:: 12/2020

Armutsgefährdung in Baden-Württemberg

Eine konzeptionelle Annährung

Die Reduktion von Armut und sozialer Ausgrenzung ist eines der Ziele der von der Europäischen Kommission im Jahr 2010 auf den Weg gebrachten Strategie Europa 20201 sowie der im Jahr 2015 beschlossenen Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen2. Auch die Landesregierung Baden-Württembergs hat sich die Reduktion der Armut und sozialen Ausgrenzung zum Ziel gesetzt.3 Um die vorliegende Armutsgefährdungssituation bewerten zu können, bedarf es geeigneter Messinstrumente. Eine Möglichkeit, das Ausmaß von Armut und sozialer Ausgrenzung der Bevölkerung zu ermitteln, liegt in der Berechnung der Armutsgefährdungsquote. Als armutsgefährdet gilt, wer sein Lebensunterhalt mit weniger als 60 % des mittleren Einkommens der Bevölkerung bestreitet. In Baden-Württemberg lag die Armutsgefährdungsquote nach Ergebnissen des Mikrozensus 2019 nach Landesmedian bei 15,6 %. Im Jahr 2011 waren noch 14,5 %4 der Bevölkerung Baden-Württembergs armutsgefährdet. Anhand dieser Messgröße kann bislang kein Rückgang der Armut und sozialen Ausgrenzung festgestellt werden. Im Folgenden werden neben einem Vergleich regionaler Unterschiede der Armutsgefährdung in Baden-Württemberg auch soziodemografische Aspekte betrachtet, die zu einem unterschiedlichen Armutsgefährdungsrisiko verschiedener gesellschaftlicher Gruppen führen.

Was bedeutet Armutsgefährdung?

Die Verbesserung und Wahrung des sozialen Zusammenhalts ist ein Prinzip des Leitbilds nachhaltiger Entwicklung. Um dieses umzusetzen, müssen »Armut und soziale Ausgrenzung soweit wie möglich überwunden bzw. ihnen vorgebeugt und inklusiver Wohlstand gefördert (…)« sowie »regional gleichwertige Lebensverhältnisse angestrebt werden«.5 Elementar für eine nachhaltige Entwicklung ist somit unter anderem der Armutsbegriff. Doch was ist Armut?

Im weiteren Sinne wird heute unter Armut eine Situation verstanden, in der die Teilhabe- und Verwirklichungschancen eines Menschen an und in einer Gesellschaft eingeschränkt sind. Dies bezieht nicht nur das monetäre Einkommen, sondern auch weitere Armutsdimensionen wie Bildungsarmut, die Wohnsituation, die Gesundheitsversorgung und den Gesundheitszustand sowie die Integration in soziale Netze und die Möglichkeit auf politische Teilhabe mit ein. Eine allgemein akzeptierte Definition gibt es bis heute nicht. Wesentliche Ursache der weiteren Armutsdimensionen ist allerdings eine unzureichende Einkommenssituation. Aus diesem Grund steht die monetäre Armut oft im Mittelpunkt der Armuts- und Sozialberichterstattung.6

Nach Definition der Weltbank gilt aus monetärer Perspektive als absolut arm, wer weniger als 1,90 US-Dollar pro Tag zur Verfügung hat.7 Dieser Grenzwert steht für einen Armutsbegriff im Sinn des Konzepts absoluter Armut. Menschen, die von absoluter Armut betroffen sind, sind nicht in der Lage ihre Grundbedürfnisse zu befriedigen. Eine Orientierung an dieser internationalen absoluten Grenze extremer Armut ergibt allerdings vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Gesellschaften und Lebensstandards wenig Sinn. Dies gilt insbesondere für Länder wie Deutschland, in denen das Einkommen auch im Bereich der unteren Einkommensniveaus über dieser absoluten Armutsgrenze liegt.

Für einen differenzierten Blick auf die monetäre Armut bietet es sich an, die relative Armut zu messen. Das Konzept der relativen Armut trägt der Bedeutung des individuellen Umfelds der Menschen Rechnung. Das Einkommensverhältnis einer Person wird hier mit der Einkommenssituation der Gesellschaft verglichen, in der sie ihr Leben bestreitet. Demnach gilt eine Person als armutsgefährdet, wenn sie »im Vergleich zum Durchschnitt der Bevölkerung eine festgelegte Einkommensgrenze unterschreitet.«8

Das Durchschnittseinkommen als Ausgangspunkt für die Armutsgefährdungsquote

Ausgangspunkt der Messung der Armutsgefährdung ist oftmals ein bestimmter Anteil des durchschnittlichen Nettoeinkommens eines abgegrenzten geografischen Raums. Dabei kann es sich beispielsweise um das Durchschnittseinkommen der EU, Deutschlands, Baden-Württembergs oder der Region Rhein-Neckar handeln. Die Armutsberichterstattung in Deutschland und in Baden-Württemberg folgt dabei der Definition der OECD. Hiernach gilt eine Person als von Armut gefährdet, wenn sie über ein Äquivalenzeinkommen von weniger als 60 % des durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommens verfügt9 (siehe auch i-Punkt »Das Nettoäquivalenzeinkommen«).

Die Armutsgefährdungsquote ergibt sich als Anteil der Personen an der Bevölkerung eines Gebiets oder einer soziodemografischen Gruppe, dem weniger Einkommen zur Verfügung steht, als die zu Grunde gelegte Armutsgefährdungsschwelle (siehe i-Punkt »Bestimmung der Armutsgefährdungsschwelle und der Armutsgefährdungsquote«).

Regionaler Vergleich der Armutsgefährdung

Auf Basis der Haushaltsnettoeinkommen der Haushalte in Deutschland (Bundesmedian) wurde für 2019 für einen Einpersonenhaushalt nach den Ergebnissen des Mikrozensus eine Armutsgefährdungsschwelle von 1 074 Euro (im Monat) errechnet. Auf Grundlage dieses Schwellenwerts betrug die Armutsgefährdungsquote 15,9 %. In Baden-Württemberg lebten mit 12,3 % nach Bayern (11,9 %) anteilig an der Landesbevölkerung die wenigsten Personen unterhalb dieser Armutsgefährdungsschwelle. Der mit 24,9 % höchste Anteil an armutsgefährdeten Personen wurde für den Staatstadt Bremen ermittelt (Tabelle 1 und 2).

Die Verwendung des Bundesmedians blendet allerdings Einkommensunterschiede und Unterschiede in den Lebenshaltungskosten (zum Beispiel Mieten) in den Bundesländern und Regionen aus. Dies führt dazu, dass das Armutsrisiko in den einzelnen Bundesländern über- oder unterschätzt wird. Aus diesem Grund bietet es sich für eine differenzierte Analyse an, den jeweiligen Landesmedian oder regionalen Median anzuwenden (Schaubild 1). In Baden-Württemberg sind die Einkommen die höchsten im Bundesvergleich. Wenn nur die Einkommen der Haushalte im Land (Landesmedian) betrachtet werden, liegt die Armutsgefährdungsschwelle für einen Einpersonenhaushalt deshalb mit 1 167 Euro deutlich höher als bei Anwendung des Bundesmedians. Entsprechend liegen auch mehr Haushalte unter der Armutsgefährdungsschwelle und der Anteil der so errechneten armutsgefährdeten Personen ist gut 3 Prozentpunkte höher und liegt bei 15,6 % (Tabelle 1 und 2).

Umgekehrt verhält es sich in Ostdeutschland. Hier führt das im Bundesvergleich immer noch niedrigere Einkommensniveau dazu, dass bei Verwendung des regionalen Medians die Armutsgefährdungsquote sinkt. Die Armutsgefährdungsquote der neuen Bundesländer liegt nach Regionalmedian10 mit 13,8 % unter der Quote der alten Bundesländer (16,4 %).

Die Mikrozensuserhebung ermöglicht auch die Bestimmung der jeweiligen Mediane der Regionen eines Bundeslands. Bei Anwendung dieser Regionalmediane fällt auf, dass in den baden-württembergischen Regionen Südlicher Oberrhein und Rhein-Neckar der Anteil an armutsgefährdeten Personen selbst dann hoch ist, wenn die dort vorliegenden niedrigen durchschnittlichen Einkommen berücksichtigt werden. In der Region Stuttgart ist das Durchschnittseinkommen dagegen hoch. Dies führt dazu, dass bei Anwendung des Regionalmedians die Region statt der drittniedrigsten die dritthöchste Armutsgefährdungsquote des Landes aufweist. Im Landesdurchschnitt gelten hier viele Personen noch nicht als armutsgefährdet, die aber armutsgefährdet sind, wenn ausschließlich die Einkommenssituation der Region betrachtet wird (Tabelle 3).

Da Menschen ihre eigene Situation oft im Vergleich zu ihrer unmittelbaren Umgebung bewerten, ist für Fragen nach dem individuellen Armutsempfinden deshalb die regional vorliegende Armutsschwelle vorzuziehen. Soll hingegen das Ziel der Gleichwertigkeit der regionalen Lebensverhältnisse auf Bundesebene adressiert werden, ist es sinnvoll den Bundesmedian als Ausgangspunkt der Armutsschwelle anzuwenden (Schaubild 2). Ist das Ziel die Angleichung der Lebensverhältnisse im Land Baden-Württemberg, sollte der Landesmedian Grundlage sein.

Soziodemografische Unterschiede der Armutsgefährdung nach Landesmedian

Der alleinige Blick auf die regionale Armutsgefährdung ermöglicht allerdings kein ausreichend differenziertes Bild. So sind die demografischen Merkmale der Bevölkerung für die Armutsanalyse ebenfalls von Bedeutung. Große Unterschiede bestehen beispielsweise hinsichtlich der Armutsgefährdungsquoten von Frauen und Männern. Wird der Landesmedian Baden-Württembergs zugrundgelegt, liegt die Armutsgefährdungsquote der Männer bei 14,5 %, die der Frauen hingegen bei 16,6 %. Wird die Bevölkerung nach Geschlecht und Altersgruppenzugehörigkeit differenziert betrachtet, zeigt sich, dass Frauen in allen Altersklassen ein höheres Armutsrisiko aufweisen als Männer (Tabelle 4).

Am stärksten ausgeprägt ist der Unterschied der Gefährdungsquote der Geschlechter in den Altersklassen der 18- bis unter 25-Jährigen sowie der 65-jährigen und älteren Personen. Bei der Bevölkerung über 65 Jahren sind 15,5 % der Männer armutsgefährdet, bei den Frauen 20,3 %. Von den 18- bis unter 25-jährigen Frauen sind 26 % von Armut gefährdet. Bei den Männern sind es hingegen 23,4 %. Neben den Frauen die 65 Jahre und älter sind sowie der Altersgruppe der 18- bis 25-Jährigen weist nur die Altersgruppe der unter 18-Jährigen beider Geschlechter (19,1 %) eine höhere Armutsgefährdung als der Durchschnitt der Gesamtbevölkerung nach Landesmedian auf (15,6 %).

Die unterschiedliche Armutsgefährdung der Geschlechter und Altersgruppen verdeutlicht, dass die individuellen Lebensumstände einen großen Einfluss auf das Vorliegen von Armut und sozialer Ausgrenzung haben. Für die unter 18-Jährigen sind beispielsweise die familiären Rahmenbedingungen von Bedeutung. So weisen Haushalte mit Alleinerziehenden mit 42,5 % die mit Abstand größte Armutsgefährdungsquote aller Haushaltstypen auf.

Eine Ursache der hohen Armutsgefährdung der Altersgruppe der 18- bis unter 25-Jährigen ist die Ausbildungs- bzw. Erwerbssituation. Frauen und Männer dieser Altersgruppe befinden sich häufig noch in Ausbildung. Da während der Ausbildung oftmals kein oder nur ein geringes Einkommen erwirtschaftet wird, sind Personen in Ausbildung häufiger armutsgefährdet, als ältere Berufstätige.

Auch bei den Rentnerinnen und Pensionärinnen hat das Berufsleben einen bedeutenden Einfluss auf die Armutsgefährdung. Viele Frauen sind in Berufen tätig, in denen die Einkommen vergleichsweise niedrig sind. Darüber hinaus verfügen Frauen aufgrund familiärer Verpflichtungen öfter als Männer über unterbrochene oder fehlende Erwerbsbiografien oder waren über längere Zeit in Teilzeit tätig.11 Da das Rentenniveau vom Lebenserwerbseinkommen abhängig ist, machen sich die niedrigeren durchschnittlichen Einkommen sowie Einkommenseinbußen im Rentenalter bemerkbar.

Die Bedeutung der Erwerbstätigkeit auf die Armutsgefährdung wird auch deutlich, wenn die Gefährdungsquoten nach Erwerbsstatus betrachtet werden. Erwerbstätige weisen eine Armutsgefährdungsquote von nur 8,6 % auf, wobei die Quote der Selbstständigen mit 10,4 % höher ist, als die der abhängig Beschäftigten (8,4 %). Nichterwerbspersonen12 haben über alle drei Untergruppen hinweg eine höhere Armutsgefährdungsquote als der Landesdurchschnitt der Bevölkerung. Im Fall der Personen in Ruhestand und Rente liegt die Gefährdungsquote bei 19,2 %. Nichterwerbspersonen unter 18 Jahren sind zu 19,4 % von Armut bedroht. Die höchste Armutsgefährdung der Nichterwerbspersonen von 39,8 % weisen die sonstigen Nichterwerbspersonen auf. Die höchste Gefahr aller in diesem Bericht dargestellten soziodemografischen Gruppen von Armut betroffen zu sein, liegt bei den Erwerbslosen. Mit 49,2 % waren fast die Hälfte aller Erwerbslosen im Jahr 2019 armutsgefährdet.

Neben der Erwerbstätigkeit ist auch das Bildungsniveau ein wichtiger Einflussfaktor auf die individuelle Armutsgefahr und die Armutsgefahr von Haushalten. Für Personen mit hohem Bildungsniveau liegt die Armutsgefährdungsquote in Baden-Württemberg bei 6,4 %, bei Personen mit niedrigem hingegen bei 30,4 %.

Auch der Migrationshintergrund hat in Baden-Württemberg Einfluss auf die Armutsgefährdungsgefährdungsquote. Personen mit Migrationshintergrund sind zu beinahe einem Viertel von Armut bedroht (24,6 %), wohingegen Personen ohne einen Migrationshintergrund nur eine Gefährdungsquote von 11 % aufweisen. Verfügt eine Person nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit liegt die Gefahr von Armut betroffen zu sein, sogar bei fast einem Drittel (30,9 %). Mit deutscher Staatsangehörigkeit liegt sie hingegen nur bei etwas über einem Achtel (12,7 %).

Entwicklung der Armutsgefährdung über die Zeit

Da es sich bei der Erhebung des Mikrozensus um eine Stichprobe handelt, unterliegen die Ergebnisse statistischen Zufallsschwankungen. Aus diesem Grund sind Zeitvergleiche nur für langfristige Trends sinnvoll. Erschwert wird die Vergleichbarkeit über die Zeit durch eine Stichprobenumstellung sowie Sondereffekte der Bevölkerungsentwicklung im Jahr 2016. Dies führt zu einer eingeschränkten Vergleichbarkeit zwischen den Ergebnissen vor und ab 2016.

Trotz dieser Einschränkungen zeigt der langfristige Trend, dass die Armutsgefährdungsquote in Deutschland und in Baden-Württemberg seit 2011 angestiegen ist (Tabelle 2 und 3). Auffällig ist, dass es ausschließlich in den neuen Bundesländern zu einem teilweisen Rückgang der Armutsgefährdung kam. Dies liegt daran, dass in den neuen Bundesländern der Anteil der Personen mit sehr niedrigen Einkommen abgenommen hat.

Auf Ebene der baden-württembergischen Regionen stiegen in allen Regionen bis auf die Regionen Schwarzwald-Baar-Heuberg, Bodensee-Oberschwaben und Ostwürttemberg sowohl die Armutsgefährdungsquote auf Basis des Landes- als auch des Regionalmedian an. Dabei ist der Rückgang der auf dem Regionalmedian basierenden Armutsgefährdung in der Region Bodensee-Oberschwaben um 0,3 Prozentpunkte als auch in der Region Ostwürttemberg um 0,4 Prozentpunkte so gering, dass statistische Schwankungen hier nicht unterschätzt werden dürfen. In der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg waren die Quoten im Jahres Vergleich 2011 und 2019 nahezu konstant.

Ein Blick auf die soziodemografischen Armutsgefährdungsquoten zeigt, dass auf Basis des Landesmedians ausschließlich die Bevölkerungsgruppe der Männer zwischen 50 bis unter 65 Jahren, Haushalte mit zwei Erwachsenen ohne Kind, Alleinerziehenden sowie die Erwerbslosen und Personen ohne Migrationshintergrund 2019 eine niedrigere Armutsgefährdungsquote aufweisen als 2011.

Fazit

Die Ergebnisse des Mikrozensus zeigen, dass der Anteil der armutsgefährdeten Bevölkerung von 2011 bis 2019 in Deutschland und in Baden-Württemberg angestiegen ist. Dieser Trend ist nicht mit den Zielen der europäischen Strategie 2020, den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen und der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu vereinbaren.

Noch scheinen keine geeigneten Maßnahmen gefunden, um dem Anstieg der Armutsgefährdung wirksam zu begegnen. Vielmehr lassen mehrere Entwicklungen befürchten, dass der Anteil der armutsgefährdeten Bevölkerung weiter zunehmen könnte. Die aktuellen protektionistischen Tendenzen der internationalen Handelspolitik und der bevorstehende Brexit stellen die deutsche und baden-württembergische Wirtschaft, die stark vom Außenhandel abhängig ist, vor große Herausforderungen. Eine weitere Herausforderung für die Wirtschaft Baden-Württembergs ist der bevorstehende Strukturwandel. Dies gilt insbesondere für die Regionen, die vor allem durch die Automobilindustrie geprägt sind. Diese Herausforderungen stellen auch eine Gefahr für die Einkommen der Bevölkerung und somit deren Gefahr von Armut betroffen zu sein dar. Auch steht zu befürchten, dass sich die Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf weite Teile der deutschen Wirtschaft auf das Einkommensniveau der Bevölkerung auswirken werden. Welche Konsequenzen diese Herausforderungen für die Armutsgefährdungsquote haben, hängt von den Auswirkungen auf das Medianeinkommen ab.

Weitere umfangreiche Daten zu Armuts- und Sozialindikatoren sowie detaillierte methodische Erläuterungen werden jährlich vom Arbeitskreis Sozialberichterstattung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder im Internet unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de veröffentlicht.

1 European Commission (2010): Europe 2020 – A European strategy for smart, sustainable and inclusive growth. Brüssel, S. 30.

2 United Nations General Assembly (2015): Transforming Our World: the 2030 Agenda for Sustainable Development. New York, S. 14.

3 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Würt­temberg (Hrsg.) (2015): Erster Armuts- und Reichtumsbericht Baden-Württemberg. Stuttgart.

4 Durch Effekte der Umstellung auf eine neue Stichprobe sowie durch Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung ist die Vergleichbarkeit der Mikrozensusergebnisse ab dem Berichtsjahr 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt.

5 Die Bundesregierung (Hrsg.) (2018): Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Aktualisierung 2018, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. Berlin, S. 53.

6 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg (Hrsg.) (2015): Erster Armuts- und Reichtumsbericht Baden-Württemberg. Stuttgart, S. 147.

7 Ferreira, Francisco/Chen, Shaohua/Dabalen, Andrew/Dikhanov, Yuri/Hamadeh, Nada/Jolliffe, Dean/Narayan, Ambar/Prydz, Espen Beer/Revenga, Ana/Sangraula, Prem/Serajuddin, Umar/Yoshida, Nobuo (2016): A global count of the extreme poor in 2012: data issues, methodology and initial results, in Journal of Economic Inequality, No. 14, S. 141–172.

8 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg (Hrsg.) (2015): Erster Armuts- und Reichtumsbericht Baden-Württemberg. Stuttgart, S. 148.

9 Ebenda, S. 28.

10 Für den hier verwendeten Regionalmedian wurden jeweils die Haushalte der neuen und der alten Bundesländer zusammengefasst und jeweils ein gemeinsamer Median der neuen Bundesländer und der alten Bundesländer errechnet.

11 Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (2020): Statistik aktuell – Erwerbstätigkeit von Frauen und Männern in Baden-Württemberg, https://www.statistik-bw.de/Service/Veroeff/Statistik_AKTUELL/803420005.pdf (Abruf: 29.09.2020).

12 Nichterwerbspersonen sind Personen, die weder als Erwerbstätige noch als Erwerbslose einzustufen sind. Hierzu gehören zum Beispiel schulpflichtige Kinder, Personen in Ausbildung, Hausfrauen und Hausmänner sowie Personen in Rente und Pension.