:: 3/2021

Statistisches Monatsheft März 2021

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

etwa alle 10 Jahre gibt es – den Empfehlungen der Welternährungsorganisation FAO folgend – in den meisten Staaten der Erde eine Bestandsaufnahme in der Landwirtschaft. Innerhalb der Europäischen Union gibt eine Verordnung allen Mitgliedsstaaten den einheitlichen Rahmen vor, welche Merkmale dabei in allen landwirtschaftlichen Betrieben zu erheben sind. Diese umfassende Inventur der landwirtschaftlichen Strukturen erfolgte im Jahr 2020 und dokumentiert den Stand sowie die Entwicklungen im Agrarsektor. In Deutschland trat der Agrarzensus unter der Überschrift »Landwirtschaftszählung2020« in Erscheinung, dessen erste – noch vorläufige – Ergebnisse im Titelbeitrag dieses Monatsheftes von Reiner Seitz vorgestellt werden.

Nicht nur in der Landwirtschaft ist es von enormer Bedeutung wichtige Informationen über den aktuellen Stand und die Entwicklungen zu gewinnen. Im Jahr 2022 wird in Deutschland im Rahmen der EU-weiten Zensusrunde wieder eine Bevölkerungs- sowie Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt. Der Zensus ist das aktuell größte Projekt der amtlichen Statistik und liefert wichtige Informationen über die Bevölkerung, ihre Erwerbstätigkeit sowie die Wohnsituation und dient damit den politischen Entscheidungsträgern als Planungsgrundlage für wirtschaftliche und gesellschaftliche Prozesse. Der Zensus war ursprünglich im Jahr 2021 vorgesehen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde er jedoch in das Jahr 2022 verschoben. Lutz Jäger betrachtet in seinem Beitrag die gesetzlichen Grundlagen zur Durchführung des Zensus.

Ich wünsche Ihnen viele neue Erkenntnisse für Ihre Arbeit.

Dr. Anke Rigbers, Präsidentin

Landwirtschaftszählung 2020 – Erste Ergebnisse

Agrarstruktur im Wandel

Im Jahr 2020 erfolgte durch eine Landwirtschaftszählung wieder eine umfassende Inventur der landwirtschaftlichen Strukturen im Land. Landwirtschaftszählungen erfolgen in etwa 10-jährigem Abstand und dokumentieren den Stand und die Entwicklungen im Agrarsektor. Im vorliegenden Beitrag werden die ersten – noch vorläufigen – Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2020 vorgestellt. Sie zeigen in Baden-Württemberg eine Landwirtschaft, die sich in einem vielfältigen Wandlungsprozess befindet.

Amtliche Einwohnerzahlen – was sind die Voraussetzungen dafür, dass diese möglichst korrekt ermittelt werden?

»Ungerechte Verteilung von Finanzmitteln durch unzutreffende Einwohnerzahlen?«. Unter diesem Titel veröffentlichte Dr. Eberhard Leibing, der frühere Präsident des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg, bereits im Jahr 1996 einen offenen Brief in der Kommunalzeitschrift des baden-württembergischen Gemeindetags. Diese Frage nach der Qualität amtlicher Einwohnerzahlen hat seither, wie vor allem der Streit um die »richtigen« Einwohnerzahlen des letzten Zensus gezeigt hat, nichts in ihrer Brisanz eingebüßt.

Der Frage, weshalb es überhaupt Schwierigkeiten gibt, Einwohnerzahlen exakt zu ermitteln, wird im folgenden Beitrag nachgegangen. Dabei soll unter anderem deutlich werden, dass es die amtliche Statistik nicht allein in der Hand hat, eine möglichst hohe Qualität der Ergebnisse zu erzielen. Vielmehr hängt diese ganz entscheidend von den qualitätssichernden Maßnahmen der Melde- und Standesämter bei der Führung ihrer Register ab. Um diese Sachverhalte besser einordnen zu können, soll der Ablauf bei der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen skizziert werden.

Der Zensus 2022 – Gesetzliche Grundlagen zur Durchführung

Im Jahr 2022 wird in Deutschland im Rahmen der EU-weiten Zensusrunde wieder eine Bevölkerungs- sowie Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) durchgeführt. Deutschland kommt damit seiner unionsrechtlichen Verpflichtung nach. Die Durchführung des Zensus ist eine gemeinschaftliche Aufgabe der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Wie bei allen amtlichen Statistiken, beruht auch der Zensus auf nationaler Rechtsgrundlage. Der Aufbau der vorbereitenden Register und Infrastruktur wurde bereits durch das Zensusvorbereitungsgesetz geregelt. Das im vorliegenden Beitrag behandelte Zensusgesetz (ZensG 2022) regelt die Durchführung und gibt damit unter anderem den Stichtag (15. Mai 2022) und die abzufragenden Erhebungsmerkmale vor. Der Zensus war ursprünglich im Jahr 2021 vorgesehen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde er in das Jahr 2022 verschoben.

Bildungsbeteiligung in Baden-Württemberg im Jahr 2019

Im Kindergartenjahr, Schuljahr oder Wintersemester 2019/20 besuchten insgesamt fast 2,3 Millionen (Mill.) Kinder, Jugendliche und Erwachsene eine formale Bildungseinrichtung in Baden-Württemberg. Hierzu zählen Kindertageseinrichtungen, Grundschulförderklassen, Schulkindergärten, Schulen und Hochschulen. Die allgemeine Schulpflicht sorgt dafür, dass praktisch alle 6- bis 15-Jährigen eine Schule oder eine vorschulische Bildungseinrichtung besuchen. Aber auch darüber hinaus nimmt die Mehrheit der Bevölkerung bis zum 21. Lebensjahr eine Bildungseinrichtung in Anspruch. Bis zur Vollendung des 40. Lebensjahrs würden sich Neugeborene demnach im Mittel in etwas mehr als der Hälfte ihrer Lebenszeit an formalen Bildungsangeboten beteiligen. Je nach Angebot sind hierbei geschlechtsspezifische Unterschiede zu beobachten. So besuchen Frauen mittlerweile häufiger eine Hochschule als Männer. Relativ wenig lässt sich dagegen aus Sicht der amtlichen Statistik zu non-formalen Bildungsangeboten sagen, die zum Beispiel im Bereich der Weiterbildung eine große Bedeutung haben. Nur für einige Teilbereich – wie für die Volkshochschulen – gibt es statistische Daten.

Erste Auswirkungen der Corona-Pandemie auf ausländische Studierende

Rund 3 200 ausländische Studierende weniger als noch im Vorjahr, Rückgang um 8 %

Infolge der Einschränkungen im grenzüberschreitenden Verkehr im Frühjahr 2020 ist die Anzahl der ausländischen Studierenden an den baden-württembergischen Hochschulen im Sommersemester 2020 um 3 800 Personen oder 8 % im Vergleich zum Sommersemester 2019 gesunken. Bei den Austauschstudierenden, die nur für kurze Zeit nach Deutschland kommen, waren es 1 400 Personen oder 29 % weniger als noch 1 Jahr zuvor. Aufgrund ihres hohen Ausländeranteils sind Universitäten und Kunsthochschulen am stärksten durch die Corona-Pandemie betroffen.

Vor Corona: Verdienststrukturen 2018 in Baden-Württemberg – Teil 2

Insgesamt geringe Betroffenheit vom Mindestlohn, aber deutliche regionale Unterschiede

Nachdem im ersten Teil des Artikels auf die Verdienststrukturen der Beschäftigten hinsichtlich persönlicher, unternehmens- und arbeitsplatzbezogener Merkmale, den Niedrig- und Hochlohnbereich und den im Südwesten weiterhin sehr deutlichen Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern eingegangen wurde, soll nachfolgend anhand der Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2018 (VSE) nun der Fokus auf den Mindestlohnbereich gelegt werden. Die Mindestlohnkommission hat im Juni 2020 vor dem Hintergrund unterschiedlicher Einflüsse und Interessenlagen, wie etwa den steigenden Lebenshaltungskosten einerseits und den wirtschaftlichen Belastungen der Unternehmen durch die Corona-Pandemie auf der anderen Seite, die gesetzlichen Mindestlohnsteigerungen für die nächsten 24 Monate festgelegt. Daher ist die Betrachtung des Zeitraumes vor diesen gesetzlichen Änderungen hilfreich zur Einschätzung der aktuellen Lage und der möglichen Auswirkungen auf die weitere Entwicklung in Baden-Württemberg in diesem Verdienstbereich. Dabei war die Betroffenheit vom Mindestlohn im April 2018 hierzulande im Bundesvergleich verhältnismäßig gering. Es zeigten sich jedoch deutliche Unterschiede, je nach dem, in welchem Wirtschaftsbereich und in welcher Region Baden-Württembergs eine Person beschäftigt war.

Die Novellierung des Verdienststatistikgesetzes ab 2021

Aktuellere und umfassendere Daten durch das neue System der Verdienststatistiken

Im August 2020 veröffentlichte der Bundesanzeiger das Gesetz zur Änderung des Verdienststatistikgesetzes. Damit reagierte der Gesetzgeber auf den zunehmenden Bedarf von Politik, Wirtschaftsverbänden und wissenschaftlichen Instituten – nicht zuletzt auch der Öffentlichkeit – an aktuelleren und umfassenderen Daten zu Verdienststrukturen und deren Entwicklung. Viele Fragestellungen betrafen dabei die Wirkung der Einführung des Mindestlohns und den sogenannten »Gender Pay Gap«, die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen. Die Vierteljährliche Verdiensterhebung und die bisher alle 4 Jahre durchgeführte Verdienststrukturerhebung (VSE) werden zu einer monatlichen Erhebung der Verdienste zusammengeführt, die konjunkturelle und jährlich strukturelle Ergebnisse liefern wird. Damit kommen ab dem Jahr 2021 neue Anforderungen auf die Betriebe zu, die zu den Verdienststatistiken meldepflichtig sind, aber auch auf die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bei der Erhebung und Aufbereitung der Daten. Bei der Konzeption und bei der Vorbereitung der Produktionsabläufe der neuen Statistik wurde deshalb auf Möglichkeiten, die berichtspflichtigen Betriebe zu entlasten und auf die Nutzung aller technisch möglichen digitalen Unterstützungen gesetzt.

Zur Verschuldung der Stadt Stuttgart und anderer Großstädte vor dem Hintergrund finanzieller Herausforderungen durch die Corona-Krise

Die öffentlichen Haushalte werden durch die Corona-Krise vor gravierende Probleme gestellt. Insbesondere werden die Kommunen noch auf längere Zeit mit teils erheblichen Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer und bei anderen Steuern rechnen müssen, darüber hinaus werden coronabedingte Mehrausgaben im Kernhaushalt und erhöhte Zuschüsse an städtische Beteiligungsgesellschaften erforderlich, die durch Landes- und Bundeszuschüsse nicht vollständig aufgefangen werden können.

Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes auf Grundlage der Vierteljährlichen Kassenstatistik ist das Finanzierungsdefizit der Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) in den ersten 3 Quartalen des Jahres 2020 auf knapp 14,9 Milliarden (Mrd.) Euro angewachsen, darunter gut 13,7 Mrd. Euro in den Kernhaushalten und 1,1 Mrd. Euro in den Extrahaushalten; im Vergleichszeitraum des Vorjahres 2019 hat das Defizit von Kern- und Extrahaushalten zusammengenommen lediglich 0,4 Mrd. Euro betragen. Ausschlaggebend für diese Entwicklung waren vor allem starke Zunahmen bei den bereinigten Ausgaben von 198,3 Mrd. auf 209,7 Mrd. Euro und damit um 5,8 %; die bereinigten Einnahmen haben dagegen nur um 1,6 % abgenommen, nämlich von 197,9 Mrd. auf 194,8 Mrd. Euro.

Vor dem Hintergrund angestiegener Defizite und vermutlich anhaltender finanzieller Engpässe ist die Lage kommunaler Haushalte umso prekärer beziehungsweise sind zukünftige Spielräume umso geringer, je höher der in der Vergangenheit aufgelaufene Schuldenstand ist. Es ist deshalb interessant zu untersuchen, wie sich die Schuldensituation in den deutschen Großstädten und speziell in der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart darstellt.

Im Blickpunkt: Die Stadt Pfullendorf

In der Serie »Im Blickpunkt« steht dieses Mal die Stadt Pfullendorf im Landkreis Sigmaringen. Aus dem Landesinformationssystem Baden-Württemberg (LIS) lassen sich für Pfullendorf wie für jede andere Gemeinde des Landes interessante Erkenntnisse zur Struktur und Entwicklung gewinnen. Besonders herausgehoben werden an dieser Stelle die Bevölkerungsentwicklung, die Wohn- und die Beschäftigtensituation.

Karte des Monats: Frauen in wissenschaftlichen und ingenieurwissenschaftlichen Arbeitsbereichen in den Regionen Europas 2019

Mit der Karte des Monats werden regelmäßig besondere Themen kartografisch aufgegriffen.

Diese und viele weitere Karten stehen für Sie zum kostenlosen Download bereit oder können auf Wunsch auch als Poster in verschiedenen Größen bestellt werden.

Darüber hinaus bieten wir mit unserem interaktiven Kartenangebot auch die Möglichkeit, Karten verschiedener Themen der amtlichen Statistik nach eigenem Bedarf zusammenzustellen. Die interaktiven Karten greifen auf einen umfangreichen Datenpool für kartografische Analysen zurück. Sie sind ebenso in verschiedenen Dateiformaten zum kostenlosen Download verfügbar.

Gerne erstellen wir für Sie auch Karten auf Wunsch. Dazu steht uns das gesamte Datenangebot des Landesinformationssystems zur Verfügung. Wenden Sie sich für Ihre Bestellung oder weiterführende Informationen telefonisch oder per Mail an uns.