:: 10/2019

Zeit für eine Generalinventur: Landwirtschaftszählung 2020

Bestandsaufnahme des agrarstrukturellen Status Quo

Im Einklang mit europäischen und internationalen Vorgaben wird im ersten Halbjahr 2020 eine Agrarstrukturerhebung in Form einer Landwirtschaftszählung (LZ) durchgeführt. Mit der LZ 2020 findet die erste fachlich und regional detaillierte Erfassung des agrarstrukturellen Status Quo seit der LZ 2010 statt. Neben Anbauflächen und Viehbeständen, die zuletzt in der Agrarstrukturerhebung 2016 allgemein erhoben wurden, werden in der LZ 2020 weitere Themenbereiche wie zum Beispiel die Eigentums- und Pachtverhältnisse, der Ökolandbau oder die Hofnachfolge vollumfänglich erfasst. Weitere Fragestellungen wie die Viehhaltungspraktiken einschließlich der Weidehaltung sowie die Ausbringung und Lagerung von Wirtschaftsdüngern werden intensiv, aber nur im Rahmen einer Stichprobe befragt. Im Vergleich zu den vorangegangenen Strukturerhebungen werden Forstbetriebe nicht mehr miteinbezogen. Sie werden im Jahr 2022 in einer separaten Forststrukturerhebung befragt.

Sinkende Anzahl, wachsende Größe

In der Agrarstrukturerhebung 2016 konnten 40 589 landwirtschaftliche Betriebe ermittelt werden. Das sind etwa 4 000 (− 9 %) weniger im Vergleich zur LZ 2010. Bei einer kaum veränderten landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von ca. 1,4 Mill. Hektar (ha), steigt die durchschnittliche Flächenausstattung der Einzelbetriebe. In diesem Zeitraum ist sie von 31,7 ha auf 34,9 ha angewachsen (+ 10 %). Dieser Wandel zu weniger, aber dafür größeren Betrieben hat jedoch an Intensität spürbar verloren. Zwischen 1999 und 2010 reduzierte sich die Anzahl noch um mehr als ein Viertel (− 27 %), wodurch die mittlere Betriebsgröße um 35 % anstieg.1 Auffällig ist der massive Rückgang an Viehhaltern zwischen 2010 und 2016. Über 4 600 Betriebe (− 16 %) haben ihre Viehhaltung in dieser Zeit aufgegeben. Die Abnahme der Großvieheinheiten (GVE)2 lag nur bei ca. 5 %, weshalb auch ein Betriebswachstum in GVE pro Betrieb (2010: 37; 2016: 43) festzustellen ist. Veränderungsprozesse werden in der Landwirtschaft schon seit längerem beobachtet. Für die zukünftige Entwicklung stellt sich die Frage, welche Form der Wandel annehmen wird.

Spannungsfeld Agrarwirtschaft

Die Landwirtschaft unterliegt einer starken externen Beeinflussung, die durch mehrere Faktoren bestimmt wird. So befindet sie sich unter anderem im Spannungsfeld zwischen Politik, Markt, Verbraucherakzeptanz, Umweltschutz und dem Klimawandel. Politisch stehen Unsicherheiten aufgrund der aktuellen europäischen GAP-Verhandlungen3 und der damit verbundenen zukünftigen Ausgestaltung der Subventionen im Raum. Wieviel Förderung werden Landwirte in Zukunft noch bekommen und an welche Anforderungen werden diese gebunden sein? Forderungen nach mehr Tierwohl durch den Markt und den Verbraucher nehmen zu, wodurch Viehhalter ihre Wirtschaftsweise überdenken und ihre Ställe tiergerechter umgestalten müssen, um weiterhin den Ansprüchen zu genügen und die Abnahme ihrer Ware zu sichern.

Folgen des Klimawandels sind am Beispiel vom Sommer 2018 Fluch und Segen zugleich. Durch die langanhaltende Hitze ergaben sich hohe Erträge und gute qualitative Eigenschaften im Wein- und Obstbau auf der einen Seite, aber durch die damit einhergehende Trockenheit deutliche Ertragsverluste im Acker- und Futterbau auf der anderen. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hielt schon Anfang 2019 ein weiteres Dürrejahr für möglich. Die Niederschläge zu Beginn des Jahres konnten laut DWD die Defizite aus 2018 nicht ausgleichen.4 Landwirtschaftliche Betriebe haben aufgrund unterschiedlicher Ressourcenausstattung individuell abweichende Voraussetzungen um den externen Beeinflussungen entgegenzutreten. Neben wachsenden oder weichenden Betrieben, gibt es unter anderem Betriebsinhaber, die ihre betriebswirtschaftliche Ausrichtung ändern oder ihre Bewirtschaftung von konventionell auf ökologisch umstellen.

Landwirtschaftszählung – strukturelle Bestandsaufnahme

Um fundierte Aussagen über die Agrarstruktur und ihre Entwicklung anzustellen, bedarf es auch umfassender Bestandsaufnahmen, die mit der Landwirtschaftszählung in einem ungefähr 10-jährigen Turnus stattfinden. Durch Primärerhebung oder Nutzung von Verwaltungsdaten werden die Daten aller landwirtschaftlicher Betriebe, innerhalb einer bestimmten Erfassungsgrenze (i-Punkt), zu den wichtigsten Bereichen der Agrarstruktur aufgenommen. Ergebnisse der Kernthemen Bodennutzung, Viehbestände oder Eigentums- und Pachtverhältnisse bilden die Grundlage für agrarstrukturelle Analysen. Strukturveränderungen der Landwirtschaft inklusive dem Wein- und Gartenbau im letzten Jahrzehnt können aufgezeigt werden und stellen damit die Diskussionsbasis für agrarpolitische Entscheidungen dar. Allgemein erhobene Themenbereiche bieten zudem die Möglichkeit Ergebnisse auf Kreis- oder Gemeindeebene auszuweisen. Werte auf diesen Ebenen sind deshalb so interessant, da die Landwirtschaft regional sehr unterschiedlich ist und reine Landesergebnisse diese Unterschiede nivellieren.

Neben den Kernthemen umfassen die Zählungen weitere Themenfelder mit hoher (umwelt-)politischer, wissenschaftlicher oder gesellschaftlicher Relevanz. Tierwohlaspekte werden durch die Erhebung der Haltungsverfahren inklusive der Weidehaltung repräsentiert. Diese wurden zum ersten Mal in der LZ 2010 abgefragt und finden nun ihre Fortsetzung im Jahr 2020. Durch den Bau und die Ausstattung von Ställen legt sich ein Landwirt für die nächsten Jahrzehnte auf eine Haltungsform fest, deswegen werden Entwicklungen erst über größere Zeitperioden hinweg sichtbar. Nutztierställe, das Wirtschaftsdüngermanagement sowie die Düngerausbringung sind zudem für die landwirtschaftliche Umweltpolitik von großer Bedeutung. Es stehen unter anderem atmosphärische Ammoniakemissionen im Fokus, die in Deutschland laut Umweltbundesamt zu 95 % aus der Landwirtschaft stammen.5 Hauptquellen sind die Nutzviehhaltung sowie die Ausbringung von Stickstoffdüngern jeglicher Art. In der kommenden LZ wird das Thema Wirtschaftsdünger (Anfall, Ausbringung und Lagerung) als umfangreicher Block vorhanden sein.

2010 vs. 2020

Zu den Themenbereichen der LZ 2010 kommen zwar in der Gesamtbetrachtung in 2020 keine neuen hinzu, trotzdem ist ein Anstieg im Umfang und der Komplexität festzustellen. Dazu gehört eine Ausdehnung der Erhebungsmerkmale und die detaillierte Betrachtung einzelner Thematiken (siehe Übersicht).

Der Bereich Ausbringung und Lagerung von Wirtschaftsdüngern zählt innerhalb der LZ zu den komplexesten Merkmalsgebieten. Das Wirtschaftsdüngermanagement gestaltet sich, schon aus stallbaulichen Gründen, betrieblich sehr unterschiedlich. Zwischen Vollspaltenböden mit Güllekeller und dem Anfall von Festmist in Tiefstreuställen gibt es viele betriebliche Varianten, die sich auch in Lager- und Ausbringungspraktiken unterscheiden. Die EU-Liefermerkmale sind zudem nur wenig mit den Kennzahlen der Praxis harmonisiert, wodurch der Bearbeitungsaufwand für die Landwirte steigt und mit niedriger Qualität der Antworten zu rechnen ist. Im Vergleich zu 2010 werden folgende Merkmale ausgeweitet: die Ausbringungstechniken werden differenziert nach Flüssig- und Festmist sowie Grün- und Ackerland erhoben. Für festen und flüssigen Wirtschaftsdünger ist zusätzlich jeweils die Einarbeitungszeit nach Ausbringung anzugeben. Die ausgebrachte Düngerart wird abhängig von ihrer Herkunft (Tierart bzw. Biogas-Gärrest) abgefragt und neben den Wirtschaftsdüngern wird nun auch die Ausbringung von mineralischen und organischen oder abfallbasierten Düngern miteinbezogen.

Reduzierungen gibt es im Komplex Bodennutzung, im Speziellen bei den ackerbaulichen Produktionsmethoden. In der LZ 2020 werden keine Fragen zu Monokulturflächen und Erosionsschutzmaßnahmen gestellt. Zudem fallen die Merkmale zum Erhalt oder Anlegen von Landschaftselementen6 weg. Das Thema Bodenbearbeitung ist zwar nicht Bestandteil der nächsten LZ, es ist damit aber nur aufgeschoben und nicht aufgehoben: Es wird in der Agrarstrukturerhebung 2023 enthalten sein.

Im Abschnitt Pachtverhältnisse ist die Differenzierung nach familiären und anderen Verpächtern aufgrund des Bedeutungsverlustes der Verwandtschaftspacht nicht mehr vorgesehen. Die Pachtentgelte bei Neupachtungen oder Preisveränderungen in den letzten 2 Jahren werden dagegen nicht nur in der Stichprobe, sondern allgemein erhoben. Damit soll dem gestiegenen Interesse am landwirtschaftlichen Pachtmarkt nachgekommen werden.7

Der ökologische Landbau wurde 2010 nur mit den wichtigsten Merkmalen der Bodennutzung und der Anzahl übergeordneter Tierkategorien (Rinder, Schweine, Geflügel …) erhoben. Seit der Agrarstrukturerhebung 2016 und nun auch in der LZ 2020 müssen ökologisch-zertifizierte Betriebe zu allen Merkmalen der Bodennutzung sowie der Viehbestände Auskunft geben. Durch das klar formulierte Ziel der Bundesregierung, einen Flächenanteil des Ökolandbaus von 20 % bis 2030 zu erreichen8, besteht eine erhöhte Aufmerksamkeit. Zwischen 2010 und 2016 sind in Baden-Württemberg über 400 Ökobetriebe hinzugekommen. Der Flächenanteil (2016: 9 %) ist in diesem Zeitraum um 2 Prozentpunkte gestiegen, aber vom politischen Bestreben noch weit entfernt.

Leistungen von Lohnunternehmern werden von Landwirten in Anspruch genommen, wenn zum Beispiel die Anschaffung einer Erntemaschine zu kapitalintensiv ist. In der LZ 2010 waren für dieses Merkmal noch die Einzelleistungen (zum Beispiel Bodenbearbeitung, Mineraldüngerausbringung oder Mähdrusch) in Bezug auf die Fläche anzugeben. Im Nachgang wurden diese Flächen mit Durchschnittswerten des KTBL9 in Arbeitsstunden umgerechnet. Die Fragestellung in 2020 sieht nur noch eine einzige summarische Angabe vor. Auskunftspflichtige müssen die Summe aller Leistungen in vollen Arbeitstagen melden. Der Landwirt muss eine erhebliche gedankliche Vorleistung erbringen, um zu dieser Zahl zu gelangen. Obwohl Angaben reduziert werden, wird im Kern eine entlastende Wirkung verfehlt. Zudem kann die Berechnung dieser Zahl in der Bearbeitung nicht nachvollzogen werden, wodurch eine qualitative Beurteilung erschwert wird.

In den bisherigen Agrarstrukturerhebungen, sowie auch im Jahr 2010, war die Strukturerhebung der Forstbetriebe integriert. Die forstwirtschaftlichen Betriebe werden jedoch in der kommenden LZ nicht befragt. Die Novellierung des AgrStatG (Agrarstatistikgesetz) sieht nun eine separate Erhebung im 1. Halbjahr 2022 und dann im Abstand von 5 Jahren vor. Die Statistischen Ämter der Länder haben diese Entscheidung getroffen, um Arbeitsspitzen besser verteilen zu können und die Abgrenzungsproblematik (landwirtschaftlicher – forstwirtschaftlicher Betrieb) zu vermeiden. Zusätzlich wird geprüft, ob eine Entlastung der Forstbetriebe durch Nutzung von Verwaltungsdaten erfolgen kann. Verbleibender Bestandteil der LZ ist die Befragung der landwirtschaftlichen Betriebe nach ihrer Waldfläche.

Praktiker haben getestet

Neue Merkmalsbereiche, Veränderungen der Merkmale oder auch Erfahrungen mit prob­lematischen Themenbereichen finden ihren Nieder­schlag im Entwurf des Fragebogens für die LZ. In der Ausgestaltung ist sowohl die übersichtliche Darstellung, als auch eine präg­nante und verständliche Formulierung der Frage­stellung ausschlaggebend, um eine erleichterte Bearbeitung durch den Landwirt und später den Sachbearbeiter im Statistischen Landesamt zu ermöglichen.

Um die Verständlichkeit sowie die Funktionsweise des Fragebogens auf Seiten der Auskunftspflichtigen zu testen, wurde durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg ein Pretest durchgeführt. Mithilfe eines selbsterstellten Excel-Dokuments wurde das Online-Formular so gut wie möglich nachgestellt und kam durch Vor-Ort-Besuche auf drei landwirtschaftlichen Betrieben zum Einsatz. Die Betriebe unterschieden sich in der betriebswirtschaftlichen Ausrichtung, damit möglichst alle Themenkomplexe der LZ abgedeckt werden konnten. Die Betriebsinhaber haben unter Aufsicht den Fragebogen ausgefüllt und wurden im Nachgang gebeten Anmerkungen und Kritik abzugeben. So wurden nicht praxisnahe Bezeichnungen, unverständliche Fragestellungen oder unübersichtliche Tabellendarstellungen festgestellt. Auffälligkeiten wurden in einem Erfahrungsbericht an das Bundesamt kommuniziert, wodurch einige Anpassungen des Fragebogens bewirkt werden konnten. Ein derartiger Pretest ist zudem interessant um Themenbereiche zu identifizieren die – aufgrund nicht vorhandener Aufzeichnungen – bei Landwirten Probleme erzeugen. Diese Themen können in der Erhebungsbearbeitung gesondert betrachtet werden, da mit nicht plausiblen Angaben zu rechnen ist.

Entlastung durch Digitalisierung

Für die Meldungsabgabe ist neben dem Inhalt des Fragebogens auch das genutzte Medium von Bedeutung. Auskunftspflichtige sind durch § 11a BstatG (Bundesstatistikgesetz) verpflichtet über einen Online-Fragebogen (IDEV)10 zu melden. Nur in Einzelfällen kann mit einem begründeten Härtefallantrag ein herkömmlicher Fragebogen Verwendung finden. Der Anteil von Meldungen via IDEV ist über die letzten Jahre deutlich gestiegen. In der diesjährigen Bodennutzungshaupterhebung haben fast 90 % der Landwirte via IDEV gemeldet. In der Erhebungspraxis zeigt sich jedoch eine deutliche Abhängigkeit der Onlinequote von Umfang und Komplexität einer Erhebung, nicht zuletzt, weil die Anforderungen an die technische Qualität der Internetanbindung zunehmen.

Aufgrund der Komplexität und des Umfangs der LZ 2020 wird ein IDEV-Anteil zwischen 70 % und 80 % erwartet. Bei etwa 40 000 Auskunftspflichtigen wären das 8 000 bis 12 000 Melder, die mit Papierfragebögen bedient werden müssten. Das ist zu einem eine logistische Herausforderung, zum anderen ergibt sich ein nicht unerheblicher Bearbeitungsaufwand. Für die Papierfragebögen müssen eine eigene Eingangskontrolle und separate Übernahmen der Angaben in das Fachverfahren durchgeführt werden.

Eine weitere Entlastung für die landwirtschaftlichen Betriebe bewirkt die Verwaltungsdatennutzung. Verwaltungsquellen werden schon für unterschiedliche Erhebungen eingesetzt und kommen auch in der LZ 2020 zum Einsatz. Die größte und wichtigste Verwaltungsdatenquelle in Baden-Württemberg ist der Gemeinsame Antrag. Mit ihm werden von der großen Mehrheit der Betriebe im Land öffentliche Mittel bei der Landwirtschaftsverwaltung beantragt. Genutzt werden Angaben zur Bodennutzung, Rechtsform, zur Wirtschaftsweise und zur Abgabe bzw. Aufnahme von Wirtschaftsdünger. Aus dieser Quelle können zusätzlich die Teilnehmenden an verschiedenen Förderprogrammen für die ländliche Entwicklung ermittelt werden.

Für die Erfassung der Rinderhalter und des Rinderbestandes wird seit 2008 die HIT-Datenbank11 als Quelle genutzt. Von der Geburt bis zur Schlachtung muss jedes Rind dort erfasst werden, wodurch der Bezug von genauen und zuverlässigen Zahlen gewährleistet ist. Für andere Tierarten ist dieser Zwang nicht gegeben, sodass Bestände direkt erfragt werden müssen.

Die Durchführungsverordnung 2018/1874 der EU für die LZ 2020 sieht vor, Unternehmensverflechtungen der deutschen Landwirtschaft zu erheben. Darunter ist die Zugehörigkeit von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben zu einer Unternehmensgruppe unter dem Dach einer Muttergesellschaft zu verstehen. Um das Gruppenoberhaupt und die Gruppengröße festzustellen, werden über das statistische Unternehmensregister indirekt Verwaltungsdaten herangezogen. Das Unternehmensregister bezieht Daten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzverwaltung und bereitet sie auf.

Durch die Nutzung von Verwaltungsquellen werden die einzelnen Auskunftspflichtigen in unterschiedlicher Intensität entlastet. Die Entlastung ist umso höher, je höher die Übereinstimmung zwischen Statistik und Verwaltungsquelle ist. Zusätzlich wird dadurch eine gleichbleibende und hohe Datenqualität angestrebt. Die Verarbeitung der Verwaltungsdaten, Zusammenführung und Abstimmung mit erhobenen Daten stellt eine Herausforderung für die Statistik dar. Ein Zusammenspiel mehrerer Programme in der Datenverarbeitung löst die Schnittstellenproblematik und gewährleistet eine schnelle Einbindung von Verwaltungsdaten zur Weiterverarbeitung im Fachverfahren.

Ergebnisse werden mit Spannung erwartet

Eine schnelle Ver- und Bearbeitung der Daten soll auch zu einer zügigen Lieferung von Ergebnissen führen. Diese werden für bestimmte Thematiken, durch ein hohes Anfragenaufkommen (zum Beispiel für regionale Pachtpreise), mit Spannung erwartet. Das Statistische Landesamt strebt eine zeitnahe Lieferung von Resultaten durch Pressemitteilungen oder Analyseberichte an. Erste Ergebnisse werden, abgesehen von der Bodennutzung (im Juli 2020), Anfang 2021 veröffentlicht.

1 Berechnungen auf Basis der Erfassungsgrenzen ab 2010 (siehe i-Punkt). 1999 lag die Haupterfassungsgrenze noch bei 2 ha LF.

2 Eine Großvieheinheit (GVE) ist ein Umrechnungsschlüssel für Nutzvieh bezogen auf das Lebendgewicht der Tierart. 1 GVE entspricht 500 kg Lebendgewicht.

3 Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union.

4 Deutscher Wetterdienst, Pressemitteilung vom 23.04.2019: Niederschlagsdefizite aus 2018 in vielen Regionen noch nicht ausgeglichen.

5 Umweltbundesamt: Nationale Trendtabellen für die deutsche Berichterstattung atmosphärischer Emissionen, Februar 2019.

6 Landschaftselemente sind zum Beispiel Hecken oder Baumreihen.

7 Siehe hierzu: Stütz, André: »Bedeutung von familiären Pachtbeziehungen in der Landwirtschaft«, in: »Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 5/2019«, S. 24 ff.

8 Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, März 2018, S. 84 ff.

9 Das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL) beschreibt landwirtschaftliche Produktionsverfahren und entwickelt auf Basis von Kalkulationsmethoden Kennzahlen für die Landwirtschaft.

10 IDEV: Internetdatenerhebung im Verbund, Befragungssoftware der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.

11 Herkunftssicherungs- und Informationssystem Tiere.