Gebäude- und Wohnungszählung bei Eigentümer/-innen und Verwaltungen

Welche Befragungen gab es?

Testerhebung (»Pretest«) 2019

Für die GWZ-Testerhebung (»Pretest«) wurden im Herbst 2019 knapp 7 000 Eigentümerinnen und Eigentümer in Baden-Württemberg zufällig ausgewählt und angeschrieben. Ziel des Pretests war, den Online-Fragebogen für die Haupterhebung auf Verständlichkeit zu testen und diesen mithilfe der Ergebnisse optimieren zu können. Die Teilnahme am Pretest war freiwillig.

Vorbefragung 2021

Im Spätsommer 2021 fand die Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung mit Auskunftspflicht für die Befragten statt. Ziel der Vorbefragung war, die bislang ermittelten Daten der zu Befragenden für die Gebäude- und Wohnungszählung 2022 auf Qualität und Aktualität zu prüfen. Bei ausgewählten Eigentümerinnen und Eigentümern wurde erfragt, ob:

  • die vorliegenden Adressdaten korrekt sind
  • die angegebene Gebäudeanschrift korrekt war
  • weiterer Wohnraum vorhanden war, der bislang noch nicht erfasst wurde.

Gebäude- und Wohnungszählung 2022

In der Gebäude- und Wohnungszählung 2022 wurde zum Stichtag 15. Mai 2022 zu jedem Gebäude mit Wohnraum bzw. Wohnungen mindestens eine auskunftspflichtige Person befragt. Zu den Auskunftspflichtigen gehörten Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte.

Die Auskunftspflichtigen konnten die Fragen zu ihrem Wohnobjekt einfach und innerhalb von etwa zehn Minuten in einem Online-Fragebogen unter www.zensus2022.de beantworten. Ihre Online-Zugangsdaten erhielten die Befragten mit einem Anschreiben des Statwarischen Landesamtes Baden-Württemberg. War eine Online-Meldung nicht möglich, konnten die Auskünfte auch auf einem Papier-Fragebogen erteilt werden, der mit einer Erinnerung automatisch zugestellt wurde.

In der Gebäude- und Wohnungszählung waren folgende Auskünfte erforderlich:

  • Zum Gebäude:
    • Art des Gebäudes (Wohngebäude, Geschäftshaus mit Wohnungen, Wohnheim)
    • Typ des Gebäudes (Einzelhaus, Doppelhaus, gereihtes Haus)
    • Eigentümer des Gebäudes (Privatperson/-en, Gemeinschaft von Wohnungseigentümer/-innen, kommunales oder privatwirtschaftliches Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaft usw.)
    • Anzahl der Wohnungen
    • Baujahr
    • überwiegende Heizungsart im Gebäude
    • überwiegender Energieträger im Gebäude
  • Zu jeder Wohnung im Gebäude:
    • Art der Nutzung (von der Eigentümerin/dem Eigentümer bewohnt, vermietet, leerstehend)
    • Leerstandsgründe und -dauer
    • Fläche
    • Anzahl der Räume in der Wohnung
    • Nettokaltmiete
    • Anzahl der Personen, die in der Wohnung wohnen
    • bis zu zwei Namen von Wohnungsnutzerinnen bzw. Wohnungsnutzern.