Trink- und Abwasserpreise in Baden‑Württemberg – Hinweise zur Ergebnisdarstellung

In der Mehrzahl der Gemeinden in Baden-Württemberg kommt zur verbrauchsbezogenen Trinkwassergebühr eine Grundgebühr (Bereitstellungs- oder Zählergebühr) für die Trinkwasserversorgung hinzu. Nur wenige Gemeinden erheben eine Grundgebühr für die Abwasserentsorgung.

Beim Abwasser wurde die Einheitsgebühr, die sich ausschließlich am Trinkwasserverbrauch orientiert, mittlerweile fast flächendeckend von der gesplitteten Abwassergebühr abgelöst. Sie setzt sich aus einer Schmutzwassergebühr für die verbrauchte Trinkwassermenge und einer Niederschlagswassergebühr für die an die öffentliche Kanalisation angeschlossene und den Versiegelungsgrad einbeziehende abflussrelevante Grundstücksfläche zusammen.

Die Gebühren können sich von Gemeinde zu Gemeinde erheblich unterscheiden. Darin kommen Unterschiede in den lokalen Rahmenbedingungen für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zum Ausdruck, zum Beispiel in Geologie, Topografie, Bevölkerungsdichte und Siedlungsstruktur, Grundwassergüte, gewässerbezogenen Einleitungsanforderungen oder im Zustand der Ver- und Entsorgungseinrichtungen.

Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind kommunale Aufgaben, die öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisiert sein können. Die öffentlichen Wasserversorger berechnen je nach Organisationsform und Kundenbeziehung entweder ein öffentlich-rechtliches Entgelt (Gebühr) oder ein privatrechtliches Entgelt (Preis) für das Trinkwasser. Für die in Baden-Württemberg vollständig in kommunaler Hand befindliche öffentliche Abwasserentsorgung werden durchgängig Gebühren erhoben.

In dieser Veröffentlichung werden der Begriff »Gebühr« sowie in den Überschriften der im Zusammenhang mit Trink- und Abwasser geläufigere Begriff »Preis« verallgemeinernd für alle Entgelte verwendet. Dargestellt sind die Tarife für die Haushaltskunden; Sondertarife sind nicht einbezogen. Die Grundgebühr bezieht sich auf den kleinsten (haushaltsüblichen) Wasserzähler (Q3=4 m³/h, vormals Qn=2,5).

Zum Thema Trink- und Abwassergebühren stehen 4 interaktive Karten auf Ebene der Gemeinden und der Stadt- und Landkreise in der Differenzierung nach den Gebührenkomponenten zum Abruf bereit.