:: 2/2024

Entwicklung der kommunalen Personalauszahlungen in Baden-Württemberg von 2013 bis 2022

Im Jahr 2022 erreichten Auszahlungen für Personal in den Kommunen 9,6 Milliarden Euro

Seit dem Betrachtungsbeginn im Jahr 2013 sind die Personalauszahlungen1 in den Kommunen Baden-Württembergs kontinuierlich bis auf 9,6 Milliarden (Mrd.) Euro im Jahr 2022 gestiegen. In diesem Jahr betrug der Anstieg gegenüber dem Vorjahr rund 5,1 % (2021: 9,2 Mrd. Euro). Der Anteil der Personalauszahlungen an den Gesamtauszahlungen belief sich damit auf 23,3 % (2021: 23,5 %). Somit bilden die Personalauszahlungen den größten Anteil der Auszahlungen der Kommunen im Land. Dies ergeben Daten aus der Jahresrechnungsstatistik der Jahre 2013 bis 2021. Für das Jahr 2022 wurden zudem die vorläufigen Ergebnisse aus der vierteljährlichen kommunalen Kassenstatistik herangezogen. Diese quartalsweise erhobenen Daten bilden erfahrungsgemäß die späteren endgültigen Werte der kommunalen Jahresrechnungsstatistik durchaus treffend ab. Beide Statistiken werden vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg erhoben und veröffentlicht (siehe i-Punkt: »Jahresrechnungsstatistik und vierteljährliche kommunale Kassenstatistik«).

Zur Zusammensetzung der Personalauszahlungen

Die Personalauszahlungen einer Gebietskörperschaft2 bestehen aus mehreren Komponenten. Unter anderem umfassen sie Dienst- und Versorgungsbezüge für Arbeitnehmer und Beamte, Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten, Beiträge zu Versorgungskassen und zur gesetzlichen Sozialversicherung, sowie die Beihilfe und andere das Personal betreffende Unterstützungen und Auszahlungen.

Die Auszahlungen einer Gebietskörperschaft umfassen neben den Auszahlungen für Personal, auch unter Anderem den laufenden Sachaufwand, sowie Sachinvestitionen wie insbesondere Baumaßnahmen.

Anstieg bei den Personalauszahlungen von über 50 %

Für Personal der Gemeinden, Städte und Landratsämter wurden 2013 insgesamt 6,2 Mrd. Euro ausgegeben. Nur 10 Jahre später, im Jahr 2022, hatten sich die Auszahlungen auf 9,6 Mrd. Euro erhöht, was einem Anstieg von 55,5 % entspricht. Im Gegensatz zu den Gesamtauszahlungen kam es hier auch in den Coronajahren zu keiner Stagnation beziehungsweise keinem Rückgang (Schaubild 1).

Anteil der Personalauszahlungen steigt

In den Jahren 2013 bis 2021 ist der Anteil der kommunalen Personalauszahlungen an den Gesamtauszahlungen in Baden-Württemberg kontinuierlich angestiegen. Im Jahr 2013 betrug er noch 18,4 %, während im Jahr 2021 23,5 % der Gesamtauszahlungen auf Aufwendungen für das Personal zurückzuführen sind.

2022 war erstmalig ein leichter Rückgang auf 23,3 % zu verzeichnen. Zum einen könnte dies daran liegen, dass sich nach der COVID-19-Pandemie und dem damit verbundenen Rückgang der Gesamtauszahlungen der Anteil der Personalauszahlungen im Jahr 2022 wieder an das Niveau der Jahre vor der Pandemie angepasst hat. Alternativ wäre aber auch durch die Vorläufigkeit der Ergebnisse der Kassenstatistik 2022 eine Abweichung denkbar. Ein tatsächlicher Rückgang des Anteils der Personalauszahlungen kann erst nach der Veröffentlichung der Jahresrechnungsstatistik 2022 Anfang 2024 bestätigt werden.

Über 800 Euro pro Kopf für Personalkosten

Bezieht man die Personalauszahlungen der Kommunen in Baden-Württemberg auf die Gesamtbevölkerung, so ergibt sich für das Jahr 2022 ein Betrag von 857 Euro pro Kopf. Dies entspricht einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr um 3,9 % (2021: 825 Euro). 2013 kamen auf jede in Baden-Württemberg lebende Person noch 584 Euro (+46,7 %) (Schaubild 2).

Mehr als jeder vierte Euro für Stadtkreise

Die neun Stadtkreise in Baden-Württemberg gaben im Jahr knapp 2,6 Mrd. Euro für Personalaufwendungen aus. Dies entspricht fast 28 % der Personalauszahlungen aller Kommunen im Land.

Wie zu erwarten stand die Landeshauptstadt Stuttgart sowohl bei den Gesamtauszahlungen mit 4,2 Mrd. Euro als auch bei den Personalkosten mit 0,8 Mrd. Euro an erster Stelle. Bei Berücksichtigung der Einwohnerzahlen lag Stuttgart mit Personalauszahlungen von 1 295 Euro pro Kopf hinter Karlsruhe an zweiter Stelle der Stadtkreise. Interessanterweise war der Anteil der Personal- an den Gesamtauszahlungen in Stuttgart mit 19,6 % am Geringsten. Am höchsten war dieser in Heilbronn mit 27,7 %. Während Baden-Baden mit 0,07 Mrd. Euro die geringsten Personalaufwendungen aller Stadtkreise hatte, wies Freiburg im Breisgau in Relation zur Einwohnerzahl mit 1 111 Euro den niedrigsten Wert auf (siehe Schaubilder 3 und 4).

Stadtkreise führen Vergleich der Größenklassen an

Im Folgenden wurden Größenklassen gebildet, um den Effekt der Einwohnerstärke auf die Personalauszahlungen pro Kopf darzustellen. Hierzu wurden alle Städte und Gemeinden anhand ihrer Einwohnerzahl in vier Größenklassen gruppiert. Landratsämter und Stadtkreise wurden zudem getrennt betrachtet. Um die Personalkosten der Landkreise besser vergleichen zu können, wurden die Einwohnerzahlen aller kreisangehörigen Gemeinden herangezogen. Ein Pro-Kopf-Vergleich der Landkreise ist sinnvoll, weil Landkreise überörtliche Aufgaben für die ihnen angehörigen Städte und Gemeinden erfüllen. Stadtkreise hingegen erfüllen diese Aufgaben selbst. So kann auch ein Teil der Diskrepanz zwischen kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städten (Stadtkreise) erklärt werden (Schaubild 5).

Aus den Ergebnissen ergibt sich, dass die Personalauszahlungen pro Kopf mit der Einwohnerzahl einer Gemeinde oder einer Stadt in der Tendenz ansteigen. Kleine Gemeinden mit weniger als 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner geben daher am wenigsten für Personal aus, während diese Auszahlungen bei Städten mit einer Einwohnerzahl von mehr als 50 000 am höchsten sind. Kleine Gemeinden haben sich jedoch häufig zu Gemeindeverwaltungsverbänden zusammengeschlossen, um Synergieeffekte zu erzielen. Städte und Gemeinden können bestimmte Aufgaben (beispielsweise Wasser- und Abwasserversorgung) an Zweck- oder Gemeindeverbände auslagern. Dies reduziert die Personalauszahlungen der betroffenen Städte und Gemeinden. Da jedoch nicht alle Städte und Gemeinden im Land Aufgaben ausgegliedert haben und sich die Aufgabengebiete der Gemeinde- und Zweckverbände unterscheiden können, wurden diese in diesem Artikel nicht berücksichtigt.

1 Im betrachteten Zeitraum erfolgte in den Kommunen der Wechsel von der Kameralistik zur doppischen Buchführung. Im Rahmen der kameralen Buchführung wird der Begriff »Ausgaben« verwendet. Bei der doppischen Buchführung werden diese als »Auszahlungen« bezeichnet. Im vorliegenden Artikel wird aus Gründen der Übersichtlichkeit durchgängig der aktuelle Begriff »Auszahlungen« verwendet.

2 Gebietskörperschaften sind »Körperschaften des öffentlichen Rechts, die die Gebietshoheit auf einem räumlich abgegrenzten Teil des Staatsgebiets besitzen und deren Mitglieder die auf diesem Gebiet wohnenden natürlichen Personen sind. Dazu zählen Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände.« (Destatis, n. d.).