Inobhutnahmen durch das Jugendamt

Inobhutnahmen in Baden-Württemberg 2021
– Warum nehmen Jugendämter Kinder und Jugendliche in ihre Obhut? –
Anlass der Maßnahme1)Anzahl

1) Für jedes Kind oder Jugendlichen konnten mehrere Anlässe der Maßnahme angegeben werden.

2) Ohne Mehrfachnennung.

3) Doppelzählungen sind möglich, wenn z.B. zunächst vorläufig nach § 42a SGB VIII und im Anschluss noch einmal regulär nach § 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII in Obhut genommen wurde.

Datenquelle: Statistik der Kinder- und Jugendhilfe.

Vorläufige Inobhutnahmen (nach § 42a SGB VIII)2)963
Reguläre Inobhutnahmen (nach § 42 SGB VIII)2)3.800
Inobhutnahmen insgesamt2)3)4 763
davon:
Überforderung der Eltern/eines Elternteils1.873
Anzeichen für körperliche oder psychische Misshandlung1.058
Vernachlässigung584
Beziehungsprobleme642
Integrationsprobleme im Heim/Pflegefamilie339
Delinquenz/Straftat314
Schul-/Ausbildungsprobleme353
Suchtprobleme248
Wohnungsprobleme230
unbegleitete Einreise aus dem Ausland1.202
Anzeichen für sexuelle Gewalt94
Trennung oder Scheidung der Eltern157
Sonstige Probleme1.450