Chancengleichheitsplan

Am ist das Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg (ChancenG) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz soll die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg gestärkt und weiter vorangetrieben werden. Nach § 5 ChancenG besteht die Pflicht zur Erstellung eines Chancengleichheitsplans, dieser ist im Internet zu veröffentlichen. Dies stellt ein Höchstmaß an Transparenz dar (§ 7 Abs. 2 ChancenG).

Der aktuelle Chancengleichheitsplan des Statistischen Landesamtes umfasst die Jahre 2019–2024.