Wiederholungsbefragung (WDH)

Was war die Wiederholungsbefragung des Zensus?

Zur Qualitätsbewertung des Zensus wurde ein kleiner Teil der im Rahmen der Haushaltebefragung Befragten – rund 4 % der Haushalte und Wohnheime – wiederholt um Auskunft gebeten.

Die Anschriften wurden für die WDH stichprobenartig ausgewählt. In die Stichprobe gelangten ausschließlich Wohnanschriften und Wohnheime. An Gemeinschaftsunterkünften fand keine WDH statt.

Die WDH diente der Qualitätsbewertung der ermittelten Einwohnerzahlen und erfasste deshalb nur Daten, die für diese Ermittlung notwendig waren. Gefragt wurde nach:

  • Name, Vorname(n)
  • Anschrift
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Wohnstatus (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung)

Die Erhebungsbeauftragten kündigten den Befragungstermin an den ausgewählten Haushalten schriftlich an und führten ein kurzes persönliches Interview durch.

Die Angaben aus der WDH wurden mit den vorher gemachten Angaben abgeglichen. Auf diese Weise wurde geprüft, ob alle Auskunftspflichtigen an den zufällig ausgewählten Anschriften erfasst wurden. Die WDH konnte somit potenzielle Messfehler der vorherigen Befragungen aufdecken.

Auch für die WDH war der Stichtag der 15. Mai 2022: Alle gegebenen Antworten haben sich auf die Verhältnisse an diesem Stichtag bezogen. Bei der WDH bestand ebenfalls gesetzliche Auskunftspflicht.