Haushaltsstichprobe

Was ist eine Haushaltsstichprobe?

Die Haushaltsstichprobe verfolgte – zusammen mit der Erhebung an Anschriften von Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften – das zentrale Ziel, die amtliche Einwohnerzahl zum Zensusstichtag (15. Mai 2022) zu ermitteln. Zusätzlich wurden soziodemografische Merkmale, wie (Aus-)Bildung, Beruf und Erwerbstätigkeit erfasst.

Für die Haushaltsstichprobe wurden Anschriften nach einem mathematischen Zufallsverfahren aus dem Steuerungsregister repräsentativ ausgewählt. Alle Haushalte an diesen ausgewählten Anschriften waren auskunftspflichtig und wurden befragt. Die amtlichen Einwohnerzahlen bilden die Basis zahlreicher Gesetze (kommunaler und Länderfinanzausgleich, Einteilung Wahlkreise etc.) und stellen die Planungsgrundlage z. B. für den zukünftigen Bedarf an Wohnraum, Kindergartenplätzen, Schulen, Krankenhäusern etc. dar.

Wer wurde befragt?

Die Haushaltsstichprobe wurde bei 1,7 Millionen Personen in Baden-Württemberg durchgeführt, die repräsentativ ausgewählt wurden. Auskunftspflichtig waren alle volljährigen Personen sowie alle Minderjährigen, die einen eigenen Haushalt führen. Ein Haushaltsmitglied konnte jedoch für alle anderen auskunftspflichtigen Haushaltsmitglieder Auskunft geben.

Welche Befragungen wurden durchgeführt?

Pilotstudie 2019

Im Rahmen einer Pilotstudie Ende 2019 ersuchte das Statistische Landesamt Baden- Württemberg einen kleinen Teil der Bevölkerung um freiwillige Auskunft. Aus dem Steuerungsregister wurden für vier Kommunen nach einem statistischen Zufallsverfahren rund 900 Anschriften für Baden-Württemberg ausgewählt. Ziel der Pilotstudie war, Erkenntnisse für die Optimierung der Erhebungsorganisation und die Gestaltung von Fragebögen für den Zensus 2022 zu erhalten.

Haushaltebefragung 2022

Bei der Haupterhebung der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis wurden rund 15 % der baden-württembergischen Bevölkerung befragt. Diese Personen erhielten ab Mitte Mai 2022 zunächst einen Terminvorschlag für ein persönliches Interview durch einen Interviewer. Zum vereinbarten Termin wurden im Rahmen eines persönlichen Interviews für alle zum Zensusstichtag (meldepflichtig) wohnhaften Personen die Merkmale erhoben, die für die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl relevant waren (Nachname, Vornamen, Geschlecht, Familienstand, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeiten und Wohnstatus).

Darüber hinaus erfolgte bei einigen Personen eine weitere Erhebung von Daten zu sogenannten soziodemografische Merkmalen (beispielsweise zur (Aus-)Bildung, Beruf und Erwerbstätigkeit). Diese Daten wurden in der Regel jedoch nicht durch einen Interviewer erhoben, sondern sollten durch die auskunftspflichtige Person online gemeldet werden. Hierfür erhielten sie vom Interviewer Zugangsdaten für ein Online-Formular. Betroffen von dieser zusätzlichen Erhebung waren alle auskunftspflichtigen Personen, die in Gemeinden mit mindestens 10 000 Einwohnern wohnten. In Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohner wurden maximal 8 % der Bevölkerung der jeweiligen Gemeinde hierzu befragt.

Die Erhebungsbeauftragten wurden von den kommunalen Erhebungsstellen bestellt, die bei Gemeinden und Landkreisen eingerichtet waren. Die Erhebungsstellen waren für die örtliche Durchführung des Zensus 2022 verantwortlich und organisatorisch streng getrennt von anderen Dienststellen (z. B. Meldebehörde, Ordnungsamt) der Gemeinde-/Stadt-/Kreisverwaltung. Das Personal der Erhebungsstellen ist auf das Statistikgeheimnis verpflichtet (§ 16 BStatG).