Volksabstimmung am 27. November 2011 in Baden‑Württemberg
Am 27. November 2011 fand in Baden‑Württemberg die Volksabstimmung über die Gesetzesvorlage »Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)« statt. Die letzte Volksabstimmung im Land Baden‑Württemberg datiert aus dem Jahr 1971 und liegt somit bereits 40 Jahre zurück. Erstmals überhaupt in der Geschichte des Landes gab es mit der Abstimmung über das S 21-Kündigungsgesetz eine Volksabstimmung über eine Gesetzesvorlage der Landesregierung, die vom Landtag abgelehnt wurde.
Nach den endgültigen Ergebnissen der Volksabstimmung über das S 21-Kündigungsgesetz wurde die Gesetzesvorlage von der Mehrheit der Baden‑Württembergerinnen und Baden‑Württembergern abgelehnt.
Insgesamt 58,9 % der abgegebenen gültigen Stimmen waren Nein-Stimmen. Eine Minderheit von 41,1 % der Abstimmenden mit gültigem Stimmzettel sprach sich mit »Ja« für die Gesetzesvorlage aus. Damit haben die Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 weder die Mehrheit der gültigen Stimmen erzielen können, noch wurde das zur Verabschiedung der Gesetzesvorlage in der Landesverfassung vorgesehene Quorum erreicht. Hierzu hätten von den 7 624 302 zur Abstimmung berechtigten Baden‑Württembergern mindestens 2 541 434 bzw. ein Drittel aller Stimmberechtigten der Vorlage zustimmen müssen. Bei einer Abstimmungsbeteiligung von 48,3 % sprachen sich lediglich 19,8 % der Stimmberechtigten für das S 21-Kündigungsgesetz aus. Gegen das S 21-Kündigungsgesetz votierten hingegen 28,3 % der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger.
Die vorliegende Veröffentlichung enthält die Ergebnisse der Volksabstimmung 2011 bis auf die Ebene der 1101 baden‑württembergischen Gemeinden.
Aus dem Inhalt
Die CD-ROM beinhaltet Ergebnisse der Volksabstimmung am 27. November 2011 nach:
- Stadt- und Landkreisen, Regionen sowie Regierungsbezirken
- Gemeinden sowie Stadt- und Landkreisen
- Gemeindegrößenklassen
- Raumkategorien des Landesentwicklungsplanes 2002