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Nebenerwerbsbetrieb

Ein Betrieb, in dem das Einkommen des Betriebsinhabers (und ggf. seines Ehegatten) aus außerbetrieblichen Quellen höher ist als das Einkommen aus betrieblichen Quellen. Das Gegenstück ist der Haupterwerbsbetrieb. Die Typisierung in Haupt- und Nebenerwerb erfolgt nur für Betriebe in der Rechtsform eines Einzelunternehmens.

Bis 2007 spielte neben der Relation von betrieblichen und außerbetrieblichen Einkommen die Arbeitsleistung (ausgedrückt in Arbeitskraft‑Einheiten) je Betrieb eine Rolle.

Danach galten als Nebenerwerbsbetriebe solche Betriebe, in denen

  • das betriebliche Arbeitsvolumen, berechnet in Arbeitskraft-Einheiten, weniger als 0,75 AK‑E betrug,
  • das betriebliche Arbeitsvolumen mindestens 0,75 und weniger als 1,5 AK‑E betrug und das außerbetriebliche Einkommen des Betriebsinhabers und/oder seines Ehegatten größer war als das betriebliche Einkommen.