diese Landstriche blieben katholisch.

Eine Besonderheit der Kurpfalz, deren Herrschaftsgebiet zum Teil im heutigen Baden-Württemberg lag, war, dass dort die Reformation zunächst der Lehre Luthers, seit der Mitte des 16. Jahrhunderts jedoch der Lehre des Genfer Reformators Calvin folgte. Nach einigen Schwankungen blieb die Kurpfalz zwar ein protestantisches, aber nicht ein lutherisches, sondern ein reformiertes Fürstentum. Die 1821 gegründete evangelisch-protestantische Landeskirche in Baden ist wegen des kurpfälzischen Landesteils stärker als die württembergische vom reformierten Bekenntnis beeinflusst, sie wird als eine vereinigte, eine unierte Kirche bezeichnet.

Nach dem Augsburger Religionsfrieden 1555 setzte sich die Reformation in breiterem Rahmen auch in Teilen Badens durch. Nach früheren Anfängen und einzelnen reformatorischen Ansätzen bekannte sich nun die Markgrafschaft Baden-Durlach mit den Herrschaften Hachberg, Rötteln und Sausenberg 1556 zum evangelischen Bekenntnis und führte die württembergische Kirchenordnung ein. Auch die Markgrafschaft Baden-Baden ging im gleichen Jahr zum Luthertum über, dies war allerdings nur von kurzer Dauer. Ebenfalls nach dem Augsburger Religionsfrieden wurde in der Grafschaft Hohenlohe die Reformation durchgeführt.

Kaderschmiede Tübinger Stift

Einer der Hauptgründe für die dauerhafte Etablierung der Reformation in Württemberg war die Gründung des Tübinger Stifts. Es wurde 1536 von Herzog Ulrich in Tübingen gegründet, um nach der Reformation die theologische Ausbildung begabter Landeskinder zu evangelischen Pfarrern sicherzustellen. Das Stift sollte auf dem Boden des lutherischen Glaubens im damaligen Herzogtum Württemberg in Verbindung mit der Universität eine geistliche und geistige Elite heranziehen. Traditionell wurde sehr großer Wert auf eine gründliche philosophische, sprachliche und kirchenmusikalische Ausbildung gelegt. Untergebracht im ehemaligen Augustinerkloster wurde das Stift zu einer Kaderschmiede, denn in Württemberg war die Reformation vom Landesherrn verordnet. Die Reichsstädte in der württembergischen Nachbarschaft zeigten großes Interesse an den neuen Ideen der Reformation, doch die geistigen Eliten im Herzogtum waren noch katholisch. Ulrich schaffte sich mit der neuen Konfession diese Eliten vom Hals. Machtpolitisch gewann er dadurch den direkten Zugriff auf die Städte und Klöster. Die bisherigen geistigen Eliten verließen Württemberg, so zog der Kanzler der Universität Tübingen nach Rottenburg und nahm das Siegel der Alma Mater mit. Der erhebliche Personalabfluss einerseits bot die Chance auf moderne Strukturen anderseits, weltlich wie kirchlich im Herzogtum Württemberg. Im Tübinger Stift wurde besonders großer Wert auf die Gemeinschaft gelegt Hier aß man zusammen, hier studierte man jahrgangsweise zusammen. Wo auch immer man später seinen Dienst verrichtete, man kannte sich aus gemeinsamen Zeiten am Tübinger Stift. Die Studenten des Stifts kamen von den Klosterschulen Maulbronn, Blaubeuren und Urach, sie galten dort als die Besten. Im Stift selbst herrschten Disziplin und Frömmigkeit. Zwei Jahre studierte man Philosophie, dann drei weitere Theologie.

Erinnerung an die Konfirmation im Jahr 1917

Die Urkunde »Erinnerung an die Konfirmation im Jahr 1917« zeigt im oberen Teil ein Bild, das der Künstler Professor Schindler wie auf der Urkunde angegeben »Krieg, Friede und Reformation« genannt hat. Im Jahr 1917 wurde das 400. Jubiläumsjahr der Reformation gefeiert. Auf dem Bild schlägt Martin Luther in der Mitte die 95 Thesen mit einem Hammer an eine Wand, ein deutscher Soldat mit Pickelhaube stößt einem mehrköpfigen Fabelwesen ein Gewehr mit aufgestecktem Bajonett mit aller Kraft von oben in den fauchenden Rachen. Das Wesen ist die siebenköpfige Schlange Hydra und soll die feindliche Länder darstellen, mit denen das Deutsche Reich seit 1914 im Krieg ist. Nur wenn der Soldat den Hauptkopf der Hydra wie im Bild mit tödlichem Stoß trifft, verendet die Hydra; ansonsten wachsen nach der Fabel einem abgeschlagenen Kopf gleich zwei neue nach. Rechts im Bild schreitet die Göttin Germania begleitet von zwei Engeln auf den Betrachter zu und grüßt mit erhobener, offener Hand. Sie hat Schild und Schwert abgelegt und durch einen übergroßen Gänsekiel in der anderen Hand ersetzt. Über ihr fliegt eine Friedenstaube mit einem Lobeerzweig im Schnabel. Auch Germania hat Lorbeerzweige als Zeichen des Friedens um ihren Kopf geflochten. Germania will nicht mehr kämpfen, sondern etwas unterzeichnen. Hier kann es sich nur um einen Friedensvertrag mit den Kriegsgegnern Deutschlands handeln. Der Grund für dieses Handeln Germanias dürfte die schwierige militärische Lage ohne Aussicht auf einen Siegfrieden sein. Denn der Siegfrieden, ein Friedensschluss mit den zuvor besiegten Gegnern, war lange das Kriegsziel des Deutschen Reiches. Bis zum 31. Dezember 1916 waren schon mehr als 1 Mill. deutsche Soldaten gefallen (siehe i-Punkt). Unter der Kriegswirtschaft mit der Rationierung von Lebensmitteln litten vor allem Kinder, Frauen und Ältere im Deutschen Reich.