:: 8/2020

Regionaler Einkommensausgleich durch Berufspendler

Die an den Arbeitsorten generierten Arbeitnehmereinkommen sind in Baden-Württemberg wesentlich ungleicher verteilt als die an den Wohnorten zur Verfügung stehenden Einkommen (siehe i-Punkt: »Arbeitnehmerentgelt«). Darauf deutet neben dem in diesem Beitrag verwendeten Hoover-Index auch der Vergleich zwischen den höchsten und niedrigsten Pro-Kopf-Arbeitnehmerentgelten für die baden-württembergischen Stadt- und Landkreise hin. Während im Jahr 2017 beim empfangenen Arbeitnehmerentgelt gemäß des Wohnortkonzepts der Kreis mit dem geringsten Wert beinahe zwei Drittel des bestplatzierten Kreises erzielte, war es aus Perspektive der Arbeitsorte weniger als ein Drittel. Für die regionale Einkommensverteilung spielen Pendlerströme somit eine bedeutende Rolle, da mit ihnen Einkommenstransfers von den Arbeitsorten zu den Wohnorten einhergehen. So sind es in Baden-Württemberg insbesondere die Stadtkreise, die nach dem Arbeitsortkonzept ein vergleichsweise hohes Einkommen aufweisen, das jedoch teilweise wieder an die Wohnorte der Einpendler abfließt.

Vor diesem Hintergrund soll im vorliegenden Beitrag untersucht werden, welche Bedeutung das Pendeln der Berufstätigen zwischen Wohn- und Arbeitsort für den regionalen Einkommensausgleich auf Kreisebene hat. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Einkommenstransfers zwischen Kreisen unterschiedlicher Siedlungsstruktur, wie zum Beispiel städtischen und eher ländlich geprägten Kreisen.

Die räumliche Trennung von Wohn- und Arbeitsort in Deutschland hat ihren Ursprung im frühen 19. Jahrhundert, als die einsetzende Industrialisierung zu einer zunehmend arbeitsteiligen und spezialisierten Form des Wirtschaftens geführt hat. Die daraus entstandene Konzentration von Unternehmen und Branchen in wirtschaftlichen Ballungsräumen erhöhte ihrerseits die Produktivität und damit den ökonomischen Ertrag. Gleichzeitig erzeugte dies jedoch auch regionale Einkommens- und Wohlstandsunterschiede zwischen verschiedenen Kreisen und Regionen.

Demgegenüber steht das sowohl vom Bund als auch von den Ländern verfolgte politische Ziel, regionale Wohlstandsunterschiede abzubauen und gleichwertige Lebensverhältnisse zwischen den verschiedenen Landesteilen zu schaffen.1 Typische Instrumente zur Erreichung dieses Ausgleichsziels sind zum Beispiel die Subventionierung öffentlicher Infrastruktur oder privatwirtschaftlicher Investitionen in ausgewiesenen Fördergebieten mit geringerer Wirtschaftskraft. Ein weiterer Ausgleichsmechanismus, der besonders auf kleinräumiger Ebene wirksam wird, stellt das Pendeln der Berufstätigen dar, das mit Einkommenstransfers zwischen Wohn- und Arbeitsorten einhergeht. Im Folgenden soll daher aufgezeigt werden, welche Bedeutung das Berufspendeln für den regionalen Einkommensausgleich der baden-württembergischen Stadt- und Landkreise hat.2

Einkommen am Wohnort wesentlich gleichmäßiger verteilt als am Arbeitsort

Das berufsbedingte Pendeln der Arbeitnehmer über Bundesländergrenzen hinweg kann für die einzelnen Länder sowohl zu Einkommenszuwächsen als auch zum Abfluss von Einkommen führen. Aus Schaubild 1 wird ersichtlich, dass in Baden-Württemberg das geleistete Arbeitnehmerentgelt je Einwohner nach dem Arbeitsortkonzept im Jahr 2017 mit 23 170 Euro leicht über dem empfangenen Arbeitnehmerentgelt nach dem Wohnortkonzept (22 700 Euro) lag. Grund hierfür dürfte die Differenz zwischen der Anzahl der Arbeitnehmer am Arbeitsort und Wohnort sein, die auf Basis der Berufspendlerrechnung3 mit zehn Einpendlern je 1 000 Einwohner leicht positiv ausfiel. Im Zeitraum von 2000 bis 2017 sind die Arbeitnehmerentgelte am Wohnort und Arbeitsort in recht ähnlichem Umfang gestiegen (+ 46,3 % bzw. + 45,0 %), sodass sich die Differenz zwischen beiden Größen nur minimal verändert hat.

Anhand des Hoover-Index, einem Maß für die räumliche Ungleichverteilung (siehe i-Punkt »Hoover-Index«), lässt sich erkennen, dass das Arbeitnehmerentgelt nach dem Wohnortkonzept innerhalb Baden-Württembergs wesentlich gleichmäßiger verteilt ist als das Arbeitnehmerentgelt nach dem Arbeitsortkonzept. Während dem Wert des Hoover-Index zufolge im Jahr 2017 lediglich 3,6 % der empfangenen Arbeitnehmerentgelte zwischen den Kreisen hätten umverteilt werden müssen, damit das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen in allen Kreisen gleich hoch gewesen wäre, wären es beim geleisteten Arbeitnehmerentgelt 11,9 % gewesen. Dabei haben die Einkommensunterschiede zwischen den Stadt- und Landkreisen von 2000 bis 2017 sowohl aus Perspektive der Wohnorte als auch aus jener der Arbeitsorte abgenommen. Mit einem Rückgang des Hoover-Index von 4,3 % auf 3,6 % bzw. um 17,5 % reduzierte sich das Ausmaß der Ungleichverteilung nach dem Wohnortkonzept trotz des bereits niedrigeren Ausgangsniveaus deutlich stärker als nach dem Arbeitsortkonzept (Rückgang von 12,4 % auf 11,9 % bzw. um 4,0 %).

Der Blick auf die Verteilung der Arbeitnehmerentgelte hat somit gezeigt, dass zwischen den Arbeits- und Wohnorten Baden-Württembergs ein starker regionaler Ausgleich zum Tragen kommt. Inwiefern hierbei das Pendeln über Kreisgrenzen hinweg eine Rolle spielt, wird im Folgenden genauer untersucht.

Deutlicher Zusammenhang zwischen Pendlersaldo und Einkommensverteilung

Schaubild 2 zeigt, dass sich die baden-württembergischen Stadt- und Landkreise hinsichtlich ihres Pendlersaldos4 und dem Verhältnis aus geleistetem und empfangenem Arbeitnehmerentgelt zum Teil erheblich unterscheiden. Dabei ist ein deutlich positiver Zusammenhang zwischen beiden Größen erkennbar: So übersteigt das Arbeitnehmerentgelt am Arbeitsort das Arbeitnehmerentgelt am Wohnort umso deutlicher, je höher der Einpendlerüberschuss eines Kreises ist. Besonders anschaulich lässt sich dieser Zusammenhang am Stadtkreis Ulm sowie am Alb-Donau-Kreis erkennen. Während der Stadtkreis Ulm mit einem Einpendlerüberschuss von beinahe 400 Einpendlern je 1 000 Einwohner und einer Relation aus Arbeitnehmerentgelt am Arbeitsort und Wohnort in Höhe von 1,8 bei beiden Kennziffern Höchstwerte aufweist, ist der Alb-Donau-Kreis durch den größten Auspendlerüberschuss (168 Auspendler je 1 000 Einwohner) sowie das geringste Verhältnis aus Arbeitnehmerentgelt am Arbeitsort und Wohnort (0,6) gekennzeichnet. Eine besondere Situation ergibt sich für Kreise, die eine gemeinsame Grenze mit den Nachbarstaaten Schweiz bzw. Frankreich haben. Besonders auffällig zeigt sich dies bei den Landkreisen Konstanz, Lörrach und Waldshut, die deutlich unterhalb der Regressionsgeraden liegen und somit vom zuvor beschriebenen Muster abweichen. Der Grund hierfür dürfte darin liegen, dass der anhand der Berufspendlerrechnung Baden-Württemberg ermittelte Pendlersaldo insbesondere für grenznahe Gemeinden überschätzt wird, da in die Schweiz sowie nach Frankreich auspendelnde Beschäftigte nicht erfasst werden.5

Nichtsdestotrotz deutet der hohe Wert des Bestimmtheitsmaßes6 (R2) darauf hin, dass allein der Pendlersaldo bereits einen recht großen Anteil (89 %) der Unterschiede zwischen den Arbeitnehmerentgelten nach dem Arbeitsortkonzept und Wohnortkonzept erklären kann. Darüber hinaus wurde deutlich, dass es insbesondere die Stadtkreise sind, die nach dem Arbeitsortkonzept ein vergleichsweise hohes Einkommen aufweisen, das jedoch teilweise wieder an die Wohnorte der Einpendler abfließt. Der Zusammenhang zwischen Arbeitnehmerentgelt, Pendlersaldo und Siedlungsstruktur wird daher im Folgenden genauer untersucht. Für die Charakterisierung der baden-württembergischen Kreise nach ihrem Verdichtungsgrad werden dabei die siedlungsstrukturellen Gebietstypen des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) herangezogen (vergleiche i-Punkt »Siedlungsstrukturelle Kreistypen«).

Pendelverhalten und Siedlungsstruktur

In den drei siedlungsstrukturellen Kreistypen Baden-Württembergs zeigen sich sowohl hinsichtlich der Arbeitnehmerentgelte als auch in Bezug auf das Pendelverhalten zum Teil deutliche Unterschiede (Tabelle 1). So unterscheiden sich die Raumkategorien beispielsweise hinsichtlich der Arbeitsplatzausstattung, das heißt dem Quotient aus Arbeitsplätzen (Erwerbstätige am Arbeitsort) und erwerbstätiger Wohnbevölkerung (Erwerbstätige am Wohnort). Die städtischen und ländlichen Kreise weisen diesbezüglich Werte von knapp unter 1 auf und sind demzufolge durch eine quantitative Unterausstattung an Arbeitsplätzen gekennzeichnet. Ein Teil der erwerbstätigen Bevölkerung in diesen beiden Kreistypen ist daher dazu gezwungen, eine Tätigkeit außerhalb seines Wohnorts aufzusuchen. Ein gegensätzliches Bild zeigt sich hingegen bei den kreisfreien Großstädten. Hier belegt eine Arbeitsplatzausstattung in Höhe von 1,5 eine quantitative Überausstattung mit Arbeitsplätzen, weshalb zumindest ein Teil dieser Arbeitsplätze mit Einpendlern aus anderen Gemeinden besetzt werden muss.

Die Arbeitsplatzausstattung eines Kreistyps steht in direktem Zusammenhang zu dessen Pendlersaldo und seinem Verhältnis aus Arbeitnehmerentgelt am Arbeitsort und Arbeitnehmerentgelt am Wohnort. In den kreisfreien Großstädten übersteigt das geleistete Arbeitnehmerentgelt am Arbeitsort das an den Wohnorten empfangene Einkommen um den Faktor 1,7 und damit recht deutlich. Gleichzeitig weisen die kreisfreien Großstädte einen dreistelligen positiven Pendlersaldo auf (244 Einpendler je 1 000 Einwohner). Der Überschuss an Einpendlern führt somit zu Einkommensabflüssen aus den Großstädten.

Ein anderes Muster zeigt sich hingegen in den städtischen und ländlichen Kreisen, die sich in Bezug auf die genannten Kennziffern stark ähneln. Hier ist das geleistete Arbeitnehmerentgelt jeweils geringer als das empfangene (Faktor: jeweils 0,9). Des Weiteren sind beide Kreistypen durch einen leicht negativen Pendlersaldo gekennzeichnet (42 bzw. 45 Auspendler je 1 000 Einwohner). In den städtischen und ländlichen Kreisen führt das Pendeln der Erwerbstätigen per Saldo folglich zu Zuflüssen von Arbeitnehmereinkommen.

Stadtkreise mit hohem Einpendlerüberschuss und überdurchschnittlichem Einkommen am Arbeitsort

Auf Ebene der 44 Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs lassen sich insgesamt drei Gruppen bilden, die nach Höhe des Pendlersaldos sowie des Größenverhältnisses zwischen geleistetem und empfangenem Arbeitnehmerentgelt jeweils ähnliche Konstellationen aufweisen (Tabelle 2):

Dabei enthält Gruppe 1 neben den acht kreisfreien Großstädten auch drei städtische Kreise (den Stadtkreis Baden-Baden sowie die Landkreise Böblingen und Tuttlingen) sowie einen ländlichen Kreis (Hohenlohekreis). Die in Gruppe 1 enthaltenen Kreise zeichnen sich allesamt durch einen Einpendlerüberschuss sowie ein deutlich über dem Landesdurchschnitt liegendes Größenverhältnis aus geleistetem und empfangenem Arbeitnehmerentgelt aus (Spannweite: 1,18 – 1,83). In den kreisfreien Großstädten sowie im Stadtkreis Baden-Baden liegt das erwirtschaftete Arbeitnehmereinkommen sogar um mehr als das 1,3-fache über dem an den Wohnorten empfangenen Arbeitnehmerentgelt. Gleichzeitig weisen die besagten Kreise, bezogen auf 1 000 Einwohner, dreistellige positive Pendlersalden auf. Damit wird in diesen Kreisen zwar ein weit überdurchschnittliches Einkommen erwirtschaftet, das jedoch zu einem gewissen Teil wieder an die Wohnortkreise der Einpendler abfließt.

Gruppe 2 besteht aus einer Reihe von städtischen und ländlichen Kreisen, die mehrheitlich durch einen leichten Auspendlerüberschuss gekennzeichnet sind. Die Kennziffer Arbeitnehmerentgelt nach dem Arbeitsortkonzept im Verhältnis zum Arbeitnehmerentgelt nach dem Wohnortkonzept liegt zwischen 1,15 und 0,85 und schwankt somit um den Landeswert (1,02). Per saldo kommt es in diesen Landkreisen somit zu keinen erheblichen Zu- oder Abflüssen von Arbeitnehmereinkommen.

Die dritte Gruppe bilden Kreise, deren geleistetes Arbeitnehmerentgelt das empfangene mit einem Verhältnis von kleiner als 0,85 (Spannweite: 0,83 – 0,62) relativ deutlich unterschreitet. Darüber hinaus weisen diese Kreise, abgesehen vom Landkreis Lörrach,7 einen (zum Teil recht deutlichen) Auspendlerüberschuss auf. Auffallend ist, dass zehn der insgesamt zwölf Kreise aus dieser Gruppe unmittelbar an einen Kreis aus der ersten Gruppe angrenzen. Dies verdeutlicht, dass insbesondere die Beschäftigten, die in den Einzugsgebieten der in Gruppe 1 enthaltenen Kreise wohnen, zur Arbeit auspendeln. Im Gegenzug fließt Einkommen aus den großen Arbeitsmarktzentren in die Umlandkreise.

Zusammenfassung und Ausblick

Die vorangegangenen Auswertungen haben gezeigt, dass Pendlerströme für die regionale Einkommensverteilung in Baden-Württemberg einen bedeutenden Faktor darstellen, da mit ihnen Einkommenstransfers von den Arbeitsorten zu den Wohnorten der Beschäftigten verbunden sind. Bestehende Einkommensunterschiede zwischen den Kreisen werden somit durch das Pendeln der Arbeitnehmer reduziert.

Aus ökonomischer Perspektive ermöglicht das Pendeln der Beschäftigten somit einen Ausgleich zwischen den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs. Insbesondere Kreise mit geringerer Wirtschaftskraft in der Nähe der städtischen Arbeitsmarktzentren profitieren vom Zugang zu einem größeren und spezialisierteren Arbeitsmarkt, woraus wiederum Einkommensgewinne und damit eine höhere regionale Kaufkraft resultieren können.

Diesen positiven Effekten stehen jedoch aus ökologischer und gesellschaftlicher Sicht auch negative Auswirkungen wie zum Beispiel Verkehrsunfälle, Umweltbelastungen oder ein wachsender Flächenverbrauch durch Suburbanisierung gegenüber. Eine potentielle Möglichkeit zur Reduzierung des berufsbedingten Verkehrsaufkommens bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung oder sogar Erhöhung der Wirtschaftsleistung bietet die zunehmende Verbreitung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien. Diese verringern die Bedeutung räumlicher Nähe für den wirtschaftlichen Erfolg, indem sie die Ausweitung von Heim- oder Telearbeitsplätzen fördern.

1 Vergleiche Grundgesetz Artikel 72, sowie Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg (LEP 2002).

2 Mit einer ähnlichen Fragestellung beschäftigen sich die Beiträge Winkelmann, Ulrike: »Räumlicher Einkommensausgleich durch Pendler«, in: »Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 1/2010« und Gurka, Nicole/Bannholzer, Michael: »Einkommenseffekte der Berufspendler«, in: »Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 9/2015«.

3 Die Berufspendlerrechnung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg weist erwerbstätige Tagespendler nach Wohn- und Arbeitsortgemeinde nach. Eine ausführliche Beschreibung dieser Berufspendlerrechnung findet sich in: Winkelmann, Ulrike: Wohnen hier – Arbeiten dort. Sechs von zehn Erwerbstätigen arbeiten nicht in ihrer Wohngemeinde, in: Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 10/2003.

4 Der Pendlersaldo ergibt sich als Differenz von Einpendlern und Auspendlern.

5 Während die Berufspendlerrechnung Baden-Württemberg zwar aus dem Ausland einpendelnde Personen berücksichtigt, liegen für im Ausland tätige und in Baden-Württemberg wohnhafte Beschäftigte keine Informationen vor.

6 Das Bestimmtheitsmaß gibt das Ausmaß an, mit welchem die Streuung der zu erklärenden Variable (hier: das Verhältnis aus Arbeitnehmerentgelt am Arbeitsort und Arbeitnehmerentgelt am Wohnort) durch das zugrundeliegende Regressionsmodell erklärt werden kann. Somit ist das Bestimmtheitsmaß eine wichtige Kennziffer zur Beurteilung der Anpassungsgüte einer Regression.

7 Der Landkreis Lörrach weist einen leichten Einpendlerüberschuss auf. Wie bereits erläutert, dürfte dies vor allem daran liegen, dass der anhand der Berufspendlerrechnung Baden-Württemberg ermittelte Pendlersaldo für grenznahe Gemeinden überschätzt wird, da nach Frankreich sowie in die Schweiz auspendelnde Beschäftigte nicht erfasst werden (vgl. Fußnote 5).