Herkunftsländer
Für die Erfassung ist grundsätzlich der ständige Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt der Gäste maßgebend, nicht dagegen deren Staatsangehörigkeit.
Für die Erfassung ist grundsätzlich der ständige Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt der Gäste maßgebend, nicht dagegen deren Staatsangehörigkeit.