:: 5/2018

Ergebnisse der Vierteljährlichen Verdiensterhebung 2017 in Baden-Württemberg

Die Verdienste der Beschäftigten sind 2017 gestiegen, aber es gibt Unterschiede in den Branchen, nach Qualifikation und Geschlecht

Das Jahr 2017 brachte für die Beschäftigten in Baden-Württemberg eine Steigerung der Verdienste gegenüber 2016. Der Nominallohn stieg um 2,4 %, der Reallohn um 0,6 %. Im Durchschnitt erhalten männliche vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer im Wirtschaftszweig Information und Kommunikation und in der Energieversorgung die Spitzenverdienste von über 5 000 Euro monatlich. Die Arbeitnehmerinnen im Gastgewerbe stehen am unteren Ende der Verdienstliste. Sie sind in Vollzeit für einen Bruttomonatslohn von rund 2 000 Euro angestellt und erhalten damit 60 % weniger als die Spitzenverdiener.

Die Vierteljährliche Verdiensterhebung

Die Vierteljährliche Verdiensterhebung ist eine laufende Konjunkturstatistik, die aktuelle Daten über die Entwicklung von Bruttoverdiensten und Arbeitszeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereitstellt. Der Erhebungsbereich umfasst den gesamten Wirtschaftsbereich des Produzierenden Gewerbes und der Dienstleistungen (ohne Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Fischzucht und private Haushalte). Es handelt sich um eine Stichprobenerhebung, für die in Baden-Württemberg im Jahr 2017 rund 4 750 Betriebe mit in der Regel zehn und mehr Beschäftigten berichtspflichtig waren. Die Wirtschaftszweige Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung, Erziehung und Unterricht werden nicht erhoben, sondern aus der Personalstandstatistik und Tarifangaben geschätzt. Im Ergebnis werden Durchschnittswerte für die Bruttoverdienste nach Wirtschaftszweigen, Leistungsgruppen und Geschlecht errechnet.1

Durchschnittsverdienste im Vergleich zum Vorjahr

Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers/einer Arbeitnehmerin in den Wirtschaftszweigen des Produzierenden Gewerbes und der Dienstleistungsbranche ohne Berücksichtigung der Sonderzahlungen lag in Baden-Württemberg im Jahr 2017 bei 4 069 Euro, bei Einbeziehung der Sonderzahlungen wie zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld2 bei 4 517 Euro. Daraus errechnete sich bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 39,0 Stunden ein Bruttostundenverdienst von 24,00 bzw. 26,64 Euro. Beschäftigte mit Teilzeitmodellen erzielten 2017 im Durchschnitt einen Bruttomonatsverdienst von 1 997 Euro ohne Sonderzahlungen, bei Berücksichtigung der Sonderzahlungen von 2 147 Euro. Der Stundenlohn für Teilzeitbeschäftigte lag mit 18,97 bzw. 20,39 Euro insgesamt auf einem niedrigeren Niveau gegenüber den Vollzeitbeschäftigten. Das ist eine Erscheinung, die nahezu alle Branchen und sowohl männliche als auch weibliche Arbeitnehmer betrifft. Dafür lag die Steigerung des Bruttomonatsverdienstes (ohne Sonderzahlungen) im Jahr 2017 gegenüber 2016 für Teilzeitbeschäftigte durchschnittlich bei 2,6 % und damit etwas höher als bei den Vollzeitbeschäftigten, die ein Plus von 1,9 % verzeichnen konnten.

Für geringfügig Beschäftigte wird im Rahmen der Vierteljährlichen Verdiensterhebung nur der Bruttomonatsverdienst erhoben, sodass die Berechnung eines Stundenlohns nicht erfolgen kann.3 Im Ergebnis der Erhebung für 2017 ergab sich für geringfügig Beschäftigte ein Bruttomonatsverdienst im Durchschnitt von 313 Euro und damit genauso viel wie im Jahr 2016.

Verdienstunterschiede zwischen den Branchen und nach Leistungsgruppen

Wenn sich zum Beispiel ein Berufsanfänger oder eine Berufsanfängerin informieren will, mit welchen Gehaltsvorstellungen er oder sie in ein Bewerbungsgespräch gehen kann, dann sind die Durchschnittswerte ein erster Anhaltspunkt. Die Vierteljährliche Verdiensterhebung liefert zwar keine Differenzierung nach Berufen, der Altersgruppe oder der Dauer der Betriebszugehörigkeit, wohl aber nach Wirtschaftszweigen und nach Qualifikation bzw. Stellung im Betrieb.

Betrachtet man den durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst ohne Sonderzahlungen für Vollzeitbeschäftigte, war die Branche »Information und Kommunikation« 2017 der Spitzenreiter mit einem durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst von 5 174 Euro. Auch in der Energieversorgung sind die Verdienste hoch. Ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin in Vollzeitbeschäftigung hat dort einen Bruttomonatsverdienst von 5 121 Euro. Bezieht man die Anzahl der bezahlten Stunden mit ein und betrachtet die Bruttostundenlöhne, so kehrt sich das Ranking um. Ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin in der Energieversorgung erhält bei einer Wochenarbeitszeit von 38,2 Stunden einen Stundenlohn von 30,82 Euro, in der Information/Kommunikation für 39,1 Stunden in der Woche 30,44 Euro pro Stunde.

Ebenfalls über der 5 000-Euro-Marke für den Bruttomonatsverdienst befindet sich der Wirtschaftszweig »Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen«. Dazu zählen unter anderem Unternehmensberatungen und Ingenieurbüros.4 Bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 39,4 Stunden erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Bruttostundenverdienst von 29,40 Euro und einen Bruttomonatsverdienst von 5 034 Euro.

Der geringste Verdienst wurde von den Beschäftigten im Gastgewerbe mit durchschnittlich 2 349 Euro brutto im Monat erzielt. 2017 betrug die durchschnittliche Anzahl der bezahlten Arbeitsstunden pro Woche 39,7 Stunden und es errechnete sich ein Stundenlohn von 13,64 Euro.

Für den Verdienst sind erwartungsgemäß auch die Qualifikation und die Stellung im Betrieb ausschlaggebend. Die amtliche Statistik hat dafür vom leitenden Angestellten bis zum ungelernten Arbeitnehmer/zur ungelernten Arbeitnehmerin fünf Leistungsgruppen definiert (siehe i-Punkt »Definition der Leistungsgruppen«). Leitende Angestellte, die in der Regel ein Hochschulstudium absolviert haben, gingen im Jahr 2017 am Monatsende mit durchschnittlich 7 209 Euro nach Hause, dazu kamen noch 15,7 % an Sonderzahlungen. Ein Ungelernter/eine Ungelernte erhielt im Durchschnitt 2 383 Euro und nur 7,6 % an Sonderzahlungen dazu. Im statistischen Durchschnitt verdient man nach einem Studium und mit hoher Verantwortung im Beruf etwa dreimal so viel wie bei der Ausübung einfacher Tätigkeiten. Das gilt gleichermaßen für Frauen wie für Männer. Dazwischen liegen die Beschäftigten, mit abgeschlossener Berufsausbildung, die durch ihre Berufserfahrung in den Leistungsgruppen aufsteigen können und die Beschäftigten, die eine Tätigkeit ausüben, für die zwar keine Berufsausbildung, aber besondere Kenntnisse erforderlich sind.5

Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen

Nach Berechnungen des Statistischen Landesamtes ergab sich für einen vollzeitbeschäftigten männlichen Arbeitnehmer in Baden-Württemberg 2017 im Jahresdurchschnitt ein Bruttostundenverdienst (ohne Sonderzahlungen) von 25,60 Euro, für eine Arbeitnehmerin in Vollzeit dagegen nur 20,02 Euro. Das Entgelt für Frauen ist damit im Durchschnitt um 21,8 % geringer als das für ihre männlichen Kollegen. Dieser Verdienstunterschied (»unbereinigter Gender Pay Gap«) ist das Ergebnis der Vierteljährlichen Verdiensterhebung. Eine Bereinigung um branchen-, berufs- oder qualifikationsspezifische Einkommensunterschiede ist bei diesen Ergebnissen nicht erfolgt.

Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes lassen sich jedoch drei Viertel des »unbereinigten Gender Pay Gap« durch diese Strukturunterschiede erklären. Die Berechnung eines »bereinigten Gender Pay Gap« ist nur auf der Grundlage der im 4-jährigen Abstand durchgeführten Verdienststrukturerhebung möglich. Im Jahr 2016 lag der unbereinigte Gender Pay Gap für Deutschland bei 22 %, der bereinigte bundesweit bei 6 %.6

Die Betrachtung im Zeitverlauf zeigt, dass sowohl beim unbereinigten als auch beim bereinigten Gender Pay Gap die Lücke zwischen den Verdiensten etwas kleiner geworden ist: In Baden-Württemberg hat sich bei insgesamt steigenden Löhnen die Lücke zwischen den Geschlechtern in den letzten 10 Jahren um 2,4 Prozentpunkte reduziert. Im Jahr 2007 betrug der Stundenlohn für Frauen in Baden-Württemberg 15,56 Euro. Er war damit um 24,2 % geringer als der für Männer, die mit 20,52 Euro pro Stunde entlohnt wurden.

Der Reallohnindex ist im Jahr 2017 um 0,6 % gestiegen

Gehaltssteigerungen sind schön, aber bedeuten sie auch wirklich eine reale Steigerung der Kaufkraft? Um die Steigerung des Reallohns zu berechnen, werden der Nominallohnindex und der Verbraucherpreisindex herangezogen (siehe i-Punkt »Nominal- und Reallohnindex«). Danach sind die Reallöhne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Baden-Württemberg im Jahr 2017 um 0,6 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. In den Jahren 2014 bis 2016 lagen die Reallohnsteigerungen noch zwischen 1,6 % und 2,1 %. Zurückzuführen ist diese Entwicklung auf den seit 5 Jahren höchsten Preisanstieg: Während die Nominallohnsteigerung im Jahr 2017 mit einem Plus von 2,4 % in etwa auf dem Niveau der Vorjahre lag, sorgte ein Preisanstieg von 1,8 % für einen spürbar schwächeren Reallohnzuwachs als noch in den vergangenen Jahren.

Die Nominallöhne von Frauen konnten im Jahresdurchschnitt 2017 mit einem Plus von 2,7 % etwas stärker zulegen als die ihrer männlichen Kollegen mit 2,4 %. Keine signifikant unterschiedliche Entwicklung gab es bei den Nominallöhnen hinsichtlich der Qualifikation oder Tätigkeit der Beschäftigten am Arbeitsplatz. Die Steigerungsraten von leitenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (+ 2,5 %) und die von Fachkräften (+ 2,4 %) lagen nahezu auf gleicher Höhe. Lediglich bei der Gruppe mit dem geringsten Durchschnittsverdienst, den ungelernten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, konnte eine etwas schwächere Verdienstentwicklung (+ 2,2 %) festgestellt werden.7

Weitere Verdienststrukturen

Weitere Analysen der Verdienste nach verschiedenen Berufen, nach dem Alter, der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Bildungsabschluss oder der Art des Arbeitsvertrags sind mit den Daten der Verdienststrukturerhebung möglich. Sie wird alle 4 Jahre durchgeführt, zuletzt für das Jahr 2014.8 Die Verdienststrukturerhebung wird für wirtschaftspolitische Planungsentscheidungen genutzt, beispielsweise in der Gesetzgebung zu Mindestlöhnen und, wie bereits dargestellt, zur Darstellung der Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen. Genauso wie für die Vierteljährliche Verdiensterhebung bildet dafür das Gesetz über die Statistik für Verdienste und Arbeitskosten (Verdienststatistikgesetz – VerdStatG) die gesetzliche Grundlage. Aktuell haben die Vorbereitungen für die nächste Erhebung in den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder begonnen. Sie soll Daten für das Jahr 2018 liefern.

1 Klemt, Sandra/Droßard, Ralf: Vierteljährliche Verdiensterhebung: neue Nutzer, neue Indizes, die neuesten Ergebnisse, in: Wirtschaft und Statistik 08/2013, Statistisches Bundesamt.

2 Die Sonderzahlungen entsprechen den »sonstigen Bezügen« gemäß den Lohnsteuerrichtlinien. Dies sind unregelmäßige, nicht jeden Monat geleistete Zahlungen, wie Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Leistungsprämien, Abfindungen, Gewinnbeteiligungen, Prämien für Verbesserungsvorschläge, Vergütungen für Erfindungen oder der steuerliche Wert (geldwerte Vorteil) von Aktienoptionen.

3 Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt.

4 Zum Wirtschaftszweig »Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen« zählen nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben, Unternehmensberatung, Architektur- und Ingenieurbüros, technische, physikalische und chemische Untersuchung, Forschung und Entwicklung, Werbung und Marktforschung, sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten (zum Beispiel Raumgestaltung oder Fotografie) und das Veterinärwesen.

5 Für Durchschnittsverdienste gegliedert nach Wirtschaftszweigen, Leistungsgruppe und Geschlecht für voll- und teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer/-innen im Jahr 2017 siehe: NI4-j/17: Verdienste und Arbeitszeiten der Arbeitnehmer/-innen im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich in Baden-Württemberg im Jahresdurchschnitt 2017, Statistische Berichte Baden-Württemberg, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg.

6 Finke, Claudia/Dumpert, Florian/Beck, Martin: Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen, in: Wirtschaft und Statistik 02/2017, Statistisches Bundesamt.

7 Für Reallohnindex, Nominallohnindex und Verdienstindizes im 4. Quartal 2017 siehe: NI1-vj4/17 (2): Reallohnindex, Nominallohnindex und Verdienstindizes im 4. Quartal 2017, Statistische Berichte Baden-Württemberg, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg.

8 Die Ergebnisse der Erhebung von 2014 für Baden-Württemberg werden im Internet-Angebot des Statistischen Landesamtes www.statistik-bw.de im Bereich »Arbeit« angeboten.