:: 7/2022

Die Erfassung der eingewanderten Bevölkerung und ihrer Nachkommen im Mikrozensus

Vorschlag für ein neues Konzept jenseits des Migrationshintergrunds

An Daten zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund besteht ein großes öffentliches Interesse. Sie werden auch häufig aus Politik und Verwaltung für planerische Aufgaben und als Entscheidungsgrundlage angefragt. Der Migrationshintergrund wird im Mikrozensus sehr differenziert erhoben und lässt Auswertungen für viele Untergruppen zu. Meist wird allerdings nur die Bevölkerung mit Migrationshintergrund ohne weitere Differenzierung angefragt. Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund ist eine Sammelkategorie, die viele sich stark unterscheidende Personengruppen umfasst. Sie eignet sich darum nur sehr begrenzt um soziale Phänomene zu beschreiben oder zu erklären. Hinzu kommt, dass die dichotome Unterscheidung nach Migrationshintergrund häufig als ausgrenzend wahrgenommen wird. Diese Probleme werden aktuell auch außerhalb der amtlichen Statistik diskutiert. An den Diskussionsstand, insbesondere der Fachkommission für Integrationsfähigkeit, anknüpfend, wird im Folgenden ein Vorschlag vorgestellt, wie die eingewanderte Bevölkerung und ihre Nachkommen künftig klarer und für die Analyse relevanter erhoben werden könnten. Dabei liegt der Fokus auf den Eingewanderten selbst und deren minderjährige Nachkommen ohne in Deutschland geborenes Elternteil im Haushalt. Dabei handelt es sich um die Gruppe von Menschen, für die vielfach die größten Hürden der Partizipation bestehen. Zusätzlich hat dies den Vorteil, dass auf das Erheben von Angaben zu nicht im Haushalt lebenden Personen verzichtet werden kann. Die Befragten des Mikrozensus könnten mit diesem Konzept deutlich entlastet werden.

Aktuelle Debatten zum Migrationshintergrund

Im Januar 2019 wurde vom 19. Bundeskabinett eine 25-köpfige Fachkommission einberufen, die einen Bericht zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit für den Bundestag erstellt hat. Der 283 Seiten umfassende Bericht der »Fachkommission zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit« (im weiteren Fachkommission Integrationsfähigkeit) wurde im November 2020 vorgestellt. Er beschreibt die Situation Deutschlands als Einwanderungsland, benennt Konflikt- und Politikfelder der Einwanderungsgesellschaft und wirbt in Kapitel 5 für ein neues Einwanderungsverständnis. In Abschnitt 5.8. dieses Berichts findet eine Auseinandersetzung mit dem im Mikrozensus verwendeten Konzept des Migrationshintergrunds statt (Fachkommission Integrationsfähigkeit 2020: S. 218 ff).

Es werden die Entstehungsbedingungen des Konzepts beschrieben und diverse Kritikpunkte daran herausgearbeitet. Als Ergebnis wird vorgeschlagen, das bisherige Konzept des Migrationshintergrunds nicht weiter zu verwenden. Im Mikrozensus sollen künftig Personen nachgewiesen werden, »die entweder selbst oder deren Elternteile beide seit dem Jahr 1950 in das heutige Bundesgebiet eingewandert sind.« (ebd.: S. 222). Das bedeutet eine Abkehr vom bisherigen Konzept des Migrationshintergrunds, in dem die Staatsangehörigkeit bei Geburt und nicht Einwanderung ausschlaggebend ist (Petschel/Will 2020). Ferner müssen beide Elternteile seit 1950 eingewandert sein und nicht mehr nur mindestens eines ohne deutsche Staatsangehörigkeit geboren. Die Bevölkerungsgruppe auf die die Bedingungen der Fachkommission für Integrationsfähigkeit zutreffen, ist deutlich kleiner als die Bevölkerung, die bisher als Personen mit Migrationshintergrund klassifiziert wird (siehe auch Tabelle 2).

Die Kritik am Konzept des Migrationshintergrunds hat mittlerweile auch den politischen Raum erreicht. So haben die für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren auf der 16. Integrationsministerkonferenz am 29. April 2021 einstimmig festgestellt, »dass der Begriff »Menschen mit Migrationshintergrund« die Realität von Millionen von Menschen, die entweder selbst oder deren Eltern eingewandert sind, nicht richtig abbildet und zudem häufig als abwertend und ausgrenzend empfunden wird.« (Integrationsministerkonferenz 2021, S. 27) Darum wurde eine länderoffene Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, deren Aufgabe es war, in einem öffentlichen Prozess gemeinsam mit dem Bund und Betroffenenorganisationen an einer Weiterentwicklung der Begrifflichkeit zu arbeiten. Ihr Ergebnisbericht wurde auf der 17. Integrationsministerkonferenz am 27. und 28. April 2022 diskutiert und der Beschluss gefasst, zukünftig in Beschlüssen und Stellungnahmen der Integrationsministerkonferenz »in erster Line von ‚Menschen mit Migrationsgeschichte‘« zu sprechen. Die Begrifflichkeit der Fachkommission Integrationsfähigkeit »Eingewanderten und ihren (direkten) Nachkommen« zukünftig zu verwenden, wird als »schwer handhabbar betrachtet«. Eine Beschränkung auf die Nachkommen, deren beider Elternteile eingewandert sind, soll weiter diskutiert werden. Außerdem soll der Bund prüfen, ob bisher im Integrationsmonitoring nicht berücksichtigte Aspekte wie Diskriminierung und Rassismus in statistische Erhebungen wie zum Beispiel den Mikrozensus aufgenommen werden können. (Integrationsministerkonferenz 2022: S. 17 f).

Für die Erhebung der Daten des Mikrozensus sind die Statischen Ämter der Länder verantwortlich. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg möchte mit dem vorliegenden Artikel die Diskussion um die Perspektive der Datenerhebung ergänzen. Dabei wird auch berücksichtigt, dass das derzeit im Mikrozensus verwendete Konzept des Migrationshintergrunds in seiner Komplexität in keiner anderen Datenquelle reproduziert werden kann.1 Das heißt die Ergebnisse des Mikrozensus sind nicht mit anderen Datenquellen vergleichbar. Selbst im ebenfalls von der amtlichen Statistik durchgeführten Zensus wird eine andere Definition des Migrationshintergrunds eingesetzt.2

Ein kurzer Überblick zum Entstehungszusammenhang – von der Staatsangehörigkeit zum Konzept des Migrationshintergrunds

Bis zum Jahr 2005 wurde im Mikrozensus, wie in anderen Quellen der amtlichen Statistik, ausschließlich die Staatsangehörigkeit nachgewiesen.3 Durch den Zuzug vieler (Spät-)Aussiedler/-innen mit deutscher Staatsangehörigkeit in den 1990er-Jahren, sowie die im Jahr 2000 erfolgte Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts4, verlor die Staatsangehörigkeit an analytischer Erklärungskraft. Fachkommission Integrationsfähigkeit 2020: S. 218 ff).

Deshalb wurde das Konzept des Migrationshintergrunds entwickelt. Ziel war es, eine umfassende Kategorie zu schaffen, die unabhängig von der aktuellen Staatsangehörigkeit alle Personen mit Auslandsbezügen erfasst.

Um als Deutsche geborene Kinder mit mindestens einem bei seiner Geburt ausländischen Elternteil, Eingebürgerte und (Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedler statistisch abbilden zu können, wurden ab 2005 im Mikrozensus Fragen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, zu früheren Staatsangehörigkeiten und zur Einwanderung an alle Personen gestellt. In einer komplexen Typisierung die das Statistische Bundesamt im Rahmen der Aufbereitung der Befragungsdaten vornimmt, wird aus den Angaben zur eigenen Person und den Angaben zu den Eltern (im Haushalt lebende und nicht im Haushalt lebende) der Migrationshintergrund abgeleitet.

Der Wunsch alle Auslandsbezüge in mindestens zweiter Generation zu erfassen,5 hängt mit der entstehenden Integrationsberichterstattung zusammen. In ihr sollte keine Gruppe mehr der statistischen Erfassung entgehen, um auch Integrationserfolge zum Beispiel bei Eingebürgerten sichtbar machen zu können. Tabelle 1 gibt die Personengruppen wieder, die zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund gezählt werden.

Bis 2017 wurden jährlich Grunddaten erhoben und das sehr umfassende Frageprogramm zu den nicht im Haushalt lebenden Eltern nur alle 4 Jahre (2005, 2009, 2013). Nur mit Kenntnis der Migrationsmerkmale, der nicht im Haushalt lebenden Eltern ist Migrationshintergrund im weiteren Sinn ermittelbar. In den Zwischenjahren gab es nur den Migrationshintergrund im engeren Sinn. Das heißt in diesen Jahren wurden Elterninformationen nur dann berücksichtigt, wenn die Eltern mit im Haushalt lebten und darum im Rahmen der Haushaltebefragung Informationen über ihre Einwanderung und Staatsangehörigkeit vorlagen. Dass einem Teil der Befragten in manchen Jahren damit ein Migrationshintergrund zugewiesen wurde, in anderen Jahren hingegen nicht, war konzeptionell unglücklich. Es wurde darum im aktuell geltenden Mikrozensusgesetz behoben. Das bedeutet, dass das bis zu 22 Fragen6 umfassende Frageprogramm zum Themenfeld »Aufenthaltsdauer und Staatsangehörigkeit« von den Befragten nun jährlich zu beantworten ist (siehe Übersicht 2).

Überlegungen zu einem neuen Konzept

Nur den Begriff des Migrationshintergrunds wegen seiner Wahrnehmung als stigmatisierend zu ersetzen, das Konzept aber ansonsten beizubehalten, würde die anderen vier Probleme (siehe i-Punkt »Probleme des Konzepts des Migrationshintergrunds«) nicht lösen und Verwirrung stiften. Ebenso wie vermieden werden sollte, unterschiedliche Sachverhalte gleich zu bezeichnen, wäre es für die Verständlichkeit und Vermittelbarkeit in der Öffentlichkeit nicht zuträglich, denselben Sachverhalt nur mit einem anderen Etikett zu versehen.

Wir schlagen deshalb vor, angelehnt an die Ergebnisse der Fachkommission Integrationsfähigkeit, auch den Gegenstand neu zu definieren. Wichtige Anforderungen an das neue Konzept sind:

  • Bei der Abgrenzung der Gruppen ist zu berücksichtigen, dass sie für aktuelle Fragestellungen einen relevanten analytischen Rahmen bilden.
  • Die relevanten Gruppen sollen für zurückliegende Zeiträume ermittelbar sein, damit die Entwicklung über einen längeren Zeitraum beschrieben werden kann.
  • Das Konzept soll der Öffentlichkeit leicht zu vermitteln sein.
  • Bei der Formulierung der zur Erfassung benötigten Fragen ist darauf zu achten, dass sie auch von Befragten verstanden werden, die Deutsch nur auf mittlerem Niveau7 verstehen.
  • Die Befragten sollten nur zu Sachverhalten befragt werden, die sie selbst betreffen und zu denen sie über das Wissen verfügen, sie auch korrekt zu beantworten.
  • Es soll vermieden werden, in Deutschland geborene Personen dauerhaft als »nicht richtig dazugehörig« zu kennzeichnen und somit auszugrenzen.

Die Staatsangehörigkeit sollte weiterhin erfasst werden

Die Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Befragung war, ist und bleibt eine analytisch wichtige Dimension. Sie weiter im Mikrozensus zu erfassen, wird darum von der Fachkommission Integrationsfähigkeit nicht infrage gestellt und auch sonst in keinem uns bekannten Diskurs. Auch wir halten sie als beschreibende und analytische Dimension für nicht verzichtbar. Wir folgen der Fachkommission für Integrationsfähigkeit auch in ihrer Schlussfolgerung, dass diese Dimension besser nicht mit der Wanderungsdimension in einem Konzept zusammengeführt werden sollte.

Einwanderung als zentrale Dimension

Der Fachkommission für Integrationsfähigkeit folgend schlagen wir vor, statt wie bisher die Staatsangehörigkeit als Ausgangspunkt zu nehmen, die Einwanderung in den Mittelpunkt des neuen Konzepts zu rücken. Dies sichert die internationale Vergleichbarkeit, da in vielen internationalen Erhebungen das Konzept »foreign born«, also im Ausland geboren, Verwendung findet.8

Die Gruppe der im Ausland Geborenen, also selbst eingewanderten Personen ist der Fachkommission für Integrationsfähigkeit als alleinige Gruppe zu eng gefasst. Sie schlägt darüber hinaus vor, zusätzlich diejenigen Personen auszuweisen die selbst in Deutschland geboren wurden, deren beide Elternteile jedoch nach 1950 eingewandert sind. Beide Bevölkerungsgruppen sollten in der Regel getrennt ausgewiesen werden. Als zusammenfassende Bezeichnung wird »Eingewanderte und ihre (direkten) Nachkommen« vorgeschlagen (Fachkommission Integrationsfähigkeit 2020: S.9223).

Neu ist an diesem Vorschlag gegenüber dem Konzept Migrationshintergrund, dass Kinder von eingewanderten Personen nur noch dann ausgewiesen werden sollen, wenn beide Elternteile nach 1950 eingewandert sind. Das bisherige Vorgehen, demzufolge ein nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geborenes Elternteil ausreicht, um einen Migrationshintergrund zugewiesen zu bekommen, schließt laut Fachkommission Integrationsfähigkeit zu viele Menschen aus der Referenzkategorie »Personen ohne Migrationshintergrund« aus und vergrößert so die Kategorie der »Personen mit Migrationshintergrund«.

Inhaltlich begründet wird die Forderung nach einer engeren Abgrenzung der Nachkommen Eingewanderter damit, »dass eine in Deutschland geborene und aufgewachsene Person über kulturelle und soziale Kapitalien verfügt, die ihren Nachkommen zum Beispiel die Integration ins Bildungssystem stark erleichtern und die eingewanderte Eltern nicht ohne Weiteres besitzen, wie deutsche Sprachkenntnisse und Wissen über Aufbau und Funktionsweise des deutschen Bildungssystems. In Deutschland geborene und aufgewachsene Menschen befinden sich zudem im Durchschnitt in einer besseren ökonomischen Position als im Ausland Geborene, sie können also auch auf diesem Gebiet mehr Ressourcen bereitstellen. […] Ist nur ein Elternteil eingewandert, kann davon ausgegangen werden, dass die Lebensrealität weniger stark durch Migration geprägt ist.« (ebd.: S. 223).

Das Votum der Fachkommission Integrationsfähigkeit war nicht einstimmig. Eine abweichende Stellungnahme bezieht sich auf die Abgrenzung. Wesentlicher Kritikpunkt der Stellungnahme von Frau Prof. Barbara John (Vorsitzende des Beirats der Antidiskriminierungsstelle des Bundes10, ist, dass die Einwanderung der Eltern eine Person ein Leben lang »verfolgt« und dies unangemessen sei. Deswegen sollen die Nachkommen von Eingewanderten überhaupt nicht mehr erfasst werden. (ebd.: S. 224 ff).

Da Kinder aber bezüglich ihrer Partizipationsmöglichkeiten und des Schulerfolgs stark von den Ressourcen der Eltern abhängig sind, geht uns dieser Vorschlag zu weit. Wir schlagen einen Mittelweg vor, in dem wir anregen, die Einwanderung der Eltern nur bei Minderjährigen zu berücksichtigen. Dieser Gedanke ist auch im Mehrheitsvotum angelegt, wenn formuliert wird, dass eine Person, die in Deutschland geboren und aufgewachsen ist über Systemkenntnisse und Ressourcen verfügt, die ihr und ggf. ihren Nachkommen die Integration erleichtern. Dies gilt natürlich auch für in Deutschland geborene Personen mit zwei eingewanderten Elternteilen. Sie können zwar als Heranwachsende nicht so sehr von den Systemkenntnissen ihrer Eltern profitieren, erwerben diese aber, indem sie in diesem Land aufwachsen, in der Regel selbst und sollten darum im Erwachsenenalter nicht mehr als besondere Gruppe ausgewiesen werden.

Die drei Konzepte in Zahlen – Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Tabelle 2 zeigt Gemeinsamkeiten und Unterschiede der drei Konzepte Migrationshintergrund, Eingewanderte und ihre (direkten) Nachkommen nach der Fachkommission Integrationsfähigkeit und Eingewanderte und ihre minderjährigen Nachkommen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg in quantitativer Hinsicht.

Das bisher im Mikrozensus verwendete Konzept Migrationshintergrund (Tabelle 2, Spalte 1) weist als Personen mit Migrationshintergrund 3,9 Millionen (Mill.) Menschen aus. Es ist damit das umfassendste der drei Konzepte. Es kann darin zwischen Personen mit eigener Migrationserfahrung und ohne eigene Migrationserfahrung unterschieden werden.

Mit eigener Migrationserfahrung versus Einwanderung

Das bisherige Konzept weist 2,365 Mill. Menschen mit eigener Migrationserfahrung nach. Diese Gruppe ist weitgehend deckungsgleich mit den seit 1950 eingewanderten Personen nach dem neuen Konzept Einwanderung der Fachkommission Integrationsfähigkeit (2,374 Mill., vergleiche Tabelle 2, Spalte 3). Auch im bisherigen Konzept Migrationshintergrund gilt das Zuzugsjahr 1950 für Deutsche als Grenze. Jedoch sind in Baden-Württemberg 14 000 Personen, vor 1950 als Ausländerinnen und Ausländer eingewandert. Sie werden beim Migrationshintergrund zusätzlich in der Kategorie mit eigener Migrationserfahrung berücksichtigt, weil das Zuzugsjahr nur für Eingewanderte relevant ist, nicht jedoch bei den Eingewanderten nach Fachkommissionskonzept, weil die Abgrenzung 1950 dort für alle gilt. Abweichend ist ebenfalls, dass im Ausland als Deutsche Geborene mit zwei Eltern, die auch als Deutsche geboren wurden, im bisherigen Konzept als Personen ohne Migrationshintergrund betrachtet werden, obwohl sie eingewandert sind (betrifft 24 000 Personen). Der Vorteil an der Definition der Fachkommission ist, dass sie international anschlussfähig ist, da sie dem gebräuchlichen Konzept »foreign born« entspricht.11 Das von Baden-Württemberg vorgeschlagene Konzept (BW-Konzept) übernimmt bezüglich der Eingewanderten die Definition der Fachkommission (Tabelle 2, Spalte 3). Hier unterscheiden sich die Konzepte nicht.

Ohne eigene Migrationserfahrung versus direkte Nachkommen Eingewanderter

Im Konzept des Migrationshintergrunds sind Personen ohne eigene Migrationserfahrung auf dem heutigen Staatsgebiet als Ausländer/-in geboren oder sie haben mindestens ein als Ausländer/-in geborenes Elternteil. Diese Definition ist mit 1,549 Mill. Personen sehr viel umfassender als die Definition der direkten Nachkommen der Fachkommission, bei der beide Elternteile nach 1950 eingewandert sein müssen, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit. Diese Gruppe umfasst nur 574 000 Personen (Tabelle 2, Spalte 3).12 Darunter sind auch 52 000 Nachkommen von mit deutscher Staatsangehörigkeit geborenen Eltern, die nach dem bisherigen Konzept keinen Migrationshintergrund haben.

Das vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg vorgeschlagene Konzept weist als Nachkommen nur Minderjährige aus (Tabelle 2, Spalte 4). Das ist der wesentliche Grund, weshalb die Anzahl der Nachkommen mit 379 000 deutlich niedriger ist als die Zahl der Nachkommen nach Fachkommission. Darin sind auch rund 43 000 Minderjährige bei einem alleinerziehenden eingewanderten Elternteil enthalten, deren zweites Elternteil nicht eingewandert ist und die im Konzept der Fachkommission nicht als Nachkommen gezählt werden, da die Bedingung »beide Eltern nach 1950 eingewandert« nicht erfüllt ist. Wir gehen davon aus, dass Kinder ohne in Deutschland geborenes Elternteil im Haushalt einen ähnlich eingeschränkten Zugang zu Ressourcen haben, wie Kinder mit zwei eingewanderten Elternteilen. Deshalb scheint es inhaltlich angemessen, auch diese als Nachkommen von Eingewanderten zu erfassen.13

Analytischer Vorteil der neuen Konzepte

Im Konzept der Fachkommission sind die beiden Gruppen in sich wesentlich homogener als die Bevölkerung mit Migrationshintergrund insgesamt. Das fördert die analytische Klarheit. Für die Analyse bedeutet das, dass Effekte deutlicher zutage treten und Ursachen besser identifiziert werden können. Damit wird auch die politische Steuerungsfähigkeit verbessert, weil Zielgruppen für integrationspolitische Maßnahmen besser adressiert werden können. Dies sei hier an zwei Beispielen illustriert.

Das erste Beispiel beschreibt die Bildungsbeteiligung Minderjähriger. Dargestellt ist in Tabelle 3 für Minderjährige die Schulform der besuchten allgemeinbildenden weiterführenden Schule und zwar sowohl nach dem Konzept Migrationshintergrund als auch nach den Konzepten der Fachkommission Integrationsfähigkeit und dem Konzept des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg.

Insgesamt weist der Mikrozensus 2021 für Baden-Württemberg 575 000 Personen mit Besuch einer allgemeinbildenden weiterführenden Schule aus. Diejenigen Minderjährigen, denen ein Migrationshintergrund zugeschrieben wird, sind mit 268 000 bzw. 46,6 % nur geringfügig weniger, als diejenigen ohne Migrationshintergrund. Nach dem Konzept der Fachkommission Integrationsfähigkeit fallen deutlich weniger Personen in die beiden Gruppen »Eingewanderte« und »Nachkommen« (66 000 bzw. 91 000 und damit in der Summe 157 000 Personen). Das Konzept aus Baden-Württemberg ist bezüglich der Eingewanderten identisch und weist darum auch 66 000 Personen in dieser Kategorie aus. Bezüglich der Nachkommen ist die Gruppe, wenn nur Minderjährige betrachtet werden, etwas breiter (103 000 statt 91 000 beim Konzept der Fachkommission Integrationsfähigkeit), da sie auch Heranwachsende enthält, die mit nur einem Elternteil aufwachsen, sofern dieses eingewandert ist.14 Bezüglich der Bildungsbeteiligung ist dieser Unterschied nicht von großer Bedeutung. Die Anteile der besuchten Schulen sind nahezu identisch (Schaubild 1).

Schaubild 1 zeigt auf, dass es jedoch sehr sinnvoll ist, zwischen selbst Eingewanderten und den Nachkommen zu unterscheiden. Sie weisen sehr unterschiedliche Beteiligungsquoten in den Schularten der weiterführenden Schulen auf. Vor allem eingewanderte Minderjährige lernen seltener auf Gymnasien, häufiger auf Hauptschulen und in Schulen mit mehreren Bildungsgängen.

Werden stattdessen alle Schüler mit Migrationshintergrund betrachtet, wird der Unterschied deutlich nivelliert. Die Heterogenität der Menschen mit Migrationshintergrund verdeckt die tatsächlichen Unterschiede, da auch Gruppen von Schülerinnen und Schülern enthalten sind, die sich nicht signifikant von den Schülerinnen und Schülern unterscheiden, die in Deutschland geboren sind und mit deutschen Eltern im Haushalt aufwachsen. Das Konzept der Fachkommission Integrationsfähigkeit und das des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg sind sich in dieser Population sehr ähnlich und zeigen darum auch sehr ähnliche Strukturen des Schulartbesuchs.

Insgesamt ist es aufgrund der unterschiedlichen Alterszusammensetzung bei Eingewanderten und Nicht-Eingewanderten und insbesondere auch bei Nachkommen ratsam, spezifische Altersgruppen zu betrachten. Wurden zunächst die Minderjährigen betrachtet, wird im zweiten Beispiel gezeigt, dass sich ganz ähnliche Effekte auch bei den Erwachsenen ergeben. Benachteiligung wird hier in Bezug auf das erzielte persönliche Einkommen Erwerbstätiger untersucht. Um altersbedingte Verzerrungen zu reduzieren, werden hier erwerbstätige Personen im Alter von 30 bis unter 60 Jahren betrachtet.

Tabelle 4 zeigt, dass von den gut 3,5 Mill. Erwerbstätigen, die hier in die Betrachtung eingehen, knapp zwei Drittel keinen Migrationshintergrund nach dem bisherigen Konzept haben. Die Gruppe der Personen mit Migrationshintergrund ist hier mit knapp 1,4 Mill. nur um gut 300 000 größer als die Gruppe der Eingewanderten nach Fachkommission. Dies hängt damit zusammen, dass die Nachkommen, im derzeitigen Konzept als Personen ohne eigene Migrationserfahrung bezeichnet, zu über 70 % noch unter 30 Jahre alt sind. Bei den Nachkommen nach Fachkommission trifft das sogar auf 84 % zu. Deshalb ist deren Fallzahl in dieser Analyse mit 53 000 sehr gering und die Belastbarkeit der in Klammern dargestellten Werte eingeschränkt.

Schaubild 2 macht die Unterschiede in den erwirtschafteten persönlichen Nettoeinkommen deutlich. Da die Personen mit Migrationshintergrund und die Eingewanderten sich hier sehr stark überlappen, überrascht es nicht, dass sich deren Einkommen kaum unterscheiden. Die etwas homogenere Gruppe der Eingewanderten hat eine leicht höhere Trennschärfe zur Restbevölkerung und zu den Nachkommen. Keinerlei Überschneidung gibt es zwischen den Gruppen der Personen ohne Migrationshintergrund und den Nachkommen nach Fachkommission. Dennoch sieht man auch hier eine große Ähnlichkeit. Dies zeigt, dass sich die hier aufgewachsenen Nachkommen, wenn sie im Erwerbsleben stehen, kaum von der hier geborenen Bevölkerung ohne eingewanderte Eltern unterscheiden.

Schlussfolgerungen aus analytischer Sicht

Anhand zweier Beispiele konnte gezeigt werden, dass es vielfach nicht sinnvoll ist, die Bevölkerung mit Migrationshintergrund als Sammelkategorie darzustellen. Dies verdeckt die Größe von Unterschieden zwischen Teilgruppen und erschwert die Identifikation von Problemlagen und Steuerungsbedarfen. Es scheint hingegen angebracht, Eingewanderte und ihre Nachkommen zu unterscheiden. Wenn, wie von Statistischen Landesamt Baden-Württemberg vorgeschlagen, hinsichtlich der Nachkommen nur auf Minderjährige fokussiert wird, hat dies den Vorteil, dass in Deutschland geborenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern nicht ihr Leben lang ein ausgrenzendes und möglicherweise als stigmatisierend empfundenes Label angeheftet wird.

Wie das Beispiel der Erwerbseinkommen zeigt, unterscheiden sich erwachsene Nachkommen zweier eingewanderter Eltern nicht mehr wesentlich von der Gesamtbevölkerung. Sie im Mikrozensus nicht mehr getrennt ausweisen zu können, erscheint deshalb aus analytischer Sicht unproblematisch. Der Verzicht auf die Nachweisbarkeit dieser Gruppe bringt für die Erhebung jedoch sehr große Vorteile.

Erhebungstechnische Vorteile des BW-Konzepts im Mikrozensus

Da im Mikrozensus immer ganze Haushalte befragt werden, ist es in unserem Konzept nicht mehr notwendig, Informationen zu Personen außerhalb der Haushalte zu erheben. Der Nutzen für die Erhebung und die zu erwartende Ergebnisqualität und -analysierbarkeit liegt vor allem in diesen drei Punkten:

  • 1. Die Erfassung kann wesentlich vereinfacht und die Belastung der Befragten signifikant reduziert werden.
  • 2. Es entfällt das Problem, dass Fragen wegen mangelnder Kenntnis der Sachverhalte nicht beantwortet werden können oder falsch beantwortet werden.
  • 3. Auf die Unterscheidung zweier Konzepte des Migrationshintergrunds, im engeren und im weiteren Sinne, kann verzichtet werden.

Da über 99,5 % der Minderjährigen mit mindestens einem Elternteil zusammenleben, ist der Informationsverlust durch die Einschränkung, dass Informationen nur vorliegen, wenn die Eltern im Haushalt leben, marginal. Bedeutender ist, dass im Falle Alleinerziehender nur die Information zum im Haushalt lebenden Elternteil vorhanden ist. Dass dieser konzeptionelle Unterschied zum Konzept der Fachkommission Integrationsfähigkeit die Ergebnisse für Minderjährige nicht wesentlich verändert, zeigt sich jedoch an den geringen Abweichungen bei den besuchten Schularten (Tabelle 3).

Das BW-Konzept erfordert nur wenige leicht verständliche Fragen

Der Umfang des derzeitigen Frageprogramms des Mikrozensus wird von vielen Befragten als eine Zumutung empfunden. Aus unserer Sicht sollten darum alle Möglichkeiten ergriffen werden, die das Frageprogramm ohne gravierenden Informationsverlust straffen. Nach dem BW-Konzept müssen an die Personen im Haushalt nur noch wenige Fragen gerichtet werden (Übersicht 1).

Von diesen fünf Fragen werden zur eigentlichen Festlegung des Status als Eingewanderte bzw. als deren Nachkommen nur die ersten beiden Fragen und die Antworten der im Haushalt lebenden Eltern zu diesen Fragen benötigt. Die Frage nach dem Zuzugsjahr ist notwendig, da vor 1950 eingewanderte Personen, entsprechend des Konzepts der Fachkommission Integrationsfähigkeit nicht nachgewiesen werden sollen. Außerdem ist es analytisch in vielen Fällen sinnvoll die Gruppe nach der Aufenthaltsdauer weiter zu differenzieren. Die Fragen 3 bis 5 haben auch diese Begründung. Sie ermöglichen die analytisch wichtige Differenzierung der Gruppe nach Staatsangehörigkeit15 und Geburtsland.

Übersicht 2 zeigt welche Fragen im aktuell durchgeführten Mikrozensus für diesen Themenkomplex gestellt werden. Nur fünf der 27 Fragen (in Übersicht 2 mit Sternchen markiert) werden nicht für die Abgrenzung zum derzeitigen Konzept des Migrationshintergrunds benötigt.

Uns ist keine Statistik bekannt, die ein ähnlich umfassendes Frageprogramm zu diesem Themenbereich einsetzt. Deshalb ist ein Vergleich von Mikrozensusergebnissen mit anderen Statistiken einschließlich dem Zensus nur mit Einschränkungen möglich. Die wenigen Fragen, die nach unserem Konzept notwendig sind, sollten auch in anderen Befragungen, in denen die Einwanderung von Personen von Interesse ist, sowie im Zensus verwendet werden können. Hierdurch könnte eine über alle relevanten Statistiken vergleichbare Datenlage geschaffen werden.

Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang auch die Melderegister der Gemeinden. Für konkrete Teilhabemaßnahmen sind vielfach die Kommunen verantwortlich, die dafür kleinräumige Daten benötigten. Die in den Melderegistern vorhandenen Informationen zu den Personen und die den Beziehungen innerhalb der Familien (sogenannte Verzeigerungen) innerhalb der Haushalte ermöglichen, unser Konzept weitgehend nachzubilden. So würde eine mit Mikrozensusergebnissen vergleichbare kleinräumige Berichterstattung aus den Melderegistern ermöglicht.

Kürzungen im Frageprogramm schaffen Raum für Ergänzungen: Sprachverwendung um den Aspekt Sprachverständnis ergänzen

Eine Ergänzung des Frageprogramms ist beispielsweise im Bereich Sprachverwendung/Sprachverständnis wünschenswert. 2017 wurde erstmals im Mikrozensus eine Frage zur im Haushalt vorwiegend gesprochenen Sprache aufgenommen. Zum Frageprogramm von 2021 wurde diese überarbeitet und leicht ausdifferenziert. Die beiden seit 2021 gestellten Fragen zu den gesprochenen Sprachen funktionieren mit Auskunftspflicht.16 Allerdings geben die Fragen derzeit keinen Hinweis auf den Grad des Sprachverstehens.

Wir regen daher an, neben der überwiegend verwendeten Alltagssprache auch die Deutschkenntnisse zu erheben. Die Ergebnisse der Erhebung sollten aufzeigen können, ob die Befragten über Deutschkenntnisse verfügen, die zum einen für Alltagssituationen ausreichend sind und zum anderen, ob sie sich auch für Behördenangelegenheiten gewappnet sehen. Mit den Erkenntnissen ließen sich zum Beispiel zielgruppenspezifische Deutschförderangebote gestalten, aber auch der Bedarf an einfacher deutscher Sprache in der Kommunikation von Ämtern mit der Bevölkerung bestimmen – unabhängig von einer eventuellen Einwanderung der Befragten. Das konkrete Frageprogramm sollte mit Expertinnen und Experten aus dem Themengebiet ausgearbeitet und einem Pre-Test unterzogen werden. Klug gestaltet, wäre es wahrscheinlich ausreichend, die beiden derzeit verwendeten Fragen zur Sprache (Nr. 6 und 7 in Übersicht 2) neu zu formulieren und um eine weitere Frage nach den Deutschkenntnissen zu ergänzen.

Fazit

Der Mikrozensus ist eine amtliche Befragung mit Auskunftspflicht. Die Befragung stellt für die zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürger einen Aufwand dar, dem sie sich nicht entziehen können. Umso wichtiger ist es, dass dieser Aufwand auf das notwendige Mindestmaß reduziert wird und der Mikrozensus zu den gesellschaftlich relevanten Themenbereichen Erkenntnisse liefert. Denn nur der Mikrozensus generiert als Befragung mit Auskunftspflicht unverzerrte Ergebnisse zur Lebenssituation der Menschen in Deutschland.

Seit dem Erhebungsjahr 2020 gibt es im Mikrozensus Substichproben mit zum Teil sehr umfassenden Frageprogrammen17 und mehreren Befragungen pro Jahr.18 Der Migrationshintergrund basiert auf einem Fragekomplex aus dem Kernprogramm, das von allen Substichproben beantwortet werden muss. Hier zu kürzen, käme allen Befragten des Mikrozensus zugute.

Wie aufgezeigt, ist eine starke Kürzung beim Frageprogramm zur eingewanderten Bevölkerung und ihrer Nachkommen ohne großen Verlust an Aussagekraft möglich. Auch aus den bislang erhobenen Daten lassen sich die Personengruppen des neuen Konzepts ermitteln. Deshalb wäre es möglich diese rückwirkend zu berechnen. Somit ist es nicht notwendig am Konzept Migrationshintergrund festzuhalten, um längere Zeitreihen bilden zu können.

Ein weiterer Vorteil wäre, dass dieses knappe Konzept in anderen Befragungen einfach repliziert werden kann und somit die Ergebnisse aus unterschiedlichen Datenquellen vergleichbarer würden. Insbesondere sind hier Statistiken der Kinderbetreuung, Bildungsstatistiken, andere sozialwissenschaftliche Erhebungen (zum Beispiel SOEP) zu nennen. Auch die Melderegister verfügen über die nach dem neuen Konzept benötigten Informationen. Städtestatistikerinnen und -statistiker können aus den Verzeigerungen innerhalb des Melderegisters das vorgeschlagene Konzept nachbilden. Damit können sehr kleinräumige Ergebnisse mit diesem Konzept bereitgestellt werden, die für die kommunale Angebotsgestaltung bedeutsam sind. Perspektivisch ist dies auch für den registergestützten Zensus von hohem Interesse. Da im Registerzensus auf Befragungen verzichtet werden soll, werden auch für Zensus-Ergebnisse, die in den Melderegistern vorhandenen Informationen die Grundlage von Auswertungen bilden.

1 Im Mikrozensus werden den Befragten für die Abgrenzung des Migrationshintergrunds bis zu 22 Fragen gestellt, siehe Übersicht 1.

2 Der Zensus stellt, vor allem weil es mit weniger Fragen erhoben werden kann, neben der aktuellen Staatsangehörigkeit auf die Einwanderung ab und nicht auf die Staatangehörigkeit bei Geburt, vergleiche Zensus: https://www.statistik-bw.de/Glossar/1121 vs. Mikrozensus: https://www.statistik-bw.de/Glossar/954 (Abrufe: 24.05.2022).

3 Seit 1976 wurde zudem für ausländische Staatsangehörige das Jahr ihrer Einwanderung erfasst, aber nicht für deutsche Staatsangehörige. Einwanderung war dadurch nicht in Gänze statistisch abbildbar, eingewanderte Deutsche fehlten.

4 Dabei wurden Einbürgerungen vereinfacht, außerdem können in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern unter bestimmten Voraussetzungen qua Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

5 Bei Geburt der Eltern als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland, haben Personen auch in dritter Generation nach der Einwanderung noch einen Migrationshintergrund.

6 Im Jahr 2021. Die Zahl der Fragen schwankt zwischen den Jahren leicht, da sie immer wieder modifiziert werden. Je nach Herkunft und Haushaltszusammensetzung müssen von der Gesamtzahl unterschiedlich viele Fragen beantwortet werden. Geben Auskunftspflichtige Auskunft zu mehreren Personen im Haushalt, wie im Mikrozensus nicht unüblich, sind die Fragen von einer Person mehrfach – für jedes Haushaltsmitglied – zu beantworten.

7 Beispielsweise vergleichbar dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, das zum Beispiel auch laut Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Mindestvoraussetzung ist, um eine Ausbildung zu beginnen.

8 Zum Beispiel in der EU: https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/promoting-our-european-way-life/statistics-migration-europe_en und in der OECD: https://data.oecd.org/migration/foreign-born-population.htm (Abrufe: 24.05.2022).

9 Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat sich umfangreich mit der Datenlage hinsichtlich Einwanderung und Diskriminierung auseinandergesetzt (Antidiskriminierungsstelle 2018).

10 Außer dass international kein begrenzendes Zuzugsjahr existiert. Dies kann für Deutschland angesichts der Vertriebenenproblematik jedoch als sinnvoll erachtet werden. Mit Fortschreiten der Zeit verliert diese Grenze immer mehr an Relevanz.

11 Die 626 000 auf dem heutigen Staatgebiet geborenen Personen mit einseitigem Migrationshintergrund (vergleiche Tabelle 1) würden dort nicht als Nachkommen ausgewiesen.

12 Dieser Vorschlag hat auch einen erhebungstechnischen Grund auf den im Weiteren noch eingegangen wird.

13 Bei der Fachkommission wird vorausgesetzt, dass beide Elternteile eingewandert sind. Der Einwanderungsstatus, des nicht im Haushalt lebenden Elternteils bleibt im Konzept von Baden-Württemberg unberücksichtigt. Zur Begründung siehe auch Tabelle 2 sowie die zugehörigen Erläuterungen.

14 Erwachsene Nachkommen sind im BW-Konzept nicht per se nicht mehr darstellbar. Die Gruppe der nicht eingewanderten Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft kann ohne Altersbeschränkung ausgewiesen werden.

15 Sie könnten jedoch deutlich aussagekräftiger und verständlicher formuliert werden. Beispielsweise sind sie für Alleinstehende schwer zu beantworten, da nach den »vorwiegend zu Hause« gesprochenen Sprachen gefragt wird und sie zu Hause oft verhältnismäßig wenig sprechen, viel mehr bei der Arbeit oder mit Freunden.

16 Besonders lang ist das Frageprogramm in der Unterstichprobe mit erweitertem Erhebungsteil zum Einkommen und den Lebensbedingungen (SILC). Der Musterfragebogen für 2022 ist hier abrufbar: https://erhebungsportal.estatistik.de/Erhebungsportal/content/files/Musterfragebogen%20Mikrozensus%202022%20-%20Kernprogramm%20und%20Erhebungsteil%20Einkommen%20und%20Lebensbedingungen%20(deutsch).pdf?id=120263e030ea4ca498716db19f0532f6 (Abruf: 13.04.2022).

17 In der Unterstichprobe mit erweiterten Fragen zum Arbeitsmarkt (LFS).