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Heterogenität von Familie

Theoretische und empirische Aspekte

Die Heterogenität der Familie ist eine Tatsache, Familie und Gesellschaft haben sich geändert. Neue Familienformen ergänzen bisherige, und bisher latent gelebte werden nun sichtbar gelebt. Der historische Wandel hat sich in den letzten Jahrzehnten beschleunigt. Familie bedeutet heute zunehmend Selbstbestimmung und weniger Fremdbestimmung. Die Interessen der Familienmitglieder stehen im Mittelpunkt der Familie und seltener denn je kulturelle Vorgaben etwa durch Staat, Kirche oder Schule. Statistische Auswertungen zu Familienformen in Baden-Württemberg zeigen, dass sie die Vielheit der Familie bislang nur sehr selektiv beschreiben können. Gleichzeitig versucht die Gesellschaft im Interesse ihrer Einheit mit dieser Vielheit klarzukommen. Besonders Politik und Recht beabsichtigen, den Raum dessen neu zu vermessen, was als Familie gesellschaftlich anzuerkennen sei.1

1. Was verstehen wir unter Heterogenität von Familien?

Obwohl ihr Ursprung im noch nahen 18. und 19. Jahrhundert liegt, hat bis weit in das 20. Jahrhundert hinein im Alltag nur eine Vorstellung von Familie dominiert, und zwar die mitunter als »bürgerliche Kleinfamilie« bezeichnete Konstellation mit der semantisch spezifizierten Reihenfolge: Mann, Frau, Ehe und Kinder.2 Frau und Mann, Mutter und Vater galten »von Natur aus und wesensmäßig« als unterschiedlich und als »ergänzende Teile eines Ganzen«. Andere Familien wie beispielsweise alleinerziehende Mütter mit Kindern wurden daher als unvollständig und defizitär angesehen. Aufgaben und Autorität waren in der Familie entlang von Geschlecht und Alter unbestritten hierarchisch und patriarchalisch verteilt. Der Mann als »das Haupt« der Familie war allein für außerhäusliche Erwerbstätigkeit und Verdienst zuständig, die Mutter als »die Seele« der Familie für Haushalt und Erziehung der Kinder. Diese Trennung der Lebensrealitäten wurde zunehmend die Regel, die erwerbstätige Mutter die Ausnahme, allein aus ökonomischer Not heraus zugelassen. Die Primärsozialisation des Kindes geschah »konkurrenzlos« und »monopolistisch« in der Familie; die Erziehung außerhalb der Familie beschränkte sich auf die Schule mit der weitgehenden Ausschließung der Mädchen von der höheren Bildung. Der Wille des Kindes zählte selten. Sein Lebensweg hing von den Wünschen der Eltern ab, es hatte sich dem Willen der Eltern unterzuordnen.3

Mit seinen religiösen und politischen Anschauungen blieb man zumeist unter seinesgleichen.4 Die Herkunft, das Dorf und das Stadtviertel bildeten die kulturelle Grenze. Die Grenzen der kulturellen Milieus wurden selten überschritten, nicht nur von denen diesseits, sondern auch von jenen jenseits dieser Grenzen. Diese gleichsam segmentär und stratifikatorisch differenzierte Welt mit ihren Mechanismen Inklusion und Exklusion war übersichtlich, bot eine gewisse Ordnung und mit ihr eine Gemeinsamkeit in der Orientierung.5 Familie und Privatleben richteten sich überwiegend an der Autorität von Staat, Kirche und Schule aus. Innerhalb dieser Grenzen war Familie weitgehend außenorientiert und homogen.

Diese semantische wie strukturelle Homogenität der Familien existierte trotz sichtbarer Auflösung noch vor 50 Jahren.6 Familie war oft der letzte Gegenentwurf zu einer Idee der Moderne: der selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilnahme des einzelnen Menschen als Person an der Gesellschaft.7 Spätestens seit den 1970er-Jahren setzt sich auch in der Familie ein kultureller Wandel durch. Langsam, aber stetig werden die letzten kulturell unterstellten Wesensdifferenzen zwischen Mädchen und Jungen, Frauen und Männern abgebaut. Die zunehmende kulturelle Gleichgültigkeit gegenüber dem Geschlecht und seinen natürlichen Unterschieden steigert die sozialen Möglichkeiten, Familie herzustellen und zu gestalten. Bisherige manifeste Möglichkeiten werden ergänzt durch bislang latente Möglichkeiten. Es sind drei historische Entwicklungen hervorzuheben, die zu einer gesteigerten semantischen und strukturellen Heterogenität von Familie geführt haben.

1.1. Eine gesteigerte selbstbestimmte Innenorientierung der Familie an Personen infolge ihrer Herauslösung aus traditionalen Bezügen

Seit eh und je haben Familien eine strukturelle Vielfalt selbst hergestellt.8 Sie reichte von der Kernfamilie eines nach unterschiedlichen Regeln verheirateten Elternpaares mit leiblichen Kindern, oft eingebettet in vielfältige Haushalts- und Verwandtschaftsstrukturen, über Einelternhaushalte, Patchworkfamilien und Familien mit adoptierten Kindern bis hin, zwar eher latent, zu Familien mit nicht verheirateten und homosexuellen Eltern. Was sich geändert hat, ist die Orientierung bei der selbstbezüglichen Herstellung der Familie. Zu den Merkmalen der Moderne gehört die Umstellung von der Familie als gesellschaftlicher Institution mit ihren politischen, rechtlichen, ökonomischen und religiösen Vorgaben auf die Familie als Eigengründung ihrer Mitglieder mit einer unregulierten Heiratspraxis und einer Liebe als semantischer Eigensinn und alleiniger Grund für Partnerschaft und Familie. Mit dieser grundsätzlichen Umstellung der Familie von Fremdbestimmung auf Selbstbestimmung fallen Außenorientierung und Innenorientierung auseinander und zugleich verändert sich die Orientierung der familialen Kommunikation: Die Person, besonders das Kind als Person, ist in der Gegenwart die primäre Adresse der Orientierung und seltener denn je zuvor weder eine »göttliche« oder »natürliche Ordnung« noch eine segmentär oder stratifikatorisch begründete Tradition.9

1.2 Eine paradoxe familiale Kommunikation, die seltener auf Hierarchie und häufiger auf Verhandlungen beruht

Die Kommunikation der Familie ist in dem Sinne paradox, dass sie zugleich abhängig und unabhängig von ihrer psychischen und sozialen Umwelt ist, dass die Selbstgestaltung der Familie zugleich offen und geschlossen gegenüber ihrer Umwelt ist. Sie ist besonders von den Gefühlen und Gedanken der Eltern und deren jeweils einzigartigen, individuellen Sozialisation und singulären Präferenzen abhängig, sie ist abhängig von einer komplexen sozialen Umwelt. Externe soziale Sachverhalte wie Arbeit und Konsum, Erziehung und Bildung, Ernährung und Gesundheit können Möglichkeiten erweitern oder einschränken; zudem sind sie zunehmend volatil, ungewiss und mehrdeutig. Über das Internet als neues Medium der Mitteilung und des Verstehens von Informationen stehen soziale Sachverhalte nahezu grenzenlos, selbstverständlich und vielfältig zur Verfügung. Die soziale Umwelt gelingt »gefiltert« durch die einzelnen Familienmitglieder in die Familie. Die Familie ist dadurch offen gegenüber sozialen Sachverhalten ihrer Umwelt und zugleich geschlossen darin, wie sie diese intern thematisiert.10

Dabei hat sich die familieninterne Kommunikation nachhaltig von einer hierarchisch strukturierten, auf Abhängigkeit, Befehl und Gehorsam basierenden zu einer egalitären, partnerschaftlichen Kommunikation gewandelt.11 Damit hat sich die Geschlechtsrolle der Eltern ebenso verändert wie die Position des Kindes in der Familie, ungeachtet seines Geschlechts. Eine gleichberechtigte Teilnahme beider Elternteile und die Anerkennung, dass ein Kind eine eigenständige Persönlichkeit ist, deren Bedürfnisse und Wille in der Erziehung zu respektieren sind, um es in die Lage zu versetzen, autonom über die Art seiner Lebensgestaltung zu entscheiden, bedeutet, dass nun grundsätzlich alle Optionen etwa bei Haushalt, Erwerbsbeteiligung der Eltern und Erziehung des Kindes denkbar und verhandelbar sind. Seltener Befehl, sondern häufiger Verhandlung ist die Form, in der entschieden wird, wie man zusammenlebt, wie man arbeitet, wie man konsumiert, wie man sich ernährt und wie man erzieht.

Während dieser operativen Geschlossenheit verhalten sich Familien aber alles andere als trivial gegenüber äußeren Einflüssen. Beispielsweise können ein vergleichsweise geringes wie auch ein hohes Einkommen und Vermögen zum Wohl der Familie beitragen.12 Entscheidend für das Wohl der Familie ist nicht nur die Höhe von Einkommen und Vermögen, sondern auch, dass die Familie die ökonomischen Sachverhalte selbstbestimmt behandeln kann, also gleichsam unabhängig vom externen Sachverhalt.

1.3 Ein dialektischer Anspruch auf Besonderheit infolge gesteigerter individueller Ansprüche und familialer Varietät

Die Kommunikation der Familie ist insofern dialektisch, als das Verstehen der Einzigartigkeit des jeweils anderen Familienmitgliedes, seine Besonderheit, seine individuellen Ansprüche allgemein anerkannte kulturelle Ideen moderner Partnerschaft und Familie voraussetzt. Aus einem Überschuss an Möglichkeiten dessen, was als Partnerschaft und Familie zählen kann, muss nun jeder für sich selbst wählen, was er mit anderen als Familie aktualisiert. Auf diese Weise ermöglicht die einzelne Familie das Erleben der Einzigartigkeit des jeweils anderen Familienmitgliedes, seine Besonderheit, und zugleich erzeugt sie in ihrer Selbstgestaltung stets Besonderes. Die gesellschaftliche Öffnung der Familie für gleichgeschlechtliche Paare findet ihre Entsprechung in veränderten Selbstverständnissen und Verhaltensstilen der Individuen. Homosexuelle Eltern erziehen heute ihre Kinder mit einer Offenheit und Selbstverständlichkeit, wie sie vor 20, 30 und erst recht vor 50 Jahren noch unvorstellbar waren. Mit anderen Worten: Familiale Vielfalt ermöglicht individuelle Vielfalt und umgekehrt. Während dieser Co-Evolution kann es für die Familie wichtig sein, dass sie nicht nur für sich selbst, sondern ebenso für andere als Familie sichtbar handelt. Dieses sogenannte »Displaying Family« als ein »Sich-Zeigen« als Familie kann einhergehen mit dem Anspruch auf Anerkennung der Besonderheit der eigenen Familie durch die Allgemeinheit.13 Ungeachtet ihrer strukturellen Vielfalt ist Familie somit Ausdruck von eigensinnigen Überzeugungen jener, die sich selbst beschreiben als Familie und die heute zudem erwarten, dass dies in seiner Besonderheit in der sozialen Umwelt von anderen allgemein anerkannt wird: von Freunden, Verwandten, aber gleichermaßen von Politik, Recht und Erziehungssystem.

2. Empirische Schlaglichter auf die Heterogenität von Familien

Wesentliche Strukturdimensionen zur Beschreibung der Vielfalt familialer Lebenswirklichkeit sind unter anderem (neue) Formen von Elternschaft, die Haushaltszusammensetzung, der Institutionalisierungsgrad der elterlichen Beziehung, die Strukturen der Haushaltsorganisation und die räumliche Struktur der Familie.14 Diese Aufzählung deutet schon an, dass die Vielfalt familialer Lebensformen weit über die übliche Darstellung des Wandels von Familienformen hinausgeht, die die amtliche Statistik ermöglicht. Insofern beschreibt das folgende Kapitel nur einen Ausschnitt der Vielfalt familialer Lebensformen.

2.1 Empirische Vielfalt von multipler Elternschaft – Fehlende Daten

Multiple Elternschaft entsteht durch das Auseinanderfallen biologischer, familialer und rechtlicher Elternschaft, zum einen durch Entkopplung von einander, zum anderen durch Aufspaltung der jeweiligen Elternschaft.15 Multiple Elternschaft ist historisch kein neues Phänomen. Sie dürfte heute aber offener und selbstverständlicher und damit sichtbarer und häufiger gelebt werden. Die empirischen Beobachtungen zu multipler Elternschaft beschränken sich auf die soziale Elternschaft. Sie liefern nur ungenaue Angaben über die tatsächliche Verbreitung von familialer und rechtlicher Elternschaft und lassen nur anzunehmende Rückschlüsse auf eine biologische Elternschaft zu. Empirische Informationen über Eltern und Kinder liefert in Deutschland vor allem der Mikrozensus.

Das Folgende betrachtet zunächst die Eltern, die gemeinsam mit minderjährigen Kindern wohnen. In Baden-Württemberg lebten 2021 rund 2,1 Millionen (Mill.) Eltern. Davon lebten 91 % in einer geschlechtsungleichen Paargemeinschaft, etwa 0,6 % lebten in einer geschlechtsgleichen Paargemeinschaft. Weitere gut 8 % wohnten allein mit ihren Kindern zusammen. In den meisten Fällen dürfte es sich um eine soziale und biologische Elternschaft handeln, deren Anzahl ergänzt werden müsste um die Eltern, die getrennt von ihren minderjährigen Kindern leben und dennoch faktisch die Elternschaft ausüben. Zum möglichen rechtlichen Status der zusammenwohnenden Eltern: 83 % der Eltern lebten in Baden-Württemberg verheiratet zusammen, weitere 10 % ledig und 7 % verheiratet getrennt, geschieden oder verwitwet. Die meisten der verheiratetet zusammenlebenden Eltern dürften auch die rechtliche Elternschaft besitzen. Diese dürfte jedoch nicht in diesem Maße für jene Eltern gelten, die nicht verheiratet eine Paargemeinschaft bilden. Darauf deutet auch folgende Beobachtung hin: Leben zwei Eltern zusammen, bedeutet das nicht immer, dass die bei ihnen wohnenden Kinder auch die gemeinsamen Kinder sind. Als Folge von Trennung, Scheidung, aber auch Tod und Wiederverheiratung können Stieffamilien entstehen. Es sind Familien, in denen Kinder, die aus früheren Partnerschaften stammen, im gegenwärtigen Haushalt leben. In diesem Haushalt leben also Kinder nur von einem Partner neben möglichen gemeinsamen Kindern. Es ist davon auszugehen, dass bei nicht verheiratet zusammenlebenden Eltern familiale und rechtliche Elternschaft am ehesten auseinanderfallen. Etwa 7 % bis 13 % der Familien in Deutschland sind Stieffamilien.16

Der jeweilige Anteil nicht biologischer Elternschaft dürfte jedoch immer nur eine Untergrenze bilden, da hier die Information fehlt, wie viele von den gemeinsamen, aber auch von den nicht gemeinsamen Kindern adoptiert oder in Pflege genommen sind. Setzt man die Anzahl der Adoptionen von Minderjährigen und die Lebendgeborenen eines Jahres ins Verhältnis zueinander, dann sind in Deutschland 0,5 % (2020) der minderjährigen Kinder adoptiert. Außerdem sind fast 3 % (2019) der Geburten Folge einer künstlichen Zeugung. Die Anteile sind vergleichsweise gering, aber in absoluten Zahlen sind das 3 774 adoptierte minderjährige Kinder und 21 588 Kinder, die durch künstliche Befruchtung entstanden sind. Zudem fehlen die Lebendgeborenen, die außerhalb von Deutschland nach einer künstlichen Zeugung geboren wurden.17

2.2 Vielfalt von Familienformen in Baden-Württemberg

Die beschriebenen Formen multipler Elternschaft spiegeln die Vielfalt gelebter Elternschaft. Im Folgenden sollen einige Schlaglichter auf die strukturelle Vielfalt von Familie gerichtet werden, soweit sie sich durch die Daten der amtlichen Statistik abbilden lässt.

2021 lebten 76 % der Familien mit minderjährigen Kindern in Baden-Württemberg als Ehepaare zusammen, 9 % waren nicht eheliche Paare und 15 % Alleinerziehende. Der Anteil von Ehepaaren an allen Lebensformen mit Kindern ist in den vergangenen 20 Jahren zurückgegangen und der nicht ehelicher Paare angestiegen (siehe Schaubild)). Auch der Anteil alleinerziehender Mütter hat zugenommen. Der Anteil alleinerziehender Väter lag über die Jahre hinweg dagegen konstant bei rund 2 %.

Die Heterogenität von Familie zeigt sich nicht nur in der zunehmenden Vielfalt von Lebensformen. Auch innerhalb der jeweiligen Familienformen sind die Voraussetzungen und Ressourcen und damit auch die Lebenslagen sehr unterschiedlich. Dies soll im Folgenden am Beispiel von Alleinerziehenden mit Blick auf die Bildung und Erwerbsbeteiligung verdeutlicht werden. In Baden-Württemberg lebten 2021 rund 168 200 Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren. Der Anteil der Alleinerziehenden mit Migrationshintergrund hat in den letzten Jahren zugenommen. 2021 hatten in Baden-Württemberg 43 % aller Alleinerziehenden einen Migrationshintergrund.18 Alleinerziehend zu sein ist in der Regel keine Lebensform, die angestrebt wird. Dies wird deutlich, wenn man den Familienstand von Alleinerziehenden betrachtet: 41 % der Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern waren geschieden und 17 % (noch) verheiratet, aber nicht mehr zusammenlebend; 83 % der Alleinerziehenden waren alleinerziehende Mütter.

Ein Blick auf das Bildungsniveau und die Erwerbsbeteiligung von alleinerziehenden Müttern zeigt, dass sich hinter der Lebensform Alleinerziehend sehr unterschiedliche Lebensrealitäten verbergen. Knapp ein Viertel der alleinerziehenden Mütter war 2021 gering qualifiziert (23 %). Der Anteil der alleinerziehenden Mütter, die über ein hohes Qualifikationsniveau verfügen, war mit 25 % ähnlich hoch. Hinsichtlich der Erwerbsbeteiligung zeigen sich deutlich Unterschiede zwischen alleinerziehenden Müttern und Vätern: 2021 waren 75 % der alleinerziehenden Mütter19 und 88 % der alleinerziehenden Väter erwerbstätig. 37 % der alleinerziehenden erwerbstätigen Mütter waren in Vollzeit beschäftigt, von den alleinerziehenden Vätern waren es 86 %.

2.3 Armutsgefährdung

Zur Heterogenität von Familie gehört auch, dass das Einkommen von Familien und die finanziellen Ressourcen ungleich verteilt sind. Dies spiegelt sich in den Armutsgefährdungsquoten von Familien wider. 2021 waren 16 % der Bevölkerung in Baden-Württemberg armutsgefährdet. Für Paarfamilien mit einem Kind oder zwei Kindern bestand seltener als für den Durchschnitt der Bevölkerung ein Armutsrisiko (9 % bzw. 12 %). Dagegen waren kinderreiche Familien (32 %) und Alleinerziehende (45 %) deutlich überdurchschnittlich häufig armutsgefährdet. Das Aufwachsen in Armutslagen ist ein Risikofaktor für die Entwicklung und das Wohl von Kindern.20 Auch wenn sich deutliche Wechselwirkungen zwischen ökonomischer Armut und weiteren Lebenslagedimensionen zeigen, besteht kein Automatismus. Für das Wohl von Familien ist nicht allein das Einkommen ausschlaggebend. Weitere Faktoren wie die innerfamiliale Behandlung des ökonomischen Sachverhaltes, Bewältigungsstrategien und soziale Netzwerke von Eltern oder gesellschaftliche Rahmenbedingungen können eine entscheidende Rolle spielen.

2.4 Migration und kulturelle Vielfalt

Ein weiterer Aspekt von Heterogenität ist die zunehmende kulturelle Vielfalt von Familien. Insgesamt lebten in Baden-Württemberg 2021 rund 569 200 Familien mit minderjährigen Kindern mit Migrationshintergrund. Das entspricht rund der Hälfte aller Familien mit minderjährigen Kindern (51 %). In rund 59 % dieser Familien hatten beide Eltern einen Migrationshintergrund. 79 % der Familien mit Migrationshintergrund waren Ehepaare mit Kindern (Familien ohne Migrationshintergrund: 73 %). Im Vergleich zu Familien ohne Migrationshintergrund lebten Familien mit Migrationshintergrund etwas seltener in nicht ehelichen Lebensgemeinschaften (8 % versus 9 %) und seltener als Alleinerziehende (13 % versus 18 %). Zu Familienkonstellationen im Fluchtkontext liegen für Baden-Württemberg keine Daten vor. Eine bundesweite Studie zeigt, dass die Migrationsentscheidungen und -verläufe von Familien eine Vielzahl unterschiedlicher Formen und Muster annehmen.21

Die Gruppe der Familien mit Migrationshintergrund ist sehr vielfältig. Verdeutlichen lässt sich dies durch die Betrachtung der Staatsangehörigkeit der Bezugsperson in Familien mit Migrationshintergrund in Baden-Württemberg. Rund 18 % der Bezugspersonen mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit hatten 2021 die türkische Staatsangehörigkeit.22 Etwa jede achte dieser Bezugspersonen hatte die italienische Staatsangehörigkeit (12 %) und rund 7 % die kroatische oder rumänische Staatsbürgerschaft. Die Anteile von Bezugspersonen mit anderen Staatsangehörigkeiten lagen jeweils unter 5 %. Vielfältig ist auch, wie externe Sachverhalte, etwa Religion und Bildung, in der Familie thematisiert werden und welche Sprache gesprochen wird. In 73 % aller Lebensgemeinschaften mit minderjährigen Kindern in Baden-Württemberg wurde 2021 im Alltag überwiegend Deutsch gesprochen. Außerdem wurden in den Familien vor allem überwiegend Türkisch, Russisch oder andere europäische Sprachen gesprochen.

Die ausgewählten empirischen Ergebnisse zur Anzahl und zum Geschlecht der Eltern, zu Familienformen, zur Armutsgefährdung und Migration verdeutlichen, dass sich Elternschaft sowie Lebensformen und Lebenslagen von Familien heute durch eine große Vielfalt auszeichnen. Gleichzeitig mit der Diversität von Familien sind die Anforderungen an die Eltern gestiegen.23 Dem Umgang mit Heterogenität in der alltäglichen Praxis kommt daher eine entscheidende Rolle zu.

3. Zum alltäglichen Umgang mit der Heterogenität von Familien

Die Heterogenität der Familie ist eine Tatsache, Familie und Gesellschaft haben sich geändert. Neue Familienformen sind dazugekommen, und bisher latent gelebte werden manifest. Die im Alltag bislang anerkannten Familien bestehen weiterhin, sie werden jetzt ergänzt durch andere. Die nun sichtbare Vielheit von Familie und ihre zunehmend allgemeine Anerkennung, nicht zuletzt durch Politik und Recht, entspricht gleichsam der Möglichkeit, mit seinen individuellen Besonderheiten mit anderen Menschen als Familie zu leben. Trotz all dieser Errungenschaften tun wir uns weiterhin schwer mit der Diversität der Menschen im Allgemeinen und der Heterogenität der Familien im Besonderen.

Wenn Politik und Recht versuchen, auf die sich wandelnden familialen Lebenswirklichkeiten zu reagieren, wenn sie beabsichtigen, den Raum dessen neu zu vermessen, was als Familie und Elternschaft moralisch zu respektieren sei, dann löst dies stets zahlreiche Widersprüche und Konflikte aus. Den einen gehen die politischen und rechtlichen Anpassungen nicht schnell und weit genug, den anderen gehen der gesellschaftliche Wandel und die Anerkennung anderer Lebensentwürfe immer wieder zu schnell und zu weit. Für die Vergangenheit belegen dies die Diskussionen zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Alleinerziehenden oder zur rechtlichen Gleichstellung von Frau und Mann in der Ehe sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Verbindung mit einer außerhäuslichen Betreuung für Kinder auch unter 3 Jahren. In der Gegenwart belegen dies die Diskussionen etwa zu einer zeitgemäßen Gesetzgebung für die Fortpflanzungsmedizin und Leihmutterschaft, zu Reformen des Abstammungs- und Adoptionsrechts mit Erleichterungen der Elternschaft für geschlechtsgleiche Paare, zur Weiterentwicklung des sogenannten »kleinen Sorgerechts« auf vier Erwachsene, zur Einführung eines Instituts der Verantwortungsgemeinschaft mit einer unbestimmten Anzahl von Personen oder wenn ein Selbstbestimmungsgesetz das bisherige Transsexuellengesetz ersetzen soll, um künftig Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft zu ermöglichen, also ohne Gutachten, ärztliche Atteste oder Gerichtsverfahren.

Dieser vielstimmige Diskurs vollzieht sich in einer Gesellschaft, die sich als modern beschreibt, da sie Kontingenz und damit Heterogenität gleichsam zulässt und steigert. In dieser Gesellschaft gibt es keine allgemeingültige Vorstellung darüber, was als Familie zählt. So sind die Familienformen sehr vielfältig, wenngleich es Präferenzen gibt, etwa für ein gemeinsames Leben mit Kindern, für Zweisamkeit und Exklusivität der Partnerschaft der familialen wie rechtlichen Eltern sowie für die soziale und biologische Einheit der Elternschaft bei wenigstens einem der zwei Eltern. Trotz aller struktureller Unterschiede in Lebensformen und Lebenslagen, Lebensläufen und Lebensstilen haben doch all diese Familien mit Kindern und ohne Kinder den gemeinsamen Nenner, dass sich die jeweils beteiligten Mitglieder als Familie verstehen, also zu einer Familie zugehörig beobachten. Die Heterogenität der Familie resultiert aus der Praxis dessen, wie Familie in der Moderne möglich ist, nämlich durch Selbstherstellung und Selbstgestaltung (siehe Übersicht).

Gleichzeitig existieren in der sozialen Umwelt der Familien, etwa bei Freunden und Verwandten, in Politik und Recht oder in den Religionen Vorstellungen von Familie, die andere sein können als die Vorstellungen jener, die sich als Mitglied einer Familie sehen. So orientieren sich Politik und Recht primär an Programmen und nicht umfassend an den Besonderheiten und Interessen einzelner Personen. Solche Programme, wie Regierungs- oder Parteiprogramme einerseits und Gesetze andererseits, liefern dann die Orientierung dafür, was als Familie politisch, ökonomisch und rechtlich zu unterstützen oder auszulegen ist.

Die Heterogenität von Familie ergibt sich somit aus der Praxis höchstpersönlicher Entscheidungen, aber auch politischer Entscheidungen über die Gleichgültigkeit und Gleichberechtigung von Familienformen. Der Umgang mit der Heterogenität der Familie ist damit stets paradox und dialektisch. Auf der einen Seite die Unabhängigkeit der Lebensgemeinschaft bei der Selbstbenennung als Familie und gleichzeitig die Abhängigkeit von gesellschaftlichen Forderungen etwa der Politik und des Rechts. Da Selbstbestimmung und Fremdbestimmung, Anspruch und Anforderungen stets zu unterscheiden sind, stellt sich die Frage: Wieviel Autonomie erkennt man der jeweiligen Seite an, zumal dann, wenn neue und scheinbar neue Familienformen auch Anerkennung und Förderung und nicht nur Toleranz beanspruchen (siehe i-Punkt »Autonomie und Autarkie«)?24

Dialektisch ist der Umgang mit dieser Frage insofern, als er einem Dialog entsprechen kann, bei dem die besonderen Ansprüche der jeweiligen Familien und politisch-rechtliche Forderungen an Familie verhandelt werden. Oft über Jahrzehnte oder auch vergleichsweise schnell wird im ständigen Hin und Her aller artikulierten Begründungen verhandelt, ob die einzelne Familienform eine besondere Familienform der allgemeinen Familienform ist. Das dialektische Prinzip kennt keine letzte Begründung, sondern nur ein ständiges Hinterfragen aller Begründungen und »was als (…) der beste und brauchbarste Artikulationsvorschlag ist, und zwar im Kontrast zu verfügbaren Alternativen«.25

Beachtenswert während dieses Dialogs ist die Unterscheidung von Ethik und Moral, also zwischen der Wertschätzung dessen, was eine Familie ist und der Respektierung dessen, wie sie möglich ist: Einerseits die politisch-ethische Anerkennung oder Nichtanerkennung der jeweiligen Besonderheit einer Lebensgemeinschaft auch als Familie, andererseits das moralisch relevante Problem der Autonomieeinschränkung im Sinne politischer und rechtlicher Achtung oder Missachtung der Selbstbenennung einer Lebensgemeinschaft als Familie.26 Ungeachtet dessen, ob eine Lebensgemeinschaft als Familie anerkannt wird, gilt es im politischen und rechtlichen Kontext, die Entscheidungen zu begründen, die die Selbstwirksamkeit der Lebensgemeinschaften eingrenzen oder erweitern. Zwar wäre die ethische Anerkennung der Besonderheit einer Familie der erste Schritt, aber er wäre nicht entscheidend für politische Maßnahmen und ihre Inanspruchnahme. So muss eine Lebensgemeinschaft als Familie ethisch nicht anerkannt werden, um gleichzeitig als »Co-Autor« ihrer familialen Ordnung durch rechtliche und ökonomische Maßnahmen respektiert zu werden (siehe i-Punkt »Ethik und Moral – Zwei empirische Fälle«).

Politische Entscheidungen legitimieren und konstituieren eine Heterogenität von Familie. Offen bleibt, ob die moralische Anerkennung der Zugehörigkeit einer Lebensgemeinschaft als Familie im politischen Kontext Auslöser wird, eine neue Hierarchie von anerkannten und nichtanerkannten Familien zu errichten. Lebensgemeinschaften als Familien werden in jedem Fall politisch-rechtlich dann hierarchisiert, wenn ethische Vorstellungen von einer »richtigen« Familie einhergehen mit der Ablehnung moralischer Perspektiven des Respekts.27

1 Der Beitrag ist eine gekürzte, überarbeitete und aktualisierte Version von Eggen, Bernd/Saleth, Stephanie (2022): Heterogenität von Familie. In: Geiger, Steffen/Dahlheimer, Sabrina/Bader, Maria (Hrsg.): Heterogenität und Differenz in Kindheits- und Sozialpädagogik. Weinheim Basel; Beltz Juventa; S. 127–149.

2 Nave-Herz, Rosemarie (2006): Ehe- und Familiensoziologie (2. Auflage). Weinheim und München; Juventa; S. 48–58.

3 Gestrich, Andreas/Krause, Uwe/Mitterauer, Michael (2003): Geschichte der Familie. Stuttgart; Alfred Kröner Verlag; S. 584–602.

4 Lepsius, Mario Rainer (1993): Demokratie in Deutschland: soziologisch-historische Konstellationsanalysen; ausgewählte Aufsätze. Göttingen; Vandenhoeck & Ruprecht; Neidhardt, Friedhelm (1975): Die Familie in Deutschland. Gesellschaftliche Stellung, Struktur und Funktion. (4. überarb. Aufl.). Opladen; Leske + Budrich; S. 43–44.

5 Segmentär bezeichnet hier gleichrangige und gleichartige sozialen Einheiten, wie Milieus, Stadtviertel, Dörfer. Stratifikatorisch bezeichnet hier hierarchisch geordnete soziale Schichten oder Klassen, wie Unterschicht, Mittelschicht, Oberschicht.

6 Nave-Herz (2006) s. Fn 2; Rölli, Lukas (2015): Heile Welten? In: Die politische Meinung, Sonderausgabe 3. Juni 2015; S. 85–89, www.kas.de/de/web/die-politische-meinung/artikel/detail/-/content/heile-welten-%20 (Abruf: 20.04.2022); Schneider, Norbert F. (2008): Grundlagen der sozialwissenschaftlichen Familienforschung – Einührende Betrachtungen. In: Ders. (Hrsg.), Lehrbuch moderne Familiensoziologie. Opladen; Barbara Budrich; S. 9–21.

7 Beck, Ulrich/Beck-Gernsheim, Elisabeth (1990): Das ganz normale Chaos der Liebe. Frankfurt am Main; Suhrkamp.

8 Gestrich, Andreas/Krause, Uwe/Mitterauer, Michael (2003): Geschichte der Familie. Stuttgart; Alfred Kröner Verlag; S. 584–602.

9 Braun, Christina von (2018): Blutsbande. Verwandtschaft als Kulturgeschichte. Berlin; Aufbau Verlag, S. 11; Luhmann, Niklas (1980): Gesellschaftliche Struktur und semantische Tradition. In: Ders., Gesellschaftsstruktur und Semantik. Band 1. Frankfurt a. M.; Suhrkamp; S. 9–71.

10 Luhmann, Niklas (1988): Sozialsystem Familie. In: System Familie 1; S. 75–91.

11 Beck, Ulrich/Beck-Gernsheim, Elisabeth (1990): Das ganz normale Chaos der Liebe. Frankfurt am Main; Suhrkamp;Schneider (2008) siehe Fußnote 6.

12 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.) (2015): Dossier Wohlergehen von Familien. Berlin, www.servicestelle-netzwerk-familie.de/fileadmin/uploads/Materialien/dossier-wohlergehen-von-familien-data.pdf (Abruf: 20.04.2022).

13 Finch, Janet (2007): Displaying Families. In: Sociology, 41, S. 65–81.

14 Feldhaus, Michael/Huinink, Johannes (2014): Vielfalt von Familienverläufen. In: Löw, Martina (Hrsg.): Vielfalt und Zusammenhalt. Verhandlungen des 36. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Bochum und Dortmund 2012, Teilband 1. Frankfurt/New York; Campus Verlag; S. 502.

15 Siehe Eggen, Bernd (2019): Ein Kind – zwei Eltern? Vielfalt von Elternschaft. In: Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg, Heft 4, S. 9–15; https://www.statistik-bw.de/Service/Veroeff/Monatshefte/20190402 (Abruf: 20.04.2022).

16 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.) (2017): Stief- und Patchworkfamilien in Deutschland. Monitor Familienforschung – Ausgabe 31. Berlin, www.bmfsfj.de/resource/blob/76242/1ab4cc12c386789b943fc7e12fdef6a1/monitor-familienforschungausgabe-31-data.pdf (Abruf: 20.04.2022).

17 Deutsches IV Register (2021): Jahrbuch 2020. In: Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie 2021. Sonderheft 3, https://www.deutsches-ivf-register.de/perch/resources/dirjb2020de.pdf (Abruf: 20.04.2022).

18 Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt. Es können auch Personen, deren Zuordnung zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund ausschließlich aus Merkmalen eines nicht im Haushalt lebenden Elternteils resultiert, identifiziert werden und werden mitgezählt (= Migrationshintergrund im weiteren Sinn).

19 Aktiv erwerbstätig waren 63 % der alleinerziehenden Mütter mit minderjährigen Kindern.

20 Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg (2021): Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg, https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/publikation/did/teilhabechancen-von-kindern-und-jugendlichen-in-baden-wuerttemberg/?tx_rsmbwpublications_pi3%5Bministries%5D=11&cHash=c6ffac8c28c2cf22108e2d7a4cdb2529 (Abruf: 13.05.2022).

21 Kraus, Elisabeth/Sauer, Lenore (2019): Familienstrukturen im Fluchtkontext. Wie unterscheiden sich Frauen und Männer?In: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (Hrsg.): Bevölkerungsforschung Aktuell Nr. 2; S. 3–7.

22 Lebensgemeinschaften mit minderjährigen Kindern, in denen die Staatsangehörigkeit der Bezugsperson bekannt ist.

23 Zu diesem Ergebnis siehe auch den 9. Familienbericht der Bundesregierung: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.) (2021): Elternsein in Deutschland. Zusammenfassung des Gutachtens der Sachverständigenkommission, Berlin.

24 Zur Unterscheidung von Toleranz und Anerkennung siehe Forst, Rainer (2003): Toleranz im Konflikt. Frankfurt a. M.; Suhrkamp.

25 Stekeler, Pirmin (2014): Hegels Phänomenologie des Geistes. Ein dialogischer Kommentar, Band 1. Hamburg; Meiner; S. 48.

26 Zu der Unterscheidung von Ethik und Moral siehe Forst, Rainer (2015): Normativität und Macht. Berlin; Suhrkamp.

27 Siehe Butler, Judith (2009): Die Macht der Geschlechternormen und die Grenzen des Menschlichen. Frankfurt a. M.; Suhrkamp; S. 173–183.