Betriebe in der Hand von natürlichen Personen
Hierzu zählen alle Betriebe, deren Inhaber natürliche Personen sind, und zwar Einzelpersonen, Ehepaare, Geschwister, Erbengemeinschaften, BGB-Gesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften oder Personengemeinschaften.
Dabei werden unterschieden:
- Betriebe in der Rechtsform Einzelunternehmen
- Betriebe in der Rechtsform Personengesellschaften