Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenbefragung, die jährlich bei 1 % aller Haushalte im gesamten Bundesgebiet durchgeführt wird. Seit 1957 stellt diese Repräsentativerhebung zuverlässige statistische Informationen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, der Familien und der Haushalte, den Arbeitsmarkt, die Berufe, die Wohnsituation und die Ausbildung zur Verfügung. Die Ergebnisse des Mikrozensus bilden damit eine unverzichtbare Informationsquelle für die Entscheidungsträger in Politik, Verwaltung und Wirtschaft, für die Wissenschaft und nicht zuletzt auch für die Bürgerinnen und Bürger.
Am 1. Januar 2005 trat ein neues Mikrozensusgesetz in Kraft. Die wesentlichste Änderung gegenüber den früheren Mikrozensusgesetzen ist die Umstellung vom Berichtswochenkonzept auf eine kontinuierliche Erhebungsform. Ferner enthält das Gesetz eine Reihe von zusätzlichen Merkmalen sowie eine Regelung, die ein flexibles Reagieren auf aktuelle Datenanforderungen grundsätzlich ermöglicht. Gleichzeitig wurden jedoch bewährte methodische Vorgehensweisen – wie zum Beispiel die Auskunftspflicht – beibehalten.