:: 5/2019

Ausländische Staatsangehörige in Baden-Württemberg

Zur Entwicklung, Herkunft und regionalen Verteilung der Ausländerinnen und Ausländer im Südwesten

Die Zuwanderung ist seit der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 zunehmend in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt. Allein aus Syrien kamen damals annähernd 37 000 Menschen in den Südwesten. Dennoch darf Migration nicht ausschließlich auf Flucht und Asyl verengt werden. Vielmehr ist die überwiegende Mehrheit der in Deutschland und auch in Baden-Württemberg lebenden Migranten in den vergangenen Jahrzehnten aus anderen Gründen zu uns gekommen, so vor allem im Rahmen der Anwerbung von Arbeitskräften im Ausland oder zur Absolvierung einer Ausbildung oder eines Studiums. 1

Im folgenden Beitrag soll deshalb die zahlenmäßige Entwicklung der Ausländerinnen und Ausländer, die im Südwesten leben, unter anderem nach deren Herkunft und ihren möglichen Wanderungsmotiven näher betrachtet werden. Woher und weshalb die Menschen zuziehen, ist das eine; wohin sie innerhalb des Landes gezogen sind, das andere. Ein Überblick über die Verteilung der ausländischen Bevölkerung innerhalb Baden-Württembergs rundet deshalb den Beitrag ab.

Langfristige Entwicklung …

1952, dem Gründungsjahr des Südweststaats, lebten in Baden-Württemberg lediglich rund 60 000 Personen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit. 2 Deren Zahl stieg in den folgenden 2 Jahrzehnten fast stetig an. Ursache hierfür war, dass zu dieser Zeit das sogenannte »Wirtschaftswunder« bereits in vollem Gange war. Als Folge dieser ungemein dynamischen Wirtschaftsentwicklung zeichnete sich ein allgemeiner Arbeitskräftemangel ab, der zur Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte führte. 1955 wurde das erste Anwerbeabkommen mit Italien geschlossen, in den 1960er-Jahren folgten Abkommen mit Spanien, Griechenland, der Türkei, Portugal und dem ehemaligen Jugoslawien. 3

In den 1970er- und 1980er-Jahre war die Migration – bedingt durch wirtschaftliche Einbrüche, unter anderem durch die »Ölkrise« im Jahr 1973 und der temporären bundesweiten Förderung von Rückwanderungen – sehr wechselhaft. Ende der 1980er-Jahre lag deshalb die Zahl der ausländischen Staatsangehörigen praktisch unverändert auf dem Niveau Anfang der 1970er-Jahre (Schaubild 1).

Dieser Periode schloss sich eine erneute Phase starker Zuwanderungen aus dem Ausland an. Vor allem steigende Asylbewerberzahlen – sogar von einer »Asylantenflut« war die Rede4 – und der Zustrom von Bürgerkriegsflüchtlingen aus dem auseinanderfallenden Jugoslawien prägten das Bild. Verstärkt wurde der zu Beginn der 1990er-Jahre starke Anstieg der ausländischen Bevölkerungszahl auch dadurch, dass die Zahl der Geburten ausländischer Mütter deutlich über der der Gestorbenen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit lag. 5

Von Mitte der 1990er-Jahre bis etwa zum Jahr 2010 dauerte die nächste Phase, die dadurch geprägt war, dass die Zahl der in Baden-Württemberg lebenden ausländischen Staatsangehörigen tendenziell zurückging. Gründe hierfür waren zum einen eine relativ geringere Zuwanderung und zum anderen eine zeitweise hohe Zahl an Einbürgerungen. Allein im Zeitraum 1995 bis 2010 nahmen über 400 000 Ausländerinnen und Ausländer im Südwesten die deutsche Staatsangehörigkeit an. Hinzu kam, dass Kinder von Ausländerinnen und Ausländern, die sich seit 8 Jahren in Deutschland aufhalten und eine Niederlassungs- oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, seit dem Jahr 2000 aufgrund einer Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) nicht mehr die ausländische sondern die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten (§ 4 Abs. 3 StAG).

Die Jahre 2011 bis 2014 waren daran anschließend durch einen starken Anstieg der Migration vor allem aus EU-Staaten bestimmt. Insbesondere aus Polen, Ungarn und Rumänien zogen wesentlich mehr Menschen in den Südwesten als in den Jahren zuvor, weil damals Staatsangehörigen aus diesen Staaten die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit eingeräumt wurde. 6

… und aktueller Trend

Seit dem Jahr 2015 war und ist die landesweite Entwicklung – wenn auch wieder mit abnehmender Tendenz – durch den Zustrom von Flüchtlingen bestimmt. Dies hat dazu geführt, dass im Jahr 2018 ein Höchststand bei den ausländischen Staatsangehörigen erreicht wurde: Zuletzt lebten in Baden-Württemberg etwas mehr als 1,7 Mill. Ausländerinnen und Ausländer. 7 Deren Anteil an der Gesamtbevölkerung lag damit bei 15,6 %. Von den Flächenländern Deutschlands hatte lediglich Hessen einen noch etwas höheren Anteil (16,2 %).8

Ausländer sind im Schnitt 39 Jahre alt

Die ausländischen Frauen und Männer in Baden-Württemberg waren im Jahr 2018 im Durchschnitt 39 Jahre alt und damit wesentlich jünger als die deutsche Bevölkerung mit rund 44 Jahren. Schaubild 2 zeigt im Detail, dass bei den Ausländerinnen und Ausländern die Altersgruppe der 19- bis 49-Jährigen – gemessen an der Zahl der ausländischen Bevölkerung insgesamt – deutlich stärker, die der Älteren dagegen erheblich schwächer als bei der deutschen Bevölkerung vertreten ist.

Allerdings sind auch die ausländischen Staatsangehörigen in den vergangenen Jahrzehnten »gealtert«, und der Altersunterschied zur deutschen Bevölkerung hat sich verringert. So lag das Durchschnittsalter der Ausländerinnen und Ausländer im Jahr 1970 noch bei lediglich 28 Jahren und damit sogar um rund 8 Jahre niedriger als das der Deutschen.

Zwischen den einzelnen ausländischen Staatsangehörigkeiten zeigen sich erhebliche Altersunterschiede: Zu den ältesten Nationalitäten zählen Staatsangehörige aus den Nachbarstaaten Schweiz und Österreich mit im Schnitt 54 bzw. 53 Jahren. Mit am jüngsten sind Personen aus Syrien und Afghanistan, deren Durchschnittsalter bei jeweils lediglich rund 24 Jahren liegt. Sehr jung sind auch Staatsangehörige aus Nigeria und dem Irak mit im Schnitt 26 Jahren.

Türkische Staatsangehörigkeit mit Abstand am häufigsten

Ende 2018 lebten in Baden-Württemberg Mitbürgerinnen und Mitbürger aus fast allen Staaten der Erde. Von den 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen9 haben derzeit lediglich Staatsangehörige aus Monaco sowie von den pazifischen Inselstaaten Kiribati, Nauru, Tuvalu und den Föderierten Staaten von Mikronesien keinen Wohnsitz in Baden-Württemberg.

Türkische Staatsangehörige sind im Südwesten die größte ausländische Bevölkerungsgruppe (255 000) 10. Mit deutlichem Abstand folgen Staatsangehörige aus Italien (184 300), die in Baden-Württemberg – nach Buenos Aires und Rio de Janeiro – sogar die zahlenmäßig größte ausländische italienische Gemeinschaft in der Welt bilden. 11 Ebenfalls stark vertreten sind Personen aus Rumänen, Kroatien, Polen und Griechenland (Schaubild 3).

Bereits an siebter Stelle rangieren Personen mit einer syrischen Nationalität. Dagegen lebten im Jahr 2010 und damit vor dem Bürgerkrieg lediglich 2 500 Syrer im Südwesten. Bis Ende 2018 hat sich deren Zahl auf 78 100 und damit um das knapp 30-fache erhöht. Ebenfalls sehr hohe Zuwächse verzeichneten Angehörige aus den Flüchtlingsstaaten Irak und Afghanistan.

Die Zusammensetzung der ausländischen Bevölkerung in Baden-Württemberg unterscheidet sich nicht unerheblich von der in Deutschland: Zwar bilden türkische Staatsangehörige auch bundesweit die größte ausländische Bevölkerungsgruppe. Auf dem zweiten und dritten Platz rangieren dann aber bereits polnische und syrische Staatsangehörige. Dagegen sind – relativ betrachtet – im Bundesgebiet insbesondere italienische Staatsangehörige deutlich schwächer als im Südwesten vertreten.

194 000 Schutzsuchende im Südwesten …

Flüchtlinge prägten die Migration in den vergangenen Jahren. Doch wie viele von ihnen leben heute in Deutschland und in den einzelnen Bundesländern? Zur Beantwortung dieser Frage wurde vom Statistischen Bundesamt ein Konzept entwickelt, das das Ziel hat, die Zahl der Schutzsuchenden, also diejenigen Ausländerinnen und Ausländern, die sich aus humanitären Gründen in Deutschland aufhalten, zu quantifizieren. 12

In Baden-Württemberg lebten Ende 201713 rund 194 100 Schutzsuchende. Damit hat sich deren Zahl innerhalb von 10 Jahren mehr als verdreifacht (Schaubild 4). Dennoch lag der Anteil der Schutzsuchenden an allen ausländischen Staatsangehörigen am Jahresende 2017 bei lediglich 12 %; bezogen auf die gesamte baden-württembergische Bevölkerung waren es sogar nur knapp 2 %.

Schutzsuchende lassen sich nach dem sogenannten Schutzstatus unterscheiden. Unterschieden werden Schutzsuchende, über deren Asylantrag noch nicht entschieden wurde, Schutzsuchende mit einem anerkannten Schutzstatus und Schutzsuchende, deren Antrag abgelehnt wurde (siehe i-Punkt).

Am Jahresende 2017 hatten in Baden-Württemberg 52 100 oder 27 % aller Schutzsuchenden einen offenen Schutzstatus. Deren Zahl ist damit gegenüber 2016 deutlich, nämlich um rund 24 000, zurückgegangen.

Die Mehrheit der Schutzsuchenden – 120 500 bzw. 62 % – verfügten Ende 2017 über einen humanitären Aufenthaltstitel und damit über einen anerkannten Schutzstatus. Überwiegend war diese Anerkennung jedoch befristet (84 900). Außerdem lebten Ende 2017 rund 21 500 Schutzsuchende (11 %) in Baden-Württemberg, deren Antrag abgelehnt wurde. Diese Personen waren daher ohne Schutzstatus und grundsätzlich ausreisepflichtig. Darunter waren 16 600 Personen, deren Ausreisepflicht aufgrund einer Duldung jedoch vorübergehend ausgesetzt wurde, weil der Vollstreckung der Abschiebung rechtliche oder tatsächliche Abschiebehindernisse entgegenstehen. 14

… die meisten davon aus Syrien, dem Irak und aus Afghanistan

Knapp die Hälfte aller Schutzsuchenden, die Ende 2017 im Südwesten lebten, kam aus drei Herkunftsstaaten, nämlich aus Syrien (52 700), aus dem Irak (22 100) und aus Afghanistan (19 400). Die meisten Schutzsuchenden mit offenem Schutzstatus stammten aus Afghanistan (10 600). Die Mehrheit der Schutzsuchenden mit einem anerkannten Schutzstatus sind syrische Staatsangehörige (48 900). Schutzsuchenden mit einem abgelehnten Antrag kamen am häufigsten aus Gambia und aus dem Kosovo (jeweils 2 000).

Der Anteil der männlichen Personen unter den Schutzsuchenden liegt in Baden-Württemberg bei 66 %. Im Vergleich dazu sind »nur« 53 % der gesamten ausländischen Bevölkerung im Südwesten und sogar lediglich 49 % der deutschen Bevölkerung männlich. Schutzsuchende waren bei der Einreise im Schnitt 23 Jahre alt.

Pforzheim mit höchstem Ausländeranteil

Innerhalb des Landes verteilt sich die ausländische Bevölkerung sehr ungleichmäßig; es ist vor allem weiterhin ein ausgeprägtes Stadt-Land-Gefälle feststellbar: Am höchsten ist der Ausländeranteil in den Stadtkreisen Pforzheim, Heilbronn und Stuttgart, in denen jeder vierte Einwohner keinen deutschen Pass besitzt (Schaubild 5). Dagegen liegt dieser Anteil in den ländlich geprägten Landkreisen Main-Tauber- und Neckar-Odenwald-Kreis bei lediglich knapp 10 %. Diese regional unterschiedlichen Anteile der ausländischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung resultieren auch daher, dass sich die Schutzsuchenden innerhalb des Landes ungleich verteilen. Zwar werden die Asylbewerber nach der Aufnahme in einer Landeserstaufnahmestelle entsprechend dem prozentualen Anteil des jeweiligen Stadt- oder Landkreises an der Gesamtbevölkerung des Landes Baden-Württemberg verteilt. 15 Flüchtlinge konnten aber bis zum Jahr 2016 ihren Wohnort innerhalb des Bundesgebiets nach Anerkennung eines Schutzstatus frei wählen. Mit dem am 6. August 2016 in Kraft getretenen Integrationsgesetz wurde jedoch die Möglichkeit für eine zeitlich befristete Wohnsitzauflage geschaffen, die auch in Baden-Württemberg genutzt wird: Durch die Zuweisung des Wohnortes für anerkannte Flüchtlinge soll im Interesse einer nachhaltigen Integration eine landesweit gleichmäßige Verteilung erreicht werden. 16

Türkische Staatsangehörige stellen zwar in Baden-Württemberg die am stärksten vertretene ausländische Bevölkerungsgruppe; dies gilt aber nicht flächendeckend, sondern nur für 26 der 44 Stadt- und Landkreise. In immerhin zwölf Kreisen bilden derzeit Staatsangehörige aus Rumänien sowie in sechs Kreisen Staatsangehörige aus Italien die zahlenmäßig stärkste ausländische Bevölkerungsgruppe. 17

Die regionalen Unterschiede in der Häufigkeit ausländischer Mitbürger und deren Zusammensetzung nach Staatsangehörigkeiten erklärt sich zum einen damit, dass Ausländer überdurchschnittlich oft in der Nähe der Arbeitsplatzzentren und damit in den größeren Städten leben. Zum anderen ist hierfür aber auch ursächlich, dass dort, wo bereits viele Menschen einer bestimmten Staatsangehörigkeit leben, häufig auch weitere zuziehen. 18

Fazit

Die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger sind in den letzten Jahrzehnten zu einem festen Bestandteil der baden-württembergischen Gesellschaft geworden. Sie haben das Land bereichert und zwar nicht nur mit ihrer Arbeitskraft, sondern auch kulturell. Viele haben hier eine zweite Heimat gefunden – mehr als 260 000 Personen in Baden-Württemberg mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit leben seit über 40 Jahren in Deutschland; im Durchschnitt sind es immerhin gut 17 Jahre. Viele Kinder von »Gastarbeitern« sind hier aufgewachsen und des »Fränkischen« oder »Alemannischen« mächtiger als der Sprache ihrer Eltern. 19 Dies gilt gerade auch für Menschen mit einem Migrationshintergrund; hierzu zählen neben den Ausländern auch (Spät-)Aussiedler und Eingebürgerte. Ebenso gehören Personen dazu, die zwar mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren sind, bei denen aber mindestens ein Elternteil Ausländer, (Spät-)Aussiedler oder eingebürgert ist. Die Zahl der Personen mit einem Migrationshintergrund liegt derzeit in Baden-Württemberg bei knapp 3,4 Mill., das heißt annähernd jeder Dritte zählt zu diesem Personenkreis. 20

Unbestreitbar ist aber auch, dass die Integration der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen die Gesellschaft teilweise vor große Herausforderungen stellt. Vor allem was die Integration in Schule, Berufsbildung und Arbeitsmarkt betrifft, werden noch Defizite und ein Nachholbedarf für eine nachhaltige Integrationspolitik gesehen. 21

Generell gilt sicherlich, dass das Zusammenleben verschiedener Bevölkerungsgruppen nur dann möglich ist, wenn eine gemeinsame Basis demokratischer Grundregeln für den Umgang miteinander vorhanden ist. »Dazu gehört das Bekenntnis der Zuwanderer zum demokratischen Rechtsstaat, zur Verfassung und den Grund- und Menschenrechten. Integration erfordert außerdem, dass sich die Aufnahmegesellschaft auf Zuwanderer und ihre Nachkommen einlässt. Sie muss ihnen Chancen eröffnen, Wurzeln zu schlagen und heimisch zu werden, ohne ihre kulturelle Identität oder ihre religiösen Überzeugungen preisgeben zu müssen.«22

1 Körner, Thomas u. a.: Arbeitsmarkt und Migration in der amtlichen Statistik, in: WISTA, Sonderheft Arbeitsmarkt und Migration, Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 2016, S. 6.

2 Zu den Ausländern zählen alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, das heißt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dazu zählen auch die Staatenlosen und die Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, zählen nicht zur ausländischen Bevölkerung. Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der diplomatischen und konsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen mit ihren Familien nicht den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes und werden statistisch nicht erfasst; vgl. Statistisches Bundesamt: Ausländische Bevölkerung – Ergebnisse des Ausländerzentralregisters, Fachserie 1 Reihe 2, 2018, S. 7.

3 Meier-Braun, Karl-Heinz: Spaghetti vom Arbeitsamt: Arbeitsmigration nach Baden-Württemberg, in: Baden-Württemberg – eine Zuwanderungsgeschichte, Landeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), 2014, S. 102 ff.

4 Bausch, Susanne: Ein Gastland oder Wie man hier mit Fremden umgeht, in: Das Land im Südwesten, Reschl, Willy (Hrsg.), 1987, S. 31.

5 Der Geburtensaldo der ausländischen Bevölkerung war im Gegensatz zur deutschen Bevölkerung nicht nur in der 1. Hälfte der 1990er-Jahre, sondern auch in jedem anderen Jahr seit Bestehen des Landes positiv.

6 Brachat-Schwarz, Werner: »Baden-Württembergs Wanderungsverflechtung mit der Europäischen Union«, in: »Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 3/2016«, S. 9 ff.

7 Ergebnis der sogenannten Bevölkerungsfortschreibung zur Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen. Auf die Bevölkerungsfortschreibung wird auch im Folgenden immer dann zurückgegriffen, wenn die Angaben jeweils nur die Ausländer insgesamt betreffen, wenn also keine Differenzierung nach der Staatsangehörigkeit oder deren aufenthaltsrechtlichem Status vorgenommen wurde. Dagegen basieren Angaben zu einzelnen Staatsangehörigkeiten auf dem Ausländerzentralregister. Deren Ergebnisse können von denjenigen der Bevölkerungsfortschreibung abweichen; zu den Gründen vgl. Statistisches Bundesamt: Ausländische Bevölkerung – Ergebnisse des Ausländerzentralregisters, Fachserie 1 Reihe 2, 2018, S. 5.

8 Ergebnisse zum Stichtag 30.11.2018; Datenquelle: Statistisches Bundesamt.

9 Regionales Informationszentrum der Vereinten Nationen für Westeuropa: Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, https://www.unric.org/de/pressemitteilungen/4116-die-192-mitgliedstaaten-der-vereinten-nationen (Abruf: 10.04.2019).

10 Alle Werte des Ausländerzentralregisters sind im Text auf 100 Personen auf- bzw. abgerundet.

11 Meier-Braun, Karl-Heinz: Spaghetti vom Arbeitsamt: Arbeitsmigration nach Baden-Württemberg, in: Baden-Württemberg – eine Zuwanderungsgeschichte, Landeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), 2014, S. 103 ff.

12 Eberle, Jan: Schutzsuchende – Ein Konzept zur Quantifizierung des Bestands an Ausländerinnen und Ausländern, die sich aus humanitären Gründen in Deutschland aufhalten, in: WISTA, 1/2019, Statistisches Bundesamt (Hrsg.), S. 19 ff.

13 Die Ergebnisse für das Berichtsjahr 2018 lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor.

14 Eberle, Jan: Schutzsuchende – Ein Konzept zur Quantifizierung des Bestands an Ausländerinnen und Ausländern, die sich aus humanitären Gründen in Deutschland aufhalten, in: WISTA, 1/2019, Statistisches Bundesamt (Hrsg.), S. 24 ff. Zu den konkreten Gründen für eine Duldung vgl. Bundesministerium des Innern: Allgemeine Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zur Duldungserteilung nach § 60a Aufenthaltsgesetz https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/_themen/migration/anwendungshinweise-duldungsregelung.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (Abruf: 10.04.2019).

15 Vgl. Regierungspräsidien Baden-Württemberg: Aufnahme, Unterbringung und Verteilung; https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/International/Fluechtlinge/Seiten/Aufnahme-und-Verteilung.aspx (Abruf: 10.04.2019).

16 Vgl. Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg: Wohnsitzauflage wird konsequent umgesetzt, Pressemitteilung vom 05.09.2016 https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/wohnsitzauflage-wird-konsequent-umgesetzt-1/ (Abruf: 05.04.2019).

17 Kreise, in den Rumäninnen und Rumänen am stärksten vertreten sind: Hohenlohekreis, Schwäbisch Hall, Main-Tauber-Kreis, Baden-Baden, Karlsruhe (Stadt), Rastatt, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, Tuttlingen und Biberach. Kreise, in denen Italienerinnen und Italiener am stärksten vertreten sind: Rems-Murr-Kreis, Freiburg im Breisgau, Schwarzwald-Baar-Kreis, Konstanz, Lörrach und Waldshut.

18 Brachat-Schwarz, Werner: »Baden-Württembergs Wanderungsverflechtung mit der Europäischen Union«, in: »Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 3/2016«, S. 16 ff.

19 Ein Beispiel hierfür ist der türkischstämmige Kabarettist Bülent Ceylan mit seinem kurpfälzischen Dialekt.

20 Siehe hierzu: https://www.statistik-bw.de/BevoelkGebiet/MigrNation/MN-MigrAnteil.jsp (Abruf: 08.05.2019).

21 Meier-Braun, Karl-Heinz: Spaghetti vom Arbeitsamt: Arbeitsmigration nach Baden-Württemberg, in: Baden-Württemberg – eine Zuwanderungsgeschichte, Landeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), 2014, S. 124.

22 Häuser, Iris/Witthoeft, Maren: Meine Heimat ist in mir – Muslime und Musliminnen in Baden-Württemberg, Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (Hrsg.), 2006, S. 5.