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Finanzielle Förderung von Aus- und Fortbildung

Die Leistungen nach BAföG und AFBG im Jahr 2018 in Baden-Württemberg

Im Jahr 2018 profitierten in Baden-Württemberg über 69 600 Personen von der BAföG-Förderung und fast 29 300 von AFBG-Leistungen. Während die Zahl der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger in den letzten Jahren abnahm, stieg die Zahl der AFBG-Geförderten deutlich an. Zur finanziellen Absicherung ihrer Ausbildung an Schulen und Hochschulen wurden den BAföG-Geförderten gut 255 Millionen (Mill.) Euro ausbezahlt. Die gemäß AFBG gewährten Mittel zur Förderung der beruflichen Aufstiegsqualifikation summierten sich 2018 auf insgesamt gut 90 Mill. Euro. Es erhielten etwas mehr Frauen als Männer eine BAföG-Förderung, wohingegen bei der AFBG-Förderung der Männeranteil klar überwog. Zudem waren die gemäß BAföG Geförderten erwartungsgemäß im Durchschnitt etwas jünger als die nach AFBG Geförderten.

Eine qualifizierte Ausbildung ist eine Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Einstieg in das Berufsleben und das weitere berufliche Fortkommen ist oft eng mit dem Erwerb zusätzlicher Qualifikationen im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen verknüpft. Der Zugang zu Aus- und Fortbildungsangeboten sollte daher sowohl aus individueller als auch aus gesamtgesellschaftlicher Sicht nicht an finanziellen Hürden scheitern. Um dies zu gewährleisten, haben bedürftige Studierende sowie Schülerinnen und Schüler seit der Einführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) im Jahr 1971 einen Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung. Die Regelungen zur Feststellung der Bedürftigkeit und zur Abgrenzung der Anspruchsberechtigten sowie zur Höhe und zu den Konditionen der Förderung wurden seither vielfach angepasst. Im Rahmen der 25. Anpassung ging die Finanzierung des BAföG mit Wirkung zum Jahresbeginn 2015 vollständig auf den Bund über. Zuvor war dies eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern. Zum 1. August 2019 wurde die 26. und derzeit letzte Anpassung wirksam, die unter anderem eine Erhöhung der Fördersätze beinhaltet.

Um auch die nicht akademische Fortbildung in vergleichbarer Weise zu fördern trat im Jahr 1996 das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Kraft. Dieses bietet eine finanzielle Unterstützung der beruflichen Fortbildung und der Existenzgründung und wird oft auch als »Meister-BAföG« oder »Aufstiegs-BAföG« bezeichnet. Seit der dritten Änderung des AFBG im Jahr 2016 sind nicht nur Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung anspruchsberechtigt, sondern auch Studienabbrecherinnen und -abbrecher sowie Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit Bachelor-Abschluss. Eine weitere Ausweitung der Fördermöglichkeiten ist für die vierte Änderung des AFBG geplant, die 2020 in Kraft treten soll.1

Über 69 600 BAföG-Geförderte – mit rückläufiger Tendenz

Ziel des BAföG ist die Förderung der be­ruflichen Erstausbildung bis zum Erwerb eines Berufsabschlusses. Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen ab Klassenstufe 10 können in bestimmten Fällen ebenfalls von der BAföG-Förderung profitieren. Im Jahr 2018 erhielten in Baden-Württemberg 69 646 Personen BAföG-Fördermittel. Von diesen besuchten gut 57 % eine wissenschaftliche Hochschule und rund 24 % eine Hochschule für Angewandte Wissenschaften.2 Gut 10 % der Geförderten besuchten eine Berufsfachschule und etwas mehr als 1 % ein Gymnasium. Die übrigen Geförderten verteilten sich auf andere Bildungseinrichtungen wie zum Beispiel Schulen des Zweiten Bildungswegs oder Realschulen. Insgesamt wurden gut 18 % der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger an einer allgemeinbildenden oder beruflichen Schule unterrichtet.

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Geförderten entsprechend dem Trend der letzten Jahre um 8 % zurückgegangen. Der höchste Stand war im Jahr 2012 mit 95 334 Geförderten erreicht worden (Schaubild 1). Gegenüber diesem Wert war bis 2018 ein Rückgang um 27 % zu verzeichnen. Dabei sank die Zahl der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften mit einem Minus von 4 % nur relativ leicht, an wissenschaftlichen Hochschulen verringerte sie sich dagegen um gut 29 %.

Bei der Betrachtung des Rückgangs der BAföG-Förderung ist auch die Entwicklung der Studierendenzahl zu beachten. Diese ist in Baden-Württemberg seit dem Wintersemester 2012/13 von 330 155 bis zum Wintersemester 2016/17 auf 359 862 angestiegen und bis zum Wintersemester 2018/19 nur leicht auf 357 710 zurückgegangen. Bezieht man die Zahl der BAföG-geförderten Studierenden auf die Gesamtzahl der an Hochschulen in Baden-Württemberg eingeschriebenen Studierenden ergibt sich für 2012 eine Förderquote von 17 % für die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und von knapp 29 % für die wissenschaftlichen Hochschulen. Diese Werte sind bis 2018 auf knapp 14 % für die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und 20 % für die wissenschaftlichen Hochschulen gefallen.

Frauen werden etwas häufiger durch BAföG gefördert als Männer

Neben Angaben zu den Geförderten selbst, werden in der Statistik auch Angaben zu den Eltern der Geförderten erhoben. Aus diesen Daten lässt sich schließen, dass ein verhältnismäßig großer Anteil der Eltern der Geförderten nicht berufstätig war. Von den im Jahr 2018 Geförderten gaben knapp 47 % an, dass ihr Vater nicht berufstätig ist, und gut 55 % dass ihre Mutter keinen Beruf ausübt.3

Von den Geförderten waren im Jahr 2018 gut 52 % weiblich, wobei der Frauenanteil unter den Studierenden mit knapp 53 % etwas höher war als unter den Schülerinnen und Schülern mit gut 51 %. Von den Studierenden an den Hochschulen in Baden-Württemberg waren im Wintersemester 2018/19 insgesamt rund 48 % weiblich. Damit lag der Anteil der Frauen an den geförderten Studierenden um knapp 5 Prozentpunkte über ihrem Anteil an der Gesamtzahl der Studierenden.

Erwartungsgemäß gehört der größte Teil der Geförderten zur Altersgruppe der 19- bis 26-Jährigen. Rund 80 % der Geförderten befanden sich 2018 in diesem Altersbereich. Von der BAföG-Förderung können aber auch ältere Studierende profitieren, wenn sie die entsprechenden Anforderungen erfüllen. Allerdings ist ihre Zahl relativ klein. Nur gut 2 400 der Geförderten waren älter als 30 Jahre, was knapp 4 % der Gesamtzahl entspricht. Zwischen den Geschlechtern unterscheidet sich die Altersstruktur nur wenig. Weibliche Geförderte sind lediglich geringfügig jünger als männliche (Schaubild 2). Im Mittel sind sowohl die geförderten Frauen als auch die Männer 23 Jahre alt.

Auch ausländische Staatsangehörige können BAföG erhalten. Dies gilt zum Beispiel für EU-Bürgerinnen und -Bürger im Rahmen des Freizügigkeitsgesetzes oder andere Ausländerinnen und Ausländer mit Bleibeperspektive. Im Jahr 2018 wurden 7 662 ausländische Staatsangehörige gefördert, was 11 % aller Geförderten waren. Von diesen hatten 2 221 die türkische und 1 584 die syrische Staatsangehörigkeit. Weitere 1 525 Geförderte stammten aus einem EU-Staat.

BAföG-Fördermittel in Höhe von mehr als 255 Millionen Euro

Gemäß den 2018 geltenden Regelungen betrug der Höchstsatz der Förderung für Studierende 853 Euro im Monat und für Schülerinnen und Schüler 825 Euro im Monat.4 Allerdings kommen nicht alle Geförderte in den Genuss dieser Vollförderung. An Hochschulen erhielt rund ein Drittel der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger den Förderhöchstsatz. Unter den Schülerinnen und Schülern allgemeinbildender oder beruflicher Schulen liegt dieser Anteil deutlich höher. So wurde im Jahr 2018 jeweils rund 60 % der Geförderten, die ein Gymnasium oder eine Berufsfachschule besuchten, die Vollförderung gewährt. Dementsprechend lag die durchschnittliche monatliche Förderung von Studierenden je nach Hochschulart zwischen 470 und 480 Euro, während Geförderte an Gymnasien im Mittel 720 Euro und Geförderte an Berufsfachschulen 750 Euro erhielten (Tabelle 1).

Insgesamt summierten sich die an Geförderte in Baden-Württemberg ausbezahlten BAföG-Gelder im Jahr 2018 auf einen Betrag von 255,5 Mill. Euro. Dies waren 26,1 Mill. Euro weniger als im Jahr zuvor. In den Jahren 2012 und 2013 lag die Fördersumme jeweils bei rund 300 Mill. Euro. Im Jahr 2008 war die Gesamtförderung mit 194,5 Mill. Euro dagegen noch deutlich geringer.

Für Schülerinnen und Schüler wird die Förderung als Zuschuss gewährt, für Studierende grundsätzlich je zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Darlehen. Mögliche Zuschläge wie zum Beispiel für Auslandsstudiengebühren oder für die Kinderbetreuung werden in Form eines Zuschusses gezahlt. Im Jahr 2018 wurden gut 62 % der Fördermittel als Zuschuss und knapp 38 % als Darlehen ausbezahlt. Dieses Verhältnis war bisher im Zeitverlauf sehr stabil.

AFBG-Förderung für fast 29 300 Aufstiegswillige

Durch das AFBG werden Maßnahmen gefördert, die auf fachliche Fortbildungsabschlüsse vorbereiten. Hierzu zählen zum Beispiel Meister- oder Technikerprüfungen. Eine solche Förderung nahmen im Jahr 2018 in Baden-Württemberg 29 281 Personen in Anspruch. Weitere 409 verzichteten darauf, obwohl ihr Antrag bewilligt worden war. Lediglich 426 Anträge wurden abgelehnt. Die Hälfte der Geförderten besuchte dabei eine Schule, 46 % hatten einen außerschulischen Lehrgang und 4 % einen Fernlehrgang belegt. Unter bestimmten Bedingungen5 können auch Fortbildungsmaßnahmen in einem anderen EU-Staat gefördert werden. Von dieser Möglichkeit wurde 2018 in einem Fall Gebrauch gemacht.

Im Anschluss an die letzte Änderung des AFBG im Jahr 2016 stieg die Zahl der Geförderten deutlich an. Sie lag 2018 in Baden-Württemberg um gut 13 % über dem 2015 verzeichneten Wert. Insbesondere die Teilnehmerzahl an schulischen Fördermaßnahmen erhöhte sich stark von 9 201 auf 14 602. Dagegen verringerte sich die Zahl der Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer von 15 398 auf 13 449. Die Zahl der Förderungen von Fernlehrgängen blieb nahezu konstant (Schaubild 3).

Aufstiegswillige, die eine Schule besuchen, nutzen in der Regel einen Vollzeit-Bildungsgang. Lediglich knapp 12 % von ihnen wurden 2018 in einem Teilzeit-Bildungsgang unterrichtet. Dagegen nutzen fast drei Viertel der Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer ein Teilzeit-Angebot. Fernlehrgänge finden fast ausschließlich in Teilzeitform statt.

Rund 56 % der Geförderten strebten eine Fortbildung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und 18 % in einem nach der Handwerksordnung (HwO) geregelten Beruf an. Fast ein Viertel der Geförderten besuchte eine Fortbildungsmaßnahme in einem vergleichbaren nach Landes- oder Bundesrecht geregelten Beruf.

Deutlich mehr Männer als Frauen erhalten AFBG-Förderung

Im Jahr 2018 waren gut 61 % der gemäß AFBG Geförderten männlich. Damit unterscheidet sich die Geschlechterproportion hier deutlich von der bei der BAföG-Förderung. Dies ist dadurch zu erklären, dass die AFBG-Förderung hauptsächlich auf Berufsabschlüsse aufbaut, die im Rahmen einer dualen Berufsausbildung erworben werden. Dieser Weg des Berufseinstiegs wird überwiegend von Männern gewählt. So waren im Jahr 2018 rund 63 % der Auszubildenden in einem dualen Ausbildungsberuf männlich.

Hinsichtlich der Altersverteilung unterscheiden sich im Gegensatz zum BAföG beim AFBG die Geschlechter deutlich. Unter den männlichen AFBG-Geförderten stellten die 25- bis unter 30-Jährigen mit einem Anteil von gut 38 % die stärkste Gruppe. Unter den weiblichen Geförderten waren dagegen die 20- bis unter 25-Jährigen mit einem Anteil von knapp 42 % am häufigsten anzutreffen.

Wie beim BAföG können auch beim AFBG ausländische Staatsangehörige gefördert werden. Diese müssen mindestens 3 Jahre in Deutschland gelebt haben und erwerbstätig gewesen sein. Allerdings ist der Ausländeranteil bei der Förderung nach AFBG deutlich geringer als bei der BAföG-Förderung. Im Jahr 2018 besaßen gut 6 % der Geförderten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Hierbei waren EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Staatsangehörige anderer Staaten in etwa gleich häufig vertreten.

Anstieg der AFBG-Förderung auf über 90 Millionen Euro

Die Förderbeträge des AFBG setzen sich aus verschiedenen Leistungen zusammen. Aufstiegswillige in Vollzeitmaßnahmen erhalten einen Unterhaltsbeitrag, der vom Familienstand und gegebenenfalls von der Anzahl der Kinder abhängig ist. So erhielten im Jahr 2018 beispielsweise Alleinstehende ohne Kind einen Unterhaltsbeitrag von maximal 768 Euro pro Monat und Verheiratete mit zwei Kindern maximal 1 473 Euro pro Monat.6 Alleinerziehende erhalten zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschuss. Bei der Ermittlung des Förderbetrags können eventuell vorhandenes Vermögen und andere Einkommensquellen angerechnet werden. Außerdem kann zur Finanzierung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein Maßnahmebeitrag gewährt und zur Anfertigung eines Meisterstücks ein Zuschuss zu den anfallenden Materialkosten gewährt werden. Im Jahr 2018 wurden den AFBG-Geförderten in Baden-Württemberg durchschnittlich 1 259 Euro pro Monat an Unterhaltsbeitrag, Kinderbetreuungszuschuss und Kindererhöhungsbeitrag gewährt.

Im Jahr 2018 wurde mit 90,3 Mill. Euro der höchste bislang erreichte Betrag an AFBG-Fördermitteln an Aufstiegswillige in Baden-Württemberg ausgezahlt. Somit stieg die Förderung um 3,4 Mill. Euro gegenüber dem Vorjahr und um 24,5 Mill. gegenüber dem Jahr 2015 vor der letzten AFBG-Änderung. Das entspricht einer Zunahme um gut 37 % im Vergleich zum Jahr 2015. Anders als beim BAföG tragen auch die Länder einen Teil zu den AFBG-Zahlungen bei: 78 % der Kosten finanziert der Bund und 22 % entfallen auf die Länder.

Die AFBG-Förderung wird zum Teil als Zuschuss und zum Teil als verzinstes Darlehen gewährt. Da die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an schulischen Fortbildungen deutlich häufiger Vollzeitbildungsgänge besuchen, ist bei ihnen der Zuschussanteil mit durchschnittlich 56 % höher als bei den Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmern. Bei Letzteren liegt der Zuschussanteil bei gut 48 % (Tabelle 2).

Die Geförderten müssen das gewährte Darlehen nicht in voller Höhe in Anspruch nehmen oder können sogar ganz darauf verzichten und nur den Zuschuss beziehen. Bei Bestehen der Fortbildungsprüfung wird ein Teil des Darlehensbetrags erlassen. Unter bestimmten Rahmenbedingungen wird darüber hinaus auch bei anschließender Gründung eines Unternehmens oder einer freiberuflichen Existenz ein Teilerlass des Darlehens gewährt.

Weiterentwicklung von BAföG und AFBG

Insgesamt erreichten die Zahlungen an gemäß BAföG und AFBG Geförderte in Baden-Württemberg im Jahr 2018 in Baden-Württemberg einen Betrag von 345,8 Mill. Euro. BAföG und AFBG leisten somit einen wichtigen Beitrag, dass eine qualifizierte Aus- und Fortbildung nicht an finanziellen Hürden scheitern muss. Allerdings haben sich BAföG und AFBG in den letzten Jahren mit unterschiedlichen Vorzeichen entwickelt. Während sowohl bei der Zahl der Geförderten als auch bei der Höhe der Fördermittel beim BAföG in den letzten Jahren ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen war, stieg die Förderung gemäß AFBG deutlich an.

Um den negativen Trend beim BAföG zu stoppen wurden im Rahmen der 26. BAföG-Änderung zum 1. August 2019 unter anderem die Förderungshöchstsätze, die Bedarfssätze und der Wohnzuschlag sowie die Einkommensfreibeträge angehoben.7 Um den Erfolg der AFBG-Förderung weiter auszubauen, werden 2020 Änderungen hinsichtlich der förderfähigen Maßnahmen, der Zuschussanteile und der Darlehensrückzahlung bzw. des Erlasses des Darlehens in Kraft treten. Inwiefern diese Maßnahmen den gewünschten Erfolg haben werden, wird in den nächsten Jahren mithilfe der Statistik zu beobachten sein.

1 Vgl. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung 106/2019 vom 25.09.2019, https://www.bmbf.de/de/aufstiegs-bafoeg-wird-deutlich-attraktiver-9768.html (Abruf: 30.12.2019).

2 Wissenschaftliche Hochschulen schließen hier Pädagogische Hochschulen und Kunsthochschulen mit ein. Im BAföG wird der Begriff »Fachhochschule« verwendet, in diesem Text wird an dessen Stelle jedoch die in Baden-Württemberg für diese Hochschulart übliche Bezeichnung »Hochschulen für Angewandte Wissenschaften« benutzt.

3 Der gesamte Anteil nicht berufstätiger Eltern dürfte sogar noch etwas höher sein, da zu gut 21 % der Väter und gut 14 % der Mütter keine Angabe zur Berufstätigkeit vorliegt.

4 Jeweils einschließlich des Zuschlags für die Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 109 Euro.

5 Vgl. § 5 (2) AFBG.

6 Vgl. Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 8: Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), S. 5.

7 Vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung: BAföG-Reform. Die wichtigsten Änderungen, vom 11.11.2019, https://www.bmbf.de/de/bafoeg-reform-welche-aenderungen-sind-geplant-7319.html (Abruf: 30.12.2019).