Familiengerichtliche Maßnahmen

Maßnahmen des Familiengerichts auf Grund einer Gefährdung des Kindeswohls in Baden-Württemberg seit 2012
Jahr1)Kinder und Jugendliche im Berichtsjahr / Entscheidungen des Familiengerichts2)
insgesamtdavon
Auferlegung der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
(§ 1666 Abs.3 Nr.1 BGB)
Aussprache von anderen Geboten oder Verboten gegenüber Personensorge-berechtigten oder Dritten
(§ 1666 Abs. 2 bis 4 BGB)
Ersetzung von Erklärungen des /der Personensorge-berechtigten oder Dritten
(§ 1666 Abs.3 Nr.5 BGB)
Vollständige Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder
Pfleger
(§ 1666 Abs.3 Nr.6 BGB)
Teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger
(§ 1666 Abs.3 Nr.6 BGB)
Anzahl

1) ab 2021: Anzahl der Entscheidungen/Maßnahmen. Entspricht der Anzahl der Kinder- und Jugendlichen in den Vorjahren.

2) Kinder und Jugendliche können unter Umständen bei den vorgegebenen Maßnahmen mehrmals gezählt werden.

Datenquelle: Ergebnisse der Kinder- und Jugendhilfestatistik.

20121.994625247104563455
20132.01968621977504533
20142.23768726377633577
20152.09467026498534528
20162.7036782711201.042592
20171.75758924073411444
20181.92755034672429530
20192.00859731489457551
20202.041662332104407536
20212.017598363102410544
20222.500660435147632626