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Personengesellschaften

Hierzu zählen landwirtschaftliche Betriebe, die von mehreren Inhabern gemeinschaftlich bewirtschaftet werden. Personengemeinschaften haben keine eigene Rechtspersönlichkeit. Im Einzelnen zählen hierzu

  • die Erbengemeinschaft
  • BGB-Gesellschaften
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaft
  • Kommanditgesellschaft und
  • andere Personengemeinschaften mit Gesellschaftsvertrag.

Betriebe in der Hand von natürlichen Personen

Landwirtschaftliche Betriebe