Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte

Was sind Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte?

Wohnheime verfügen i.d.R. über gemeinschaftlich genutzte Räume, die Bewohnerinnen und Bewohner wirtschaften selbstständig (führen also einen eigenen Haushalt) und werden in der Unterkunft nicht durch deren Betreiber versorgt und/oder betreut.

Eine Gemeinschaftsunterkunft verfügt ebenfalls über gemeinschaftlich genutzte Räume, Bewohnerinnen und Bewohner wirtschaften jedoch nicht selbstständig (führen also keinen eigenen Haushalt) und werden in der Unterkunft durch deren Betreiber versorgt und/oder betreut. Diese strukturelle Abhängigkeit von Pflege-oder Betreuungsleistungen der Bewohnerinnen und Bewohner geht über allgemeine Unterstützungsleistungen hinaus. Ein Hinweis darauf bietet z.B. die Anwesenheit von Fach-/Betreuungs-/Präsenzkräften rund um die Uhr.

Ziel der Befragung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften, den sogenannten Sonderbereichen, war die Ermittlung der Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner. Da an diesen Anschriften von einer relativ hohen Fluktuation auszugehen ist, die unzureichende An- oder Abmeldungen in den Melderegistern zur Folge haben können, wurde eine Vollerhebung durchgeführt.

Wer wurde befragt?

Die in Wohnheimen lebenden Personen (z.B. Studierendenwohnheim, Arbeiterwohnheim) wurden von Erhebungsbeauftragten aufgesucht und zu Nachname, Geburtsname, Vorname, Geschlecht, Familienstand, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsstaat, Staatsangehörigkeiten und Wohnstatus persönlich befragt.

An einem Teil der Anschriften wurden den Personen zusätzlich soziodemografische Fragen, beispielsweise zu (Aus-)Bildung, Beruf und Erwerbstätigkeit, gestellt.

Für die in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnhaften Personen übernahm die Leitung der Einrichtung die Auskunft. Es wurde erfasst: Familienname und Vorname, Geburtsdatum, -staat und -ort, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit.

Welche Befragungen gab es?

Vorerhebung im Sommer 2019

Zur Vorbereitung der Erhebung wurden zunächst mögliche Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte von den Statistischen Ämtern der Länder recherchiert.

Auf Basis dieser Recherche wurden die Träger von Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften sowie Einrichtungen ohne (bekannten) Träger im Frühjahr 2019 angeschrieben.

Vorbefragung Anfang 2020

Träger oder Leitungen der Einrichtungen von Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften wurden im Rahmen der Vorbefragung Anfang 2020 zu der Art oder dem Zweck der Einrichtung oder Besonderheiten der Anschrift um Auskunft gebeten. Die Vorbefragung diente der Vorbereitung der Organisation der Haupterhebung im Jahr 2022.

Aktualisierung der Vorbefragung 2021

Aufgrund der Verschiebung des Zensus durch die Corona-Pandemie in das Jahr 2022 wurden die Einrichtungs¬leitungen oder Träger der Einrichtungen kontaktiert um die ggf. bereits getätigten Angaben zu aktualisieren oder zu erfassen. Die Teilnahme an der Aktualisierung der Vorbefragung erfolgte in der Regel über einen Online-Fragebogen.

Haupterhebung 2022

Ab Mai 2022 begann die Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften.

Zur Ermittlung der Einwohnerzahl wurden an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften Angaben zu Nachname, Geburtsname, Vorname, Geschlecht, Familienstand, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsstaat und Staatsangehörigkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner erhoben.

Lediglich an einer Auswahl von Anschriften mit Wohnheimen wurden zusätzlich soziodemografische Merkmale, wie (Aus-)Bildung, Beruf und Erwerbstätigkeit erfragt.