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20 Jahre Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Seit der Einführung 2003 ist die Anzahl an Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Baden-Württemberg kontinuierlich gestiegen. Zum Jahresende 2023 waren es fast 116 000 Empfängerinnen und Empfänger. Den überwiegenden Teil bildeten die Seniorinnen und Senioren, die zu diesem Zeitpunkt das Rentenalter von 66 Jahren1 erreicht oder überschritten haben. Insgesamt waren dies gut 69 000 und entsprechen damit knapp 60 % aller Leistungsbeziehenden von Grundsicherung in Baden-Württemberg. Frauen waren mit 58,4 % in dieser Altersgruppe sowie insgesamt (mit 52,5 %) mehrheitlich vertreten. Unter anderem könnte sich dieser Trend aufgrund des demografischen Wandels in Zukunft verstärken.

Der folgende Beitrag bietet einen Überblick über die Struktur sowie die zeitliche Entwicklung der Zahl dieser Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger in Baden-Württemberg und greift dabei auf Daten aus den letzten 20 Jahren zurück.

Anfänge und Hintergründe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Als Teil der sozialen Mindestsicherung wird Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XII) auf Antrag in der Regel für 12 Monate gewährt. Leistungsberechtigt sind dabei alle Personen ab 18 Jahren, die entweder aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands dauerhaft eingeschränkt oder gar nicht erwerbsfähig sind beziehungsweise im Rentenalter nicht ausreichend aus eigenen Mitteln oder anderen Sozialleistungen für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Die Feststellung der dauerhaft vollen Erwerbsminderung erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung. Sie liegt dann vor, wenn »Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein« (§ 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI).

Leistungsberechtigte, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, gehören dagegen in den Rechtskreis des SGB II und erhalten das sogenannte Bürgergeld. So wie das Bürgergeld und die Hilfe zum Lebensunterhalt soll auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zum einen ein angemessenes Existenzminimum und zum anderen eine gesellschaftliche Teilhabe gewährleisten. Diese Leistung setzt die materielle Notlage der Empfängerinnen und Empfänger voraus, daher findet eine Einkommens- und Vermögensprüfung statt (siehe auch i-Punkt »Wichtige Fakten zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung«).

Im Laufe der letzten beiden Jahrzehnte hat sich sowohl die Gesetzeslage als auch die statistische Erfassung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung verändert. Vor dem Hintergrund der sogenannten verschämten Armut wurde 2003 das »Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung« (Grundsicherungsgesetz GSiG) ursprünglich als eine eigenständige Sozialleistung neben der Sozialhilfe eingeführt. Betroffene hatten zwar den Anspruch auf Transferleistungen, machten diese jedoch aus verschiedenen Gründen, wie Scham, Unwissenheit oder Angst vor Stigmatisierung nicht geltend. Dies führte dazu, dass sie in verdeckter Armut lebten.2

Ein weiterer Aspekt war, dass sie Angst vor einem Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder hatten. Dem wurde entgegengewirkt, indem der Rückgriff auf unterhaltspflichtige Kinder (oder auch Eltern) erst ab einem Einkommen von 100 000 Euro pro Jahr möglich ist.

2005 wurde das GSiG dann als Viertes Kapitel in das SGB XII überführt. Seitdem wurde neben dem regelmäßigen Anpassen der Freibeträge (2011), der Vereinfachung der Antragstellung (2016) und Stärkung der Teilhabe durch das Bundesteilhabegesetz (2018) auch die Neukonzeption der Statistik (2015) vorangetrieben. So wurde aus einer dezentralen Jahresstatistik, bei der die einzelnen Statistischen Landesämter die Erhebung durchführen, eine zentrale Quartalsstatistik, bei welcher die Erhebung dem Statistischen Bundesamt obliegt. Ungeachtet dessen blieben die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die zugehörigen Erhebungsmerkmale in der Statistik weitestgehend unverändert, sodass eine langfristige zeitliche Vergleichbarkeit der Daten gegeben ist (siehe auch i-Punkt »Was erfasst die amtliche Statistik der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?«).

Leistungsempfängerinnen und -empfänger 2023 – die größte Gruppe waren ältere Frauen

Am 31. Dezember 2023 bezogen in Baden-Württemberg 115 665 Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Dabei handelte es sich sowohl um Personen in Privathaushalten als auch um Personen in Einrichtungen (hier größtenteils in Pflegeheimen). Wobei die überwiegende Mehrheit – knapp 93 % beziehungsweise 107 385 Personen – in eigenen Wohnungen oder häuslichen Umgebungen lebte, während nur 7 % (8 280 Personen) in Einrichtungen untergebracht waren.

Ein Blick auf die verschiedenen Strukturmerkmale zeigt Unterschiede in der Inanspruchnahme dieser Grundsicherung. So hatten sieben von zehn Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine deutsche Staatsbürgerschaft (81 765 Personen). Die meisten Leistungsbeziehenden (60 % und somit 69 280 Empfängerinnen und Empfänger) hatten das 66. Lebensjahr erreicht oder überschritten und erhielten damit Grundsicherung im Alter, während die übrigen 40 % (46 390 Personen) aufgrund ihrer Erwerbsminderung Unterstützung benötigten.3 In der Untergliederung nach Einrichtungsart zeigt sich der Unterschied, dass ältere Menschen (5 275 Personen) häufiger Leistungen in einer stationären Einrichtung in Anspruch genommen haben als Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen (3 005 Personen). Leistungsbeziehende Rentnerinnen und Rentner lebten häufiger in Pflegeheimen.

Von den 115 665 Grundsicherungsempfängerinnen und -empfängern waren 52,5 % Frauen und 47,5 % Männer (Schaubild 1). Dies zeigt eine relativ ausgeglichene Verteilung zwischen den Geschlechtern. Wird jedoch die Geschlechterverteilung hinsichtlich der beiden Altersgruppen und damit nach den Leistungsarten näher betrachtet, so ist deutlich erkennbar, dass 2023 in Baden-Württemberg bei der Grundsicherung im Alter der Anteil der Frauen höher war als bei den Männern. Hier standen 40 460 (58,4 %) Frauen ab 66 Jahren lediglich 28 815 ältere Männer (41,6 %) gegenüber. Insgesamt waren mehr als ein Drittel aller Leistungsbeziehenden ältere Frauen.

Ursachen dafür, dass Frauen den größeren Anteil bildeten, sind vielschichtig. Diverse Studien zeigen, dass Frauen häufig eine andere Erwerbsbiografie als Männer aufweisen. Hierzu gehört, dass sie häufiger in Teilzeit erwerbstätig sind sowie in höherem Umfang Unterbrechungen durch Pflege- und Kinderbetreuungszeiten haben, was sich auf die Rentenpunkte und damit auf die Höhe der späteren Altersrente auswirkt.4

Gleichwohl ist ein häufigerer Bezug von Grundsicherung bei Männern, die erwerbsgemindert sind, festzustellen. 2023 entsprach der Anteil 56,3 % bei den 18- bis unter 66-Jährigen, bei den Frauen waren dies lediglich 43,7 %. Eine Erklärung dafür ist, dass Männer – Auswertungen der Statistik der schwerbehinderten Menschen zufolge – 2023 geringfügig häufiger schwerbehindert waren. In der Altersgruppe der 18- bis 65-Jährigen standen am Jahresende 2023 insgesamt 189 900 schwerbehinderten Männern 178 255 schwerbehinderte Frauen gegenüber. Dies entspricht einem auf das jeweilige Alter bezogenen Anteil der Männer von 5,2 % und der Frauen von 5,1 %.

Regionale Unterschiede: Häufigere Inanspruchnahme in den Stadtkreisen

Wird die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger in Relation zu Baden-Württembergs Gesamtbevölkerung über 18 Jahren gesetzt, so bezog gut eine/einer (1,2) von 100 Baden-Württembergerinnen und Baden-Württembergern Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Bundesquote lag bei 1,7 %5 (Tabelle 1).

Die Spannweite der Bezugsquoten in den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs lag 2023 zwischen 0,7 % und 2,7 %. Die Landeshauptstadt war zwar – absolut gesehen – mit 9 495 Empfängerinnen und Empfängern an der Spitze, jedoch weist der Stadtkreis Baden-Baden mit 2,7 % die höchste Bezugsquote auf, gefolgt von den kreisfreien Städten Freiburg und Mannheim mit 2,1 % bzw. 2,0 %. Die niedrigste Quote verzeichnete mit 0,7 % der Enzkreis. Die übrigen Grundsicherungsquoten der Landkreise verteilten sich weitgehend gleichmäßig und bewegten sich um den landesweiten Mittelwert (1,2 %). Auffällig ist, dass unter den insgesamt 44 Kreisen alle neun Stadtkreise im Jahr 2023 die höchsten Bezugsquoten aufwiesen. Bei der Betrachtung nach Empfängergruppen gilt diese Beobachtung bei der Bezugsquote zur Grundsicherung im Alter grundsätzlich ebenfalls. Bei der Bezugsquote zur Grundsicherung bei Erwerbsminderung ergibt sich ein uneinheitlicheres Bild. So kamen auf 100 altersgleiche Stuttgarterinnen und Stuttgarter gut sechs Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter (Mittelwert im Land: 3,1 %) und knapp eine erwerbsgeminderte leistungsbeziehende Person (Mittelwert im Land 0,7 %).

Analog zu den Stadtkreisen wiesen auch bundesweit gesehen die Stadtstaaten deutlich höhere Grundsicherungsquoten als die übrigen Länder auf. Ein möglicher Grund ist, dass Leistungen innerhalb von Einrichtungen eher in (größeren) städtischen Gebieten konzentriert sind. Eine zusätzliche Rolle könnten die höheren Lebenshaltungskosten in Städten spielen.6 Ferner hatten die Bundesländer Hamburg und Bremen im Dezember 2023 die höchsten Bezugsquoten, Thüringen und Sachsen hingegen mit jeweils 1,1 % die niedrigsten. Der seltenere Grundsicherungsbezug bei den ostdeutschen Ländern hängt unter anderem mit der hohen Erwerbsquote (vor allem bei Frauen) in der DDR zusammen. Der Südwesten verzeichnet den drittniedrigsten Wert und liegt mit 1,2 % nur knapp über Thüringen und Sachsen (Schaubild 2).

Kontinuierlicher Anstieg in den letzten beiden Jahrzehnten auf fast 116 000 Empfängerinnen und Empfänger

Der langfristige Trend über die letzten 20 Jahre zeigt, dass die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger kontinuierlich zugenommen hat. Der aktuelle Anstieg in Baden-Württemberg auf mehr als das Doppelte (+127 %) gegenüber 2003 entspricht auch der bundesweiten Tendenz. In Deutschland waren es 2023 insgesamt 1 211 670 Leistungsbeziehende, während 2003 noch 438 831 Personen Leistungen der Grundsicherung in Anspruch genommen haben. Ihre Zahl hat sich fast verdreifacht (+176,1 %).

Dieser steigende Trend der Empfängerzahlen könnte zum einen auf eine zunehmende Alterung der Bevölkerung hinweisen und zum anderen darauf zurückzuführen sein, dass immer mehr Rentnerinnen und Rentner nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt vollständig aus eigenen Mitteln zu decken und somit auf zusätzliche finanzielle Hilfe angewiesen sind. Demnach erhöht sich die Anzahl der Menschen, die Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben.

Der sprunghafte Anstieg der Leistungsbeziehenden im Südwesten im Berichtsjahr 2022 ging auf die geflüchteten Menschen aus der Ukraine zurück.7 Im Berichtsjahr 2020 wurden insgesamt 1 900 ukrainische Leistungsbeziehende gemeldet, während die Anzahl 2022 auf 8 720 Personen anstieg (Schaubild 3).

Das Geschlechterverhältnis zeigt im Zeitvergleich, dass sich die Anzahl der weiblichen und männlichen Leistungsbeziehenden in den letzten beiden Jahrzehnten immer weiter angeglichen hat (2020 lag die Differenz beim jeweiligen Anteil der Frauen bzw. Männer am Insgesamt unter 1 Prozentpunkt). Anfangs waren es noch 29 508 Frauen und 21 449 Männer. Bis 2023 hat sich die Zahl der Empfängerinnen verdoppelt (+105,8 %), die der Empfänger hat sich sogar um das 2,5-fache (+156,1 %) erhöht.

Während beide Gruppen eine Zunahme verzeichneten, verlief der Anstieg bei den Frauen in den letzten beiden Jahren steiler. Ein wesentlicher Faktor für diese Entwicklung ist, dass insbesondere die Zahl der Leistungsempfängerinnen von Grundsicherung aus der Ukraine um mehr als das fünffache angestiegen ist (von 1 130 im Jahr 2020 auf 6 170 im Jahr 2022). Die meisten unter ihnen waren über 65 Jahre alt (Schaubild 4).

Sowohl die Zahl der Leistungsbeziehenden von Grundsicherung im Alter als auch der Leistungsbeziehenden von Grundsicherung bei Erwerbsminderung zeigen langfristig einen Anstieg über die zurückliegenden beiden Jahrzehnte hinweg. Bereits 2015 hatte sich in Bezug zu 2003 die Anzahl in beiden Gruppen fast verdoppelt (+96,8 % bzw. +93,7 %). Seit 2015 stagnierte die Zahl der erwerbsgeminderten Empfängerinnen und Empfänger weitestgehend. Der Höchstwert wurde 2020 mit 48 145 Personen erreicht, seither war ihre Zahl rückläufig.

Wird die Gruppe der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung betrachtet, die sich bereits im Rentenalter befinden, so ist seit 2015 zunächst ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Während die Anzahl der erwerbsgeminderten Leistungsbeziehenden ab 2021 weiter schrumpfte, hat sich die Anzahl der leistungsbeziehenden Rentnerinnen und Rentner seitdem um 20,5 % gesteigert (Tabelle 2).

In den vergangenen 20 Jahren war die Verteilung der Quoten in den Stadt- und Landkreisen ähnlich gelagert wie im Jahr 2023. Fast drei Viertel der Empfängerinnen und Empfänger (83 510 Personen bzw. 72 %) lebten 2023 innerhalb von Landkreisen, wohingegen 32 515 Personen (28 %) in kreisfreien Städten Leistungen bezogen. Demzufolge lebten ein Viertel der Empfängerinnen und Empfänger sowohl 2003 als auch 2023 in Stadtkreisen. Wird jedoch die Grundsicherungsquote betrachtet, so fällt auf, dass im Jahr 2023 die Häufigkeit der Grundsicherungsbeziehenden in den Stadtkreisen mit 1,8 % fast doppelt so hoch lag wie in den Landkreisen (1,1 %). In den kreisfreien Städten entfiel 2003 knapp eine Empfängerin bzw. ein Empfänger auf 100 Einwohnerinnen und Einwohner, wogegen die Quote in den Landkreisen bei 0,5 % lag. Die kreisfreien Städte weisen in jedem Betrachtungsjahr eine höhere Bezugsquote auf als die Landkreise. Die Bezugsquoten haben sich in ganz Baden-Württemberg (0,6 % auf 1,2 %) sowohl in den Stadt- als auch in den Landkreisen in den letzten Jahrzehnten verdoppelt.

Ausblick

Die Ergebnisse des Beitrags zeigen einen Aufwärtstrend der Empfängerzahlen, wobei aktuell ein überwiegender Teil der Leistungsbeziehenden Seniorinnen und Senioren sind. Somit stellt sich die Frage nach der zukünftigen Entwicklung.

Gegenwärtig ist jede und jeder fünfte Baden-Württembergerin und Baden-Württemberger 66 Jahre alt oder älter. Besonders bei dieser Gruppe wird sich die steigende Tendenz weiter fortsetzen,8 folglich wird auch die Anzahl der Leistungsbeziehenden von Grundsicherung im Alter weiter wachsen. Von der sogenannten Babyboomer-Generation (Jahrgänge 1955 bis 1970) waren 2023 lediglich die Jahrgänge 1955 bis 1957 66 Jahre und älter. Die Jahrgänge 1958 bis 1970 werden dagegen erst im Jahr 2037 allesamt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren überschritten haben. Bis dahin ist besonders bei der Gruppe der älteren Frauen noch ein Zuwachs zu erwarten. Diese sind gleichzeitig durch prekäre Erwerbsbiografien und damit einhergehende Altersarmut potenziell eher Leistungsbeziehende von Grundsicherung im Alter. Infolgedessen könnte das geschlechtsspezifische Gefälle weiter zunehmen.9

1 Stand: Dezember 2023 nach § 41 Abs. 2 SGB XII.

2 Vgl. Buselei, Hermann/Greyer, Johannes/Haan, Peter/Harnisch, Michelle: Starke Nichtinanspruchnahme von Grundsicherung deutet auf hohe verdeckte Altersarmut, in: DIW Wochenbericht Nr. 49/2019, S. 910.

3 Die Renteneintrittsgrenze lag im Dezember 2023 bei 66 Jahren und wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben.

4 Vgl. Velimsky, Jan/Faden-Kuhne, Kristina: Altersarmut als Folge geschlechtsspezifischer Ungleichheiten im Lebensverlauf, in: Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 5/2024, S. 13–19.

5 Stand: Dezember 2023; Die Bezugsquote beziehungsweise Grundsicherungsquote bildet den Anteil an der Bevölkerung ab, welcher staatliche Transferleistungen (in diesem Fall Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erhält und wird in der Regel als Prozentsatz angegeben. Hier werden die Leistungsempfängerinnen und -empfänger auf die Bevölkerungsgruppe über 18 Jahren in Bezug gesetzt, da das Mindestalter dieser Transferleistung bei 18 Jahren liegt.

6 So sind beispielsweise die Nettokaltmieten in Großstädten im Schnitt 30 % höher als auf dem Land. Vgl.: Destatis, Pressemitteilung Nr. N 071 vom 19.12.2022.

7 Seit Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Leistungen nach dem (SGB XII) anstatt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

8 Auf Basis der Bevölkerungsvorausberechnung und unter Einbezug der Analysen von Elisabeth Glück: Alterung der Gesellschaft setzt sich fort – wenn auch regional unterschiedlich. Ergebnisse der regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung Basis 2020, in: Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 9/2022, S. 11.

9 Vgl. Velimsky, Jan/Faden-Kuhne, Kristina: Altersarmut als Folge geschlechtsspezifischer Ungleichheiten im Lebensverlauf, in: Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 5/2024, S. 13–19.