:: 9/2020

Zensus 2021: Der quantitative Pretest der Haushaltebefragung

Vorbereitung und Durchführung liefern Erkenntnisse für die Haupterhebung

Der Zensus wird alle 10 Jahre in den Staaten der europäischen Union durchgeführt und liefert vergleichbare Daten zur Einwohnerzahl, zur Wohn- und zur Arbeitssituation.1 Diese Daten sind verlässliche Basiszahlen für Planungen auf Bund-, Länder- und Gemeindeebene. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bereiten die Befragung vor, koordinieren eine einheitliche und termingerechte Durchführung und sichern die Einhaltung der Qualitätsstandards.

In quantitativen empirischen Befragungen nehmen die Erhebungsinstrumente zur Gewinnung von gültigen und verlässlichen Daten eine zentrale Rolle ein. Schwächen in den Erhebungsunterlagen oder in der Organisation, die sich erst während der Feldphase zeigen, können kaum oder nur mit erheblichem Mehraufwand kompensiert werden. Daher eignet sich ein Pretest (siehe i-Punkt »Pretest«), um den Ablauf der Haupterhebung in Bezug auf Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung unter möglichst realistischen Bedingungen zu testen. Deshalb wurden im Vorfeld des Zensus 2021 im Pretest der Haushaltebefragung2 neben den Fragebogen auch die Erhebungsvorbereitung, die weiteren Erhebungsunterlagen, die Schulungen, die Erhebungsdurchführung, die IT-Unterstützung, die Nutzung des Online-Meldewegs sowie die Praktikabilität des telefonischen Meldewegs auf Verständlichkeit und Handhabbarkeit getestet.

Im Fokus der Auswertung stehen insbesondere das Meldeverhalten der Auskunftspersonen, die Präferenz zur Nutzung der verschiedenen Erhebungswege und Details aus der Feldphase wie die Anzahl der erfolgten Existenzfeststellungen pro Erhebungsbeauftragtem.

Die Feldphase des Pretests der Haushaltebefragung startete in 14 Bundesländern3 am 3. November 2019 und endete am 31. März 2020. Grundlage für diese Erhebung bildet § 6 Absatz 1 Bundesstatistikgesetz (BStatG). Dort wird geregelt, dass im Statistischen Verbund zur Vorbereitung und Durchführung von Bundesstatistiken, die durch eine Rechtsvorschrift angeordnet sind, »Fragebogen und Erhebungsverfahren auf ihre Zweckmäßigkeit« erprobt werden können. Dabei bestand jedoch im Gegensatz zur Haupterhebung keine Auskunftspflicht.

Geringe Stichprobe durch Einsatz von Incentives4

Für die Auswahl der Auskunftspersonen zum Pretest wurde vom Statistischen Bundesamt eine mehrstufige Stichprobenziehung vorgenommen. Die Grundlage für die Stichprobenziehung war das anschriftenbezogene Steuerungsregister zur Vorbereitung und Durchführung des Zensus.5 Für die mehrstufige Stichprobenziehung wurde zunächst eine gezielte Auswahl an Gemeinden mit erhebungsorganisatorisch günstiger Lage getroffen. Um eine möglichst realitätsnahe Testung zu gewährleisten, wurden sowohl kleine als auch große Gemeinden ausgewählt: in Baden-Württemberg Esslingen am Neckar, Böblingen, Erdmannhausen und Weissach. Der Umfang der zu begehenden Anschriften richtete sich nach dem proportionalen Anteil der angestrebten Netto-Personen je Bundesland und nach dem geplanten Einsatz von Incentives.6 Für die rund 1 300 Netto-Personen, die in Baden-Württemberg erreicht werden sollten, wurden dem Statistischen Landesamt über eine Zufallsauswahl7 insgesamt 900 Anschriften in den vier genannten Gemeinden übermittelt. Dieser Netto-Stichprobenumfang entspricht ca. 0,1 % des vorgegebenen Stichprobenumfangs der Hauptbefragung für Baden-Württemberg.

Aufgrund der Freiwilligkeit der Teilnahme am Pretest stellten die Teilnehmenden – im Gegensatz zur Haupterhebung – kein repräsentatives Abbild der Bevölkerung dar. Da mit dem Pretest allerdings vor allem die Vorbereitung und der Ablauf der Erhebung sowie die Erhebungsunterlagen und das Meldeverhalten der Auskunftspersonen getestet wurden, war das durchführende Statistische Landesamt sowie das Bundesamt nicht auf repräsentative Befragungsergebnisse angewiesen.

Die Personenerhebung im Zensus verfolgt zwei unterschiedliche Ziele: zum einen die Einwohnerzahlermittlung (Ziel 1) und zum anderen die Erhebung weiterer Zusatzmerkmale, die nicht oder nicht in ausreichender Qualität in Registern vorliegen (Ziel 1&2).

Alle Personen an Anschriften, die für die Pretest-Stichprobe ausgewählt wurden, wurden gebeten, zu dem »kurzen Fragebogen« mit den Merkmalen der Ziel-1-Befragung Auskunft zu geben. Der »kurze Fragebogen« beinhaltet Fragen zum Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum und Geschlecht sowie Fragen zur Staatsangehörigkeit, zum Familienstand und zur Wohnsituation (Ziel 1). An 10 % der Anschriften war die Befragung damit abgeschlossen. An allen weiteren Anschriften sollten die Befragten darüber hinaus in einem »langen Fragebogen« noch Angaben zu Bildung und Ausbildung sowie zur Erwerbstätigkeit machen (Ziel 1&2). Das Statistische Bundesamt gab hierfür einen Zielwert von 24 % Teilnahmebereitschaft beim Einsatz von Incentives an, ohne Incentives wurden 10 % Rücklauf erwartet (i-Punkt »Einsatz von Incentives«).

Wie wurden die Daten erhoben?

Vom Statistischen Landesamt geschult und auf das Statistikgeheimnis verpflichtete Erhebungsbeauftragte suchten zunächst die ihnen zugewiesen Anschriften auf, um eventuelle Auffälligkeiten, wie zum Beispiel Leerstände oder Baulücken, zu identifizieren (sogenannte »Begehung«). Im Anschluss daran wurde für die mutmaßlich bewohnten Haushalte eine Terminankündigung in die Briefkästen geworfen. An diesem angekündigten Termin erschienen die Erhebungsbeauftragten, um die Existenz aller in diesem Haushalt lebenden Personen festzustellen. Eine Existenzfeststellung galt als erfolgreich, wenn die Merkmale Vorname, Familienname, Geburtsdatum und Geschlecht der jeweiligen Person erfasst wurden.

Während die Existenzfeststellung über die Erhebung der Ziel-1-Merkmale durch die Erhebungsbeauftragten im persönlichen Kontakt durchgeführt wurde, konnte die Beantwortung des »langen Fragebogens« (Ziel 1&2) auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Dies sollte vorzugsweise online geschehen. Hierfür übergaben die Erhebungsbeauftragten jeder Person individuelle Zugangsdaten für eine Anmeldung zum Online-Fragebogen über das Erhebungsportal IDEV.8 War die Beantwortung online nicht gewünscht oder nicht möglich, konnten die Erhebungsbeauftragten vor Ort ein Interview mithilfe eines Papierfragebogens durchführen oder diesen zum Selbstausfüllen hinterlassen.

Kalkulierte Ausschöpfungsquote exakt erreicht

58 % der Befragten wurden von den Erhebungsbeauftragten direkt am ersten angekündigten Termin angetroffen (siehe Übersicht). Bei 15 % der Befragten war erst ein zweiter bzw. dritter Befragungstermin erfolgreich. Bei 52 % der Personen, die bereits am ersten Termin angetroffen wurden, konnte eine Existenzfeststellung durchgeführt werden, 48 % wollten hingegen nicht an der Befragung teilnehmen. Unter den Personen, die am zweiten bzw. dritten Termin angetroffen wurden, war die Existenzfeststellung in 49 % der Fälle erfolgreich. Insgesamt wurde bei 38 % aller potenziellen Auskunftspersonen die Existenz durch die Erhebungsbeauftragten festgestellt.

Unter denjenigen, bei denen die Existenzfeststellung erfolgreich war, haben nach dem ersten Termin 39 % und nach dem zweiten bzw. dritten Termin 38 % anschließend an der Ziel-1&2-Befragung teilgenommen. Unter allen Auskunftspersonen lag diese Quote bei 24 % und entsprach der angestrebten Ausschöpfungsquote.9

Erinnerungsverfahren erhöhte den Rücklauf

Wenn Erhebungsbeauftragte eine Auskunftsperson persönlich angetroffen und Unterlagen für die Beantwortung des Ziel-1&2-Fragebogens übergeben haben, jedoch keine verwertbare Rückmeldung der Auskunftsperson erfolgte, wurde diese Person einmalig zur Erhöhung des Rücklaufs an ihre Teilnahme erinnert. Sie erhielt per Post vom Statistischen Landesamt nochmalig Zugangsdaten für die Online-Meldung. In Baden-Württemberg lag die Erfolgsquote dieser Erinnerung trotz Freiwilligkeit bei herausragenden 27 %. Durch das Erinnerungsverfahren hat sich die Ausschöpfungsquote insgesamt demnach um knapp 3 Prozentpunkte bzw. um 12 % erhöht.

Nicht angetroffen = nicht auskunftsbereit?

Haushalten, die von Erhebungsbeauftragten auch nach dem zweiten bzw. dritten Termin nicht angetroffen wurden (»final nicht angetroffen«), wurde vom Statistischen Landesamt ein Anschreiben mit Online-Zugangsdaten und der nochmaligen Bitte um Teilnahme am Pretest zugesandt. In der Kalkulation des Statistischen Bundesamts wurde für diesen Versand von einer Erfolgsquote von 10 % ausgegangen. In Baden-Württemberg lag diese Quote während des Pretests bei 4 %.

Die Feldphase im Überblick

Kurz vor dem Stichtag des Pretests am 3. November 2019 wurden die Erhebungsbeauftragten vom Statistischen Landesamt geschult. Von diesem Zeitpunkt an konnten die Erhebungsbeauftragten mit den Begehungen der Anschriften beginnen und Informationen zum Pretest sowie Terminankündigungen bei den entsprechenden Haushalten hinterlassen.

Schaubild 1 veranschaulicht die Ereignisse während der Feldphase. Begehung und Befragungstermine verlaufen dabei weitgehend parallel, jedoch zeitlich versetzt – zum Ende der Feldphase befinden sie sich schließlich auf gleichem Niveau. Wie zu erwarten war, war nicht bei jedem Befragungstermin die Existenzfeststellung erfolgreich, weshalb es eine Differenz zwischen den Befragungsterminen und den erfolgten Existenzfeststellungen gibt. Zwischen dem 19. Dezember 2019 und dem 2. Januar 2020 ist erkennbar, dass die Erhebungsbeauftragten eine Pause bei der Begehung eingelegt hatten, Befragungstermine wurden zwischen dem 22. Dezember 2019 und dem 6. Januar 2020 ausgesetzt. Diese Pause wurde vom Statistischen Landesamt empfohlen, um die Befragten über die Feiertage nicht zu belasten.

Ebenfalls gemeinsam betrachtet werden können die Linien der Dateneingänge. Hier ist zwischen den Eingängen zu den Ziel-1-Merkmalen und den Eingängen zu den Ziel-1&2-Merkmalen zu unterscheiden. Jeweils knapp darunter liegen die Kurven der dazugehörigen IDEV-Dateneingänge. Die Differenz zwischen den IDEV-Dateneingängen und den Dateneingängen insgesamt entsteht durch die Papierfragebogen, die entweder durch die Befragten selbst oder in einem persönlichen Interview durch die Erhebungsbeauftragen ausgefüllt wurden. Die Erfassung der Papier-Unterlagen unterliegt darüber hinaus einem leichten zeitlichen Verzug, da sie erst bei Rückgabe der Erhebungsunterlagen durch die Erhebungsbeauftragten oder durch Zurücksenden des Fragebogens an das Statistische Landesamt verbucht werden können. Eine tagesscharfe Betrachtung ist hier nicht möglich.

Ein erneuter Schulungstermin für Erhebungsbeauftragte wurde erforderlich, da sie im Verlauf des Pretests nachgerückt sind. Nach der Erhebungsbeauftragten-Schulung wurde erneut ein leichter Anstieg der Begehungen und Befragungstermine verzeichnet. Ebenso zeichnet sich eine Steigerung der Anzahl an Dateneingängen nach dem Versand der Erinnerungsschreiben vom 13. März 2020 an die Personen ab, die zwar an der Existenzfeststellung teilgenommen haben, jedoch noch keine Rückmeldung zu den Ziel-1&2-Merkmalen gegeben hatten. Die Auswirkungen des Versandes vom 10. Februar 2020 an Haushalte, die nicht angetroffen wurden, waren hingegen marginal.

Knapp drei Viertel meldeten online

Für den kommenden Zensus wird der Anspruch erhoben, dass möglichst viele Personen ihrer Meldepflicht online nachkommen. Deshalb wurde auf die Vermittlung des Online-Fragebogens als prioritärer Erhebungsweg ein besonderes Augenmerk gelegt. Insgesamt lag die Online-Quote in Baden-Württemberg bei 72 % (Schaubild 2). Einen Papierfragebogen ausgefüllt und zurückgesendet haben 12 % der Befragten. Die Erhebungsbeauftragten führten mit 16 % der auskunftswilligen Personen eine persönliche Befragung durch. 1 % nutzte ein telefonisches Interview, das nur angeboten wurde, wenn eine Auskunftsperson nicht über einen der zuvor genannten Wege melden konnte.

Die Auswertung der Meldewegquote über einzelne Altersgruppen ergab, dass die Online-Quote bis zur Altersgruppe von 50 bis 59 Jahre durchweg über 75 % lag (Schaubild 3). Ab 70 Jahren war die Online-Meldung mit lediglich 29 % nicht mehr der bevorzugte Weg. In dieser Altersklasse wurden Interviews mit den Erhebungsbeauftragten vorgezogen (40 %). Auch die Anzahl der selbstausgefüllten Papierfragebogen steigt in dieser Altersklasse (30 %).

Proxy-Meldungen führten zu geringerer Ausschöpfung

Bei der Befragung im Rahmen der Haushaltebefragung des Zensus wird zwischen Selbstauskunft und Proxy-Auskunft unterschieden. Bei einer Proxy-Auskunft gibt die anwesende Auskunftsperson (Proxy) stellvertretend Auskunft über nicht anwesende, aber im selben Haushalt lebende Auskunftspersonen. Der prozentuale Anteil der Selbstauskunft im Pretest lag bei 54 %, der Anteil der Proxy-Auskunftserteilung bei 46 %.

Unabhängig davon, ob Auskünfte zur Person selbst oder über eine andere Person erfolgten, wurden von den Erhebungsbeauftragten grundsätzlich Zugangsdaten für die Online-Meldung der Ziel-1&2-Merkmale hinterlassen. Hierbei erhielt jede Person, zu der Angaben während der Existenzfeststellung gemacht wurden, eigene Zugangsdaten. Bei denjenigen Personen, die nach einer Existenzfeststellung nicht an der weiteren Befragung zu Ziel 1&2 teilgenommen haben, obwohl sie für diese vorgesehen wurden (»Keine Meldung«), unterscheiden sich die »Nichtteilnahmen« bei der Proxy-Auskunft mit 33 % gegenüber den »Nichtteilnahmen« bei den Selbstauskünften mit 25 % (Schaubild 4). Stand eine Auskunftsperson bei der Existenzfeststellung dem Erhebungsbeauftragten persönlich gegenüber, war die Wahrscheinlichkeit höher, dass sie ihre Meldung zu den Ziel-1&2-Merkmalen abgibt.

Sowohl bei der Selbstauskunft als auch bei der Proxy-Auskunft wurde die Online-Meldung bevorzugt. Der Anteil der eingegangenen Online-Meldungen für Ziel 1&2 unter den Selbstauskünften lag bei 65 %, unter den Proxy-Auskünften hingegen bei 81 %.

Fast die Hälfte meldete bereits nach 2 Tagen

Innerhalb der ersten 2 Tage hatten 44 % der Auskunftspersonen ihre Online-Meldung zu den Ziel-1&2-Merkmalen getätigt (Schaubild 5). Nach 2 Tagen ist ein deutlicher Abfall der Meldungen zu verzeichnen. Nach mehr als 14 Tagen meldeten nur noch 11 % der Auskunftspersonen ohne eine Erinnerung. Durch die Erinnerung erhöhte sich die Ausschöpfungsquote nochmals um 12 %.

Existenzfeststellungen: Zielgröße realistisch?

Eine zentrale Frage, die der Pretest klären sollte, bezog sich auf die Menge der zu bearbeitenden Anschriften und angestrebten Existenzfeststellungen, die einem Erhebungsbeauftragten zugeordnet werden können. In Baden-Württemberg wurde die Ausgabe der Pretest-Anschriften an die Erhebungsbeauftragten in zwei Chargen geplant. Die Vorteile liegen darin, dass die Unterlagen von den Erhebungsbeauftragten regelmäßig zurückgegeben und im Statistischen Landesamt zeitnah erfasst werden können. Bei der Rücknahme durch das Statistische Landesamt können im persönlichen Kontakt aufkommende Fragen des Erhebungsbeauftragten, zum Beispiel zu den Unterlagen, geklärt werden. Außerdem wird dem Erhebungsbeauftragten noch während der Feldphase vom Statistischen Landesamt Feedback zum Ausfüllen der Erhebungsunterlagen gegeben, was zu einem qualitativ gesicherten Ablauf führt. Nur wenige Erhebungsbeauftragten entschieden sich jedoch für eine zweite Charge.

Die erste Charge für einen Erhebungsbeauftragten umfasste im Schnitt 31 Anschriften mit 191 potentiellen Auskunftspersonen. Durchschnittlich konnten an diesen 31 Anschriften 67 Existenzfeststellungen durchgeführt werden, hierbei ist allerdings die Freiwilligkeit der Teilnahme am Pretest zu berücksichtigen. Diese Zahlen fungieren als Gradmesser für die Organisation der Haupterhebung: Es wird hier angesetzt, dass Erhebungsbeauftragte 100 bis 150 Existenzfeststellungen durchführen. Einerseits führt das zu einem Mehraufwand an Zeit, weil zu allen auskunftspflichtigen Haushalten ein persönlicher Kontakt hergestellt und die Befragung mit mindestens einer Person pro Haushalt durchgeführt werden soll. Andererseits kann die Auskunftspflicht auch den Effekt haben, dass sich die Auskunftspflichtigen ihrer Pflicht bewusst sind und die Befragung schon beim ersten angekündigten oder vereinbarten Termin möglich machen, sodass die Erhebungsbeauftragten nicht mehrfach die Anschrift aufsuchen müssen. Die Erfahrungen aus dem Pretest sprechen also dafür, dass die Zielgröße von 100 bis 150 Existenzfeststellungen realistisch erscheint.

Fazit

Der Pretest hat einen wichtigen Beitrag zur Vorbereitung und Durchführung der Haushaltebefragung des Zensus geliefert. Auf Basis der Auswertungen der Erhebungsunterlagen, der Dateneingänge und der Rückmeldungen von Erhebungsbeauftragen und Auskunftspersonen zur Verständlichkeit und Handhabbarkeit werden Erhebungsunterlagen evaluiert und optimiert. Ebenso werden aufgrund der Erkenntnisse zur Organisation und Durchführung der Erhebung die Schulungen für Erhebungsbeauftragte nun spezifiziert und die Erhebungsvorbereitung überarbeitet. Unter den gegebenen Voraussetzungen hat der Pretest auch einen ersten Hinweis auf die mögliche Online-Meldequote in der Haupterhebung gegeben, worauf Kalkulationen für die Beschaffung von Materialien und Unterlagen sowie den Personaleinsatz aufgebaut werden können. Darüber hinaus können Aussagen zum Umgang mit Erinnerungen sowie zur Menge der Anschriften bzw. Existenzfeststellungen pro Erhebungsbeauftragtem getroffen werden.

1 Es ist geplant, den Zensus 2021 aufgrund der großen Belastungen durch die Corona-Pandemie auf das Jahr 2022 zu verschieben. Hierfür müssen Kabinett, Bundestag und Bundesrat ein Gesetz beschließen, das die erforderlichen Änderungen des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 und des Zensusgesetzes 2021 regelt. Ein solches Gesetz lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.

2 Im September und Oktober 2019 wurde im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für den Zensus ebenfalls ein Pretest für die Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt, um vor allem den Online-Fragebogen zu testen. Diese Erhebung lief unabhängig von dem hier besprochenen Pretest und ist nicht Gegenstand des Beitrags.

3 Hessen und Mecklenburg-Vorpommern haben nicht am Pretest teilgenommen.

4 Incentives = Anreize, welche die Teilnahme-bereitschaft steigern. Siehe auch i-Punkt »Einsatz von Incentives«.

5 Dolezal, Sascha: »Zensus 2021 – Das Steuerungsregister im Blickpunkt«, in: »Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 7/2019«, S. 8 ff.

6 Da keine Auskunftspflicht bestand, musste mit einer höheren Brutto-Stichprobe kalkuliert werden: Um bei einer kalkulierten Ausschöpfungsquote von 24 % die angestrebte Netto-Personenzahl von rund 1 300 zu erreichen, wurde diese Zahl mit 4 multipliziert, um die Brutto-Personenzahl zu errechnen.

7 Durch die Zufallsauswahl auf Anschriftenebene wurde eine vergleichbare Ausgangslage wie bei der Haupterhebung erzeugt: Es gelangten überwiegend Haushalte und Personen in die Auswahl, die über wenig bis keine Erfahrung mit (amtlichen) Befragungen verfügen.

8 IDEV = Internet-Datenerhebung im Verbund.

9 Der prozentuale Anteil der Ziel-1&2-Dateneingänge.