Personengesellschaften
Hierzu zählen landwirtschaftliche Betriebe, die von mehreren Inhabern gemeinschaftlich bewirtschaftet werden. Personengemeinschaften haben keine eigene Rechtspersönlichkeit. Im Einzelnen zählen hierzu
- die Erbengemeinschaft
- BGB-Gesellschaften
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Offene Handelsgesellschaft
- Kommanditgesellschaft und
- andere Personengemeinschaften mit Gesellschaftsvertrag.