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Zensus 2022: Die Vorbefragung der Gebäude- und Wohnungszählung

Die erste große Erhebung im Zensus

Der Zensus 2022 nimmt Fahrt auf: Die Vorbefragung der Gebäude- und Wohnungszählung im Jahr 2021 war die größte qualitätssichernde Maßnahme und die erste große Erhebung im Zensus. Mit Start am 9. September 2021 wurden in Baden-Württemberg rund 506 000 auskunftspflichtige Personen zu insgesamt mehr als 590 000 Wohnobjekten befragt. Es war somit auch ein erster großer Lasttest für alle Systeme und Prozesse, die eigens für die Gebäude- und Wohnungszählung eingerichtet wurden.

Gebäude- und Wohnungszählung 2022 und Vorbefragung 2021: Ziel und Zweck

Um Ziel und Zweck der Vorbefragung 2021 nachzuvollziehen, ist es hilfreich, zunächst das Ziel der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) 2022 näher zu beleuchten: Im Zuge der GWZ 2022 soll für jede Gebäudeanschrift bzw. jede Wohnung in einem Gebäude, eine auskunftspflichtige Person angeschrieben und zu ihrem Wohnobjekt befragt werden.1 Zu den auskunftspflichtigen Personen gehören Eigentümer/-innen und Verwaltungen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte.2

Die Fragen der GWZ 2022 beziehen sich sowohl auf das Gebäude als auch die Wohnungen in einem Gebäude. Enthalten sind unter anderem Fragen zu Art und Baujahr jedes Wohngebäudes, der Anzahl und Größe der Wohnungen, der Nettokaltmiete sowie der überwiegenden Heizungsart.3 Die Ergebnisse der GWZ dienen – zusammen mit den Ergebnissen der Bevölkerungszählung im Rahmen des Zensus – als wichtige Grundlage für wohnungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen.

Die Vorbefragung 2021 war eine vorbereitende Maßnahme für die GWZ 2022. Diese hatte zum Ziel, eine umfassende Qualitätssicherung der Angaben zu Wohnobjekten und Eigentümer/-innen durchzuführen, die dem Statistischen Landesamt aus unterschiedlichen Quellen vorlagen (siehe nachfolgendes Kapitel). Mithilfe der Antworten aus der Vorbefragung 2021 soll sichergestellt werden, dass zum Zensusstichtag am 15. Mai 2022 zu jedem Wohnobjekt in Baden-Württemberg mindestens eine auskunfts­pflichtige Person befragt werden kann.

Gibt es keine Register zu Gebäuden und Wohnungen, auf die zurückgegriffen werden kann?

In Deutschland existieren derzeit keine flä­chendeckenden Register, die Daten zu Bestand und Struktur der Gebäude und Wohnungen enthalten. Daher werden diese Daten bei den Eigentümer/-innen und Verwaltungen im Rahmen der GWZ erhoben. Zur Ermittlung der Eigentümerdaten stehen dem Statistischen Landesamt unterschiedliche Quellen zur Verfügung. Zu den benötigten Daten gehören zum Beispiel Name und Zustellanschrift der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Anschrift der betreffenden Objekte. Welche Quellen genutzt werden können, ist in den §§ 8 und 12 Zensusvorbereitungsgesetz 2022 (ZensVorbG 2022) geregelt.

Im Zuge der Zensusvorbereitung wurden diese Datenquellen umfangreich aufbereitet und auf ihre Eignung für die GWZ geprüft: So sind die Daten aus der einen Quelle von höherer Aktualität als in einer anderen Quelle, jedoch weniger geeignet hinsichtlich Struktur und Umfang der Merkmale. Darüber hinaus unterscheiden sich die Datenquellen nicht nur untereinander, sondern können auch innerhalb einer Quelle zwischen den Gemeinden signifikante Unterschiede aufweisen.

Um für jedes Wohnobjekt in Baden-Württemberg eine auskunftspflichtige Person zu ermitteln, wurde daher auf verschiedene Quellen zurückgegriffen. Darunter fallen Daten aus verschiedenen Bereichen der Verwaltung, zum Beispiel den Finanzbehörden oder den Vermessungsämtern. Die Entscheidung, welche Quelle vorrangig verwendet wird, wurde in Baden-Württemberg für jede Gemeinde in Abhängigkeit der Aktualität und Struktur der verschiedenen Datenquellen getroffen. Die Wahl fiel hier auf die Grundsteuerstelle als Hauptquelle für 874 Gemeinden, während für 227 Gemeinden die Daten der Oberfinanzdirektion (OFD) verwendet wurden.

Der letztmögliche und gesetzlich festgeschriebene Dateneinzug der genannten Quellen fand im Februar 2021 statt, sodass bis zum Zensusstichtag 15. Mai 2022 bereits rund 15 Monate vergangen sein werden. Erschwerend kommt hinzu, dass Teile der Datenquellen schon bei Übermittlung an die Statistischen Landesämter nicht mehr aktuell sind. Folglich fehlen Informationen zu in der Zwischenzeit statt­gefundenen Eigentumswechseln und Umzügen von Eigentümer/-innen sowie von verstorbenen Eigentümer/-innen.

Die Vorbefragung 2021: eine Maßnahme zur Verbesserung der Datenqualität

Um die Gebäude- und Wohnungszählung 2022 auf Basis der vorliegenden Quellenangaben möglichst reibungslos und mit hoher Qualität umsetzen zu können, wurde die Vorbefragung 2021 in Baden-Württemberg als qualitätssichernde Maßnahme durchgeführt.4 Insbesondere sollten bei dieser Befragung sowohl neue Eigentümerinnen und Eigentümer als auch neue Adressdaten für Wohnobjekte ermittelt werden, die durch Eigentumswechsel und aufgrund von Umzügen noch nicht in den Daten des Statistischen Landesamtes vorhanden waren.

Der Umfang der Vorbefragung 2021 lag in Baden-Württemberg bei etwas mehr als 506 000 auskunftspflichtigen Personen, die zu etwa 590 000 Wohnobjekten befragt wurden. Dies entspricht ca. 20 % aller Auskunftspflichtigen, die zum Zensusstichtag 15. Mai 2022 in Baden-Württemberg befragt werden.

Um eine Vielzahl von Eigentümer/-innen und Verwaltungen zu entlasten, wurden in der Vorbefragung 2021 überwiegend Personen mit Wohnobjekten befragt, die nicht selbstbewohnt waren oder sich in größeren Gemeinden befinden. Hintergrund ist, dass sowohl bei vermieteten Immobilien als auch in dichter besiedelten Regionen tendenziell mehr Eigentumswechsel zu erwarten sind als in ländlichen Regionen mit überwiegend selbstbewohnten Einfamilienhäusern.

Für Immobilienunternehmen, die eine große Anzahl von Gebäuden und Wohnungen in ihrem Eigentum oder ihrer Verwaltung haben, wird ein separates elektronisches Meldeverfahren zur Verfügung gestellt. Solche Immobilienunternehmen wurden daher in der Regel nicht in die Vorbefragung 2021 einbezogen.

»Online-First«: die Strategie des Zensus 2022

Für den Zensus 2022 haben sich Bund und Länder auf die sogenannte Online-First-Strategie verständigt. Diese beinhaltet, den Online-Fragebogen für die Befragten attraktiv zu gestalten und möglichst wenige Fragebogen in Papierform zu versenden – ein nachhaltiger und ressourcenschonender Ansatz in Zeiten von Papiermangel und steigender Umweltbelastung. Zudem bietet eine Online-Erhebung sowohl für die Befragten als auch für die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erhebliche Vorteile: Durch eine gezielte Filterführung werden den Befragten nur die Fragen angezeigt, die sie tatsächlich beantworten müssen. Dies vereinfacht die Beantwortung und verkürzt die Meldung auf wenige Minuten. Darüber hinaus können die Daten, die online eingehen, im Vergleich zu Daten aus Papier-Fragebogen vorplausibilisiert werden, und die Dauer der anschließenden Aufbereitung verkürzt sich deutlich. Folglich sollen möglichst viele Meldungen von Befragten über den Online-Fragebogen eingehen.

Um dieses Ziel zu erreichen und die Online-First-Strategie stringent zu verfolgen, wurde in Baden-Württemberg mit dem ersten Anschreiben an die Auskunftspflichtigen in der Vorbefragung 2021 – im Gegensatz zum Zensus 2011 – kein Papier-Fragebogen verschickt. Im Anschreiben wurden lediglich die Online-Zugangsdaten zum personalisierten Fragebogen inklusive eines QR-Codes zum Scannen mit dem Smartphone oder Tablet aufgedruckt. Zudem wurde eine sogenannte »Webcard« beigelegt – eine Ausfüllhilfe, die die Online-Meldung erleichtern soll. Das Anschreiben wurde modern und mit Farbelementen aus dem Corporate Design des Zensus gestaltet, sodass es insgesamt einen sehr ansprechenden Charakter hatte (Abbildung 15). Dies wurde von den Befragten gut angenommen. Ein Papier-Fragebogen wurde erst mit dem Versand eines Erinnerungsschreibens verschickt – dies wurde bereits im ersten Anschreiben angekündigt.

Zur Unterstützung der Online-First-Strategie wurde durch das Statistische Bundesamt ein attraktiver Online-Fragebogen entwickelt, der die Meldung besonders angenehm und effizient macht. Der Fragebogen der Vorbefragung 2021 enthielt insgesamt elf Fragen, in denen die vorliegenden Daten der Eigentümer/-innen wie Name und Zustellanschrift, die Anschrift des Wohnobjekts sowie das Eigentumsverhältnis bestätigt oder neu ermittelt wurden. Damit wird sichergestellt, dass für die GWZ 2022 zu jedem Wohnobjekt die aktuelle Eigentümerin oder der aktuelle Eigentümer vorliegen und deren Daten korrekt sind. Mithilfe einer Filterführung wurden die Befragten so durch den Fragebogen geführt, dass nur die jeweils für sie relevanten Fragen angezeigt und beantwortet werden mussten (Abbildung 26).

Ablauf der Vorbefragung 2021

Der Druck und Versand der Anschreiben erfolgte mithilfe eines landeseigenen Druckdienstleisters zwischen dem 8. und 15. September 2021. Direkt am Tag nach Zustellung der ersten Charge, dem 9. September 2021, gingen die ersten Meldungen aus dem Online-Fragebogen ein. Ihren Höhepunkt erreichten die Online-Rückläufe mit knapp 25 000 Meldungen am 16. September 2021 – dem Tag, an dem alle Befragten erstmals ein Anschreiben erhalten hatten. Von diesem Zeitpunkt an gingen die Online-Meldungen stufenweise zurück (Schaubild 1).

Mit Start des Erinnerungsversands am 20. Oktober 2021 wurde zu jedem Anschreiben – wie zuvor angekündigt – ein Papier-Fragebogen je Wohnobjekt beigelegt. Am 26. Oktober 2021 hatten erstmals alle Befragten, von denen noch keine Rückmeldung eingegangen war, eine Erinnerung vorliegen – ab diesem Tag löste der Papier-Fragebogen den Online-Fragebogen als hauptsächlichen Meldeweg ab (Schaubild 1). Daraus lässt sich ableiten, dass ein Teil der Befragten auf den Versand des Papier-Fragebogens gewartet hatte, um die Auskünfte schriftlich zu erteilen.

Neben den beiden Möglichkeiten Online oder auf Papier zu melden, konnten sich die Auskunftspflichtigen mit Fragen zur Erhebung an die eigens für die Vorbefragung im Statistischen Landesamt Baden-Württemberg eingerichtete Hotline wenden. Dort erhielten sie von montags bis freitags Antworten oder Hilfestellung beim Ausfüllen des Fragebogens.

Wie erfolgreich war die »Online-First-Strategie« in der Vorbefragung 2021?

Im Zensus 2011 lag die Online-Quote unter den eingegangenen Rückläufen in der GWZ bei ca. 36 %.7 Sowohl für die Vorbefragung 2021 als auch für die GWZ 2022 ist das Ziel, diese Quote deutlich zu steigern.

Die Gesamt-Rücklaufquote der Vorbefragung 2021 betrug in Baden-Württemberg zum Stand 30. November 2021 ca. 85 %.8 Das Schaubild 2 enthält die Verteilung der eingegangenen Rückmeldungen auf die Meldewege Online- und Papier-Fragebogen.9 Hier ist ersichtlich, dass der Online-Fragebogen mit knapp 81 % aller eingegangenen Meldungen sehr gut angenommen wurde und somit der klar präferierte Meldeweg war. Der Anteil des Papier-Fragebogens beläuft sich auf etwa 19 % der eingegangenen Rückmeldungen.

Mit dieser Rücklaufquote und der hohen Zahl an eingegangenen Online-Meldungen, können sowohl die Online-First-Strategie als auch die Vorbefragung 2021 als Erfolg gewertet werden. Die beiden übergeordneten Ziele – eine Qualitätsverbesserung für die bevorstehende Gebäude- und Wohnungszählung 2022 zu erreichen und die auskunftspflichtigen Personen mit der Online-Meldung vertraut zu machen – wurden erreicht.

1 Unter »Wohnobjekt« wird eine zu erhebende Einheit verstanden: dies kann entweder ein gesamtes Gebäude oder, im Falle einer Teilung eines Gebäudes nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG), eine einzelne Wohnung sein.

2 Unter »sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte« fallen zum Beispiel Personen mit Nießbrauchrecht oder Erbbauberechtigte.

3 Weitere Informationen zur GWZ unter https://www.zensus2022.de/DE/Wer-wird-befragt/GWZ/_inhalt.html (Abruf: 29.12.2021).

4 Rechtsgrundlage der Vorbefragung 2021 ist § 6 Absatz 1 Nummer 1 Bundesstatistikgesetz (BStatG).

5 Das Musteranschreiben steht auch online zur Verfügung: https://www.statistik-bw.de/Service/Veroeff/Monatshefte/PDF/Beitrag22_01_03_Abbildung1.pdf (Abruf: 28.01.2022), PDF-Datei, 1 700 KB.

6 Eine Ansicht des vollständigen Online-Fragebogens steht online zur Verfügung: https://www.statistik-bw.de/Service/Veroeff/Monatshefte/PDF/Beitrag22_01_03_Abbildung2.pdf (Abruf: 28.01.2022), PDF-Datei, 520 KB.

7 Quelle: Kernreport Bund vom 01.11.2011 zur Gebäude- und Wohnungszählung im Zensus 2011. Betrachtet wurden hier nur die eingegangenen Rückläufe (nicht die Anzahl der verschickten Sendungen). Die Rückläufe ergänzen sich zu 100 %: ca. 36 % der Meldungen gingen online ein, ca. 64 % über den Papier-Fragebogen. Die Quote wurde nicht um mehrfach vorgenommene Meldungen bereinigt.

8 Diese Quote wurde nicht um mehrfach vorgenommene Meldungen bereinigt; nicht zustellbare Sendungen sind herausgerechnet. Die um mehrfache Meldungen bereinigte Rücklauf-Quote lag bei ca. 79 %.

9 Der Block »Online-Fragebogen« enthält auch einen geringen Anteil an Rückläufen, die mithilfe einer telefongestützten Meldung eingingen.