:: 12/2022

Arbeitskosten in Baden-Württemberg 2020

Was kostet die Unternehmen der Faktor Arbeit im Südwesten und wie haben sich die Arbeitskosten entwickelt?

Im Jahr 2020 kostete eine geleistete Arbeitsstunde einer Vollzeitkraft die Unternehmen in Baden-Württemberg im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich durchschnittlich 39,44 Euro netto und folglich etwa 10 Euro mehr als noch 2004. Damit lag Baden-Württemberg um rund 6 % über dem bundesweiten Durchschnitt von 37,17 Euro und somit an vierter Stelle im Bundesländervergleich. Die überdurchschnittlich hohen Arbeitskosten im Land lassen sich auf die baden-württembergische Branchen- und Unternehmensstruktur mit dem stark vertretenen Produzierenden bzw. Verarbeitenden Gewerbe zurückführen. So kostete 1 Stunde Arbeit im Produzierenden Gewerbe im Südwesten im Schnitt rund 44 Euro und damit 18,1 % mehr als im Dienstleistungsbereich mit 37 Euro. Die wirtschaftliche Stärke des Landes als Industriestandort und als Standort hochinnovativer Unternehmen beeinflusst zudem auch die generellen Lebenshaltungskosten, die sich wiederum zumindest teilweise auch in den Verdiensten – einem wichtigen Bestandteil der Arbeitskosten – widerspiegeln (müssen).

Wie sich die Arbeitskosten im Detail zusammensetzen, welche Faktoren sich in welcher Form auf die Kostenhöhe auswirken und wie sich die Arbeitskosten im Zeitverlauf entwickelt haben – auf diese und weitere Fragen kann die alle 4 Jahre stattfindende Arbeitskostenerhebung Antwort geben. Hierbei sind vor allem auch die Unterschiede zwischen den einzelnen Branchen und Bundesländern interessant.

Die Arbeitskostenerhebung 2020

Für die Arbeitskostenerhebung (AKE) wurden in Baden-Württemberg im Jahr 2021 rund 3 600 Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs mit zehn und mehr Beschäftigten zu den für sie im Jahr 2020 angefallenen Arbeitskosten befragt. Die so erhobenen Daten bieten einen Überblick über Höhe und strukturelle Zusammensetzung aller von den Arbeitgebenden zu tragenden Kosten, die im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmenden angefallen sind (Rechtsgrundlage und Methodik siehe i-Punkt »Die Arbeitskostenerhebung«).

Dabei meldeten die bundesweit 32 000 herangezogenen Unternehmen die Daten für alle ihre Betriebe – also auch für Betriebe in anderen Bundesländern – jeweils an das Statistische Landesamt des Bundeslandes, in dem sich der Hauptsitz des Unternehmens befindet. Folglich lassen sich die Arbeitskosten entweder nach Unternehmenshauptsitz oder nach Betriebssitz dem jeweiligen Bundesland zuordnen. Nachfolgend werden die Ergebnisse immer nach dem sogenannten »Betriebskonzept« betrachtet. Die Darstellung der Ergebnisse bezieht sich also auf die Betriebe, die ihren Standort in Baden-Württemberg haben. Zur besseren Vergleichbarkeit der Arbeitskosten werden alle Daten für »Vollzeiteinheiten« dargestellt. Vollzeiteinheiten sind Vollzeitbeschäftigte sowie die entsprechend ihrer Arbeitszeit in Vollzeitarbeitsplätze umgerechneten Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten.

Die durchschnittlichen Bruttoarbeitskosten (einschließlich Auszubildende) der Betriebe in Baden-Württemberg beliefen sich im Jahr 2020 auf insgesamt 66 640 Euro je Vollzeiteinheit und waren damit um 8,2 % bzw. 5 032 Euro höher als noch 2016 (siehe Tabelle 1). Verglichen mit der Veränderung im Zeitraum von 2012 bis 2016 von damals 7,9 % (4 491 Euro) je Vollzeiteinheit fiel der Anstieg der Arbeitskosten somit etwas höher aus.

Eine Gegenüberstellung zeigt zudem, dass die Bruttoarbeitskosten für eine Vollzeitkraft im Produzierenden Gewerbe mit 72 172 Euro im Durchschnitt deutlich höher ausfielen als für Vollzeitbeschäftigte im Dienstleistungsbereich mit 63 373 Euro. Dabei sind die Bruttoarbeitskosten im Dienstleistungsbereich von 2016 bis 2020 mit 10,1 % (5 815 Euro) fast doppelt so stark gestiegen wie im Produzierenden Gewerbe mit einem Plus von 5,2 % (3 540 Euro). Trotzdem waren die Kosten für die Unternehmen für eine Vollzeiteinheit im Produzierenden Gewerbe im Schnitt um 8 799 Euro (13,9 %) weiterhin deutlich höher als für eine Vollzeitkraft im Dienstleistungssektor.

Nach Abzug von Lohnsubventionen, also den empfangenen Zuschüssen der Bundesagentur für Arbeit, betrugen die Nettoarbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde in Baden-Württemberg im Jahr 2020 durchschnittlich 39,44 Euro. Das bedeutet eine Zunahme um 11,7 % gegenüber der letzten Arbeitskostenerhebung 2016 mit 35,30 Euro je geleisteter Stunde. Damit war der Anstieg der Arbeitskosten von 2016 auf 2020 doppelt so hoch wie im davorliegenden Zeitraum von 2012 bis 2016 (33,35 Euro, + 5,9 %). Die Erhöhungen im Zeitverlauf sind hauptsächlich auf die Steigerung der Bruttoverdienste zurückzuführen, die mehr als drei Viertel der gesamten Arbeitskosten ausmachen.

Zusammensetzung der Arbeitskostenbestandteile nahezu unverändert – Bruttoverdienste sind Hauptbestandteil

Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen (Details siehe Übersicht). Auf die Bruttoverdienste im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich entfielen 77 % und auf die Lohnnebenkosten 23 % der gesamten Arbeitskosten im Jahr 2020. Damit hat sich die anteilige Zusammensetzung der Arbeitskosten im Vergleich zu den Vorherhebungen kaum geändert (siehe Tabelle 2).

Zu den Bruttoverdiensten zählen primär das Entgelt für die geleistete Arbeitszeit (57,2 %) sowie unter anderem Sonderzahlungen (7,3 %), vermögenswirksame Leistungen (0,1 %), Vergütung für nicht gearbeitete Tage (unter anderem Urlaubstage oder gesetzliche Feiertage, 10,2 %), Sachleistungen wie Job-Ticket oder Firmenwagen (0,9 %) als auch die Bruttoverdienste der Auszubildenden (1,2 %).

Die Lohnnebenkosten beinhalten dagegen vor allem die gesetzlichen Beiträge der Arbeitgebenden zur Sozialversicherung (13,5 %) wie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung, die Entgeltfortzahlungen vor allem im Krankheitsfall (3,2 %) sowie die Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung (2,6 %), aber auch die Kosten der beruflichen Aus- und Weiterbildung (0,4 %) und sonstige Aufwendungen und Steuern zulasten des Arbeitgebenden.

Die Nettoarbeitskosten sind die Bruttoarbeitskosten abzüglich der Lohnsubventionen, also dem Arbeitgebenden erstattete Lohn- und Gehaltszahlungen der Bundesagentur für Arbeit, wie zum Beispiel Einstellungszuschüsse.

Beim Vergleich der Veränderung der absoluten Anteilswerte seit der letzten AKE fällt zum einen die Steigerung bei den Bruttoverdiensten der Azubis um 100 Euro (+ 14 %) auf, die sich durch die seither insgesamt gestiegene Vergütung von Auszubildenden erklären lässt. Demgegenüber verringerten sich zum Beispiel die vermögenswirksamen Leistungen um 17 Euro (– 15,7 %).

Während die Aus- und Weiterbildungskosten 2020 um 29 Euro (– 10,6 %) geringer ausfielen als noch 4 Jahre zuvor, wuchsen die Auszahlungen an ausscheidende Arbeitnehmende durchschnittlich um ganze 123 Euro (+ 38 %) an. Beide Veränderungen könnten Ihre Ursache in den Begleiterscheinungen der Coronapandemie haben. So waren die Weiterbildungsmöglichkeiten vermutlich 2020 coronabedingt deutlich eingeschränkt. Im Zuge der starken negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage von Unternehmen und dadurch angestoßene Umstrukturierungen/Rationalisierungen könnten 2020 Entlassungsentschädigungen, Übergangsgelder und Abfindungen, Vorruhestandsleistungen wie Übergangsgelder und Ähnliches zugenommen haben. Bei Letzterem spielen vermutlich auch die Umstrukturierungsmaßnahmen von Firmen, die in der Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen tätig sind, eine Rolle. Denn hier stieg der Anteil der Zahlungen an ausscheidende Mitarbeitende an den Gesamtkosten von 686 Euro (0,77 %) auf 1 030 Euro (1,1 %).

Coronabedingte Besonderheiten wirken sich kaum auf die Arbeitskosten aus

Die wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Regelungen, die in der EU angewandt wurden, um die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt mit dem Ausbruch der Coronapandemie abzufedern, bestehen aus Kurzarbeitsregelungen, temporären Entlassungen und Lohnsubventionen in den unterschiedlichsten Ausprägungen.

Die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Arbeitskosten wurden davon geprägt, ob sich ein Staat in der Krise eher für Lohnsubventions- oder Kurzarbeitsprogramme entschieden hat. Während Lohnsubventionen (oder Steuervergünstigungen) die Lohnnebenkosten und damit die Arbeitskosten temporär reduzieren, können Kurzarbeitsprogramme die Arbeitskosten zeitweilig erhöhen (Näheres hierzu siehe i-Punkt »Arbeitskostenerhebung und Kurzarbeit«).

In Deutschland war das Jahr 2020 stark durch coronabedingte Kurzarbeit beziehungsweise temporäre Betriebsschließungen geprägt. Diese Maßnahmen wirken sich auf die Nettoarbeitskosten je geleistete Stunde, den zentralen Indikator der Arbeitskostenerhebung, für Deutschland und Baden-Württemberg weitgehend neutral aus. Denn das als Lohnersatzleistung ausgezahlte Kurzarbeitergeld, welches den Arbeitgebenden von der Bundesagentur für Arbeit zurückerstattet wird, ist im gemeldeten Arbeitnehmerentgelt der AKE nicht enthalten. Ebenso zählen auch die durch Kurzarbeit ausgefallenen Arbeitsstunden nicht zu den geleisteten Stunden hinzu. Analog verhält es sich bei temporären Betriebsschließungen.1

Arbeitskosten auch 2020 stark branchenabhängig

Zwischen den einzelnen Wirtschaftsabschnitten und Branchen waren zum Teil beträchtliche Unterschiede bei den Arbeitskosten zu verzeichnen. So zahlten Unternehmen im Produzierenden Gewerbe im Durchschnitt 43,69 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde, während dieser Wert im Dienstleistungssektor 37,01 Euro, also 15,3 % weniger, betrug.

Bei Betrachtung der einzelnen Wirtschaftsabschnitte waren die Kosten für eine Stunde Arbeit in der Energieversorgung mit 61,22 Euro (+ 7,3 % gegenüber 2016) fast dreimal so hoch wie im Gastgewerbe mit 22,26 Euro, obwohl im Gastgewerbe damit ein Anstieg der Arbeitskosten um 24,2 % im Vergleich zu 2016 zu beobachten war. Die zweithöchsten Arbeitskosten wurden mit 53,32 Euro (+ 10,4 %) im Wirtschaftsbereich »Information und Kommunikation« festgestellt. Dazu zählen zum Beispiel Verlagswesen, Rundfunkveranstalter, Telekommunikation und Dienstleistungen der Informationstechnologie. Die öffentliche Verwaltung lag mit knapp 40,54 Euro (+ 12,5 %) im Mittelfeld, während sich unter anderem die Arbeitskosten im Gesundheits- und Sozialwesen mit 35,28 Euro (+ 14,5 %) deutlich unter dem Durchschnitt der Nettoarbeitskosten für Baden-Württemberg befanden (siehe Schaubild 1). Deutlich darüber lagen hingegen die Nettoarbeitskosten je geleistete Stunde im Verarbeitenden Gewerbe2 mit 44,66 Euro. Dies entspricht einem Plus von 8,6 % gegenüber der Arbeitskostenerhebung 2016.

Es gab jedoch gravierende Unterschiede zwischen den einzelnen Wirtschaftsabteilungen des Verarbeitenden Gewerbes. In der Kokerei und Mineralölverarbeitung waren die Kosten mit 59,42 Euro am höchsten und blieben damit in etwa auf dem Niveau von 2016 (59,12 Euro). Die bezogen auf das Verarbeitende Gewerbe zweithöchsten Arbeitskosten waren in der Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen zu beobachten. Sie stiegen im Vergleich zu 2016 um 6,8 % auf 59,22 Euro an. Dagegen rutschten die Arbeitskosten bei der Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen mit 51,18 Euro (+ 3,4 %) an die vierte Stelle hinter den Sonstigen Fahrzeugbau mit Kosten von 56,16 Euro pro Stunde (+ 19,9 %). Die geringsten Arbeitskosten wurden erneut für die Nahrungs- und Futtermittelherstellung ermittelt. Allerdings konnten diese um 22,6 % auf 27,27 Euro zulegen, gegenüber 22,25 Euro im Jahr 2016.

Bei den Branchen im Dienstleistungsbereich waren die Rundfunkveranstalter erneut mit Abstand der Spitzenreiter was die Höhe der Arbeitskosten betrifft. Hier kostete eine geleistete Arbeitsstunde mit 75,81 Euro beinahe genauso viel wie 2016 (+ 0,1 %). Die zweithöchsten Arbeitskosten in diesem Bereich mit 55,57 Euro (+ 9,7 %) bei der Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie können ebenfalls dem Wirtschaftszweig Information und Kommunikation zugeordnet werden. Demgegenüber fielen sowohl bei der Branche Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau (21,80 Euro) als auch bei der Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen wie Wäschereien, Kosmetik- und Frisörsalons, Bestattungsunternehmen und Solarien (21,10 Euro) für eine Arbeitsstunde weniger als 30 % der Kosten an, als bei den Rundfunkveranstaltern zu beobachten waren.

Unternehmensgröße beeinflusst die Höhe der Arbeitskosten

Nicht nur hinsichtlich der Branchen, auch in Bezug auf die Unternehmensgröße sind Unterschiede bei den Arbeitskosten feststellbar. So lässt sich festhalten, dass die Nettoarbeitskosten je geleisteter Stunde, sowohl gesamtwirtschaftlich als auch bei der Betrachtung einzelner Branchen, mit zunehmender Arbeitnehmerzahl ebenfalls ansteigen. So betrugen die Arbeitskosten bei Kleinbetrieben mit 10 bis 49 Beschäftigten knapp 30,87 Euro, während eine geleistete Arbeitsstunde in Großkonzernen mit 1 000 und mehr Arbeitnehmenden mit 46,61 Euro gut eineinhalb Mal so viel kostete (siehe Schaubild 2). Die höheren Arbeitskosten ergeben sich unter anderem durch die höheren Bruttoverdienste und Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung, welche in den Großbetrieben zumeist höher ausfallen als in kleinen Betrieben. Gründe hierfür sind zum Beispiel eine verstärkte Tarifbindung/-orientierung und der Umstand, dass in Baden-Württemberg viele Großkonzerne in verdienststarken Branchen zu finden sind.

Bei den Unternehmen mit 1 000 und mehr Beschäftigten entfielen 3 056 Euro bzw. 3,9 % der gesamten Bruttoarbeitskosten einer Vollzeiteinheit auf die Aufwendungen des Arbeitgebenden für die betriebliche Altersvorsorge der Beschäftigten3, während es im Durchschnitt über alle Firmen ab zehn Beschäftigten 1 744 Euro bzw. 2,62 % waren.

Arbeitskosten in Baden-Württemberg weiterhin über dem Bundesdurchschnitt

Mit 39,44 Euro lagen die Nettoarbeitskosten je geleistete Stunde im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich im Südwesten mit 6,1 % auch im Jahr 2020 über dem deutschlandweiten Durchschnitt von 37,17 Euro, wenn auch nicht mehr ganz so deutlich wie noch 2016 (+ 7,3 %, 2016: Bund 33,09 Euro, Baden-Württemberg 35,50 Euro). Im Bundesländervergleich rangierte Baden-Württemberg damit 2020 an vierter Stelle und trat somit den sonst jahrelang belegten dritten Rang knapp an Bayern, mit Arbeitskosten von 39,73 Euro, ab. Den Spitzenplatz mit den höchsten Arbeitskosten belegte erneut Hamburg mit 42,85 Euro, mit deutlichem Vorsprung vor Hessen (40,29 Euro). Die niedrigsten Arbeitskosten bundesweit wurden in Mecklenburg-Vorpommern mit 29,27 Euro und Thüringen (29,51 Euro) ermittelt (siehe Schaubild 3).

Differenziert nach Produzierendem Gewerbe und Dienstleistungssektor ergab sich eine leichte Verschiebung beim Ranking der Bundesländer. Bezogen auf die Arbeitskosten je geleisteter Stunde im Produzierenden Gewerbe, blieb Hamburg mit 51,82 Euro zwar weiter deutlich an der Spitze. Mit 46,10 Euro rückte Bremen hier aber auf den zweiten Platz vor, während Hessen auf den fünften Rang abfiel. Baden-Württemberg (43,69 Euro) schob sich beim Produzierenden Gewerbe knapp vor Bayern (43,24 Euro) auf den dritten Platz im Länderranking. Bei den Arbeitskosten im Dienstleistungsbereich, waren Hamburg (41,20 Euro) und Hessen (39,80 Euro) weiter die Spitzenreiter. Berlin machte Boden gut und ordnete sich an dritter Stelle ein, während Baden-Württemberg sich mit dem fünften Platz hinter Bayern begnügen musste.

Auch wenn von mehreren Staaten die Daten der Arbeitskostenerhebung noch nicht zur Verfügung stehen, zeichnet sich zudem ab, dass Deutschland und damit auch Baden-Württemberg im Vergleich der EU-27-Staaten bei der Höhe der Arbeitskosten im oberen Drittel hinter Spitzenreitern wie Dänemark oder Luxemburg rangiert.4

Insgesamt zeigt sich also, dass die Arbeitskosten in Baden-Württemberg sowohl im innerdeutschen wie auch europäischen Vergleich trotz starker Branchenunterschiede im Schnitt sehr hoch für die Unternehmen sind, wobei die Arbeitskosten überwiegend von der Höhe der Bruttoverdienste bestimmt werden.

Da die Arbeitskosten in Großkonzernen höher sind, scheinen sich diese höheren Löhne und sonstige zusätzliche Zahlungen an ihre Beschäftigten aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation und bestehender Marktmacht eher leisten zu können bzw. auch leisten zu müssen (Stichwort Fachkräftemangel). Doch der (Kosten-)Druck führt dazu, dass eine Senkung der Kosten über eine Auslagerung von Standorten bzw. Arbeitsschritten und Personal nicht selten zu beobachten ist. Inwiefern die Coronapandemie und der Krieg in der Ukraine, mit in der Folge gestörten Lieferketten und rekordhoher Inflation und die dadurch entfachten Diskussionen über wirtschaftliche Abhängigkeiten im internationalen Kontext, zu Entwicklungen führen, die letztendlich die Arbeitskosten nachhaltig beeinflussen werden, wird sich in der Zukunft zeigen.

1 Vergleiche Statistisches Bundesamt 2022: Arbeitskosten im Jahr 2020: Nach wie vor starke regionale Unterschiede, Pressemitteilung 280/22 vom 04.07.2022.

2 Der Wirtschaftsabschnitt C Verarbeitendes Gewerbe (Herstellung und Verarbeitung von Produkten/Materialien) ist ein Teil des sogenannten Produzierenden Gewerbes, zu dem auch Baugewerbe, Energieversorgung, Bergbau und Wasserversorgung zählen. Bei den Wirtschaftszweigen wird in der Statistik übergeordnet zwischen Produzierendem Gewerbe (Abschnitt B-F) und Dienstleistung (Abschnitt G-S) unterschieden.

3 Betriebliche Altersversorgung im Sinne von vom Arbeitgebenden zugesagte Versorgungsleistungen an die Beschäftigten bei Alter, Invalidität und Tod, meist in Form einer Betriebsrente (zum Beispiel über Direktzusage, Pensionsfond/-kasse oder Ähnliches).

4 Vergleiche EUROSTAT 2022: Arbeitskosten, Löhne und Gehälter (einschließlich Auszubildende) nach Tätigkeiten der NACE Rev. 2, https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/LC_NCOSTOT_R2/default/table (Abruf: 04.11.2022).