Trink- und Abwasserpreise – Fiktive Jahresrechnung (Jahresvergleichsentgelt) in Baden-Württemberg

Hinweise zur Ergebnisdarstellung

Die Verbraucherkosten für Trinkwasser und Abwasser lassen sich nicht unmittelbar aus den Wasser- und Abwassergebühren ableiten. Das hier angewandte Rechenmodell überführt die einzelnen Gebührenbestandteile in additive Werte, die in der Summe die fiktive Jahresrechnung (Jahresvergleichsentgelt) je Einwohner ergeben. Die alleinigen Variablen der Jahresrechnung sind die Wasser- und Abwassergebühren in den Gemeinden; die zur Multiplikation verwendeten Faktoren sind Landesdurchschnitte.

Für die Berechnung der Trinkwasserkosten – die Mehrwertsteuer ist enthalten – wird die verbrauchsabhängige Gebühr in der Gemeinde durch Multiplikation mit dem Landesdurchschnitt des jährlichen Pro-Kopf-Wasserverbrauchs (43 m³) in einen Jahreswert überführt. Hinzu kommt ein Viertel der jährlichen Grundgebühr, da sich die Anzahl der Einwohner, die sich im Schnitt einen Haushaltswasserzähler üblicher Größe (Q3=4 m³/h, vormals Qn=2,5) teilen, auf 3,9 – gerundet also 4 – Einwohner beläuft. Beim Abwasser werden die Schmutzwassergebühr oder die Einheitsgebühr mit dem jährlichen Pro-Kopf-Wasserverbrauch (43 m³) und die Niederschlagswassergebühr mit dem Landesdurchschnitt der gebührenwirksamen (überbauten bzw. versiegelten) Pro-Kopf-Grundstücksfläche (80 m²) multipliziert. Sofern in der Gemeinde erhoben, kommt ein Viertel der Abwassergrundgebühr hinzu. Der durchschnittliche Pro-Kopf-Wasserverbrauch stammt aus der Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung. Die Faktoren für die Grundgebühr und das Niederschlagswasserentgelt sind Annahmen, die sich an einer zurückliegenden Entgelterhebung mit erweitertem Fragenkatalog orientieren.

Das durchschnittliche fiktive Jahresentgelt für Trinkwasser und Abwasser im Land entsteht aus der Gewichtung der Jahresentgelte in den Gemeinden nach deren Einwohnerzahl. In die Gewichtung werden sämtliche Gemeinden einbezogen, auch solche Gemeinden, in denen der jeweilige Gebührenbestandteil nicht vorkommt. Die in wenigen Gemeinden erhobene Abwassergrundgebühr macht sich in der Jahresrechnung daher auf Landesebene kaum bemerkbar.

Der gewählte Ansatz ist eines unter etlichen denkbaren Szenarien. Das Rechenmodell beeinflusst die Höhe des Jahresentgelts, damit die Rangfolge der Gemeinden und die dortige Entwicklung. Andere Rechenmodelle sind denkbar, zum Beispiel mit einer geringeren Pro-Kopf-Fläche oder die Berechnung für einen 1-Personen-Haushalt, indem die Grundgebühren vollständig und nicht nur zu einem Viertel in die Jahresrechnung eingehen. Damit fällt der Einfluss der Niederschlagswassergebühr bzw. steigt der Einfluss der Grundgebühren auf die Gesamtkosten.

Methodische Hinweise zur Jahresrechnung enthält der Aufsatz »Was kostet Wasser? Unterschiedliche Wassertarife vergleichen – ein Modell« in der Ausgabe 9/2020 des Statistischen Monatshefts Baden-Württemberg.

Zum Thema Jahresrechnung (Jahresvergleichsentgelt) stehen 3 interaktive Karten auf Ebene der Gemeinden und der Stadt- und Landkreise zum Abruf bereit.