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Verdienste und Arbeitszeiten in Baden-Württemberg – Erste Ergebnisse 2021

Wie entwickelten sich die Verdienste in den ersten Quartalen 2021 nach dem stark von der Corona-Pandemie geprägten Jahr 2020? Zeigte sich bereits eine Entspannung bei den Verdiensten und Arbeitszeiten der Beschäftigten oder haben die Auswirkungen der Corona-Pandemie die Verdienste weiter fest im Griff? Hierzu zeigt sich in den Ergebnissen der Vierteljährlichen Verdiensterhebung ein gemischtes Bild. Denn während sich die Verdienste 2021 insgesamt betrachtet erholten und vor allem im Produzierenden Gewerbe das Vor-Corona-Niveau übertrafen, gab es gerade im Dienstleistungsbereich einige Wirtschaftszweige, die sich auch weiterhin in einer angespannten Situation befanden und (noch) nicht wieder an die Zahlen der Vor-Corona-Zeit anknüpfen konnten. So verdienten beispielsweise Vollzeitkräfte im Kunst-, Unterhaltungs- und Erholungsbereich im 2. Quartal 2021 noch immer 9,6 % weniger brutto als im 2. Quartal 2019. Im Gastgewerbe lagen die Löhne und Gehälter sogar noch 24 % unter denen des 2. Quartals 2019. Auch die Wochenarbeitszeit hat in vielen Branchen noch nicht wieder das Niveau vor der Corona-Pandemie erreicht. Zwar ist die Kurzarbeit inzwischen wieder deutlich zurückgegangen, lag aber immer noch um einiges über den nicht von den Corona-Maßnahmen belasteten Wirtschaftszahlen von 2019.1

Diese und weitere Entwicklungen sollen anhand der Ergebnisse der Vierteljährlichen Verdiensterhebung im Folgenden vor allem für das 1. Halbjahr 2021 näher betrachtet werden.

Bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von rund 38 Wochenstunden erhielten Vollzeitbeschäftigte im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich in Baden-Württemberg im 2. Quartal 2021 (ohne Einbezug der Sonderzahlungen) einen durchschnittlichen Bruttoverdienst von 4 348 Euro im Monat (falls nicht anders ausgewiesen, Bruttoverdienste im Folgenden immer ohne Sonderzahlungen2). Dies entspricht einem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 26,31 Euro.

Verdienstentwicklung maßgeblich von Corona-Maßnahmen wie Lockdowns und Kurzarbeit geprägt

Das monatliche Brutto im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungssektor lag damit im 2. Quartal 2021 bei Vollzeittätigen um 2,2 % über dem Vorquartalswert von 4 256 Euro und ganze 7,4 % über dem Monatsverdienst im stark vom ersten Lockdown und dem daraus resultierenden Anstieg der Kurzarbeit beeinflussten 2. Quartal 2020 (4 050 Euro/Monat) (Tabelle 1). Der Monatsverdienst im 2. Quartal 2021 übertraf damit das Vorkrisenniveau um 2,4 % (2. Quartal 2019: 4 247 Euro/Monat). Der Rückgang der Verdienste im Jahr 2020 und im 1. Quartal 2021 resultierte im Wesentlichen aus der deutlich gestiegenen Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld infolge der Corona-Pandemie. Als Lohnersatzleistung ist das Kurzarbeitergeld nicht in den hier veröffentlichten Bruttoverdiensten enthalten (vergleiche auch i-Punkt »Kurzarbeit und Vierteljährliche Verdiensterhebung«). Da die Kurzarbeitsquote und damit die Auszahlungen von Kurzarbeitergeld im 2. Quartal 2021 insgesamt wieder abnahmen und die Wochenarbeitszeit erneut leicht anstieg und sich weiter dem Vor-Corona-Niveau annäherte, stiegen die von den Arbeitgebern gezahlten Monatsverdienste wieder an. Diese Entwicklungsrichtung lässt sich auch für das 3. Quartal 2021 beobachten.3

Im Gegensatz zum Bruttomonatsverdienst stieg der Bruttostundenlohn im 2. Vierteljahr 2021 verglichen mit dem 1. Quartal 2021 (26,24 Euro/Monat) um lediglich 0,3 % und lag gegenüber dem Vorjahresquartal mit 25,92 Euro/Stunde um 1,5 % höher (Tabelle 1). Nachdem die Steigerungen beim Bruttostundenverdienst im 1. Quartal 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum noch höher ausfielen (+ 2,2 %), scheinen sie sich nun wieder auf ein moderates Niveau einzupendeln. Die Ursache für den deutlichen Anstieg zu Beginn des Jahres war ein statistischer Effekt. Denn als Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit ist das Kurzarbeitergeld in den ausgewiesenen Bruttoverdiensten nicht enthalten, wohingegen Aufstockungsbeträge von Arbeitgeberseite in die Statistik mit einfließen. So ließ die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch einige Betriebe, bei gleichzeitig erheblich geringerer Anzahl an geleisteten Arbeitsstunden, den Stundenlohn in den vorangegangenen Quartalen insgesamt statistisch stärker steigen als dies angesichts der konjunkturellen Lage zu erwarten war (siehe auch Erläuterungen dazu im i-Punkt »Kurzarbeit und Vierteljährliche Verdiensterhebung«). Im Vergleich zum nicht von Corona-Einflüssen belasteten 2. Quartal 2019 erhöhte sich der Stundenlohn entsprechend noch deutlich um 5,1 % (25,03 Euro/Stunde).

Auch bei der Wochenarbeitszeit zeigt sich in den ersten Quartalen 2021 eine stetige Annäherung an Vor-Corona-Werte, allerdings haben die bezahlten Wochenstunden in den meisten Branchen noch nicht wieder das Niveau der Vor-Corona-Zeit erreicht.

Leichte Angleichung beim Stundenlohn von Voll- und Teilzeittätigen

Im Vergleich zu vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erhalten Teilzeitbeschäftigte beiden Geschlechts im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich Branchen übergreifend generell einen niedrigeren Stundenlohn. So verdienten sie im 2. Quartal 2021 mit 21,66 Euro bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 23,5 Stunden 17,7 % weniger pro Stunde als ihre in Vollzeit tätigen Kolleginnen und Kollegen (26,31 Euro). Damit zeigt sich hier eine leichte Verdienstannäherung. Verdienten Teilzeitkräfte 2007 noch 20,3 % weniger pro Stunde als Vollzeittätige, stieg diese Differenz bis zum Jahr 2012 auf 21,9 % und verringerte sich bis zum Jahr 2020 auf 18,7 % (Schaubild 1).

Verdienste in den meisten Branchen über Vorkrisenniveau

In den meisten Wirtschaftsbereichen lagen die Verdienste der Vollzeitbeschäftigten nicht nur wieder höher als im 2. Quartal 2020, sondern überstiegen auch das Vorkrisenniveau des 2. Quartals 2019. Die Ausnahme bildeten hier die stark von den Maßnahmen zur Pandemieeindämmung (wie Betriebsschließungen und Kurzarbeit) betroffenen Branchen wie das Gastgewerbe oder der Kunst- und Unterhaltungsbereich.

So konnte im Gastgewerbe, zu dem sowohl das Beherbergungsgewerbe als auch die Gastronomie zählen, trotz eines Plus von 255 Euro/Monat (+ 15 %) sowie im Kunst- und Unterhaltungsbereich mit einem Zuwachs von 280 Euro/Monat (+ 8,9 %) im Vergleich zum Vorjahresquartal, das Verdienstniveau vom 2. Quartal 2019 noch nicht wieder erreicht werden. Der Bruttoverdienst von 3 420 Euro/Monat im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung liegt um 9,6 % unter dem Wert von 2019 (3 781 Euro/Monat). Im Gastgewerbe verdienten die Vollzeitkräfte im 2. Quartal 2021 mit 1 959 Euro/Monat sogar knapp ein Viertel (24 %) weniger als noch im 2. Quartal 2019 (2 576 Euro/Monat).

Die Wochenarbeitszeiten verdeutlichen die weiterhin schwierige Lage in den beiden Bereichen ebenfalls. Auch wenn die wöchentlich bezahlten Stunden der Vollzeittätigen im Gastgewerbe im 2. Quartal 2021 verglichen mit dem Vorquartal um 4,5 Stunden auf 28,8 Stunden/Woche (+ 18,5 %) und im Kunst- und Unterhaltungsbereich um 4 Stunden auf 32,9 Stunden/Woche (+ 13,8 %) auch gegenüber den anderen Branchen überdurchschnittlich stark anstiegen, wurden die Vor-Corona-Werte noch nicht wieder erzielt. So lag das Defizit im Vergleich zum 2. Quartal 2019 im Bereich Kunst und Unterhaltung immer noch bei 6,5 Stunden bzw. – 16,5 % und im Gastgewerbe sogar bei 11,5 Stunden bzw. – 28,5 %.

Durch Corona-Krise gestiegene Verdienstdifferenz zwischen Gastgewerbe und IuK-Branche nimmt wieder ab

Wie auch in den vorangegangenen Jahren und Quartalen finden sich die Spitzenverdiener Baden-Württembergs in der Informations- und Kommunikationsbranche (IuK), gefolgt von den Beschäftigten in der Energieversorgung, während es sich beim Gastgewerbe um den Wirtschaftszweig mit den niedrigsten Verdiensten handelt (Schaubild 2). Mit einer Tätigkeit im Informations- und Kommunikationsbereich können Vollzeitkräfte mit durchschnittlich 5 713 Euro Bruttomonatsverdienst im 2. Quartal 2021 aufwarten (33,75 Euro/Stunde). Damit liegt der Verdienst in der IuK-Branche fast dreimal so hoch wie der im Gastgewerbe mit 1 959 Euro (15,67 Euro/Stunde). Die Lohnspreizung zwischen der Branche mit dem höchsten und dem niedrigsten Bruttolohn hat damit im Vergleich zum Vorquartal (IuK 3,4 mal mehr; 5 640 zu 1 678 Euro) sowie dem 2. Quartal 2020 (IuK 3,2 mal mehr) wieder etwas abgenommen. Dies ist vor allem auf die beginnende wirtschaftliche Erholung und die damit verbundenen Arbeitsstunden- und Monatsverdienststeigerungen im Gastgewerbe zurückzuführen. Dennoch bleibt die Differenz im 2. Quartal 2021 mit einem Minus von 65,7 % zuungunsten des Gastgewerbes (also 2,9 mal mehr Verdienst für die IuK-Branche) extrem deutlich und ist auch weiterhin größer als noch im Vor-Corona-Vergleich (2. Quartal 2019: – 54 % weniger für Gastgewerbe bzw. IuK 2,2 mal mehr). Für das 3. Quartal 2021 zeichnet sich aber eine weitere Erholung der Verdienste im Gastgewerbe ab.4

Erholung im Produzierenden Gewerbe lässt Verdienstvorsprung zur Dienstleistung wieder steigen

Eine Gegenüberstellung des Dienstleistungsbereichs mit dem Produzierenden Gewerbe zeigt, dass Beschäftigte im Dienstleistungssektor mit 4 164 Euro/Monat im Schnitt im 2. Quartal 2021 weiterhin deutlich weniger verdienten (– 8,8 %) als Vollzeittätige im Produzierenden Gewerbe, deren Bruttomonatslohn 4 568 Euro/Monat ausmachte. Insgesamt verzeichnete das Produzierende Gewerbe mit + 10,6 % beim Bruttomonatslohn im 2. Quartal 2021 eine deutlich höhere Zunahme als der Dienstleistungsbereich mit einem Plus von 4,6 % gegenüber dem 2. Quartal 2020. Nachdem es beim Produzierenden Gewerbe vor allem infolge der Corona-Pandemie in 2020 deutlichere Verdienstrückgänge im Vergleich zum Vorjahr gab als in der Dienstleistungsbranche, findet hier nun ein Aufholeffekt statt.

Dadurch wächst der Verdienstunterschied, der sich im 2. Quartal 2020 bis auf 152 Euro verringert hatte, mit der Erholung des Produzierenden Gewerbes von den Einschnitten durch die Corona-Krise, nach dem 1. Quartal 2021 (340 Euro Differenz bzw. Dienstleistung 7,7 % weniger) auch im 2. Quartal des Jahres wieder an. Mit 404 Euro Unterschied zum Nachteil der Beschäftigten im Dienstleistungssektor, ist die Differenz nun sogar wieder etwas größer als im 2. Quartal 2019 (396 Euro bzw. Dienstleistung 8,9 % weniger), welches noch keinen Corona-Einflüssen unterlag (Schaubild 3). In der Dienstleistungsbranche dürften vor allem die, verglichen mit dem Vorjahresquartal, immer noch zum Teil viel geringeren Bruttomonatsverdienste zum Beispiel in der Schifffahrt, Luftfahrt, bei Reisebüros und Reiseveranstaltern, in der Beherbergung und Gastronomie, in der Kunst- und Unterhaltungsbranche (unter anderem mit Dienstleistungen des Sports sowie im Spiel-, Wett- und Lotteriewesen) die positive Gesamtentwicklung gedämpft haben.

Aber auch wenn die Verdienste im Produzierenden Gewerbe insgesamt wieder im Aufwind waren, gab es auch hier Branchen wie den Maschinenbau, die Herstellung von Kraftwagen(teilen) oder auch die Herstellung von Bekleidung, die noch nicht wieder das Vor-Corona-Niveau erreichten.

Zahl der Beschäftigten in Baden-Württemberg gesunken

Betrachtet man die Verteilung der Arbeitnehmenden auf die Branchen, so sind überwiegend nur leichte Verschiebungen gegenüber den Vorjahresquartalen festzustellen (Tabelle 2). Insgesamt gab es rechnerisch im 2. Quartal 2021 ca. 150 000 Beschäftigungsverhältnisse weniger als noch 2 Jahre zuvor (2. Quartal 2019: 4,5 Millionen (Mill.)). Der Anteil der Beschäftigten im Produzierenden Gewerbe an allen Beschäftigungsverhältnissen nahm von 36 % auf 35,4 % leicht ab und betrug noch ca. 1,5 Mill., wobei hier maßgeblich die Abnahme im Verarbeitenden Gewerbe von 29,8 % auf 28,7 % verantwortlich war (ca. 94 000 Beschäftigte weniger). Entsprechend stieg der Beschäftigtenanteil in der Dienstleistung von 64 % auf 64,6 %, machte also fast zwei Drittel aller Arbeitnehmenden aus. Während im Maschinenbau (von 7,8 % auf 7,1 %; noch ca. 307 000 Personen), in der Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen (von 4,1 % auf 3,9 %; noch ca. 170 000 Personen) und besonders deutlich im Gastgewerbe (von 3,2 % auf 2,2 %; noch ca. 93 000 Personen) die Beschäftigtenanteile kleiner wurden, wuchsen sie zum Beispiel in der IuK-Branche (von 3,2 % auf 3,6 %; auf ca. 155 000 Personen), im Handel (von 12,3 % auf 13 %; auf ca. 562 000 Personen) und im Gesundheitswesen (von 10,2 % auf 10,8 %; auf ca. 465 000 Personen) gegenüber dem 2. Quartal 2019 an. Hier zeigte sich also auch in der Entwicklung der Beschäftigtenzahlen, welche Branchen von der Corona-Pandemie und ggf. Begleiterscheinungen wie Materialmangel und Lieferkettenunterbrechungen stärker wirtschaftlich in Mitleidenschaft gezogen wurden.

Im Gastgewerbe und in der Branche »Kunst, Unterhaltung und Erholung« war bei einer insgesamt gesunkenen Arbeitnehmerzahl zudem eine Verschiebung der Beschäftigtenanteile von den geringfügig Beschäftigten hin zu Vollzeittätigen zu beobachten, wobei dies vor allem auf eine deutliche Abnahme bei den geringfügig Tätigen zurückzuführen ist, nicht auf eine tatsächliche Zunahme an Teilzeit- und Vollzeit-Arbeitsverhältnissen.

Weiterhin deutlich weniger geringfügig Beschäftigte als vor Corona

In fast allen Branchen ist der Anteil an geringfügig Beschäftigten im 2. Quartal 2020 und den Folgequartalen gegenüber 2019 zurückgegangen und im 2. Quartal 2021 nur teilweise wieder etwas angestiegen. Für geringfügig Beschäftigte führte die Corona-Krise zum Teil also nicht nur zu Verdiensteinbußen, sondern auch zu Arbeitsplatzverlusten. Zum einen ging hier der Bruttoverdienst im 1. Quartal 2021 sowohl verglichen mit dem 1. Quartal 2020 als auch dem 4. Quartal 2020 überall zurück, was auf eine geringere Zahl an geleisteten Stunden hindeutet. Zum anderen sank gleichzeitig auch die Gesamtzahl der geringfügig beschäftigten Arbeitnehmenden im Vergleich zum 1. Quartal 2020 um 14,2 % (ca. 72 700 Beschäftigte). Da diesem Rückgang kein entsprechender Anstieg bei den Teil- und Vollzeittätigen gegenüberstand, erfolgte hier kein Wechsel des Vertragsverhältnisses in großem Stil, sondern vielfach sind geringfügig Beschäftigte ausgeschieden oder wurden im 1. Quartal 2021 nicht weiter beschäftigt.

Allerdings zeichnete sich auch hier im 2. Quartal 2021 ein leichter Erholungseffekt ab. In vielen Branchen konnte im 2. Quartal 2021 ungefähr das Vor-Corona-Niveau des 2. Quartals 2019 beim durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst erreicht und zum Beispiel in Bereichen wie der IuK sogar übertroffen werden (+ 7,9 %). Verglichen mit dem Vorjahresquartal stieg die Zahl der geringfügig Beschäftigten im 2. Quartal 2021 ganz leicht um 0,2 % bzw. 1 000 Beschäftigte auf ca. 453 000 an. Wobei die Gesamtzahl der hochgerechneten Beschäftigungsverhältnisse im 2. Quartal 2021 verglichen mit dem 2. Quartal 2019 insgesamt um 16,5 % niedriger zu beziffern ist (ca. 90 000 geringfügig Beschäftigte weniger).

Der Anteil der geringfügig Beschäftigten an allen Arbeitnehmenden verringerte sich gegenüber der Zeit vor Corona von 12,1 % im 2. Quartal 2019 auf 10,5 % im 2. Quartal 2021. Besonders in den Wirtschaftszweigen Kunst, Unterhaltung und Erholung und dem Gastgewerbe hat der Anteil der geringfügig Beschäftigten im 2. Quartal 2021 deutlich abgenommen, stellt man ihn dem Anteil aus dem 2. Quartal 2019 gegenüber. So hat er sich inzwischen sowohl in der Unterhaltungsbranche mit nunmehr noch ca. 7 000 als auch im Gastgewerbe mit noch ca. 24 000 geringfügig Beschäftigten gegenüber der Zahl von vor 2 Jahren jeweils mehr als halbiert. Gerade diese Branchen konnten bei den Monatsverdiensten auch noch nicht wieder an die Vor-Corona-Werte anknüpfen. Im Gastgewerbe lag der Verdienst 18 % (52 Euro/Monat) und im Kunst- und Unterhaltungsbereich 19,5 % (55 Euro/Monat) unter dem, was eine geringfügig beschäftigte Person noch 2 Jahre zuvor für sich verbuchen konnte.

Auswirkungen von Coronaeffekten auf Gender Pay Gap

Mit Blick auf die Verdiensthöhe nach Geschlecht zeigt sich beim Vergleich der in Vollzeit tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein zwar kleiner werdender, aber trotzdem weiterhin deutlicher Verdienstunterschied zwischen den Geschlechtern (sogenannter unbereinigter Gender Pay Gap). So konnte ein männlicher Beschäftigter im 2. Quartal 2021 monatlich im Durchschnitt 27,83 Euro brutto pro Stunde für sich verbuchen, während eine weibliche Arbeitnehmerin lediglich auf 22,60 Euro und damit im Vergleich zu einem männlichen Kollegen auf 18,8 % weniger Stundenlohn kam (2. Quartal 2020: – 19,6 %). Der Bruttomonatsverdienst im 2. Quartal 2021 wies mit durchschnittlich 4 622 Euro für die Männer und 3 690 Euro für die Frauen, eine etwas größere Differenz von 20,2 % zuungunsten der Arbeitnehmerinnen auf. Im Gegensatz zum Stundenlohn ist die Verdienstlücke beim Monatslohn damit sowohl gegenüber dem Vorquartal (Frauen 20 % weniger) als auch dem Vorjahresquartal (Frauen 19,6 % weniger) wieder etwas größer geworden. Im Vergleich zu den Verdienstzahlen im 2. Quartal 2019 mit einer Differenz von – 21,2 % beim Bruttomonatsverdienst und – 20,3 % beim Stundenlohn, gab es hier jedoch eine gewisse Verdienstannäherung der Geschlechter.

Da eine Bereinigung um branchen-, berufs- oder qualifikationsspezifische Gehaltsunterschiede beim unbereinigten Gender Pay Gap nicht erfolgt, lässt sich der leicht gestiegene Unterschied gegenüber 2020 wohl vor allem durch coronabedingte Effekte in Zusammenhang mit der Verteilung der Geschlechter auf die verschiedenen Branchen erklären. Im Zuge der Corona-Pandemie und der entsprechend ergriffenen Eindämmungsmaßnahmen gab es in 2020 einen deutlicheren Verdiensteinbruch im Produzierenden und hier vor allem im Verarbeitenden Gewerbe als dies im Dienstleistungssektor der Fall war (vergleiche hierzu auch die Veränderungsrate des Nominallohns in Tabelle 3). Zwar herrscht im Produzierenden Gewerbe grundsätzlich ein höheres Verdienstniveau als in der Dienstleistung, da ihr Anteil im Dienstleistungssektor absolut betrachtet aber deutlich höher ist als im Produzierenden Gewerbe, konnten vor allem Frauen von der Annäherung der beiden Wirtschaftsbereiche profitieren. So waren insgesamt im Jahr 2020 mit ca. 1,6 Mill. Beschäftigtenverhältnissen viermal so viele Frauen im Dienstleistungssektor tätig als im Produzierenden Gewerbe (397 985 Frauen). Von den weiblichen Vollzeitkräften waren 606 436 und damit 2,6-mal mehr in der Dienstleistung beschäftigt als in der Produktion (233 043). Da Frauen also deutlich häufiger einen Dienstleistungsberuf ausüben, waren sie 2020 insgesamt gesehen weniger von der negativeren (Nominal-)Lohnentwicklung im Produzierenden Gewerbe betroffen als die Männer.

Umgekehrt bewegte sich der Anteil der männlichen Vollzeittätigen im verdienststarken und wieder erstarkenden Produzierenden Gewerbe im 2. Quartal 2021 mit 82,3 % um ein Vielfaches über dem Frauenanteil von 17,7 % (entspricht auch 2. Quartal 2019). Was die Geschlechterverteilung auf die verschiedenen Branchen betrifft, stellen Frauen zum Beispiel in der Sparte Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen im 2. Quartal lediglich 11,2 % der Vollzeitbeschäftigten und im Maschinenbau immerhin 14,9 %. Demgegenüber ist der Männer- und Frauenanteil in Dienstleistungsbereichen wie dem Einzelhandel (48 % Frauen) oder Gastgewerbe (44,2 % Frauen) deutlich ausgeglichener. Bei Erziehung und Unterricht (58,5 %), Gesundheits- und Sozialwesen (66,3 %) und der Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (60,6 %; unter anderem Verbände, Interessenvertretungen, Friseur, Kosmetik, Bestattung) stellen weibliche Vollzeitbeschäftigte dagegen die Mehrheit. Nimmt man die Teilzeittätigen in den Fokus, kehrt sich das Geschlechterverhältnis in vielen Branchen, wie beispielsweise dem Produzierenden Gewerbe (19,1 % Männer), Gesundheits- und Sozialwesen (11,2 % Männer) oder Einzelhandel (10,9 % Männer) sogar um.5

Gegenüber dem 2. Quartal 2020 konnten vollzeittätige Frauen im 2. Quartal 2021 zwar in vielen Branchen sowohl beim Bruttostunden- als auch beim Bruttomonatsverdienst eine höhere Steigerungsrate erzielen (bei ähnlicher Veränderung der Wochenarbeitszeit wie Männer), gerade aber im verdienst- und beschäftigungsstarken Verarbeitenden Gewerbe (ca. 1,3 Mill. Beschäftigte) stieg der Bruttoverdienst der Männer (+ 12,2 %) im 2. Quartal 2021 gegenüber dem Vorjahreszeitraum wieder etwas stärker als bei den Frauen (+ 11,5 %).

Aufholeffekte beim Nominallohn im 2. Quartal 2021

Durch den coronabedingten Einbruch im Jahr 2020 rutschte auch der Nominallohnindex erstmals seit 2009 und dem damaligen Rückgang aufgrund der Bankenkrise wieder ins Minus (Schaubild 4). Die nicht preisbereinigten Nominallöhne (Bruttomonatsverdienste mit Sonderzahlungen) lagen 2020 dabei bei – 2,9 % im Vergleich zum Vorjahr. Im 1. Quartal 2021 verringerten sie sich mit – 0,9 % zunächst noch einmal leicht gegenüber dem Vorjahreszeitraum und erfuhren im 2. Quartal 2021 mit + 7,1 % einen deutlichen Anstieg im Vergleich zum stark von Kurzarbeit geprägten 2. Quartal 2020 als Basiswert (Tabelle 3). Der Rückgang der Nominallöhne vor allem im Jahr 2020 resultierte im Wesentlichen aus der Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld infolge der Corona-Pandemie. Eine weitere Ursache war auch der Rückgang von Sonderzahlungen wie zum Beispiel Leistungsprämien und Gewinnbeteiligungen, die als Sonderzahlungen in die Berechnung des Nominallohnindex einfließen. So sind etwa die Sonderzahlungen Vollzeittätiger im Produzierenden Gewerbe im 1. Quartal 2020 gegenüber dem 1. Quartal 2019 lediglich um 3,8 % (von 210 auf 218 Euro) gestiegen und im 2. Quartal 2020 im Vergleich zum 2. Quartal 2019 um – 14 % (von 932 auf 802 Euro) eingebrochen (Dienstleistungsbereich – 6,6 % von 396 auf 370 Euro). Im 1. Quartal 2021 nahmen dann die durchschnittlichen Sonderzahlungen gegenüber dem 1. Quartal 2020 um 17,4 % (von 218 auf 256 Euro) deutlich zu, während sie im Dienstleistungsbereich weniger stark anstiegen (+ 8,3 %, von 264 auf 286 Euro). Im 2. Quartal 2021 wuchsen die Sonderzahlungen im Produzierenden Gewerbe gegenüber dem Vorquartal allerdings wieder um mehr als das Dreifache auf 851 Euro an, während die Steigerung von 286 auf 386 Euro im Dienstleistungsbereich im Vergleich dazu geringer ausfiel (+ 35 %). Für das 3. Quartal 2021 ist nach dieser starken Erhöhung bereits wieder ein deutlich niedrigeres Niveau absehbar. So werden im 2. Quartal häufig höhere Sonderzahlungen (zum Beispiel Urlaubsgeld) ausbezahlt und auch die wirtschaftliche Erholung nach Corona dürfte ihren Teil beigetragen haben.

Bei einer differenzierteren Betrachtung der Nominallöhne zeigt sich in weiten Teilen eine umgekehrte Entwicklung im 2. Quartal 2021 gegenüber derjenigen im 2. Quartal 2020. Im Vorjahresquartal, in dem der erste Corona-Lockdown mit hoher Kurzarbeiterquote zu verorten ist, entwickelten sich die Nominallöhne verglichen mit dem 2. Quartal 2019 stark negativ, während sie dann im 2. Quartal 2021 im Vergleich mit dem niedrigen Niveau vom Vorjahr ein deutliches Plus verzeichnen. Dabei zeigt sich in den Bereichen und Beschäftigtengruppen, die coronabedingt im 2. Quartal 2020 den stärksten Rückgang verbuchten – also bei Beschäftigten des Produzierenden Gewerbes, Männern, Vollzeitkräften sowie an- und ungelernten Arbeitnehmenden – im 2. Quartal 2021 als Gegenbewegung das stärkste Plus.

Da Frauen und Teilzeitkräfte im Dienstleistungsbereich stärker vertreten sind als im Produzierenden Gewerbe, wirkte sich der dortige geringere Anstieg des Nominallohns im 2. Quartal 2021 bei diesen Beschäftigtengruppen folglich auch insgesamt stärker aus als bei Männern und Vollzeittätigen. So erhöhte sich der Nominallohn von Arbeitnehmerinnen im 2. Quartal 2021 im Schnitt um 6,2 %, wohingegen die nominalen Verdienste der männlichen Beschäftigten mit 7,5 % stärker im Plus lagen. Auch Teilzeitbeschäftigte verbuchten zwar mit 5,5 % einen deutlichen Zuwachs, diese Steigerung konnte aber nicht mit der positiven Entwicklung von + 7,4 % bei den Vollzeittätigen mithalten. Den geringsten Anstieg hatten jedoch die geringfügig entlohnten Beschäftigten mit + 3,1 % mehr nominalem Verdienst als noch im 2. Quartal 2020, was bisher das damalige Minus von 4,7 % noch nicht wieder ausgleichen konnte.

Bezogen auf die berufliche Qualifikation brachten die wirtschaftlichen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie vor allem an- und ungelernten Arbeitnehmenden im 2. Quartal 2020 Verluste bei den Nominallöhnen (– 11,8 % und – 9,6 %), aber auch Fachkräfte waren im 2. Quartal 2020 relativ stark betroffen (– 7,9 %). Im 2. Quartal 2021 verbuchten diese Gruppen verglichen mit dem Vorjahresquartal wieder deutliche Zuwächse bei den Nominallöhnen. Dabei konnte der Nominallohnanstieg bei den ungelernten Beschäftigten mit + 12,7 % das Vor-Corona-Niveau inzwischen überkompensieren (2. Quartal 2019: 2 782 Euro/Monat; 2. Quartal 2021: 2 850 Euro/Monat). Demgegenüber rangierte das Nominallohnniveau bei den Fachkräften mit einem Plus von 7,9 % im 2. Quartal 2021 (2. Quartal 2019: 4 094 Euro/Monat; 2. Quartal 2021: 4 042 Euro/Monat) und bei angelernten Arbeitnehmenden mit + 9,6 % (2. Quartal 2019: 3 222 Euro/Monat; 2. Quartal 2021: 3 148 Euro/Monat) weiter unter den absoluten Werten des 2. Quartals 2019. Beschäftigte in leitender Stellung konnten das bereits bestehende Plus aus dem Vorquartal (+ 1,4 %) auch in diesem Quartal auf + 4,9 % weiter ausbauen (Tabelle 3).

Wechselhafte Reallohnentwicklung bei steigenden Verbraucherpreisen

Während die Nominallöhne sich im Laufe des 1. Halbjahrs 2021 erholten, machten auch die Verbraucherpreise im Vergleich zu den vorangegangenen Quartalen im Corona-Jahr 2020 einen deutlichen Sprung. So lag die Preissteigerung im 1. Quartal 2021 bei + 1,5 %, verglichen mit dem noch nicht besonders von Corona beeinträchtigten 1. Quartal 2020, und kletterte im 2. Quartal 2021 auf + 2,3 %. Mit diesem Plus liegt der Anstieg der Verbraucherpreise im 2. Quartal 2021 deutlich über dem Niveau der Jahre 2019 und 2020. Im Corona-Jahr 2020 lagen die Zunahmen noch zwischen + 0,1 und + 1,6 % (1. Quartal: + 1,6 %, 2. Quartal: + 0,8 %, 3. Quartal: + 0,2 %, 4. Quartal: + 0,1 %). Der Anstieg dürfte zum einen auf den Wegfall der coronabedingten Mehrwertsteuersenkungen und die Erhöhung der CO2-Bepreisung, vor allem auf Kraftstoffe, ab 2021 zurückzuführen sein, inzwischen spielen aber auch erste Preissteigerungen aufgrund von Lieferengpässen bestimmter Güter (zum Beispiel Halbleiter, Chips) und die Knappheit von Vorprodukten und Rohstoffen (zum Beispiel Metalle, Holz, Papier, Textilien) eine Rolle.6

Die steigenden Verbraucherpreise im 1. und 2. Quartal diesen Jahres dämpften den realen Lohnzuwachs erheblich (Tabelle 4, Schaubild 4). Denn da die Nominallöhne im 1. Quartal 2021 leicht abnahmen (– 0,9 %), die Verbraucherpreise aber stiegen (+ 1,5 %) ergab sich hier für die Arbeitnehmenden real ein Verdienstrückgang von – 2,3 %. Im 2. Quartal 2021 stiegen die Nominallöhne dagegen mit + 7,1 % wieder stärker als die Verbraucherpreise mit + 2,3 %, sodass die Reallöhne trotz der Preissteigerungen mit 4,6 % im Plus waren. Damit verzeichnete das 2. Quartal 2021 die stärkste Zunahme gegenüber einem Vorjahresquartal seit 2007, dem Beginn der Vierteljährlichen Verdiensterhebung (auch wenn das Niveau des Reallohnindex gegenüber dem Basisjahr 2015 im 2. Quartal 2019 noch höher lag). Zwar befand sich der Reallohn damit wieder im Plus, dennoch kann bei der Entwicklung des Reallohnindex nicht unbedingt von einem allgemeinen Trend gesprochen werden, da dieser auch quartalsweisen Schwankungen unterworfen ist. Für das 3. Quartal 2021 zeigt sich, bei weiter deutlich zunehmenden Verbraucherpreisen, aber ebenfalls ein, wenn auch nicht mehr so starker, Reallohnzuwachs.

Aktuelle Ergebnisse 3. Quartal 2021

Der Bruttomonatsverdienst eines bzw. einer Vollzeitbeschäftigten im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich betrug im Land Baden-Württemberg nach Berechnungen des Statistischen Landesamtes im 3. Quartal 2021 im Durchschnitt 4 394 Euro (ohne Sonderzahlungen). Bei durchschnittlich 38,6 bezahlten Arbeitsstunden pro Woche entspricht das einem Bruttostundenverdienst von 26,19 Euro. Die Nominallöhne stiegen um 4,9 % im Vergleich zum 3. Quartal 2020. Die Verbraucherpreise legten im gleichen Zeitraum um 3,6 % zu, sodass der reale Verdienstanstieg gegenüber dem Vorjahresquartal noch 1,3 % betrug.

Da die Kurzarbeitsquote im 3. Quartal 2021 insgesamt weiter abnahm und die Wochenarbeitszeit sich noch mehr dem Vor-Corona-Niveau annäherte, stieg auch der regulär durch den Arbeitgeber gezahlte Verdienst.

In den meisten Wirtschaftsbereichen konnten sich die monatlichen Verdienste der Vollzeitbeschäftigten sowohl gegenüber dem Vorquartal, besonders deutlich aber gegenüber dem Vorjahresquartal 2020, in welchem es in vielen Branchen coronabedingte Einbrüche gab, steigern.7

Auch im Gastgewerbe und Unterhaltungsbereich sowie bei Anzahl, Arbeitsumfang und Verdiensthöhe von geringfügig Beschäftigten zeichnet sich eine weitere deutliche Besserung ab. Ob diese angesichts der gestiegenen Corona-Infektionszahlen und begleitenden Maßnahmen auch im 4. Quartal 2021 Bestand haben, bleibt abzuwarten.

Fazit und Ausblick nach dem 1. Halbjahr 2021

Insgesamt betrachtet, lässt sich anhand der Ergebnisse der VVE entsprechend der wirtschaftlichen Erholung durch gelockerte Pandemie-Maßnahmen auch eine Steigerung bei den Verdiensten und Arbeitszeiten im 1. Halbjahr 2021 erkennen, auch wenn in einigen Bereichen die Vor-Corona-Werte noch nicht wieder erreicht werden konnten. Einen positiven Effekt auf die Verdienste, insbesondere auf das untere Ende der Lohnskala, dürften die gesetzlichen Mindestlohnerhöhungen zum 1. Januar 2021 von 9,35 auf 9,50 Euro/Stunde und zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro/Stunde gehabt haben. Wohingegen Materialknappheit bzw. gestiegene Materialkosten (zum Beispiel bei Baustoffen, Mikrochips), vor allem durch Lieferengpässe und gestiegene Transportkosten aufgrund von teilweise durch die Corona-Pandemie unterbrochene Lieferketten, in einigen Wirtschaftsbereichen die Produktion und damit wiederum, durch Inanspruchnahme von Kurzarbeit, auch die Verdienst- und Arbeitszeitentwicklung eher hemmten. Diesbezüglich zeichnet sich hier auch für die 2. Jahreshälfte 2021 noch keine Entspannung ab, wenngleich für 2022 die Prognosen zumindest für den Containerumschlag leicht optimistisch sind.8,9,10 Hinzu kommt der weiterhin steigende Verbraucherpreisindex, der durch den Wegfall der coronabedingten Mehrwertsteuersenkungen in 2020, die Erhöhung der CO2-Bepreisung, aber auch aufgrund geringerer Fördermengen von Rohöl, vor allem auf hohe Energiepreise, insbesondere bei Heizöl und Kraftstoffen, zurückzuführen ist.11,12 Aber zum Beispiel auch bei Getreideprodukten wie Brot und Nudeln steigen, aufgrund der deutlichen weltweiten Ernteeinbrüche beim Hartweizen, die Preise.13 Die Preissteigerungen wiederum wirken sich negativ auf den realen Lohnzuwachs der Beschäftigten aus.

Wie sich die Wirtschaft und damit auch die Verdienste und Arbeitszeiten im 2. Halbjahr 2021 und darüber hinaus entwickeln, dürfte außerdem erneut maßgeblich von der weiteren Pandemiesituation und den damit einhergehenden Maßnahmen und Einschränkungen bestimmt sein. Denn während der Sommer noch von zunehmender Öffnung geprägt war, zeichnen sich seit Herbst in Baden-Württemberg sowie bundesweit erneute Schließungstendenzen ab. Die zuletzt massiv steigenden Infektionszahlen führen zu verstärkten Eindämmungsmaßnahmen in Form von Zugangsbeschränkungen und Testungsausweitungen, sodass wieder eine Einschränkung des öffentlichen Lebens stattfindet.14 Dies wirkt sich unter anderem negativ auf die Beurteilung der Geschäftslage in vielen Branchen aus15 und dürfte sich auch auf die Arbeit (Arbeitszeit, Beschäftigtenzahl) und damit letztlich den Verdienst der Beschäftigten zum Jahresende durchschlagen. Vor allem Branchen, in denen großteils kein Homeoffice möglich ist und die auf Publikumsverkehr angewiesen sind, wie zum Beispiel Einzelhandel, Gastronomie und Gastgewerbe sowie der Kunst-, Unterhaltungs- und Erholungsbereich werden, wie bereits in der Vergangenheit, stärker hiervon betroffen sein.

1 Vergleiche Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2021): Realisierte Kurzarbeit (hochgerechnet) (Monatszahlen), https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Fachstatistiken/Leistungen-SGBIII/Kurzarbeitergeld/Kurzarbeitergeld-Nav.html (Abruf: 30.09.2021).

2 Die Sonderzahlungen entsprechen den »sonstigen Bezügen« gemäß den Lohnsteuerrichtlinien. Dies sind unregelmäßige, nicht jeden Monat geleistete Zahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Leistungsprämien, Prämien für Verbesserungsvorschläge, Vergütungen für Erfindungen oder der steuerliche Wert (geldwerter Vorteil) von Aktienoptionen.

3 Siehe Abschnitt Aktuelle Ergebnisse 3. Quartal 2021 am Ende des Beitrags.

4 Siehe Abschnitt Aktuelle Ergebnisse 3. Quartal 2021 am Ende des Beitrags.

5 Siehe NI1-vj 2/21 (1): Verdienste und Arbeitszeiten der Arbeitnehmer/-innen im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich in Baden-Württemberg im 2. Quartal 2021, Statistische Berichte Baden-Württemberg.

6 Vergleiche zum Beispiel Wohlrabe, Klaus (2021): Materialengpässe in der Industrie: Wer ist betroffen, und wie reagieren die Unternehmen? In: ifo Schnelldienst 9/2021, 74. Jahrgang, 15. September 2021.

7 Daten zum 3. Quartal 2021 wurden zu Redaktionsschluss im Internet-Angebot des Statistischen Landesamtes www.statistik-bw.de veröffentlicht: Pressemitteilung 340/2021 vom 16.12.2021: Durchschnittlicher Bruttomonatsverdienst in Baden-Württemberg im 3. Quartal 2021 bei 4 394 Euro; sowie die Statistischen Berichte NI1-vj 3/21 (1) und NI1-vj 3/21 (2).

8 Vergleiche zum Beispiel Wohlrabe, Klaus (2021): Materialengpässe in der Industrie: Wer ist betroffen, und wie reagieren die Unternehmen? In: ifo Schnelldienst 9/2021, 74. Jahrgang, 15. September 2021.

9 Vergleiche Fischer, Malte (2021): Das Coronavirus legt die Häfen in China lahm, in: WirtschaftsWoche, Ausgabe 44, 29.10.2021, S.38.

10 Pressemitteilung 300/2021 vom 29.10.2021: Lieferengpässe und Preissteigerungen als neue Herausforderungen, https://www.statistik-bw.de/Presse/Pressemitteilungen/2021300 (Abruf: 19.11.2021).

11 Vergleiche Losse, Bert (2021): Das riskante Spiel der Ölscheichs, in: WirtschaftsWoche, Ausgabe 44, 29.10.2021, S.39.

12 Pressemitteilung 298/2021 vom 28.10.2021: Verbraucherpreisindex im Oktober 2021, https://www.statistik-bw.de/Presse/Pressemitteilungen/2021298 (Abruf: 19.11.2021).

13 Vergleiche WirtschaftsWoche (2021): Al dente. Ausgabe 44, 29.10.2021, S.8.

14 Vergleiche Corona-Verordnung des Landes vom 15. September in der ab 24. November 2021 gültigen Fassung unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ (Abruf: 24.11.2021).

15 ifo Institut (2021): ifo Konjunkturperspektiven 10/2021. 48.Jahrgang, https://www.ifo.de/publikationen/ifo-konjunkturperspektiven (Abruf: 29.10.2021).