:: 279/2016

Pressemitteilung 279/2016

Der Anteil der armutsgefährdeten Personen steigt auch in Baden‑Württemberg

Erwerbslose und Alleinerziehende sind besonders häufig armutsgefährdet

Nach den Ergebnissen des Mikrozensus, der größten amtlichen Haushaltsbefragung in Deutschland, lag im Jahr 2015 die Armutsgefährdungsquote in Baden‑Württemberg gemessen am Landesmedian bei 15,3 Prozent. Gegenüber 2011 stieg sie damit um 0,8 Prozentpunkte und gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte, teilt das Statistische Landesamt mit.

Gemessen am Bundesmedian waren in Baden‑Württemberg lediglich 11,8 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet. Auch bei der Betrachtung des Bundesmedians ist der Anteil seit 2011 gestiegen (0,7 Prozentpunkte). Im gesamten Bundesgebiet lag die Armutsgefährdungsquote bei 15,7 Prozent und war seit 2011 ebenfalls um 0,7 Prozentpunkte gestiegen.

Frauen waren 2015 mit 16,3 Prozent etwas häufiger armutsgefährdet als Männer (14,3 Prozent). Das Armutsrisiko war vor allem bei Frauen ab 65 Jahren deutlich erhöht: Jede Fünfte Frau war 2015 armutsgefährdet, bei den Männern derselben Altersklasse war es nur jeder Siebte.

Das höchste Armutsrisiko hatten 2015 neben Erwerbslosen (53,0 Prozent) die Alleinerziehenden mit 45,5 Prozent. Bei Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft (30,3 Prozent) sowie bei Personen mit einem niedrigen Bildungsniveau1 (30,0 Prozent) war das Armutsrisiko ebenfalls deutlich erhöht.

Die Armutsgefährdungsquote ist gemäß der EU-Definition der Anteil der Personen, die mit weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens2 der Bevölkerung (Median) auskommen müssen. Da das mittlere Einkommen in den Bundesländern unterschiedlich hoch ist, unterscheiden sich die Ergebnisse zum Teil deutlich, je nach dem, ob das mittlere Einkommen der Bevölkerung in ganz Deutschland (Bundesmedian) oder des jeweiligen Bundeslandes (Landesmedian) zugrunde liegt. Durch die Betrachtung anhand des Landesmedians werden die regionalen Einkommensunterschiede, die zum Teil auch ein anderes regionales Preisniveau widerspiegeln, berücksichtigt.

Zum Vergleich: Als armutsgefährdet galten 2015 nach dem Landesmedian in Baden‑Württemberg Einpersonenhaushalte mit einem Einkommen unter 1 033 Euro. 2011 lag dieser Wert noch bei 925 Euro. Entsprechend der Einkommensentwicklung hat er sich seither jährlich um rund 2,9 Prozent erhöht. Nach dem Bundesmedian galt eine alleinlebende Person 2015 hingegen mit einem Einkommen unter 942 Euro als armutsgefährdet. Bundesweit stieg die sogenannte Armutsgefährdungsschwelle seit 2011 um durchschnittlich 2,7 Prozent jährlich.

Mit der Haushaltsgröße nimmt auch die Armutsgefährdungsschwelle zu. Für Haushalte mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren beispielweise lag die Armutsgefährdungsschwelle in Baden‑Württemberg nach dem Landesmedian bei 2 169 Euro und nach dem Bundesmedian bei 1 978 Euro.

1 Maximal ISCED-Level 2. Die ISCED International Standard Classification of Education (= Internationale Standardklassifikation des Bildungswesens) unterscheidet folgende Qualifikationen: Elementarbereich (ISCED 0), Primarbereich (ISCED 1), Sekundarbereich I (ISCED 2), Sekundarbereich II (ISCED 3), Postsekundarer nichttertiärer Bereich (ISCED 4), Tertiärbereich A (ISCED 5A),Tertiärbereich B (ISCED 5B) und weiterführende Forschungsprogramme (ISCED 6);

2 Gemäß des Äquivalenzeinkommenskonzeptes. Das Äquivalenzeinkommen ist ein bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied, das ermittelt wird, indem das Haushaltsnettoeinkommen durch die Summe der Bedarfsgewichte der im Haushalt lebenden Personen geteilt wird. Die Gewichte nach der neuen OECD-Skala sind wie folgt: Hauptbezieher des Einkommens Gewicht 1,0, alle anderen Mitglieder des Haushaltes im Alter von 14 und mehr Jahren 0,5 und alle anderen 0,3.

3 Direkt vergleichbar sind jedoch nur die Werte von 2005 bis 2010 und von 2011 bis 2015, da bis 2010 die Hochrechnung auf Basis der Volkszählung 1987 zugrunde liegt und ab 2011 die Hochrechnung auf Basis des Zensus 2011.