:: 8/2023

Zahl der Lehrkräfte, die aus dem Schuldienst ausscheiden, geht weiter zurück

Von Oktober 2021 bis Oktober 2022 haben insgesamt knapp 2 400 Lehrkräfte die Schulen nach Beendigung ihrer Dienstzeit verlassen. Der Zahl derjenigen, die aus Altersgründen in den Ruhestand eingetreten sind, ist aufgrund der Alterszusammensetzung der Lehrkräftekollegien seit Mitte des vorigen Jahrzehnts rückläufig. Dagegen steigt tendenziell die Zahl der Lehrkräfte an, die aufgrund von Dienstunfähigkeit die Schulen verlassen müssen. Rund ein Viertel aller Abgänge entfiel 2021/22 auf diese Gruppe von Lehrkräften. Das Durchschnittsalter dieser Lehrkräfte lag zuletzt bei 59 Jahren. Beim Ausscheiden von Lehrkräften aus dem Schuldienst sind allerdings in vielerlei Hinsicht deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Schulzweigen festzustellen.

Lehrkräfte öffentlicher Schulen in Baden-Württemberg scheiden nicht nur wegen des Erreichens des Ruhestandsalters aus dem Schuldienst aus. Es gibt eine Reihe verschiedener Gründe für ein dauerhaftes oder vorübergehendes Ausscheiden, wie zum Beispiel der Eintritt in die Elternzeit, der Ablauf eines befristeten Vertragsverhältnisses, der Wechsel an eine Privatschule oder an eine Schule in einem anderen Bundesland. Im Folgenden werden jedoch nur Abgangsarten betrachtet, die in aller Regel das Ende der Unterrichtstätigkeit markieren.

An allgemeinbildenden Schulen ist der Anteil älterer Lehrkräfte derzeit eher gering

Im Schuljahr 2021/22 hatten von allen hauptberuflichen Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen 8 % bereits das 60. Lebensjahr vollendet, weitere knapp 9 % gehörten zur Altersgruppe der 55- bis unter 60-Jährigen. Der Anteil dieser Altersjahrgänge, die voraussichtlich innerhalb von 10 Jahren in den Ruhestand wechseln werden, ist in den einzelnen Schulzweigen (siehe i-Punkt) unterschiedlich stark ausgeprägt. An allgemeinbildenden Schulen sind es derzeit zumeist eher schwach besetzte Jahrgänge, die hiervon betroffen sein werden. An Realschulen waren im Schuljahr 2021/22 nur etwa 12 % der Lehrkräfte 55 Jahre alt oder älter, an Gemeinschaftsschulen waren dies etwas mehr als 13 % und an Gymnasien 16 %. Mit gut 18 % war ihr Anteil an Grundschulen, Werkreal- und Hauptschulen ein wenig höher.1 Lediglich an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) lag der Anteil der 55-jährigen und älteren Lehrkräfte mit gut 24 % deutlich darüber. Dies ist auf die gleichmäßigere Besetzung der Altersgruppen an den SBBZ im Vergleich zu den anderen allgemeinbildenden Schulzweigen zurückzuführen.2 Bedenkt man, dass die Tätigkeit einer Lehrkraft im Schuldienst insgesamt etwas weniger als 40 Jahre dauert, ist es jedoch nicht außergewöhnlich, dass rund ein Viertel der Lehrkräfte in den nächsten 10 Jahren in den Ruhestand wechseln dürfte (Schaubild 1).

An den öffentlichen beruflichen Schulen hatten im Schuljahr 2021/22 sogar fast 29 % der Lehrkräfte das 55. Lebensjahr bereits vollendet. Knapp 13 % der Lehrkräfte waren 60 Jahre alt oder älter. Diese Anteile liegen zwar deutlich über den Werten der meisten allgemeinbildenden Schulzweige. Jedoch sind auch sie nicht außergewöhnlich hoch, wenn man berücksichtigt, wie viele Jahre Lehrkräfte insgesamt im aktiven Dienst verbringen.

Deutlicher Rückgang der Zahl der Abgänge

Das Landesbeamtengesetz sieht vor, dass Lehrkräfte an öffentlichen Schulen die Altersgrenze mit dem Ende des Schuljahres erreichen, in dem sie das 66. Lebensjahr vollenden. Auf Antrag kann der Eintritt in den Ruhestand bis zur Vollendung des 69. Lebensjahres hinausgeschoben werden, sofern ein dienstliches Interesse hierfür vorliegt. Andererseits können Beamtinnen und Beamte auch den Antrag stellen, bereits mit Vollendung des 63. Lebensjahres in den Ruhestand versetzt zu werden, Schwerbehinderte nach Vollendung des 62. Lebensjahres.3 Allerdings scheiden Lehrkräfte nicht nur aufgrund des Erreichens der Altersgrenze aus dem Schuldienst aus. Weitere Gründe sind das Eintreten von Dienstunfähigkeit4 oder der Tod der Lehrkraft. Im Zeitraum zwischen den Stichtagen der amtlichen Schulstatistik im Oktober 2021 und im Oktober 2022 haben aus diesen Gründen insgesamt 2 357 Lehrkräfte den Schuldienst verlassen. Davon sind 1 668 aus Altersgründen in den Ruhestand getreten und 612 mussten aufgrund von Dienstunfähigkeit ausscheiden. 77 Lehrkräfte verstarben in diesem Zeitraum.

In den Perioden 2012/13 und 2013/14 lag die Zahl der Abgänge aus den genannten Gründen bei fast 4 000. Auch in den beiden folgenden Perioden wurden mit jeweils rund 3 800 Abgängen sehr hohe Zahlen verzeichnet. Seitdem sinken die Abgangszahlen nahezu beständig ab (Schaubild 2). 2012/13 waren somit 4 % aller Lehrkräfte aus dem Dienst ausgeschieden, 2021/22 waren es dagegen nur 2,5 %. Diese Entwicklung der Zahl der Abgänge aus dem Schuldienst spiegelt die Änderung der Altersstruktur der Lehrkräftekollegien in den letzten Jahren wider. In der Periode 2012/13 waren 16 % der hauptberuflichen Lehrkräfte an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen 60 Jahre alt oder älter. Damit war ihr Anteil damals fast doppelt so hoch wie im Schuljahr 2021/22, in dem er bei 9 % lag.

Die Zahl der Abgänge wegen Dienstunfähigkeit ist dabei natürlich weniger von der Altersstruktur abhängig als die Zahl der Abgänge durch Erreichen des Ruhestandsalters. Wegen Dienstunfähigkeit sind seit 2010/11 je Periode zwischen 319 und 612 Lehrkräfte ausgeschieden. Dieser Höchstwert wurde 2021/22 verzeichnet. Durch die gleichzeitig niedrige Gesamtzahl an Abgängen wies diese Abgangsart daher mit 26 % den höchsten Anteilswert in den letzten 12 Jahren auf. 2015/16 hatten die Abgänge wegen Dienstunfähigkeit dagegen nur einen Anteil von 9 %.

Auch Beurlaubungen bis zum Beginn des Ruhestands können dieselbe Wirkung haben wie das Ausscheiden aus dem Schuldienst. Zwar kann eine solche Beurlaubung grundsätzlich rückgängig gemacht werden, allerdings dürfte dies wohl nur in Ausnahmefällen geschehen. Die Möglichkeit einer Beurlaubung ohne Bezüge bis zum Beginn des Ruhestands besteht gemäß § 72 (2) Landesbeamtengesetz (LBG) für alle Lehrkräfte nach Vollendung des 55. Lebensjahres, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Seit 2017/18 werden weniger Beurlaubungen ausgesprochen als in früheren Jahren. So machten in der Periode 2021/22 nur 64 Lehrkräfte von dieser Möglichkeit Gebrauch. Von 2010/11 bis 2016/17 lagen die Zahlen dagegen zwischen 275 und 365.

Deutliche Unterschiede zwischen den Schulzweigen

Entsprechend der großen Zahl der dort unterrichtenden Lehrkräfte war im Schulzweig Grund-, Werkreal- und Hauptschule 2021/22 auch mit 693 die höchste Zahl an Abgängen aus dem Schuldienst zu verzeichnen. Knapp 72 % davon waren Eintritte in den Ruhestand, gut 27 % waren auf das Ausscheiden wegen Dienstunfähigkeit und 1 % auf Todesfälle zurückzuführen. Mit gut 75 % wiesen die Gymnasien den höchsten Anteil an Eintritten in den Ruhestand und mit knapp 22 % den geringsten Anteil an Abgängen wegen Dienstunfähigkeit auf. An den anderen Schulzweigen der allgemeinbildenden Schulen lag der Anteil der Eintritte in den Ruhestand zwischen 66 % an Realschulen und 70 % an Gemeinschaftsschulen. Die Anteile der Abgänge aufgrund von Dienstunfähigkeit reichten von 25 % an Gemeinschaftsschulen bis 29 % an Realschulen. An beruflichen Schulen waren etwas weniger als 71 % der Abgänge Eintritte in den Ruhestand und rund ein Viertel Abgänge wegen Dienstunfähigkeit (Schaubild 3).

Den geringsten Verlust an Lehrkräften mussten 2021/22 die Gemeinschaftsschulen verkraften, an denen 1,6 % der hauptberuflichen Lehrkräfte aus dem Schuldienst ausschieden. Mit Anteilswerten von 1,7 % und 1,9 % lagen die Gymnasien und die Realschulen ebenfalls unter dem Durchschnitt von 2,4 % für alle Schulzweige. Überdurchschnittliche Anteile verzeichneten dagegen die Grund-, Werkreal- und Hauptschulen mit 2,8 %, die beruflichen Schulen mit 3,1 % sowie die SBBZ mit 3,6 %. Dies ist vorrangig auf die unterschiedliche Altersstruktur in den einzelnen Schulzweigen zurückzuführen.5

An allgemeinbildenden Schulen scheiden Lehrkräfte wegen Dienstunfähigkeit früher aus

Das durchschnittliche Alter beim Eintritt in den Ruhestand unterscheidet sich zwischen den Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen und Lehrkräften an beruflichen Schulen nahezu nicht. In den letzten 10 Jahren ist dieses Durchschnittsalter leicht angestiegen. Es lag 2010/11 bei 63 Jahren und 2021/22 bei 64,5 Jahren. Dies ist auf die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze durch das Dienstrechtsreformgesetz6 aus dem Jahr 2010 zurückzuführen.

Das durchschnittliche Alter, in dem Lehrkräfte wegen Dienstunfähigkeit aus dem Schuldienst ausscheiden, hat sich in den letzten 10 Jahren verändert.7 Dabei ist das Durchschnittsalter an beruflichen Schulen im Gegensatz zu den allgemeinbildenden Schulzweigen angestiegen. Im Zeitraum 2010 bis 2012 lag das arithmetische Mittel an beruflichen Schulen bei 58,2 Jahren und der Median8 bei 60 Jahren. 5 Jahre später hatten sich diese Werte nahezu nicht verändert. Im Zeitraum 2020 bis 2022 war das Durchschnittsalter dagegen auf 58,7 Jahre und der Median auf 61 Jahre angestiegen (Tabelle).

In allen allgemeinbildenden Schulzweigen ist das Durchschnittsalter des Ausscheidens wegen Dienstunfähigkeit in den letzten 10 Jahren gesunken. Der geringste Rückgang um 2 Jahre ergab sich bei den SBBZ, bei denen das arithmetische Mittel zuletzt bei 56,3 Jahren lag. Der Median blieb dagegen bei einem Wert von 60 Jahren. An Grund-, Werkreal- und Hauptschulen ging das arithmetische Mittel um 2,5 Jahre auf 56,6 Jahre und der Median um 1 Jahr auf 59 Jahre zurück. Bei den Gymnasien sank das Durchschnittsalter um 2,9 Jahre auf 55,8 Jahre und der Medianwert um 3 Jahre auf 58 Jahre. Am stärksten war die Veränderung bei den Realschulen mit einer Verringerung des Durchschnittsalters um 5,6 Jahre von 59,2 Jahren auf 53,6 Jahre. Der Median sank in diesem Zeitraum um 5 Jahre auf 55 Jahre. Damit scheiden die Lehrkräfte an Realschulen unter allen allgemeinbildenden Bildungszweigen am frühesten aufgrund von Dienstunfähigkeit aus, wenn man hierbei die Gemeinschaftsschule außer Acht lässt. An dieser vergleichsweise jungen Schulart ist die Zahl der wegen Dienstunfähigkeit ausscheidenden Lehrkräfte noch relativ klein und damit anfälliger für zufällige Schwankungen. Im Zeitraum 2020 bis 2022 lag das arithmetische Mittel hier bei 53,4 Jahren und der Median bei 53 Jahren.

Nur wenige Lehrkräfte bleiben nach Erreichen der Regelaltersgrenze im Dienst

Es gibt aber nicht nur Lehrkräfte, die vorzeitig aus dem Schuldienst ausscheiden. Wie eingangs erwähnt besteht für Lehrkräfte die Möglichkeit, ihre »Schulzeit« zu verlängern und noch nach dem Erreichen der gesetzlich vorgegebenen Altersgrenze zu unterrichten. So veröffentlichte das Kultusministerium im Jahr 2018 einen Aufruf, in dem Pensionärinnen und Pensionäre sowie Lehrkräfte vor dem Ruhestand gebeten wurden, Vertretungstätigkeiten zu übernehmen bzw. ihren Ruhestand hinauszuschieben, um die Unterrichtsversorgung zu stabilisieren.9

Allerdings gehen derzeit nicht sehr viele Lehrkräfte später in den Ruhestand, um länger hauptberuflich tätig zu sein. 2021/22 beendeten lediglich 95 hauptberufliche Lehrkräfte allgemeinbildender Schulen und 21 Lehrkräfte beruflicher Schulen ihren Dienst nach Hinausschiebung der Altersgrenze. An den allgemeinbildenden Schulen betraf dies überwiegend Lehrkräfte an Grund-, Werkreal- und Hauptschulen. Mehr als die Hälfte der Lehrkräfte hatte die Unterrichtstätigkeit dabei um 1 Jahr verlängert.

Insgesamt waren im Schuljahr 2021/22 an allgemeinbildenden Schulen 78 Lehrkräfte im Alter von 66 Jahren und 117 im Alter von 67 Jahren und darüber hauptberuflich tätig. An beruflichen Schulen waren dies 20 Lehrkräfte im Alter von 66 Jahren und 17 im Alter von 67 Jahren und darüber. Eine etwas größere Zahl an älteren Lehrkräften unterrichtete noch stundenweise an einer öffentlichen Schule in Baden-Württemberg. An allgemeinbildenden Schulen hatten im Schuljahr 2021/22 zusammen 144 Lehrkräfte im Alter von 66 Jahren und 343 Lehrkräfte in höherem Alter einen solchen Lehrauftrag. An öffentlichen beruflichen Schulen waren es 45 Lehrkräfte im Alter von 66 Jahren und 91 ältere Lehrkräfte.

1 Alle Angaben im Text zu Grundschulen, Werkreal- und Hauptschulen ohne Grundschulen im Verbund mit einer Gemeinschaftsschule, alle Angaben zu Gemeinschaftsschulen einschließlich Grundschulen im Verbund mit einer Gemeinschaftsschule.

2 Vergleiche Wolf, Rainer: Die Lehrkräftekollegien der allgemeinbildenden Schulen sind jünger geworden, in: Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 8/2022, S. 26. Zitierweise: Die Lehrkräftekollegien der allgemeinbildenden Schulen …

3 §§ 36 (2), 39 und 40 (1) Landesbeamtengesetz (LBG) vom 9. November 2010 (GBl. 2010, S. 793).

4 Die in diesem Beitrag enthaltenen Angaben umfassen jeweils auch die Erwerbs- und die Berufsunfähigkeit.

5 Vergleiche Die Lehrkräftekollegien der allgemeinbildenden Schulen …, S. 28 ff und Wolf, Rainer: An beruflichen Schulen unterrichten überwiegend vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte, in: Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 11+12/2022, S. 14 ff.

6 Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts (Dienstrechtsreformgesetz - DRG) vom 9. November 2010 (GBl. 2010, S. 793).

7 Um zufällige Schwankungen aufgrund geringer Zahlen ausgeschiedener Lehrkräfte einzuschränken, wurden für diese Betrachtung jeweils zwei Perioden zusammengefasst: 2010/11 und 2011/12, 2015/16 und 2016/17 sowie 2020/21 und 2021/22.

8 Der Median teilt eine geordnete Reihe von Merkmalsträgern in der Mitte und ist damit unempfindlich gegenüber Extremwerten und ungleichmäßigen Verteilungen. Bei einer Altersverteilung bedeutet dies, dass die eine Hälfte der betrachteten Personen jünger oder genauso alt wie der Medianwert und die andere Hälfte älter oder genauso alt wie der Medianwert ist.

9 Aufruf des Kultusministeriums an Pensionärinnen und Pensionäre, teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte und Lehrkräfte vor dem Ruhestand, https://www.km-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/lehrer-online-bw/einstellung/Aufruf2018.pdf (Abruf: 14.07.2023).