:: 5/2019

Wie werden wir gepflegt? – Ergebnisse der Pflegestatistik 2017

Nach einer umfassenden Pflegereform durch drei Pflegestärkungsgesetze, wodurch die Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Pflegekräfte für die Zukunft gestärkt werden sollen, liegen mit der Pflegestatistik 2017 jetzt erstmalig Daten vor, die den Pflegebereich nach dieser Reform mittels der amtlichen Statistik abbilden. So waren im Dezember 2017 in Baden-Württemberg 398 612 Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Im Zuge der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist damit die Zahl der Pflegebedürftigen im Vergleich zur letzten Erhebung 2015 um über ein Fünftel deutlich gestiegen. Im Vergleich zur ersten Erhebung des Jahres 1999 bedeutet dies sogar einen Zuwachs von 89,1 %. Damit sind heute bereits 3,6 % der Gesamtbevölkerung im Land pflegebedürftig. Zur Betreuung in den stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg standen 134 223 Beschäftigte zur Verfügung, wobei sich der Bedarf an professioneller Pflege und Betreuung in Zukunft noch weiter verstärken wird.

Reform der Pflegeversicherung

Mit dem 1. Januar 2017 sind die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt worden. Sie ermöglichen es, Art und Umfang der Leistungen der Pflegeversicherung unabhängig von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen auf die jeweiligen individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse abzustimmen. Dies ist eine der zentralen Änderungen, die sich im Zuge der Reformen der Pflegeversicherung in der Pflegestatistik 2017 niedergeschlagen haben. Durch die Gesetzesänderungen wurde ein neuer Begriff für die Pflegebedürftigkeit geschaffen.

Ziel war es, mit drei Pflegestärkungsgesetzen die Situation von Pflegebedürftigen, Angehörigen sowie Menschen, die in der Pflege arbeiten, schrittweise zu verbessern. Die Gesetze wurden in den Jahren 2014 sowie 2015 von der Bundesregierung verabschiedet. Vor allem Demenzkranke sollten durch die Gesetzesänderungen stark entlastet werden. Seit Einführung des ersten Pflegestärkegesetzes im Jahr 2015 änderte sich bereits einiges für Menschen, die an Demenz erkrankt waren. Laut dem ersten Pflegestärkungsgesetz erhalten diese Menschen eine bessere Unterstützung. Durch Inkrafttreten des zweiten Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2017 sind Leiden wie Demenz, psychische Erkrankungen sowie geistige Behinderungen nunmehr körperlichen Erkrankungen gänzlich gleichzustellen. Das bedeutet für viele Menschen, dass sie endlich als Kranke eingestuft werden sowie staatliche Unterstützung für ihre einschränkenden jedoch körperlich nicht sichtbaren Leiden erhalten können. Mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz wurden vor allem die Beratungsangebote erweitert und der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt.

Die neuen Gesetzesregelungen haben jedoch zur Folge, dass in der Pflegestatistik 2017 aufgrund des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs keine Erfassung mehr der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz bzw. der Personen ohne Pflegestufe aber mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz erfolgt. Zudem wurde sowohl für das Personal als auch für die Pflegebedürftigen erstmals das Geschlecht von Personen erfasst, das nach dem damaligen Personenstandsgesetz weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann. In den Ergebnistabellen wird aufgrund der geringen Fallzahlen diese Gruppe jedoch nicht getrennt ausgewiesen. Sie werden bei »weiblich« zugeschlagen.

Im Folgenden werden nun erstmals mit der Pflegestatistik 2017 Erhebungsergebnisse nach Inkrafttreten aller umfangreichen Gesetzesreformen im Pflegebereich dargestellt. Aufgrund der methodischen Änderungen zwischen den Erhebungsjahren 2015 und 2017 sind Vergleiche zu vorangegangenen Erhebungen sowie entsprechende Veränderungsraten allerdings nur eingeschränkt aussagekräftig.

Geringe Pflegequote unter den Ländern

In Baden-Württemberg sind ältere Menschen im Verhältnis zur jeweiligen Bevölkerung insgesamt seltener pflegebedürftig als in den meisten anderen Bundesländern. Im Dezember 2017 waren 3,6 % der rund 11 Mill. Einwohner des Landes pflegebedürftig. Damit weist das Land – nach Bayern mit 3,1 % und Hamburg mit 3,4 % – eine der niedrigsten Pflegequoten in ganz Deutschland auf. Im Jahr 1999, dem 1. Erhebungsjahr der Pflegestatistik, lag dieser Wert noch bei 2,0 %. Mecklenburg-Vorpommern hatte hingegen Ende 2017 die deutschlandweit höchste Pflegequote. Hier sind 5,7 % aller Menschen auf Pflege angewiesen. Bundesweit liegt die Pflegequote bei 4,1 % (Schaubild 1).

Auch bei den Pflegequoten höherer Altersklassen ergeben sich im Land vergleichsweise niedrige Werte. So liegt in Baden-Württemberg die Pflegequote der 75- bis 85-Jährigen bei 14,7 %, der 85- bis 90-Jährigen bei 42,1 % und der über 90-Jährigen bei 68,1 %. In Mecklenburg-Vorpommern hingegen – dem Bundesland mit den jeweils höchsten Quoten – liegen diese Werte bei 20,6 %, 55,2 % und 83,7 %.

Jeder 28. Baden-Württemberger ist heute schon pflegebedürftig

Immer mehr ältere Menschen – in erster Linie hochbetagte – werden pflegebedürftig und können ihr Leben und ihren Alltag nicht mehr ohne fremde Hilfe bewältigen. Zum 15. Dezember 2017 waren in Baden-Württemberg 398 612 Personen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Das sind 70 315 oder 21,4 % mehr Pflegebedürftige als noch im Dezember 2015, dem Zeitpunkt der letzten Bestandsaufnahme. Diese starke Zunahme ist allerdings zum großen Teil auf die Einführung des neuen und deutlich weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs zurückzuführen. Seitdem werden von den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung mehr Menschen als pflegebedürftig eingestuft, als das vor der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade der Fall gewesen ist. Im Vergleich zur ersten Erhebung im Jahr 1999 stieg die Zahl der Pflegebedürftigen sogar um 89,1 % bzw. 187 775 Personen. Bezogen auf die gesamte Bevölkerung bedeutet dies, dass inzwischen jeder 28. Baden-Württemberger Leistungen aus der Pflegekasse erhält, bei den 65-Jährigen und Älteren ist es sogar schon fast jeder Siebte. 1999 war es noch jeder 50. Einwohner des Landes.

Der Schwerpunkt der Pflegebedürftigkeit liegt naturgemäß bei den höheren Altersklassen. Ende 2017 waren 225 264 – und damit weit mehr als die Hälfte (56,5 %) – der Pflegebedürftigen 80 Jahre und älter. Dies entspricht einer Zunahme um 19 % seit der letzten Erhebung. Sehr deutlich zeigt sich der Zusammenhang zwischen Alter und Pflegerisiko bei den Pflegehäufigkeiten1. Während von den unter 60-Jährigen nur 0,8 % pflegebedürftig sind, müssen von den 90-jährigen und älteren Baden-Württembergern bereits über zwei Drittel (68,1 %) gepflegt werden.

Fast zwei Drittel der Pflegebedürftigen (62,5 %) waren Frauen. 2 Der Anteil der Pflegebedürftigen an der weiblichen Bevölkerung lag Ende 2017 bei 4,5 %, während dieser bei den Männern nur 2,7 % betrug. Aufgrund der höheren Lebenserwartung erreichen deutlich mehr Frauen als Männer pflegeintensive Altersklassen. Da Frauen aber nicht nur länger leben als ihre Lebenspartner, sondern oft auch deutlich jünger als diese sind, leben sie im Alter häufig allein. Sie sind daher auch in größerem Maße auf professionelle Hilfe bei Pflegebedürftigkeit angewiesen als Männer, die in vielen Fällen so lange es geht zu Hause von ihren – eher jüngeren – Partnerinnen gepflegt werden. Es zeigt sich, dass ab der Altersklasse der 70- bis unter 75-Jährigen das Pflegerisiko von Frauen stets höher ist als das der Männer. So waren in der Altersklasse der über 95-Jährigen von 1 000 gleichaltrigen Frauen 853 pflegebedürftig, bei den Männern dagegen nur 717 (Schaubild 2).

Wo wird gepflegt?

Die Versorgung pflegebedürftiger Menschen erfolgt auch heute noch überwiegend zu Hause und in der Familie. Drei Viertel (75,8 %) aller Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg – und damit 302 290 –, wurden Ende 2017 zu Hause gepflegt. Das sind 28 % mehr wie 2015 und mehr als doppelt so viel (+ 108,1 %) wie 1999 (Schaubild 3). Über die Hälfte aller Pflegebedürftigen (226 987 bzw. 56,9 %) waren dabei Pflegegeldempfängerinnen und -empfänger, die ausschließlich von Angehörigen zu Hause gepflegt wurden. Dies bedeutet einen Zuwachs von 33,4 % gegenüber der letzten Erhebung. Bei 75 303 Pflegebedürftigen (18,9 %) erfolgte die Pflege durch ambulante Pflegedienste und damit auch zu Hause (+ 13,9 % gegenüber 2015). Rund ein Viertel (24,1 %) oder 96 181 aller Pflegebedürftigen wurden hingegen vollstationär in Heimen versorgt. Das sind 4,5 % mehr als bei der letzten Erhebung. Weitere 141 Personen waren im Pflegegrad 1 und erhielten teilstationäre Pflege (Übersicht). Für die ambulante und stationäre Versorgung der Pflegebedürftigen im Land standen 1 122 ambulante Pflegedienste sowie 1 777 voll- bzw. teilstationäre Pflegeheime zur Verfügung. Bei der ersten Erhebung im Jahr 1999 waren dies noch 845 Pflegedienste und 956 Pflegeheime.

Neu: Fünf Pflegegrade

Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz wurde die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit völlig neu ausgerichtet. Anstatt der bisher bestehenden drei Pflegestufen, wird die Pflegebedürftigkeit jetzt anhand von fünf Pflegegraden festgelegt. Dabei gilt: Je höher ein Pflegegrad ist, desto unselbstständiger wird der Betroffene von Gutachtern eingeschätzt und umso mehr Leistungen erhält er von seiner Pflegekasse (siehe auch i-Punkt auf der ersten Seite). So waren im Dezember 2017 im Land insgesamt 42,3 % aller Pflegebedürftigen in den Pflegegrad 2 eingruppiert, 31,8 % erhielten Leistungen des Pflegegrades 3, 18 % waren in den Pflegegrad 4 eingestuft und 6,9 % in den Pflegegrad 5. Im Pflegegrad 1 eingruppiert waren 0,8 %. Noch keine Zuordnung zum Zeitpunkt der Erhebung hatten 0,2 % der Pflegebedürftigen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Pflegebedürftige im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt direkt in einer stationären Pflegeeinrichtung aufgenommen wurden, zum Zeitpunkt der Erhebung aber noch keine Zuordnung zu einer bestimmten Pflegestufe vorlag.

Pflegebedürftige Menschen werden vor allem dann in Pflegeheimen versorgt, wenn sie einen sehr hohen Pflegebedarf haben. So ist bei den vollstationär versorgten Pflegebedürftigen der Anteil derer, die in den höheren Pflegegraden 3 bis 5 eingruppiert sind, höher. Er lag Ende 2017 bei 78,6 %. Der entsprechende Anteil bei den zu Hause durch ambulante Dienste versorgten Pflegebedürftigen lag bei 51,6 % und bei den durch Angehörige versorgten Pflegegeldempfängerinnen und -empfängern bei 49,1 %.

Häusliche Pflege in Landkreisen auch heute noch etwas stärker verbreitet

Unter regionalen Aspekten zeigen sich nach wie vor Unterschiede bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ländlichen und eher städtisch geprägten Regionen (Schaubild 4). So war der Anteil der Pflegebedürftigen, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, in den ländlichen Regionen des Landes noch immer höher als in den städtischen Gebieten. Während in den Landkreisen 57,4 % der Pflegebedürftigen zu Hause ohne professionelle Hilfe betreut wurden, trifft dies in den Stadtkreisen auf 54,6 % zu. In den Landkreisen hingegen waren 22,5 % der pflegebedürftigen Menschen dauerhaft in Pflegeheimen untergebracht, in den Stadtkreisen jedoch 26,5 %. In den ländlichen Regionen des Landes könnten sich somit auch heute noch die eher etwas traditionelleren Familienstrukturen und der vermutlich daraus resultierende größere Familienzusammenhalt auf die Inanspruchnahme von stationären und ambulanten Pflegeleistungen auswirken.

Die Kreise mit den geringsten Anteilen pflegebedürftiger Menschen sind die Stadtkreise Stuttgart und Heidelberg, wo je 1 000 Einwohner 27 Personen pflegebedürftig waren, gefolgt vom Stadtkreis Freiburg im Breisgau (28) und vom Landkreis Tübingen (29). Der Neckar-Odenwald-Kreis und der Stadtkreis Pforzheim wiesen dagegen mit 54 bzw. 51 pflegebedürftigen Menschen je 1 000 Einwohner die höchsten Anteile auf, gefolgt vom Main-Tauber-Kreis und vom Enzkreis mit 48 bzw. 44 Pflegebedürftigen je 1 000 Einwohnern. Im Landesdurchschnitt gab es 36 Leistungsempfängerinnen bzw. -empfänger je 1 000 Einwohner.

Die meisten pflegebedürftigen Menschen ab 65 Jahren in Pflegeheimen bezogen auf 1 000 Einwohner ab 65 Jahren gab es mit 64 Personen im Stadtkreis Pforzheim, gefolgt vom Stadtkreis Baden-Baden (59 Personen) sowie vom Neckar-Odenwald-Kreis und dem Stadtkreis Heilbronn mit jeweils 58 Personen. Der Landesdurchschnitt lag hier bei 44 Pflegebedürftigen. Bei den von ambulanten Diensten versorgten Pflegebedürftigen liegen der Neckar-Odenwald-Kreis, der Enzkreis und der Landkreis Schwäbisch Hall mit 50, 49 bzw. 45 pflegebedürftigen Menschen ab 65 Jahren je 1 000 Einwohner ab 65 Jahren auf den vordersten Plätzen. Der Landesdurchschnitt lag hier bei 31 Pflegebedürftigen.

Verfügbare Plätze in Pflegeheimen nehmen moderat zu

In den 1 777 stationären Pflegeeinrichtungen Baden-Württembergs standen insgesamt 110 245 Pflegeplätze zur Verfügung, 101 799 davon für die vollstationäre Dauerpflege. Im Vergleich zur letzten Erhebung 2015 hat damit die Zahl der verfügbaren Pflegeplätze um 2,1 % oder 2 240 Plätze zugenommen, gegenüber der Erhebung von 1999 um 53,3 % oder 38 338 Plätze. Bei der vollstationären Dauerpflege liegen die Zuwachsraten bei 1,5 % (1 470 Plätze) bzw. 47,7 % (32 898 Plätze). Der Auslastungsgrad der verfügbaren Plätze in der vollstationären Dauerpflege lag Ende 2017 bei 90,9 %. Die weitaus meisten verfügbaren Plätze wurden Ende 2017 in Pflegeheimen für ältere Menschen ermittelt (103 507). In Pflegeheimen für psychisch Kranke gab es 4 654 verfügbare Plätze, in Pflegeheimen für behinderte Menschen 1 596 Plätze und in Pflegeheimen für Schwerkranke und Sterbende wie zum Beispiel Hospize 488 Plätze. Im Durchschnitt standen je Pflegeheim im Land 62 verfügbare Plätze bereit.

Die meisten vollstationären Pflegeplätze im Land gibt es – insbesondere aufgrund des Einzelzimmergebots der baden-württembergischen Heimbauverordnung vom September 2009 – mittlerweile in Einzelzimmern. So wurden Ende 2017 insgesamt 69,7 % der vollstationären Dauerpflegeplätze in Einzelzimmern nachgewiesen, 30,2 % entfielen auf Zweibettzimmer und lediglich noch 0,1 % auf Zimmer mit drei und mehr Betten. Und das Verhältnis von Ein- zu Zweibettzimmern wird sich in den nächsten Jahren weiter stark zugunsten von Einzelzimmern verschieben. Im Jahr 1999 lagen die Anteile noch bei 44,1 % (Einbettzimmer), 50,6 % (Zweibettzimmer) sowie 5,3 % (Zimmer mit drei und mehr Betten).

Die Kosten einer stationären Unterbringung setzen sich aus den jeweiligen Pflegesätzen der Pflegegrade 1 bis 5, dem Entgelt für Unterkunft und Verpflegung sowie einer Investitionskostenpauschale zusammen. Im Rahmen der Pflegestatistik werden nur die beiden ersten Merkmale erfasst. Der durchschnittliche Pflegesatz für die vollstationäre Dauerpflege lag im Dezember 2017 im Pflegegrad 1 bei 44,77 Euro und im Pflegegrad 2 bei 54,03 Euro. Im Pflegegrad 3 betrug dieser Durchschnittswert 70,29 Euro, im Pflegegrad 4 87,12 Euro und für den Pflegegrad 5 fiel ein Betrag von 94,72 Euro pro Person und Tag an. Dazu kamen jeweils noch 25,58 Euro als durchschnittliches Entgelt für Unterkunft und Verpflegung. Hinzukommen können weitere Ausgaben für Zusatzleistungen und insbesondere gesondert berechenbare Investitionsaufwendungen.

Teilzeitbeschäftigung dominiert

Für die Versorgung der 171 484 Pflegebedürftigen in den stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen des Landes standen zum Jahresende 2017 landesweit 134 223 Beschäftigte zur Verfügung – ein Zuwachs von 4,6 % oder 5 961 Personen seit der letzten Erhebung 2015. Gegenüber der ersten Erhebung 1999 bedeutet dies eine Zunahme von 79,7 % oder 59 523 Beschäftigten. Unter dem Personal des Jahres 2017 gab es 33 501 Vollzeitbeschäftigte (25 %), 89 682 Personen arbeiteten in Teilzeit (66,8 %), wobei 13,4 % des Personals (18 029 Personen) dabei geringfügig beschäftigt waren. Die restlichen 11 040 Beschäftigten (8,2 %) verteilten sich auf Auszubildende, (Um-)Schüler, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und im Bundesfreiwilligendienst sowie Praktikantinnen und Praktikanten außerhalb einer Ausbildung. Das Personal in den Pflegeeinrichtungen bestand zu 85 % aus Frauen. 3 Diese Quote fiel bei den Teilzeitbeschäftigten noch wesentlich höher aus. Hier lag sie bei 90,6 %.

In den stationären Einrichtungen des Jahres 2017 gab es 99 536 Beschäftigte, 5,3 % oder 5 016 Personen mehr als Ende 2015. In den ambulanten Einrichtungen wurden 34 687 Beschäftigte gezählt (+ 2,8 % oder 945 Personen). Vom Personal der ambulanten Pflegeeinrichtungen im Land waren 77,5 % in Teilzeit tätig, im stationären Bereich hingegen 63,1 %.

Die stationäre Betreuung von Pflegebedürftigen ist äußerst personalintensiv. Auf 100 Pflegebedürftige, die in den Pflegeheimen vollstationär betreut wurden, kamen 104 Beschäftigte, davon 77 Beschäftigte, die ihren Arbeitsschwerpunkt im Bereich Pflege und Betreuung hatten, sowie weitere 27 Beschäftigte mit einer Zuständigkeit bei anderen Aufgaben. In den ambulanten Einrichtungen kamen auf 100 Pflegebedürftige 46 Beschäftigte, davon 32 Beschäftigte im Bereich der Pflege und Betreuung sowie weitere 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in anderen Aufgabenbereichen.

Beim Personal überwiegen Altenpflegerinnen

In den baden-württembergischen Pflegeeinrichtungen hatte zum Jahresende 2017 weit über die Hälfte des Personals (55,2 % bzw. 74 025 Beschäftigte) einen Abschluss in einem pflegerischen Beruf, einem nichtärztlichen Heilberuf oder einen hauswirtschaftlichen Berufsabschluss – 3 % mehr als bei der letzten Erhebung. Fast ein Viertel der Beschäftigten (24,6 %) in den stationären und ambulanten Einrichtungen des Landes verfügte über eine Ausbildung als Altenpflegerin oder Altenpfleger (Schaubild 5). 83,4 % dieser Personen waren Frauen. Unter den Vollzeitarbeitskräften lag der Anteil der Altenpflegerinnen oder Altenpfleger mit 41,6 % noch deutlich höher. Damit besaßen 44,8 % oder 60 198 aller Beschäftigten in den baden-württembergischen Pflegeeinrichtungen keinen oder aber einen fachfremden Berufsabschluss bzw. befanden sich noch in Ausbildung. Das sind 6,7 % mehr als noch 2015.

In den stationären Pflegeeinrichtungen des Landes gab es 8 622 Auszubildende und (Um-)Schülerinnen und Schüler, 6,5 % mehr als im Dezember 2015. Dies entspricht einem Anteil von 8,7 % an den Beschäftigten insgesamt. Fast ein Drittel dieser Personen (30,8 %) war dabei bereits 30 Jahre und älter. Die Hälfte der Auszubildenden und (Um-)Schülerinnen und Schüler (50,8 %) war zwischen 17 und 24 Jahren alt. Auch hier war die überwiegende Mehrheit des Personals weiblich (72,2 %). Über vier Fünftel der Auszubildenden (80,7 %) strebten einen Berufsabschluss als staatlich anerkannte Altenpflegerin bzw. Altenpfleger an. Bei den ambulanten Diensten lag der Anteil der Auszubildenden und (Um-)Schülerinnen und Schüler am gesamten Personal bei lediglich 3 % (1 040 Personen; + 6,6 % gegenüber 2015), wovon 45,3 % 30 Jahre und älter waren und 37,8 % zwischen 17 und 24 Jahren. Hier strebten 77,1 % einen Abschluss als staatlich anerkannte Altenpflegerin bzw. Altenpfleger an.

Und wie geht es weiter?

Baden-Württemberg hat seit Beginn der 1970er-Jahre im bundesweiten Vergleich regelmäßig die höchste Lebenserwartung Neugeborener. Heute kann ein neugeborener Junge auf eine durchschnittliche Lebenserwartung von 79,5 Jahren hoffen, ein neugeborenes Mädchen sogar auf 84 Jahre. Damit liegt die Lebenserwartung Neugeborener um knapp 10 Jahre bei den Frauen bzw. um 11 Jahre bei den Männern höher als Anfang der 1970er-Jahre.

In demografischer Hinsicht gab es im Jahr 2000 in Baden-Württemberg eine Zäsur. Erstmals lebten seit Bestehen des Landes etwas mehr 60-Jährige und Ältere als unter 20-Jährige im Südwesten (2,36 Mill. oder 22,5 % gegenüber 2,34 Mill. oder 22,2 % der Gesamtbevölkerung). Heute zählen nur noch 19 % zu den Jüngeren im Land, aber bereits 26 % zu den Älteren. Und dieser zahlenmäßige Unterschied zwischen Jung und Alt wird in Zukunft noch erheblich größer werden. So könnte der Anteil der unter 20-Jährigen an der Gesamtbevölkerung sich bis zum Jahr 2060 – relativ moderat – auf dann knapp 18 % verringern. In einer gegenläufigen Entwicklung dürfte dagegen der Bevölkerungsanteil der 60-Jährigen und Älteren bis zum Jahr 2060 deutlich und zwar auf ca. 36 % ansteigen. Das heißt, die Zahl der Älteren wird dann doppelt so stark wie die der Jüngeren vertreten sein.

Immer weniger junge, immer mehr ältere Menschen – diese Entwicklung hin zu einer im Schnitt immer älteren Bevölkerung ist bereits heute vorprogrammiert, weil insbesondere nach 2020 die geburtenstarken Jahrgänge aus den 1960er-Jahren in die Altersphase der 60-Jährigen und Älteren »hineinwachsen« werden. Bereits seit der Gründung des Landes Baden-Württemberg im Jahr 1952 ist das Durchschnittsalter der Bevölkerung um annähernd 9 Jahre gestiegen – von knapp 35 Jahre auf derzeit etwas mehr als 43 Jahre. Und dieser Alterungsprozess wird sich in Zukunft fortsetzen. Bis zum Jahr 2060 ist mit einem weiteren Anstieg des Durchschnittsalters um über 4 Jahre auf dann knapp 48 Jahre zu rechnen.

Eine stetig steigende Lebenserwartung sowie die Altersstruktur der Bevölkerung sind ausschlaggebend für die große Zahl an Hochbetagten heute und noch mehr in Zukunft (Schaubild 6). In Baden-Württemberg lebten am 31. Dezember 2017 rund 290 500 Personen, die 85 Jahre oder älter waren. Zwei Drittel in dieser Altersgruppe der Hochbetagten sind Frauen (194 100) und lediglich ein Drittel Männer (96 400). Die Zahl der Hochbetagten hat damit seit 1952, dem Gründungsjahr des Südweststaats, einen neuen Höchststand erreicht und sich allein seit 1970 versechsfacht. Bereits bis 2030 dürfte ihre Zahl um knapp die Hälfte zunehmen. Dann wären 426 000 Einwohner des Landes 85 Jahre oder älter. Bis zum Jahr 2060 könnte sich ihre Zahl im Vergleich zu heute sogar annähernd verdreifachen. Es gäbe dann etwas mehr als 800 000 Hochbetagte in Baden-Württemberg.

Der zu erwartende deutliche Anstieg der Zahl älterer und vor allem hochbetagter Menschen ist für die sozialpolitische Planung und insbesondere für die medizinische Versorgung und Pflege einer damit einhergehenden wohl weiterhin stark steigenden Zahl an pflegebedürftigen Menschen von zentraler Bedeutung. Aufgrund der rasch wachsenden Zahl hoch betagter Menschen und dem für diesen Personenkreis relativ hohen Pflegerisiko, muss für die Zukunft insbesondere aber auch von einem hohen Mehrbedarf an qualifiziertem Personal im Pflegebereich ausgegangen werden.

1 Prozentualer Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung in der jeweiligen Altersklasse.

2 Einschließlich »ohne Angabe« (nach Personenstandsgesetz) beim Geschlecht.

3 Einschließlich »ohne Angabe« (nach Personenstandsgesetz) beim Geschlecht.