:: 5/2022

Das Gründungsgeschehen in Baden-Württemberg 2021

Positive Entwicklung der Neugründungen auch unter dem Einfluss der Corona-Pandemie

Gründungen sind bedeutende Impulsgeber für Volkswirtschaften. Sie können zu grundlegenden Innovationen führen, die neue Ideen in traditionelle Branchen tragen und können so auch Motor des strukturellen Wandels sein. Um Existenzgründerinnen und Existenzgründer in ihren Vorhaben zu unterstützen werden vom Staat unterschiedliche – im Zeitablauf variierende – Finanzierungsinstrumente sowie Förderprogramme zur Verfügung gestellt. So wurden auch anlässlich der seit 2020 andauernden Corona-Pandemie eine Reihe von Hilfsprogrammen zur Abmilderung der Pandemiefolgen auch für Gründer und Gründerinnen initiiert. Beispielsweise wurden maßgeschneiderte Unterstützungspakete für Start-ups oder auch junge Technologieunternehmen auf den Markt gebracht.1

Auch im Gründungsgeschehen Baden-Württembergs zeigen sich seit dem Jahr 2020 in vielfältiger Weise die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Nach einem deutlichen Einbruch der Neugründungen bis zum April 2020 nahm nach Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen und Wiedereröffnung der Gewerbeämter für den Publikumsverkehr die Zahl der Neugründungen ab Juni rapide zu und erreichte ihren ersten Höhepunkt im Juli 2020. Diese dynamische Entwicklung setzte sich im Jahr 2021 – mit einem weiteren Höhepunkt von rund 7 900 Neugründungen im März – bis zum Mai fort. Zudem entstanden aus der Pandemie heraus für findige Unternehmer und Gründer zahlreiche Möglichkeiten, kurzfristig auf Produktnachfragen wie Masken, Schutzausrüstung oder die Durchführung von Corona-Tests zu reagieren. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich das Gründungsgeschehen unter dem Einfluss der Pandemie positiv entwickelt hat. Hier spielt sicherlich eine Rolle, dass berufliche Unsicherheit oder ein drohender Arbeitsplatzverlust die Motivation für den Schritt in die Selbständigkeit steigern.

Die Gewerbeanzeigenstatistik liefert ein umfassendes Bild über die Aufnahme und Beendigung gewerblicher Tätigkeiten. Ausgewertet werden in dieser Statistik die Gewerbean- und -abmeldungen, die den örtlich zuständigen Gewerbeämtern im Rahmen der Gewerbeaufsicht angezeigt werden. Als Gewerbe gilt jede erlaubte selbständige Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird. Ausgenommen von dieser Anzeigepflicht sind die sogenannte Urproduktion2, die freien Berufe3, Versicherungsunternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens. Wird aber eine dieser Tätigkeiten in Verbindung mit einer Gewerbetätigkeit ausgeübt, kommen die Bestimmungen der Gewerbeordnung (GewO) zur Anwendung. So können beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen auch Zahnarztpraxen der Gewerbesteuer unterliegen, sei es durch ein Angebot an ästhetischen Leistungen (»Prophylaxe-Shop«) oder Betrieb eines Gemeinschaftslabors.

Zu beachten ist, dass es sich bei den Anmeldungen um eine Absichtserklärung der Gewerbetreibenden handelt und die Angaben in der Gewerbeanzeige nur eine Momentaufnahme darstellen. Inwieweit das angemeldete Unternehmen tatsächlich wirtschaftlich aktiv wird, ist zum Zeitpunkt der Anmeldung ebenso wenig absehbar wie die wirtschaftliche Bedeutung, die der Gründung zukommt.

Erstmals seit 2016 wieder Anstieg der Betriebsgründungen

Gewerbeanmeldungen werden in Abhängigkeit des maßgeblichen Grundes untergliedert in Neugründungen, Umwandlungen, Zuzüge und Übernahmen (zum Beispiel wegen Rechtsformwechsel, Gesellschaftereintritt oder Erbfolge). Einen Großteil der Gewerbeanmeldungen stellen Neugründungen dar. Unter einer Neugründung ist der Beginn und somit die erstmalige Anmeldung der gewerblichen Tätigkeit durch einen oder mehrere Gewerbetreibende zu verstehen.

Im Jahr 2021 wurden in Baden-Württemberg rund 96 200 Gewerbe bei den zuständigen Kommunen angemeldet, das waren 8,3 % mehr als 2020. Bei 80,7 % der Gewerbeanmeldungen handelte es sich um Neugründungen, lediglich 11,6 % der Anmeldungen waren Zuzüge, 7 % Übernahmen und nur 0,6 % Umwandlungen. Im Vergleich zum Vorjahr zeigte sich insbesondere bei Umwandlungen mit einem Plus von 53,2 % eine deutliche Zunahme, aber auch Neugründungen und Übernahmen wurden im 2. Pandemiejahr mit plus 9,3 % bzw. 5,5 % verstärkt registriert. Auch gegenüber 2019 – dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie – sind deutliche Steigerungen in allen Bereichen festzustellen, lediglich die Unternehmensübernahmen waren in diesem Vergleichszeitraum rückläufig.

Eine Teilmenge der Neugründungen ist für das Gründungsgeschehen von besonderer Bedeutung. Bei diesen sogenannten »Betriebsgründungen mit wirtschaftlicher Substanz« wird eine größere wirtschaftliche Bedeutung vermutet. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich bei der Neugründung um eine Haupt- oder Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle eines bereits bestehenden Gewerbebetriebes handelt. Bei Gründung einer Hauptniederlassung durch eine natürliche Person muss ein Handelsregistereintrag oder der Besitz einer Handwerkskarte vorliegen oder mindestens eine Person beschäftigt sein. In Baden-Württemberg waren 2021 19,3 % aller Neugründungen Betriebsgründungen mit wirtschaftlicher Substanz. Dabei legten 2021 diese Betriebsgründungen erstmals seit 5 Jahren wieder deutlich zu. Mit knapp 15 000 Anmeldungen wurde hier das Vorjahresniveau um 12,9 % überschritten. Dies führte zu einer geringfügigen Erhöhung ihres Anteils an den Neugründungen insgesamt gegenüber 2020, allerdings lag der Anteil im Vorkrisenjahr 2019 noch bei 20,4 %.

Der Großteil der Neugründungen findet allerdings regelmäßig im Nebenerwerb statt. Beweggründe für eine Nebenerwerbsselbstständigkeit können unter anderem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, das Aufstocken des Einkommens aus der hauptberuflichen Tätigkeit durch eine Neugründung im Nebenerwerb sowie der geringere Kapitalbedarf oder die Erprobung einer Geschäftsidee sein. Diese Form der Neugründung bietet ein höheres Maß an zeitlicher Flexibilität und ermöglicht darüber hinaus ein langsames hineinwachsen in die Selbstständigkeit ohne ein größeres finanzielles Risiko eingehen zu müssen.

Die starken Zunahmen in den vergangenen 2 Jahren, das heißt ein Plus von 11,4 % gegenüber 2020 (gegenüber 2019: 28,7 %) führte zu rund 48 900 Nebenerwerbsgründungen im Jahr 2021 und steigerte nochmals deren Bedeutung für das Gründungsgeschehen. Ihr Anteil erhöhte sich 2021 auf 62,9 % gegenüber 61,8 % im Vorjahr; eine noch deutlichere Ausweitung ihres Anteils fand jedoch gegenüber 2019 (55,9 %) statt. Gründungen von Kleinbetrieben – das heißt Einzelunternehmen, die weder in die Handwerksrolle noch in das Handelsregister eingetragen sind und als Hauptniederlassung gegründet wurden – waren in den vergangenen 2 Jahren tendenziell rückläufig und verloren etwas an Bedeutung. Ihr Anteil an den Neugründungen verringerte sich von ehemals 23,6 % im Jahr 2019 auf 19,6 % bzw. 17,8 % in den Jahren 2020 und 2021.

Fast jede sechste vollständige Gewerbeaufgabe betrifft Gewerbe von größerer wirtschaftlicher Substanz

Das Gründungsgeschehen ist immer auch im Zusammenhang mit der Situation bei der Aufgabe von Gewerbebetrieben zu sehen. Analog zu den Gewerbeanmeldungen werden auch die Abmeldungen in der Gewerbeanzeigenstatistik erfasst und gleichfalls unterschieden in Abhängigkeit vom maßgeblichen Grund. Unterteilt werden die Abmeldungen nach vollständigen Aufgaben, Umwandlungen, Fortzügen und Übergaben. Dabei stellt die vollständige Aufgabe den Gegenpart zur Neugründung dar. Ähnlich wie bei den Neugründungen haben die vollständigen Aufgaben mit einem Anteil von 72,8 % im Jahr 2021 den größten Anteil an den Abmeldungen. Vollständig aufgegeben wurden im Jahr 2021 insgesamt circa 49 800 Betriebe in Baden-Württemberg. Das waren im Vergleich zum Vorjahr 2,6 % weniger; gegenüber 2019 belief sich der Rückgang sogar auf über 13,2 %. Damit sank 2021 der Anteil der vollständigen Aufgaben an den Abmeldungen insgesamt mit 72,8 % sowohl gegenüber 2020 (74,2 %) als auch gegenüber 2019 (75,3 %).

Das Gegenstück zu den Betriebsgründungen mit wirtschaftlicher Substanz bilden die sogenannten Betriebsaufgaben mit wirtschaftlicher Substanz. Bei den Betrieben mit vermutlich größerer wirtschaftlicher Bedeutung sank die Zahl der angezeigten Schließungen um 2,1 % auf rund 8 900 im Jahr 2021; der Rückgang gegenüber 2019 fiel auch hier mit 12,6 % deutlich stärker aus. Der Anteil der Betriebsaufgaben an den vollständigen Aufgaben entspricht in etwa dem der Betriebsgründungen an den Neugründungen. 2021 lag dieser Anteil in Baden-Württemberg bei 17,8 % und blieb nahezu unverändert im Vergleich zu beiden Vorjahren.

Die Zahl der Schließungen von Nebenerwerbsbetrieben verharrte mit rund 24 500 auf dem Vorjahresniveau, sank jedoch gegenüber 2019 um 6,3 %. Nebenerwerbsbetriebe hatten 2021 einen Anteil von 49,2 % an den vollständigen Aufgaben, was nur einer moderaten Erhöhung gegenüber 2020 (48 %) entsprach. Allerdings lag ihr Anteil an den vollständigen Aufgaben 2019 bei nur 45,5 %.

Bei der Bewertung der Gewerbeabmeldungen ist jedoch zu beachten, dass es viele Gewerbebetriebe versäumen, die zuständige Behörde zeitnah über die Beendigung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zu unterrichten. Im Rahmen von Überprüfungen nehmen Gewerbeämter dann auch Abmeldungen »von Amts wegen« vor (Tabelle 1).

Im Handel wird am häufigsten gegründet

Gewerbetreibende sind verpflichtet beim Anmelden ihres Gewerbes die Art der ausgeübten Tätigkeit möglichst genau anzugeben. Im Rahmen der Statistikaufbereitung werden die Tätigkeitsbeschreibungen der Gewerbetreibenden gemäß der Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2008) in der Regel auf Ebene der Wirtschaftsbereiche (2-Steller) zugeordnet. Allerdings kann insbesondere in der Gründungsphase die Festlegung auf eine bestimmte Tätigkeit Schwierigkeiten bereiten, da häufig noch nicht absehbar ist, in welcher Branche die größte Wertschöpfung erzielt werden kann.

Im Jahr 2021 erfolgten die – wirtschaftlich voraussichtlich bedeutsameren – Betriebsgründungen mit einem Anteil von 20,9 % am häufigsten im Handel und hier überwiegend im Einzelhandel. Am zweithäufigsten wurde im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen gegründet (15,4 %). Hierzu gehören beispielsweise Unternehmensberatungen, die Bereiche Forschung und Entwicklung sowie Werbung und Marktforschung. Auf das Baugewerbe entfielen 10,8 % der Betriebsgründungen, der Schwerpunkt lag hier auf den vorbereitenden Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstigen Tätigkeiten im Ausbaugewerbe. 8,2 % der Betriebsgründungen erfolgten im 2. pandemiegeprägten Jahr überraschenderweise im Gastgewerbe, insbesondere in der Gastronomie. 7,4 % der Betriebsgründungen wurden im Bereich der Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen wie zum Beispiel Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau, Reisebüros aber auch Arbeitnehmerüberlassung getätigt. Bei Betrachtung der Entwicklung der Betriebsgründungen in den vergangenen 2 Jahren zeigt sich, dass sowohl der Handel als auch die Bereiche wissenschaftliche und technische Dienstleistungen sowie die wirtschaftlichen Dienstleistungen eine höhere Zahl von Betriebsgründungen aufweisen als im Vorkrisenjahr 2019. Als nicht überraschend ist die Verfünffachung der Gründungen gegenüber beiden Vorjahren im Bereich Gesundheits- und Sozialwesen im Jahr 2021 anzusehen, denn hierunter fallen unter anderem die Anmeldungen der Corona-Teststellen. Rückläufig waren die Betriebsgründungen in den Bereichen Erziehung und Unterricht, Kunst- und Unterhaltung und sonstige Dienstleistungen (Schaubild 1).

Eine etwas andere Verteilung der wirtschaftlichen Aktivität zeigte sich bei den Klein- und Nebenerwerbsgründungen. Kleingründungen fanden 2021 überwiegend im Handel (21,1 %) und Baugewerbe (15,6 %) sowie in den Dienstleistungsbereichen statt. Dabei folgten die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen an dritter Stelle (11,2 %) vor den weiteren Dienstleistungsbereichen. Diese Schwerpunkte waren auch in den Jahren 2019 und 2020 zu beobachten, allerdings nahm das Baugewerbe 2019 noch den ersten Platz bei den Kleingründungen ein. Neben der allgemein rückläufigen Tendenz bei Kleingründungen ist insbesondere die Zahl der stark gesunkenen Kleingründungen im Gastgewerbe im Vergleich zum Vorkrisenniveau zu nennen.

Auch die Rangfolge der wirtschaftlichen Tätigkeit bei den Nebenerwerbsgründungen stellt sich davon abweichend dar. Zwar nimmt auch hier der Handel 2021 mit einem Anteil von 29,2 % den Spitzenplatz ein, gefolgt mit großem Abstand von den sonstigen wirtschaftlichen sowie den freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (11,4 % bzw. 10,4 %). Im Vergleich zu 2020 bzw. 2019 blieb hier die Reihenfolge unverändert, lediglich die Anteilswerte zeigten leichte Veränderungen. Auffällig ist die Entwicklung der Nebenerwerbsgründungen im Verarbeitenden Gewerbe. Von ehemals 6 % Anteil an allen Nebenerwerbsgründungen im Jahr 2019 erhöhte sich dieser auf 7,9 % bzw. 8,3 % in den Jahren 2020 und 2021. Dies betraf vor allem die Wirtschaftszweige Herstellung von Textilien und Bekleidung sowie sonstigen Waren, die beispielsweise mit dem Nähen von Masken und Herstellung von Schutzausrüstung in Verbindung gebracht werden können. Auch im Nebenerwerb wurde 2021 verstärkt im Gesundheits- und Sozialwesen gegründet und damit eine Verdreifachung der Zahlen gegenüber beiden Vorjahren erzielt. Über alle Wirtschaftsabschnitte betrachtet verringerte sich die Zahl der Gründungen im Nebenerwerb 2021 gegenüber 2020 und 2019 nur im Gastgewerbe und bei den sonstigen Dienstleistungen. Hierzu zählen beispielsweise die persönlichen Dienstleistungen wie Friseur- und Kosmetiksalons, Wäschereien aber auch zahlreiche Reparaturdienstleistungen (Schaubild 2).

GmbH bei Betriebsgründern favorisiert – Einzelunternehmen bei Nebenerwerbsgründungen

Die bei der Gründung gewählte Rechtsform ist ein wichtiges Kriterium für die Einschätzung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines neuen Unternehmens. Da die Firmierung als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft größere organisatorische und finanzielle Anstrengungen erfordert ist davon auszugehen, dass ein bedeutsameres ökonomisches Vorhaben geplant ist. Gleiches gilt für Einzelunternehmen, die einen Eintrag ins Handelsregister oder in die Handwerksrolle vornehmen. Sofern bei der Gründung eines Einzelunternehmens diese Kriterien nicht zutreffen und auch keine Rückschlüsse auf zusätzliche Arbeitsplätze vorliegen, kann in diesen Fällen von einer begrenzten wirtschaftlichen Bedeutung zumindest in der Gründungsphase ausgegangen werden.

Hinsichtlich der Wahl der Rechtsform zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Betriebsgründungen (das heißt Gründungen mit vermuteter größerer wirtschaftlicher Substanz) und Klein- und Nebenerwerbsgründungen andererseits. So werden für Betriebsgründungen tendenziell häufiger Rechtsformen mit höherem Kapitalbedarf gewählt als für Klein- und Nebenerwerbsgründungen. Bei den im Jahr 2021 angezeigten Betriebsgründungen wurde mit einem Anteil von 47,4 % an allen Betriebsgründungen eindeutig die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) favorisiert, für die ein Stammkapital von mindestens 25 000 Euro erforderlich ist. An zweiter Stelle rangierte hier mit 26,7 % die Rechtsform des Einzelunternehmens. Deutlich weniger stark war mit 8,5 % die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) vertreten, die sich für Geschäftspartnerschaften jeglicher Art eignet sowie die Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt mit 7,8 %. Letztere zeichnet sich als GmbH-Variante insbesondere durch geringes Stammkapital und einfache Gründung aus und stellt eine geeignete Rechtsformvariante für Gründerinnen und Gründer kleiner Unternehmen dar, die die Haftung beschränken möchten.

Davon abweichend stellt sich die Entscheidung hinsichtlich der Wahl der geeigneten Rechtsform bei Nebenerwerbsgründungen dar. Hier dominierte mit einem Anteil von 89,9 % das Einzelunternehmen, das sich vor allem für den Einstieg, sei es für Handwerker, Kleingewerbetreibende oder Dienstleister eignet. Einen nennenswerten Anteil von 6,6 % erreichte hier 2021 nur noch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Alle weiteren Rechtsformen erreichten hier nur Anteile bis zu 1,9 %. Der Vergleich mit 2020 sowie dem Vorkrisenjahr 2019 zeigt keine Veränderungen in Bezug auf die Wahl der Rechtsform im Rahmen der Pandemie (Schaubild 3).

37 % der Nebenerwerbsgründungen wurden von Frauen getätigt

2021 waren im Durchschnitt 31 % der anzeigepflichtigen Personen, die eine Neugründung vorgenommen hatten, weiblich. Diese Relation galt auch in beiden Vorjahren. Während der Anteil der Gründerinnen bei den Betriebsgründungen 2021 lediglich 17,3 % ausmachte, wurden 37 % der Nebenerwerbsgründungen durch Frauen getätigt. In den Jahren 2021 und 2020 trugen Frauen einen erheblichen Teil zur Dynamik des Gründungsgeschehens bei. So erhöhte sich die Zahl der Betriebsgründungen gegenüber 2020 um 10,7 % auf knapp 3 500, jedoch lag diese Zahl mit plus 1,5 % nur geringfügig über dem Vorkrisenniveau. Allerdings gründeten Frauen im Rahmen der Pandemie verstärkt im Nebenerwerb. Diese Gründungen legten 2021 mit rund 19 700 um 14,4 % gegenüber dem Vorjahr zu und sogar um 28 % gegenüber 2019. Damit war die positive Entwicklung bei Betriebsgründungen stärker durch männliche Gründer beeinflusst, während Frauen überdurchschnittlich an der starken Zunahme der Nebenerwerbsgründungen beteiligt waren. Bevorzugte Wirtschaftsbereiche bei den Neugründungen waren 2021 an erster Stelle die sonstigen Dienstleistungen mit einem Anteil von 70,7 % an allen Neugründungen mit einem Schwerpunkt auf den persönlichen Dienstleistungen. Hierzu gehören beispielsweise Friseur- und Kosmetiksalons aber auch Wäschereien. Danach folgten Gründungen im Bereich Erziehung und Wissenschaft mit einem Anteil von 54,3 % und im Verarbeitenden Gewerbe (47,2 %) mit dem Fokus auf Herstellung von Textilien und Bekleidung. Bei Betriebsgründungen favorisierten Gründerinnen gleichfalls die beiden erstgenannten Bereiche, allerdings spielten hier auch das Gastgewerbe und der Handel eine bedeutende Rolle (Tabelle 2).

Fazit

Das Gründungsgeschehen hat sich in Baden-Württemberg unter dem Einfluss der Corona-Pandemie positiv entwickelt. Die Zahl der Neugründungen – vor allem auch die Gründungen mit einer voraussichtlich größeren wirtschaftlichen Bedeutung – haben deutlich zugenommen. Die Entscheidung sich selbstständig zu machen hängt von zahlreichen Faktoren ab. Neben individuellen Fähigkeiten und Präferenzen spielt auch die Arbeitsmarktlage eine wichtige Rolle. Bietet ein starker Arbeitsmarkt möglicherweise potentiellen Gründerinnen und Gründern eine Alternative zur Selbstständigkeit, ist im Umkehrschluss zu vermuten, dass die erwarteten Einflüsse des Pandemiegeschehens auf den Arbeitsmarkt Gründungsvorhaben forciert haben. Gleichzeitig dürfte das Paket an finanziellen Unterstützungsmaßnahmen Gewerbeabmeldungen zunächst einmal verhindert haben.

1 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/existenzgruendung.html (Abruf: 01.04.2022).

2 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Garten- und Weinbau sowie Bergbau.

3 Zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, wissenschaftliche und künstlerische Tätigkeiten.