:: 3/2024

Neue Pflegevorausberechnung für Baden-Württemberg

Ergebnisse für das Land bis 2060 und für die Kreise bis 2040

Nachdem sich die Pflegestatistiken im dritten Erhebungsjahr nach Umsetzung der Pflegestärkungsgesetze 2015 bis 2017 methodisch weitgehend stabilisiert haben und die Datenbasis damit hinreichend belastbar ist, hat das Statistische Landesamt seine langjährig durchgeführten Pflegevorausberechnungen wieder aufgenommen und auf der Grundlage der amtlichen Pflegestatistiken 2021 und der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung für Baden-Württemberg berechnet, wie sich der zu erwartende Alterungsprozess der Bevölkerung im aktuellen Pflegesystem abbilden wird. Mit dem allmählichen Vorrücken der geburtenstarken Jahrgänge 1955 bis 1970 (»Babyboomer-Generation«) in Altersgruppen mit erhöhter Pflegehäufigkeit könnte dieser Pflegevorausberechnung zufolge die Zahl der Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg vom Basisjahr 2021 bis zum Jahr 2060 von 540 000 auf gut 800 000 steigen. Dies entspräche einem Zuwachs der pflegebedürftigen Menschen um 260 000 oder 48 %. Anhand der entsprechenden aktuellen regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung bis zum Jahr 2040 wurde auch die Zahl der Pflegebedürftigen in den Stadt- und Landkreisen berechnet. Landesweit könnte die Zahl der Pflegebedürftigen von 2021 bis zum Jahr 2040 um 25 % steigen. Dabei ist flächendeckend mit einer Zunahme der Zahl der pflegebedürftigen Menschen zu rechnen. Die regionalen Unterschiede bei den Zuwachsraten sind sehr ausgeprägt und reichen von +9 % bis +37 %. Die wachsende Zahl pflegebedürftiger Menschen wird – in Abhängigkeit von der jeweiligen Versorgungsart – auch einen höheren Bedarf an Pflegepersonal nach sich ziehen. Damit stehen die politischen Entscheidungsträger sowie die lokalen Akteure vor Ort angesichts des bereits seit Jahren zu beobachtenden Fachkräftemangels auf dem Arbeitsmarkt für Pflegekräfte vor großen Herausforderungen.

Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen 2001 bis 2021

Gemäß den amtlichen Pflegestatistiken1 waren Ende des Jahres 2021 in Baden-Württemberg 540 400 Menschen pflegebedürftig. Im Zeitraum 2001 bis 2021 ist die Zahl der Pflegebedürftigen um fast 330 000 bzw. 156 % gestiegen. Ausschlaggebend für die dynamische Entwicklung in den letzten beiden Dekaden waren neben der höheren Lebenserwartung und dem demografischen Wandel vor allem gesetzliche Initiativen zur Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen infolge der Pflegestärkungsgesetze 2015 bis 2017. Allein im Zeitraum 2015 bis 2021 nahm die Zahl der pflegebedürftigen Menschen insbesondere wegen des deutlich weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs2 um 212 000 zu. Anders ausgedrückt fielen fast zwei Drittel (64 %) des gesamten Zuwachses an pflegebedürftigen Menschen der zurückliegenden 2 Jahrzehnte in den Zeitraum seit Einführung dieser Pflegestärkungsgesetze.

Wiederaufnahme der Pflegevorausberechnungen

Die letzte Pflegevorausberechnung des Statistischen Landesamtes war auf der Grundlage der Pflegestatistiken 2015 durchgeführt worden. Wegen der grundlegenden Änderungen durch die Pflegestärkungsgesetze musste diese ausgesetzt werden. Im 3. Erhebungsjahr nach Einführung der Pflegestärkungsgesetze wird die Datenbasis im Berichtsjahr 2021 inzwischen als hinreichend belastbar eingeschätzt, um die Pflegevorausberechnungen wieder aufzunehmen. Allerdings können im Basisjahr 2021 Verzerrungseffekte durch die Coronapandemie nicht ausgeschlossen werden. Die Basisdaten der Pflegestatistiken 2021 können mit den Daten der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung bis 2060 auf der Landesebene und der regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung bis 2040 auf der Ebene der Stadt- und Landkreise auf Grundlage der Ist-Daten der Bevölkerungsfortschreibung zum Jahresende 2020 kombiniert werden. Kenntnisse über die Auswirkungen der demografischen Entwicklungen auf die künftige Zahl an Pflegebedürftigen bilden eine wichtige Planungsgrundlage für politische Entscheidungsträger und regionale Akteure im Bereich der Pflegeinfrastruktur. Die Ergebnisse der Pflegevorausberechnung zeigen, wie hoch die Zahl der Pflegebedürftigen wäre, wenn sich die Bevölkerung entsprechend der Bevölkerungsvorausberechnung weiterentwickeln würde und die regionalen Pflegehäufigkeiten nach Alter, Geschlecht und Versorgungsart aus dem Basisjahr 2021 konstant blieben. Damit handelt es sich bei den hier vorgestellten Berechnungen um einen Status-quo-Ansatz (siehe i-Punkt).

Gleichbleibende regionale Pflegehäufigkeiten im Zeitraum von 2021 bis 2040 bzw. 2060 nach Geschlecht, Alter und Versorgungsarten dürften kaum eintreten, sodass die Ergebnisse nicht als Prognose, sondern als Ergebnisse einer Wenn-Dann-Modellrechnung interpretiert werden müssen. Die Berechnungsergebnisse zeigen jedoch, wie viele Pflegebedürftige versorgt werden müssten, wenn der demografische Wandel fortschreitet und sich die Rahmenbedingungen im Pflegesystem nicht verändern würden. Damit hat die Vorausberechnung eine Frühwarn-Funktion für die Planer der Pflegeinfrastruktur. Da das künftige Pflegeangebot längerfristig vorbereitet und neue Wege in der Pflege älterer Menschen eingeschlagen werden müssen, ist es wichtig, möglichst frühzeitig die Zeichen der Zeit zu erkennen. Von einer Berechnung alternativer »Verhaltensvarianten«, bei denen Versorgungstrends der Vergangenheit fortgeschrieben werden, wurde ganz bewusst abgesehen, da seit der Einführung der Pflegestärkungsgesetze 2015 bis 2017 eine kleine, lediglich 3 Berichtsjahre umfassende Zeitreihe der Pflegestatistiken vorliegt, und deren Ergebnisse durch neu eingeführte Versorgungsarten beeinflusst sind.

Die Pflegevorausberechnungen beruhen auf einer möglichst tief gegliederten Datenbasis. So wurden die Berechnungen der Zahl der Pflegebedürftigen so weit wie möglich auf Basis einzelner Altersjahre untergliedert nach Geschlecht und Versorgungsarten durchgeführt. Mit diesem methodischen Ansatz sind die Landesergebnisse, die sich im Projektionszeitraum bis zum Jahr 2040 aus der Summe der Ergebnisse der regionalisierten Pflegevorausberechnungen auf der Ebene der 44 Stadt- und Landkreise ergeben, sehr gut passfähig mit den sich zeitlich daran anschließenden Pflegevorausberechnungen 2041 bis 2060 ausschließlich auf der Landesebene. Die Landesvorausberechnung bis 2060 kann damit auch wichtige Trend-Aussagen für die Kreise liefern, die über den hier betrachteten Projektionszeitraum der Kreisvorausberechnung hinausgehen.

Bevölkerungszuwachs erwartet – vor allem bei den Älteren

Der Pflegevorausberechnung liegt die obere Variante3 der Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamtes zugrunde. Ausschließlich für diese Variante wurden neben den Landesergebnissen bis 2060 auch regionalisierte Ergebnisse für die Stadt- und Landkreise bis 2040 vorausberechnet. Für die Pflegevorausberechnung wurden als Ist-Werte die Ergebnisse der Pflegestatistiken sowie der Bevölkerungsfortschreibung Ende des Jahres 2021 verwendet.

Gemäß der Bevölkerungsvorausberechnung dürfte die Zahl der Einwohner in Baden-Württemberg im Jahr 2040 gegenüber 2021 um 3 % auf gut 11,4 Millionen (Mill.) zunehmen, bis zum Jahr 2060 würde der entsprechende Bevölkerungszuwachs 4 % betragen (fast 11,6 Mill. Einwohnerinnen und Einwohner). Auf den ersten Blick erscheinen diese erwarteten Bevölkerungszuwächse wenig spektakulär. Betrachtet man jedoch die ältere Bevölkerung ab einem Lebensalter von 70 Jahren, so sind unter den getroffenen Annahmen Zuwächse im Zeitraum 2021 bis 2040 um 36 % und im Zeitraum 2021 bis 2060 um 39 % zu erwarten, die prozentual etwa zehnmal stärker sind wie der erwartete Zuwachs der Gesamtbevölkerung. Ausschlaggebend für den starken Anstieg der Bevölkerung im Alter 70plus ist die Generation der »Babyboomer«, zu der die geburtenstarken Altersjahrgänge 1955 bis 1970 gehören. In Baden-Württemberg lebten zum Jahresende 2021 insgesamt 2,6 Mill. Menschen dieser Babyboomer-Generation. Damit stellte diese Bevölkerungsgruppe fast ein Viertel (24 %) der insgesamt 11,1 Mill. Einwohnerinnen und Einwohner im Land. Die Menschen des ersten Jahrgangs der Babyboomer-Generation haben im Jahr 2024 ein Alter von 69 Jahren, die des letzten Jahrgangs sind 54 Jahre alt. Damit sind alle Babyboomer-Jahrgänge im Jahr 2024 noch unter 70 Jahre alt. Diese Jahrgänge werden im Projektionszeitraum bis 2040 bzw. 2060 sukzessive ein pflegerelevanteres Alter erreichen.

Wie belastbar ist die Vorausberechnung der älteren Bevölkerung?

Die Ergebnisse der Bevölkerungsvorausberechnung in den höheren Altersgruppen können als Grundlage für die Pflegevorausberechnung aus folgenden Gründen als belastbar eingeschätzt werden: Zum einen leben diese Menschen bereits seit mehreren Jahrzehnten, sodass die Entwicklung im hier untersuchten Projektionszeitraum bis 2040 bzw. 2060 unabhängig ist von Annahmen zur Geburtenhäufigkeit. Zum anderen betrifft das in den letzten Jahren zu beobachtende ausgeprägte Migrationsgeschehen vor allem jüngere Menschen, sodass die Vorausberechnung bei der älteren Bevölkerung selbst bei unerwarteten Migrationsereignissen vergleichsweise stabil ist. So konnte beispielsweise in der oberen Variante der Bevölkerungsvorausberechnung auf Basis der Bevölkerungsfortschreibung am 31. Dezember 2020 (veröffentlicht Ende 2021) die starke Zuwanderung infolge des Kriegs in der Ukraine, der im Februar 2022 ausbrach, in den Annahmen zum Wanderungsgeschehen noch nicht berücksichtigt werden. Daten des Ausländerzentralregisters zufolge stieg allein die Zahl der in Baden-Württemberg lebenden Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit binnen eines Jahres bis zum Jahresende 2022 um mehr als 133 000 auf 150 000. Die Zahl der in Baden-Württemberg lebenden Ukrainerinnen und Ukrainer im Alter von mindestens 70 Jahren erhöhte sich im gleichen Zeitraum zwar ebenfalls deutlich um 5 400 auf 7 100, allerdings entfielen lediglich 4 % des Gesamtzuwachses der in Baden-Württemberg lebenden ukrainischen Bevölkerung auf Personen im Alter 70plus.

Im Ergebnis lag der Ist-Wert der Gesamtbevölkerung in Baden-Württemberg am Jahresende 2022 um 154 000 über dem vorausberechneten Wert (+1,4 %), während die entsprechende Abweichung bei den älteren Menschen im Alter von mindestens 70 Jahren 1 300 betrug und kaum spürbar war (+0,1 %).

Pflegerisiko steigt mit zunehmendem Alter stark an

In der Pflegevorausberechnung werden für Baden-Württemberg und die Kreise in der tiefst möglichen Altersgliederung (meist einzelne Altersjahrgänge, siehe i-Punkt) Pflegequoten nach Geschlecht und Versorgungsarten für das Basisjahr 2021 berechnet. Dabei wird die jeweilige Zahl der Pflegebedürftigen auf die altersgleiche Bevölkerung bezogen. Diese Pflegequoten – alternativ auch als Pflegehäufigkeiten oder Pflegerisiken bezeichnet – steigen mit zunehmendem Alter spürbar an. Im Jahr 2021, dem Basisjahr der Pflegevorausberechnung, betrug die Pflegequote der unter 70-Jährigen in Baden-Württemberg 2 %. Anders ausgedrückt kamen auf 100 Einwohnerinnen und Einwohner unter 70 Jahren lediglich zwei Pflegebedürftige. Auch bei den 70- bis unter 80-Jährigen ist die Pflegequote mit 10 % noch vergleichsweise gering. Mit weiter steigendem Alter nimmt die Pflegequote jedoch sprunghaft zu. In der Altersgruppe der 80- bis unter 90-Jährigen betrug diese 2021 bereits ein Drittel und unter den Einwohnerinnen und Einwohnern in der Altersgruppe 90plus waren sogar drei Viertel pflegebedürftig. Die Pflegequoten sind nach Alter, Geschlecht und Versorgungsart unterschiedlich hoch und weisen auch regionale Unterschiede auf.

Der älteste Jahrgang der Babyboomer-Generation (Jahrgang 1955) wird im Jahr 2035 das Alter von 80 Jahren erreicht haben, der jüngste Jahrgang 1970 dagegen erst im Jahr 2050. Deshalb ist alleine aufgrund dieser Eckzahlen zu erwarten, dass sich

– der Zuwachs der Zahl der Pflegebedürftigen über mehrere Dekaden erstrecken wird und

– im Zeitraum 2035 bis 2050, in dem nach und nach alle Jahrgänge der Babyboomer-Generation die Altersgrenze von 80 Jahren erreicht bzw. überschritten haben werden, mit einem vergleichsweise starken Zuwachs an Pflegebedürftigen zu rechnen ist.

Zuwachs der Zahl der Pflegebedürftigen auf Landesebene bis 2060: Welle mit drei Phasen

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg könnte der aktuellen Pflegevorausberechnung zufolge bis zum Jahr 2060 auf fast 801 000 steigen. Im Vergleich zu den aktuellsten Ergebnissen der amtlichen Pflegestatistiken für das Jahr 2021 (540 000 Pflegebedürftige) wäre dies ein Zuwachs um rund 260 000 oder 48 % (Schaubild).

Der Zuwachs an Pflegebedürftigen im Gesamtzeitraum 2021 bis 2060 vollzieht sich in Form einer Welle mit drei Phasen unterschiedlicher Wachstumsstärke.

Phase 1: Moderates Wachstum der Zahl der Pflegebedürftigen bis 2035

In der ersten Phase, die den Zeitraum 2021 bis 2035 umfasst, dürfte die Erhöhung der Zahl der pflegebedürftigen Menschen noch vergleichsweise moderat ausfallen. Im Jahr 2035 könnten fast 625 000 Menschen pflegebedürftig sein, 16 % mehr als 2021. In diesen Zeitraum fällt mit einem Plus von 84 000 Pflegebedürftigen lediglich knapp ein Drittel (32 %) des Gesamtzuwachses, da bis 2035 nur der erste Jahrgang der Babyboomer (Jahrgang 1955) die Altersgrenze von 80 Jahren erreicht haben wird. In dieser Phase dürfte die Zahl der Pflegebedürftigen mit einer konstanten jährlichen Rate von 1 % zunehmen.

Phase 2: Hochphase des Zuwachses der Zahl der Pflegebedürftigen 2035 bis 2050

Daran schließt sich die Hochphase mit stark steigenden Pflegebedürftigen-Zahlen im Zeitraum 2035 bis 2050 an. Bis 2050 könnten in Baden-Württemberg 775 000 Menschen pflegebedürftig sein, weitere 150 000 oder 24 % mehr als 2035. Damit würde weit mehr als die Hälfte (58 %) des Gesamtzuwachses an Pflegebedürftigen bis 2060 in den Zeitraum 2035 bis 2050 fallen. Der Grund für den starken Anstieg liegt darin, dass bis zum Jahr 2050 alle Einwohnerinnen und Einwohner der Babyboomer-Generation mindestens 80 Jahre alt sein werden, ein Teil von ihnen sogar bereits über 90 Jahre. In dieser Phase beträgt die konstante jährliche Wachstumsrate 1,5 % und liegt um 50 % höher als in Phase 1.

Phase 3: Geringer Zuwachs der Zahl der Pflegebedürftigen 2050 bis 2060

In der dritten Phase, dem Zeitraum 2050 bis 2060, dürfte die Zahl der Pflegebedürftigen nur noch sehr leicht um weitere 26 000 auf 801 000 Pflegebedürftige steigen, was einer Erhöhung um 3 % entspricht. In diesem Zeitraum werden die Babyboomer nach und nach durch geburtenschwächere Jahrgänge abgelöst, sodass die Zahl der Pflegebedürftigen ihren Zenit überschritten haben dürfte. Diese dritte Phase macht lediglich 10 % am erwarteten Gesamtzuwachs der Zahl der Pflegebedürftigen von 2021 bis 2060 aus. Die konstante jährliche Wachstumsrate ist mit 0,3 % nur noch ein Fünftel so stark wie in Phase 2.

Vorausberechneter Anstieg der Pflegequote 2021 bis 2060 von 4,9 % auf 6,9 %

Mit der zunehmenden Alterung der Bevölkerung im Zeitraum 2021 bis 2060 steigt die Pflegequote der Gesamtbevölkerung den Berechnungen zufolge von 4,9 % im Jahr 2021 auf 5,9 % im Jahr 2040 und erhöht sich bis zum Jahr 2060 weiter auf 6,9 %. Ausschlaggebend für diese Entwicklung ist, dass die Bevölkerung im Alter von 80 und mehr Jahren gemäß der Bevölkerungsvorausberechnung von 2021 bis 2060 um 365 000 auf 1,14 Mill. steigen dürfte, was gemäß dem Status-quo-Ansatz in der Pflegevorausberechnung eine entsprechende Erhöhung der Zahl der Pflegebedürftigen im Alter 80plus um 229 000 auf 532 000 nach sich ziehen würde. Dieser Zuwachs an hochbetagten Pflegebedürftigen macht 88 % des Gesamtzuwachses der vorausberechneten Zahl der pflegebedürftigen Personen bis 2060 aus (260 000). Im Zeitraum 2021 bis 2040 liegt der entsprechende Anteil zusätzlicher pflegebedürftigen Menschen im Alter 80plus (+88 000) am Gesamtzuwachs der Pflegebedürftigen (+133 000) mit 66 % noch spürbar niedriger. Diese Kenntnisse über Anzahl und Altersstruktur der künftig Pflegebedürftigen sind essentiell für die Planungen der Pflegeinfrastruktur, da der Versorgungsbedarf der pflegebedürftigen Menschen stark altersabhängig ist (Tabelle 1).

Bedarf an ambulanter und stationärer Versorgung könnte stark steigen …

Im Jahr 2021 wurden von den insgesamt 540 400 pflegebedürftigen Menschen in Baden-Württemberg 83 % (448 600) vorwiegend zu Hause versorgt. Alleine mehr als die Hälfte (291 200 bzw. 54 %) wurden durch ihre Angehörigen gepflegt und erhielten ausschließlich Pflegegeld, weitere 93 600 (17 %) nahmen zusätzlich Leistungen ambulanter Pflegedienste in Anspruch und 63 900 (12 %) erhielten sonstige Leistungen.4 Die übrigen 91 800 pflegebedürftigen Menschen (17 %) wurden vollstationär in Pflegeheimen versorgt. Die vollstationäre Pflege umfasst dabei die Dauerpflege und die Kurzzeitpflege.

Im Ergebnis nahmen im Jahr 2021 insgesamt 34 % aller Pflegebedürftigen ambulante oder stationäre Pflegeleistungen in Anspruch. Mit zunehmendem Alter steigt die Pflegebedürftigkeit und mit ihr der Bedarf an ambulanten und stationären Unterstützungsleistungen. So lagen 2021 die Anteile der ambulant bzw. vollstationär versorgten Pflegebedürftigen in der Altersgruppe 80 Jahre und älter mit 21 % bzw. 22 % um 4 bzw. 5 Prozentpunkte höher als im Durchschnitt aller Pflegebedürftigen. In der Altersgruppe 90plus lag der Anteil der vollstationär versorgten Pflegebedürftigen sogar bei 30 % und damit 13 Prozentpunkte über dem Durchschnittswert.

Die Zahl der Pflegebedürftigen könnte im Jahr 2040 um 25 % und im Jahr 2060 um 48 % höher liegen als im Basisjahr 2021. In der Pflegevorausberechnung wurden die Pflegebedürftigen nach den Versorgungsarten stationär, ambulant, Pflegegeldempfänger/-empfängerinnen und sonstige Versorgungsarten unterschieden. In beiden Projektionszeiträumen ergeben sich bei der stationären Versorgung die höchsten Zuwachsraten, gefolgt von der ambulanten Versorgung. Diese beiden Versorgungsarten weisen in beiden Zeiträumen überdurchschnittliche Zuwächse auf. Die übrigen Versorgungsarten entwickeln sich dagegen unterdurchschnittlich, wobei die Zahl der Pflegegeldempfängerinnen und Pflegegeldempfänger stärker steigt als die der sonstigen Pflegebedürftigen. Anders ausgedrückt sind die Zuwachsraten der Pflegebedürftigen umso höher, je intensiver die pflegerische Unterstützung ist.

Konkret steigt die Zahl der Pflegebedürftigen gegenüber 2021 nach den einzelnen Versorgungsarten im Projektionszeitraum bis 2040 um

– 31 % bei der vollstationären Versorgung auf 119 800 (+28 100),

– 29 % bei der ambulanten Versorgung auf 120 600 (+27 000),

– 22 % bei den Pflegegeldempfänger-/innen auf 355 900 (+64 700) und

– 21 % bei den sonstigen Versorgungsarten auf 77 300 (+13 400).

Deutlich größer fallen die Unterschiede in der Dynamik nach Versorgungsarten im Projektionszeitraum bis 2060 aus. Von 2021 bis 2060 erhöht sich den Berechnungen zufolge die Zahl der Pflegebedürftigen um

– 74 % bei der vollstationären Versorgung auf 159 500 (+67 800),

– 61 % bei der ambulanten Versorgung auf 150 800 (+57 200),

– 40 % bei den Pflegegeldempfänger-/innen auf 407 700 (+116 600) und

– 29 % bei den sonstigen Versorgungsarten auf 82 700 (+18 800).

Ausschlaggebend für diese stark unterschiedlichen Entwicklungen ist, dass bis zum Jahr 2060 alle Jahrgänge der Babyboomer-Generation 90 Jahre und älter und damit spürbar häufiger auf Pflegeleistungen der Heime oder ambulanten Dienste angewiesen sein werden als im Jahr 2040, bis zu dem noch keiner der Babyboomer-Jahrgänge 1955 bis 1970 das Alter von 90 Jahren erreicht haben wird. Die Zahl der in Baden-Württemberg lebenden Hochbetagten im Alter 90plus dürfte sich von 2021 bis 2060 von 109 000 auf 322 000 und die der Pflegebedürftigen in dieser Altersklasse von 82 000 auf 243 000 verdreifachen.

… und damit auch der Personalbedarf in Pflegeeinrichtungen

Dies bedeutet, dass – unter den Annahmen des Status-quo-Ansatzes – auch der Personalbedarf in den stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen steigen dürfte, und zwar im gleichen prozentualen Umfang wie die Zahl der Pflegebedürftigen mit stationärer und ambulanter Versorgung. Bei der Pflegevorausberechnung wurde nämlich angenommen, dass sich das Verhältnis der Zahl der Pflegebedürftigen je beschäftigte Person in den stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen und der Arbeitsumfang der beschäftigten Personen aus dem Jahr 2021 nicht verändert (siehe i-Punkt). Der errechnete Personalbedarf bezieht sich auf die Zahl der Personen (»Kopfzahl-Berechnung«) und nicht auf Vollzeitäquivalente (umgerechnete Vollzeitbeschäftigte) und umfasst das gesamte Personal in den Pflegeeinrichtungen, also die Pflegekräfte (Fach- und Hilfspersonal, Auszubildende, Praktikanten und Volontäre) einschließlich Verwaltungs-/Hauswirtschaftspersonal. Noch nicht in der Vorausberechnung der Beschäftigten enthalten ist der erforderliche Ersatzbedarf des Personals, das altersbedingt oder aus anderen Gründen ausscheidet.

In der Pflege ist die Teilzeitbeschäftigung weit verbreitet, sodass eine vergleichsweise hohe Zahl an Beschäftigten für die Versorgung der Pflegebedürftigen benötigt wird. Im Jahr 2021 waren unter den insgesamt 145 600 Beschäftigten in den Pflegeeinrichtungen mehr als die Hälfte teilzeitbeschäftigt (54 %) und weitere 12 % geringfügig beschäftigt. Lediglich 26 % des Personals arbeitete in Vollzeit, die übrigen 8 % waren Auszubildende, Praktikanten und Personen im Freiwilligendienst (freiwilliges soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst). Unter den Frauen betrug die Teilzeitquote sogar 59 %. Der Frauenanteil unter den Beschäftigten belief sich auf 83 %.

Gemäß dem Status-quo-Ansatz der Pflegevorausberechnung wären im Jahr 2040 189 000 Beschäftige in den stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen erforderlich (+30 % bzw. +44 000 gegenüber dem Basisjahr 2021), im Jahr 2060 sogar 248 000 (+70 % bzw. +102 000 gegenüber dem Basisjahr 2021).

Die wesentlichen Ergebnisse zur Pflegevorausberechnung und deren Grundlagen sind in der Ergebnisübersicht »Pflegevorausberechnung – Land Baden-Württemberg im Fokus« kompakt zusammengestellt (Abbildung 1).

Flächendeckender Zuwachs der Zahl der Pflegebedürftigen in allen Kreisen

Um lokalen Akteuren einen Einblick in zu erwartende Entwicklungen zu ermöglichen, hat das Statistische Landesamt die aktuelle Pflegevorausberechnung auf die Ebene der Stadt- und Landkreise erweitert. Grundlage der Pflegevorausberechnungen sind die Bevölkerungsvorausberechnungen des Statistischen Landesamtes für Baden-Württemberg und die 44 Stadt- und Landkreise. Da die Bevölkerungsvorausberechnung für die Stadt- und Landkreise lediglich bis zum Jahr 2040 vorliegt (Landesvorausberechnung bis zum Jahr 2060), kann aktuell auf dieser regionalen Ebene nur die erste Phase mit moderatem Wachstum bis 2035 sowie ein kleiner Teil der zweiten Phase mit einer stark steigenden Zahl an pflegebedürftigen Menschen 2035 bis 2040 abgebildet werden.

Landesweit geht die Pflegevorausberechnung von einem Zuwachs an Pflegebedürftigen im Zeitraum 2021 bis 2040 um 25 % aus. In den Stadt- und Landkreisen ist flächendeckend mit einer steigenden Zahl an Pflegebedürftigen zu rechnen. Insgesamt könnte nach Ergebnissen der Pflegevorausberechnung die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in acht Kreisen im Zeitraum 2021 bis 2040 um 9 % bis unter 20 % steigen, in 28 Kreisen um 20 % bis unter 30 % und in den restlichen acht Kreisen um 30 % bis 37 % (Tabelle 2).

Für die Unterschiede in der Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen sind vor allem unterschiedliche Bevölkerungsstrukturen (Altersstruktur, Geschlechterverteilung) ausschlaggebend. So leben beispielsweise in den Stadtkreisen, die häufig auch Universitätsstandorte sind, vergleichsweise wenige ältere Menschen, sodass der Zuwachs der Zahl der Pflegebedürftigen dort vergleichsweise gering ausfallen dürfte. Der Anteil der Babyboomer an der Gesamtbevölkerung des jeweiligen Kreises reichte im Jahr 2021 von 18 % im Stadtkreis Heidelberg bis zu 26 % im Neckar-Odenwald-Kreis. Zudem beeinflussen auch die Unterschiede in den regionalen Pflegehäufigkeiten nach Alter, Geschlecht und Versorgungsart die Ergebnisse.

Wo finde ich detaillierte Daten der Pflegevorausberechnung für die Kreise?

Die Pflegevorausberechnung auf der Landesebene ebenso wie auf der Ebene der Stadt- und Landkreise liefert Ergebnisse untergliedert nach Geschlecht, Altersgruppen und Versorgungsarten. Auch wurde eine einfache Modellrechnung zur Ermittlung des Personals in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen unter Status-quo-Rahmenbedingungen für die Kreise durchgeführt.

Eine Analyse wie bereits für das Land Baden-Württemberg würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Deshalb hält das Statistische Landesamt ein kostenfreies Angebot detaillierter Ergebnisse bereit.

Dieses Daten- und Analyseangebot umfasst

– Tabellen für jeden Kreis im Internetangebot, abrufbar unter https://www.statistik-bw.de/SozSicherung/Pflege/15164010.tab?R=LA. Die Landestabelle zum Vergleich ist abrufbar unter https://www.statistik-bw.de/SozSicherung/Pflege/Pflegevorausberechnung.jsp. Die Tabelle entspricht inhaltlich der in diesem Beitrag dargestellten Tabelle 1.

– Falls Daten für einen umfassenden Kreisvergleich gewünscht werden, steht unter dem oben genannten Link zur Landestabelle ein weiterer Link auf eine csv-Datei zur Verfügung, der das gesamte Datenangebot für alle Stadt- und Landkreise für Analysezwecke enthält.

– Für jeden Stadt- und Landkreis steht eine Kompaktanalyse der Ergebnisse zur Verfügung, hier beispielhaft dargestellt für den Stadtkreis Stuttgart. Diese enthält auch eine Positionsbestimmung des jeweiligen Kreises gegenüber dem Land. Die Analyse-Datenblätter können per E-Mail kostenfrei beim Statistischen Landesamt unter dem nachfolgenden Kontakt, über auskunftsdienst@stala.bwl.de oder über poststelle@stala.bwl.de angefordert werden (Abbildung 2).

Ausblick

Abschließend stellt sich die Frage, wie stark sich die Alterung der Babyboomer-Generation tatsächlich auf das Pflegesystem auswirken wird. Chancen für eine geringere Zunahme der Zahl der Pflegebedürftigen als im Status-quo-Ansatz berechnet liegen in weiteren medizinischen Fortschritten, aber auch in möglichen Fortschritten im Bereich der digitalen Unterstützung der Pflege sowie in neuen Wegen der Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Andererseits stellt sich aber auch die Frage, ob die bisher so wichtige Unterstützung der häuslichen Pflege durch Angehörige noch im gleichen Maß möglich sein wird wie bisher. Frauen sind heute zunehmend erwerbstätig und werden vor dem Hintergrund des demografischen Wandels dringend auf dem Arbeitsmarkt gebraucht. Auch die steigende berufliche Mobilität könnte dazu führen, dass zum Beispiel der Wohnort der pflegebedürftigen Eltern und der Lebensmittelpunkt der Kinder weiter auseinanderliegen und damit eine häusliche Pflege vor Ort erschwert wird.

Wichtiger denn je erscheint vor dem Hintergrund des erwarteten Zuwachses an Pflegebedürftigen das Ziel, dass ältere Menschen so lange wie möglich in ihrem häuslichen Umfeld leben und sich weitgehend selbst versorgen können. Ansonsten könnte ein hoher Bedarf an Personal in den ambulanten und stationären Einrichtungen entstehen, der bereits heute ein großes Problem darstellt. Bereits seit Jahren gibt es einen Engpass auf dem Arbeitsmarkt für Pflegekräfte, der sich mit dem Älterwerden der Babyboomer-Generation noch verschärfen dürfte. Erschwerend kommt hinzu, dass der Arbeitsmarkt für Pflegekräfte nicht nur nachfrageseitig, sondern auch angebotsseitig unter Druck geraten wird. Denn es werden nicht nur Pflegekräfte benötigt, weil immer mehr ältere Personen hilfebedürftig werden, sondern auch, weil ein nicht unerheblicher Teil des Personals in den Pflegeeinrichtungen selbst zur Generation der Babyboomer gehört und nach und nach ersetzt werden muss. Im Jahr 2021 waren 44 200 der insgesamt 145 600 Beschäftigten in den Pflegeeinrichtungen bereits 55 Jahre und älter, was einem Anteil von 30 % entspricht. Diese werden voraussichtlich in den folgenden 10 bis 12 Jahren und damit vor dem Einsetzen des ab 2035 vorausberechneten Hochlaufs an Pflegebedürftigen in Rente gehen. Wie aus einer Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, stehen die Pflegeberufe unter den Fachkräfteengpass-Berufen bereits seit Jahren auf Platz 1. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung sieht die Bundesagentur für Arbeit kurz- und mittelfristig keine Entspannung in diesem Berufssegment.5 Nach neuesten Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2022 wiesen laut Engpassanalyse alle Bundesländer Indikatorwerte zwischen 2,0 und 3,0 und damit definitionsgemäß einen Fachkräfteengpass bei den Pflegeberufen auf, der Deutschlandwert lag bei 2,8. In Baden-Württemberg, Bayern und Hessen wurden mit Maximalwerten von jeweils 3,0 die stärksten Fachkräfteengpässe festgestellt. Die übrigen Bundesländer lagen mit Gesamtindikatorwerten von 2,5 bis 2,8 nur knapp darunter.6

1 Die amtlichen Pflegestatistiken, die die Statistik der stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie der Pflegegeldempfängerinnen und -empfänger umfasst, werden in 2-jähri­gem Turnus in ungeraden Berichtsjahren durchgeführt. Die Pflegestatistiken 2023 sind derzeit in der Aufbereitung und werden voraussichtlich Ende dieses Jahres veröffentlicht. Stichtag bei den Pflegeeinrichtungen ist jeweils der 15.12. und bei der Statistik der Pflegegeldempfänger der 31.12. des Jahres.

2 Im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes wurde am 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der die Gleichbehandlung körperlich, kognitiv und psychisch beeinträchtigter Menschen zum Ziel hat (§ 14

3 Bei der oberen Variante wurde der Fokus vor allem darauf gerichtet, dass Baden-Württemberg künftig wieder stärker auf Zuwanderung angewiesen ist, da das Erwerbspersonenpotenzial spürbar sinkt und vor allem im kommenden Jahrzehnt stark besetzte Jahrgänge aus dem Erwerbsalter ausscheiden werden. Diese Variante impliziert außerdem, dass sich der Südwesten wirtschaftlich eher günstig entwickeln und deshalb für Arbeitssuchende vor allem aus den EU-Staaten attraktiv bleiben wird. Des Weiteren wurde unterstellt, dass die EU ihre derzeit eher restriktive Flüchtlingspolitik wieder etwas lockert, sodass die Zahl der Flüchtlingszahlen auch aufgrund des Klimawandels (»Klimaflüchtlinge«) wieder ansteigen könnte. Siehe hierzu auch die Erläuterungen und Quellenangaben im i-Punkt. SGB XI). Im Fokus der Betrachtungen stehen die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten pflegebedürftiger Menschen.

4 Diese setzen sich zusammen aus 63 700 Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 und ausschließlich Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag bzw. ohne Leistungen der ambulanten Pflege-/Betreuungsdienste oder Pflegeheime und 200 Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 und teilstationärer Pflege.

5 Die Fachkräfteengpassanalysen der Bundesagentur für Arbeit sind unter nachfolgendem Link abrufbar: Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.), Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung, Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt – Fachkräfteengpassanalyse 2022. Nürnberg, Mai 2023, S. 16+20, https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=27096&topic_f=fachkraefte-engpassanalyse (Abruf: 13.02.2024). Die sechs Einzelindikatoren der Engpassanalyse für das Berichtsjahr 2022 nach Bundesländern sind unter nachfolgendem Link abrufbar (Auswahl Rubrik Anforderungsniveau: »Fachkräfte« und Rubrik Beruf: »Pflegefachkräfte 813x+821«). Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.), https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Interaktive-Statistiken/Fachkraeftebedarf/Engpassanalyse-Nav.html (Abruf: 13.02.2024).

6 Eine detaillierte Beschreibung und Auswertung der Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit für Pflegefachkräfte für das Jahr 2021 ist in folgendem Beitrag dargestellt. Kaiser, Monika: Steigender Personalbedarf in der Pflege, in: Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 10/2022, S. 3 ff.