:: 10/2021

Einhaltung der Qualitätsstandards in der amtlichen Statistik: Peer Review 2021 bis 2023

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben das Ziel, das Qualitätsniveau der Statistiken dauerhaft sicherzustellen und zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang haben sich die Statistischen Ämter der Europäischen Union (EU) dem Verhaltenskodex für europäische Statistiken als Instrument zur Selbstregulierung verpflichtet. Die Einhaltung des Verhaltenskodex wird von den Statistischen Ämtern mittels Selbstbewertung und Bewertung durch Fachkolleginnen und -kollegen (Peer Review) geprüft. In der Vergangenheit gab es zwei Peer-Review-Runden, die im Zeitraum von 2006 bis 2008 und von 2013 bis 2015 durchgeführt wurden. Der aktuelle Peer Review läuft von 2021 bis 2023.

Einleitung

Qualität ist ein vielschichtiges, relatives Konzept, das sich auf alle Aspekte der Tätigkeit einer Institution auswirkt. Die Qualität der amtlichen Statistik bezieht sich nicht nur auf die statistischen Produkte, sondern auch auf die statistischen Verfahren – von der Erhebung bis zur Validierung der Daten – und auf das institutionelle Umfeld, in dem die statistischen Stellen tätig sind. Um die Qualität in der amtlichen Statistik zu erfassen und messen zu können, muss ein entsprechender Rahmen, ein Standard festgelegt werden. Dieser Standard – der Verhaltenskodex für europäische Statistiken – legt entscheidende Aspekte für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken im Rahmen des Umfelds, der statistischen Verfahren und der statistischen Produktion fest. Zur Überprüfung der Einhaltung des Verhaltenskodex für europäische Statistiken dienen die sogenannten Peer Reviews (siehe eurostat: Überwachung: Peer Reviews). Ihnen wird eine große Bedeutung bei der Verbesserung der Qualität sowie der Sicherung der Unabhängigkeit im Europäischen Statistischen System (ESS) wie auch für die generelle Weiterentwicklung der amtlichen Statistik beigemessen. Nach 2006 bis 2008 und 2013 bis 2015 wird die dritte Runde 2021 bis 2023 durchgeführt.

Verhaltenskodex für europäische Statistiken

Der Verhaltenskodex für europäische Statistiken (Code of Practice) definiert einheitliche Qualitätsstandards für alle statistischen Stellen im ESS (siehe StaNet: Verhaltenskodex für europäische Statistiken). Der Verhaltenskodex soll gewährleisten, dass die amtliche Statistik durchgehend in allen Mitgliedstaaten und bei Eurostat nach anerkannten wissenschaftlichen Verfahren, frei von externer Einflussnahme und unter Einhaltung gemeinsamer Qualitätsstandards durchgeführt wird. Somit hat der Verhaltenskodex eine hohe Bedeutung, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die amtliche Statistik zu gewährleisten.

Der Verhaltenskodex umfasst eine Vielzahl an Grundsätzen (siehe Übersicht). Diese Grundsätze sind in drei Abschnitte zusammengefasst, die sich auf den institutionellen Rahmen der Statistikerstellung, auf die statistischen Prozesse und die statistischen Produkte beziehen. Der Verhaltenskodex erkennt an, dass die nationalen statistischen Stellen nur dann qualitativ hochwertige Statistiken produzieren können, wenn auch qualitativ hochwertige Statistikprozesse angewandt werden, die auf einem soliden institutionellen Rahmen basieren. Die Einhaltung des Verhaltenskodex wird anhand von insgesamt 84 Indikatoren überprüft, die für die Grundsätze definiert worden sind.

Der Verhaltenskodex selbst ist nicht rechtlich bindend, jedoch sind in der EU-Statistikverordnung die Qualitätskriterien für die statistischen Produkte (Artikel 12) und die institutionellen Rahmenbedingungen (Artikel 2) festgelegt. Statistische Stellen, darunter das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat), die nationalen Statistischen Ämter und andere einzelstaatliche Stellen, die für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken verantwortlich sind, verpflichten sich zur Einhaltung des Verhaltenskodex.

Der Verhaltenskodex für europäische Statistiken (siehe Abbildung) wurde am 24. Februar 2005 vom Ausschuss für das Statistische Programm angenommen und im September 2011 und im November 2017 vom Ausschuss für das Europäische Statistische System überarbeitet.

Zusammen mit der 2011 überarbeiteten Fassung des Verhaltenskodex nahm der Ausschuss für das Europäische Statistische System den Qualitätssicherungsrahmen des ESS an (siehe eurostat: Quality Assurance Framework of the European Statistical System). Der Qualitätssicherungsrahmen dient als Orientierungshilfe und Ergänzung der Bestimmungen über die Umsetzung des Verhaltenskodex für europäische Statistiken. Auf der Grundlage der im November 2017 überarbeiteten Fassung des Verhaltenskodex wurden auch der Qualitätssicherungsrahmen angepasst und die neue Fassung 2019 veröffentlicht (eurostat: Verhaltenskodex für europäische Statistiken).

Peer Review

Die Einhaltung des Verhaltenskodex im Europäischen Statistischen System wird im Rahmen von Peer Reviews überprüft. In der ersten Phase eines Peer Reviews wird eine Selbstbewertung des nationalen statistischen Systems durchgeführt. In der zweiten Phase folgt der Besuch eines Prüfteams. Anschließend wird für jedes nationale statistische System ein Bericht zum erreichten Stand der Umsetzung des Verhaltenskodex verfasst, der auch Verbesserungsmaßnahmen einschließt. Auf der Webseite von Eurostat werden die Berichte mit den Ergebnissen für jeden Mitgliedstaat sowie die entsprechenden Verbesserungsmaßnahmen veröffentlicht (siehe eurostat: Überwachung: Peer Reviews). Ebenfalls veröffentlicht wird ein Bericht von Eurostat an das Europäische Parlament und den Rat (siehe: Europäische Kommission 2016). Der Bericht fasst die Stärken des ESS und die von den Prüferinnen und Prüfern vorgeschlagenen Empfehlungen zusammen.

Von 2006 bis 2008 wurde eine erste Runde von Peer Reviews durchgeführt und von 2013 bis 2015 eine zweite. Die dritte Peer-Review-Runde findet von 2021 bis 2023 statt.

Im Peer Review werden alle 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die vier EFTA1-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz einbezogen. Gegenstand des Peer Reviews ist das gesamte nationale statistische System: In Deutschland umfasst dies neben dem Statistischen Bundesamt auch die Statistischen Ämter der Länder und die anderen nationalen Datenproduzenten. Daneben suchen die Prüferinnen und Prüfer den Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern aus Ministerien, Wissenschaft, Wirtschaft und Medien als den wichtigsten Nutzerinnen und Nutzern der amtlichen Statistik (Statistisches Bundesamt 2021).

Im jährlichen Turnus überwacht Eurostat die Fortschritte, die bei der Umsetzung der in den Peer Reviews empfohlenen Verbesserungen ESS-weit erzielt werden. Das Europäische Beratungsgremium für die Statistische Governance (European Statistical Governance Advisory Board, ESGAB) erhält Zusammenfassungen dieser Überwachungsberichte und berichtet ebenfalls jährlich an das Europäische Parlament und den Rat über die Umsetzung des Code of Practice – soweit es Eurostat betrifft (siehe eurostat: ESGAB).

Das ESGAB ist ein unabhängiges Beratungsgremium, das über die Umsetzung des Verhaltenskodex durch Eurostat informiert und die Umsetzung des Verhaltenskodex im ESS insgesamt bewertet. Das Gremium berät zu etwaigen Aktualisierungen des Code of Practice und geeigneten Maßnahmen, um die Umsetzung des Verhaltenskodex zu erleichtern und ihn bei Nutzerinnen und Nutzern sowie Datenanbieterinnen und -anbietern bekannt zu machen. Die ESGAB-Jahresberichte können ab der Ausgabe 2009 auf dessen Webseite eingesehen werden (eurostat: Verhaltenskodex für europäische Statistiken).

Die erste Peer-Review-Runde (2006 bis 2008)

Die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat zur Unabhängigkeit, Integrität und Rechenschaftspflicht der statistischen Stellen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft vom 25. Mai 2005 kündigte die Absicht der Kommission an, innerhalb von 3 Jahren nach der Annahme des Verhaltenskodex über den Stand der Arbeiten zur Umsetzung des Verhaltenskodex für europäische Statistiken im ESS zu berichten.

Ende 2005 erfolgten auf der Grundlage eines 70-seitigen Selbstbewertungsfragebogens (Self-Assessment Questionnaire, SAQ) entsprechende Einschätzungen in allen nationalen Statistischen Ämtern sowie bei Eurostat. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse legte Eurostat im Mai 2006 in einem Bericht an den Wirtschafts- und Finanzausschuss vor.

Zur Ergänzung und Vertiefung der Selbsteinschätzungen wurden im Zeitraum von 2006 bis 2008 Überprüfungen durch Fachkolleginnen und -kollegen (Peer Reviews) durchgeführt. Diese betrafen das institutionelle Umfeld und die Verbreitungspraktiken (Grundsätze 1 bis 6 und 15 des Kodex) sowie die Koordinierungsfunktion der jeweiligen statistischen Stelle innerhalb ihres statistischen Systems (Kopsch et al. 2006, Klumpen et al. 2012). Sie wurden von Eurostat zentral organisiert und es wurden Maßnahmen getroffen, um soweit wie möglich eine einheitliche Vorgehensweise, die auch Bewertungsstandards umfasst, sicherzustellen (Kommission der Europäischen Gemeinschaften 2008).

Für Deutschland fand ein Peer Review vom 3. bis 5. Dezember 2007 im Statistischen Bundesamt statt.

Die zweite Peer-Review-Runde (2013 bis 2015)

Eine zweite Runde von Überprüfungen wurde auf der Basis der Erfahrungen der ersten Peer-Review-Runde im Zeitraum 2013 bis 2015 durchgeführt (Potisepp et al. 2015). Diese zweite Runde verlief in vielerlei Hinsicht anders als die vorherige:

  • Erstens waren alle 15 Grundsätze des Kodex und die koordinierende Rolle der nationalen Statistischen Ämter innerhalb ihrer jeweiligen statistischen Systeme Gegenstand der Überprüfung. Insbesondere die in den Peer Reviews 2006 bis 2008 nicht überprüften Grundsätze 7 bis 14 wurden einbezogen.
  • Zweitens konzentrierten sich die Überprüfungen hauptsächlich auf Sachverhalte, bei denen das Peer-Review-Team Mängel bei der Einhaltung des Verhaltenskodex festgestellt hat.
  • Drittens wurden neben den nationalen Statistischen Ämtern auch eine Reihe anderer einzelstaatlicher Stellen (Other National Authorities, ONAs) bewertet, die für die Erstellung europäischer Statistiken zuständig sind, wenngleich nicht im selben Umfang wie die Statistischen Ämter selbst.
  • Viertens wurden die Bewertungen von unabhängigen Prüferinnen und Prüfern durchgeführt, wobei Eurostat vom Europäischen Beratungsgremium für die Statistische Governance geprüft wurde.

Grundlagen waren ein umfassender Selbstbewertungsfragebogen und ein dreitägiger Prüfbesuch vor Ort im Dezember 2014.

Aus der zweiten Peer-Review-Runde resultieren insgesamt 28 Empfehlungen zur besseren Umsetzung des Verhaltenskodex für europäische Statistiken. Fünf davon wurden durch das Statistische Bundesamt abgelehnt. Für die verbleibenden 23 Empfehlungen wurden mit Eurostat insgesamt 33 Maßnahmen zur Verbesserung der Umsetzung des Verhaltenskodex vereinbart. Diese zielen auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die amtliche Statistik einschließlich der Verwendung von Verwaltungsdaten, die Verbesserung des Qualitätsmanagements, die Stärkung der Nutzerorientierung und die Stärkung der Koordinierungsrolle des Statistischen Bundesamts im nationalen statistischen System ab (Statistisches Bundesamt 2015, Statistisches Bundesamt 2017). Zum Stand vom Februar 2018 waren 25 dieser Maßnahmen abgeschlossen, zwei verliefen planmäßig, bei fünf Maßnahmen sind Verzögerungen eingetreten und eine wurde eingestellt (Statistisches Bundesamt 2018).

Im Allgemeinen hat sich gezeigt, dass im ESS der Verhaltenskodex in hohem Maße eingehalten wird. Die statistischen Stellen sind auf einer soliden rechtlichen Grundlage tätig, ihre Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit sind allgemein anerkannt und sie genießen ein hohes Maß an Vertrauen. Die verwendeten Methoden und die Qualität der Statistiken haben sich dank der weiteren Standardisierung und Harmonisierung der Prozesse verbessert (Europäische Kommission 2016).

Die dritte Peer-Review-Runde (2021 bis 2023)

In den Jahren 2021 bis 2023 findet die dritte Runde des Peer Reviews zur Untersuchung der Übereinstimmung der nationalen statistischen Systeme und von Eurostat mit den Grundsätzen des Verhaltenskodex statt.

Zur Vorbereitung hat der Ausschuss für das Europäische Statistische System (AESS) im Februar 2019 die »ESS Task Force on Peer Reviews« eingesetzt. Aufgabe der Task Force ist die Bearbeitung strategischer Fragen zum Umfang und zur Methodik der Peer Reviews, zur Kommunikation sowie zur Auswahl der Peer-Review-Expertinnen und -Experten. Zur Ermittlung der Peer-Review-Expertinnen und -Experten bittet Eurostat die nationalen Statistischen Ämter, geeignete Fachleute ihrer Organisation vorzuschlagen. Das Peer-Review-Team besteht aus vier Expertinnen und Experten, davon mindestens eine Person von extern und eine Person von Eurostat. Neben dem deutschen Statistischen Bundesamt sind nationale Statistische Ämter aus weiteren 18 Mitgliedstaaten vertreten. Eine abschließende Bestätigung der von der »Task Force on Peer Reviews« unter Beteiligung des Statistischen Bundesamtes erarbeiteten Methodik für die dritte Peer-Review-Runde erfolgte im Mai 2020 durch den AESS.

Diese dritte Runde deckt alle Grundsätze des Verhaltenskodex ab. Wie bereits in die zweite Runde werden neben den nationalen Statistischen Ämtern selbst auch andere nationale Produzenten europäischer Statistiken (ONAs, zum Beispiel die Statistischen Ämter der Länder) in den Peer Review einbezogen. Insgesamt sollen pro Mitgliedstaat drei bis sechs andere nationale Datenproduzenten eingebunden werden. Die Entscheidung darüber, welche anderen Datenproduzenten am Peer Review teilnehmen, treffen die nationalen Statistischen Ämter. Diese anderen Produzenten europäischer Statistiken sollen während dieser dritten Runde stärker beteiligt und in alle Phasen des Prozesses (Vorbereitung, Peer-Review-Besuch, Peer-Review-Bericht und Ermittlung von Verbesserungsmaßnahmen) einbezogen und durch die nationalen Statistischen Ämter unterstützt werden.

Pro beteiligter Institution ist grundsätzlich ein separater Selbstbewertungsfragebogen zu beantworten. Sämtliche Dokumente – also die Selbstbewertungsfragebögen des nationalen Statistischen Amtes und der anderen nationalen Produzenten europäischer Statistiken, die Hintergrunddokumente2 sowie Dokumente, die die Ausführungen im Selbstbewertungsfragebogen belegen, sind spätestens 3 Monate vor dem Peer-Review-Besuch bereitzustellen. Für den einwöchigen Prüfbesuch hat das Statistische Bundesamt die Monate November/Dezember 2021 als geeignete Zeitfenster an Eurostat gemeldet.

Beide Selbstbewertungsfragebögen sind gegliedert in drei Abschnitte, einer für jeden Bereich des Code of Practice: Der institutionelle Rahmen der Statistikerstellung, die statistischen Prozesse und die Produkte, wobei der Selbstbewertungsfragebogen für die nationalen Statistischen Ämter einige zusätzliche Fragen zur Auswirkung von Covid-19 enthält, die keinem der Abschnitte zugeordnet sind. Dieser Selbstbewertungsfragebogen ist unterteilt in alle Grundsätze des Code of Practice und deren zugehörige Indikatoren, anhand derer ihre Umsetzung überprüft werden kann. Der Selbstbewertungsfragebogen für die anderen nationalen Datenproduzenten hingegen enthält nur Fragen zu den Grundsätzen des Code of Practice und nicht auf der Ebene der Indikatoren, mit Ausnahme der Indikatoren den Grundsatz 1a betreffend.

Für jeden Indikator jedes Grundsatzes des Code of Practice gibt es zwei Standardfragen: Eine zur Umsetzung des Indikators und eine zur eigenen Einschätzung zum Grad der Umsetzung dieses Indikators. Zu jedem Grundsatz gibt es vier Fragen zu Stärken und Schwächen sowie zu Bedrohungen, Herausforderungen und Chancen, die den gesamten Grundsatz betreffen. Für manche Grundsätze existieren zusätzliche Fragen, beispielsweise zu einer möglichen Überarbeitung des Code of Practice.

Nach Auswertung der Selbstbewertungsfragebögen führt das Peer-Review-Expertenteam einen 4- bis 5-tägigen Besuch in dem betreffenden Land durch. Die Expertinnen und Experten und die nationalen Statistischen Ämter einigen sich auf die Tagesordnung. Soweit es sinnvoll ist, enthält die Tagesordnung Interviews mit anderen staatlichen Ämtern, ausgewählten Nutzerinnen und Nutzern, Datenanbieterinnen und -anbietern und weiteren Interessensgruppen. Die nationalen Statistischen Ämter entscheiden darüber, welche anderen nationalen Datenproduzenten an dem Besuch teilnehmen.

Im Gegensatz zur Selbstbewertungsphase kann das Expertenteam während des Peer-Review-Besuchs für jedes Land entscheiden, auf welche Grundsätze es sich konzentriert. Grundlage für die Entscheidung sind folgende Kriterien:

  • Mögliche problematische Bereiche, die während der Selbstbewertungsphase entdeckt wurden.
  • Bereiche, für die in der zweiten Peer-Review-Runde Verbesserungsbedarf festgestellt wurde.
  • Bereiche, bei denen die Verbesserungsmaßnahmen der zweiten Peer-Review-Runde Probleme in der Umsetzung bereiten.

Die Grundsätze 1 und 1a sowie die Grundsätze, die Neuerungen enthalten (Grundsätze 2, 4, 7, 8, 15), sollen während des Besuchs auf jeden Fall für jedes Mitglied des ESS behandelt werden.

Am letzten Besuchstag werden die Empfehlungen besprochen. Diese werden spätestens eine Woche nach dem Besuch an das nationale Statistische Amt versendet. Die Expertinnen und Experten fassen die Ergebnisse ihrer Überprüfungen in einem Peer-Review-Bericht zusammen. Nach Abstimmung zwischen Eurostat und dem nationalen Statistischen Amt wird der Bericht auf den Webseiten von Eurostat und dem Statistischen Amt veröffentlicht. Im Anschluss werden zu den Empfehlungen, die sich aus dem Expertenbesuch ergeben, geeignete Verbesserungsmaßnahmen durch die nationalen Statistischen Ämter festgelegt. Ein Zeitplan für die Umsetzung dieser Maßnahmen soll ebenfalls enthalten sein.

Die Statistischen Ämter haben nach Veröffentlichung des Peer-Review-Berichts auf der Webseite 8 Wochen Zeit, um diese Maßnahmen festzulegen. Eurostat entscheidet dann darüber, ob diese Maßnahmen den Empfehlungen entsprechen. Ist dies nicht der Fall, so bittet Eurostat die Statistischen Ämter um eine neue Ausführung innerhalb von 2 Wochen. Die Verbesserungsmaßnahmen werden zusammen mit dem Peer-Review-Bericht auf den Webseiten von Eurostat und dem nationalen Statistischen Amt veröffentlicht und jährlich durch Eurostat überwacht.

Die nationalen Statistischen Ämter berichten jährlich, beginnend im Januar 2024 und fortlaufend bis Ende 2027, über den Fortschritt der Umsetzung, der am Ende des vergangenen Jahres erreicht wurde. Verzögerungen sollen begründet und der Zeitplan soll entsprechend angepasst werden. Die Statistischen Ämter können eventuell neue Verbesserungsmaßnahmen vorschlagen.

Daraufhin legt Eurostat dem ESS Committee und ESGAB einen jährlichen Fortschrittsbericht vor. Dieser beschreibt den in der Umsetzung der Verbesserungsmaßnahmen erzielten Fortschritt, die Liste der noch nicht erledigten Angelegenheiten sowie die Verzögerungen unter Angabe von Gründen und legt einen zeitlichen Rahmen fest, um sich damit zu befassen. Dieser Fortschrittsbericht wird üblicherweise 3 Monate nach dem Ende des Bezugszeitraums vorgelegt und ist eine Zusammenfassung der Information, die von den Ländern unterbreitet wurde (eurostat: European Statistical System Peer Reviews Third round: 2021–2023).

Ausblick

Für Deutschland beantworten alle Statistischen Ämter der Länder einen gemeinsamen Selbstbewertungsfragebogen. Dafür werden die 15 Grundsätze des Code of Practice auf die Statistischen Landesämter verteilt, die jeweils ein bis zwei Grundsätze in der Rolle eines sogenannten »Expertenlandes« betreuen. Dadurch wird vermieden, dass sich die Qualitätsbeauftragten aller Statistischen Ämter der Länder detailliert in alle Fragen des Fragebogens einarbeiten müssen. Analog zum Peer Review 2013/15 hat Bayern die Rolle des Expertenlandes für den Grundsatz 6 »Unparteilichkeit und Objektivität« des Verhaltenskodex übernommen.

Die 264 Fragen des Fragebogens sind in folgende Kategorien unterteilt:

V (Verbundfrage): Der Antwortentwurf erfolgt durch die Geschäftsstelle des Arbeitskreises (AK) Qualität (B24) im Statistischen Bundesamt und wird mit dem jeweiligen Expertenland abgestimmt.

D (dezentrale Frage): Das jeweilige Expertenland erstellt einen Antwortentwurf und bittet die anderen Länder um Ergänzung. Ausnahme sind die Grundsätze 1a und 3, bei denen alle Länder antworten müssen.

E (Expertenfrage): Das Expertenland beantwortet die Frage auf Basis der vorangehenden Antworten.

Zeitplan (Stand 28. April 2021)

  • Mitte Dezember 2020 wurden die Zuständigkeiten der Expertenländer benannt.
  • Bis Mitte Januar 2021 erfolgte eine Klassifizierung der Fragen (Verbundfragen, Länderfragen) durch die Geschäftsstelle AK Qualität und die Expertenländer.
  • Bis Mitte Februar 2021 wurden die Entwürfe der Verbundantworten durch das Statistische Bundesamt erstellt.
  • Bis Ende März 2021 erfolgte die Beantwortung aller dezentral zu beantwortenden Fragen durch die Statistischen Landesämter.
  • Bis Mitte April 2021 wurden die Antworten der Länderfragen durch das zuständige Expertenland zusammengefasst.
  • Bis Mitte Mai 2021 erfolgt die Erarbeitung und Abstimmung der Verbundantworten mit den Expertenländern.
  • Bis Mitte Mai 2021 werden die zusammengefassten dezentralen Antworten mit den Statistischen Landesämtern abgestimmt.
  • Bis Ende Mai 2021 werden die Entwürfe der Verbundantworten auf die Zusatzfragen durch das Statistische Bundesamt erstellt.
  • Bis Mitte Juni 2021 werden die Verbundantworten auf die Zusatzfragen mit dem zuständigen Expertenland abgestimmt.
  • Bis Ende Juni 2021 wird der gesamte Fragebogen durch die Länder und das Bundesamt geprüft.
  • Bis Ende Juli 2021 wird der gesamte Fragebogen durch die Amtsleitungen der Länder geprüft.
  • Bis Mitte August 2021 wird der gesamte Fragebogen durch das Statistische Bundesamt ins Englische übersetzt.
  • Bis Ende August 2021 wird der übersetzte Fragebogen von der Geschäftsstelle im Statistischen Bundesamt geprüft.
  • Am 12.09.2021 werden der übersetzte Selbstbewertungsfragebogen und alle zugehörigen Dokumente vom Statistischen Bundesamt an Eurostat übermittelt.
  • Der Prüfbesuch findet in Kalenderwoche 50 (13.–17. Dezember 2021) statt.

1 European Free Trade Association: Europäische Freihandelsassoziation.

2 Unter anderem sind dies: Das nationale Statistikgesetz, eine Beschreibung des nationalen statistischen Systems sowie Dokumente zur Strategie- und Programmplanung. Für jede teilnehmende ONA umfassen die Core Documents: Fortbildungs- und Personalbeschaffungsplan (falls vorhanden), Bericht über die jüngsten Erhebungen der ONA zur Nutzerzufriedenheit (falls vorhanden), ONA-Ressourcenstruktur (personell und finanziell).