:: Betriebe in der Hand von natürlichen Personen
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Betriebe in der Hand von natürlichen Personen

Hierzu zählen alle Betriebe, deren Inhaber natürliche Personen sind, und zwar Einzelpersonen, Ehepaare, Geschwister, Erbengemeinschaften, BGB-Gesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften oder Personengemeinschaften.

Dabei werden unterschieden:

Landwirtschaftliche Betriebe