:: 160/2020

Pressemitteilung 160/2020

Rund 1 % der Beschäftigten in Baden-Württemberg arbeiteten 2018 im Mindestlohnbereich

Durchschnittseinkommen in Baden-Württemberg 2018: um Faktor 2,7 über dem Mindestlohn

Rund 80 000 oder gut 1 % der fast 6 Millionen Beschäftigten in Baden-Württemberg erzielten 2018 Verdienste, die im Mindestlohnbereich lagen, d.h. sie erhielten Stundenlöhne im Bereich zwischen 8,79 Euro und 8,88 Euro. Das zeigen die ersten Auswertungen der Verdienststrukturerhebung, die vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg für den Berichtsmonat April 2018 durchgeführt wurde. Von diesen 80 000 Beschäftigten waren 61 % (49 000) Frauen und 39 % (31 000) Männer. Weitere 76 000 Beschäftigte (1 %) lagen mit einem durchschnittlichen Verdienst von 7,96 Euro/Stunde unter dem Mindestlohn. Dabei handelt es sich u.a. aber auch um Auszubildende und Praktikanten sowie Beschäftigte unter 18 Jahren, für die das Mindestlohngesetz 2018 nicht galt.

Im Jahr 2018 betrug der gesetzliche Mindestlohn 8,84 Euro/Stunde, daraus ergibt sich ein monatlicher Mindestlohn von 1 532 Euro brutto.

Für Vollzeitbeschäftigte in Baden-Württemberg errechnete sich für den April 2018 ein durchschnittlicher Bruttomonatsverdienst (ohne Sonderzahlungen, aber einschließlich aller Zuschläge) von 4 076 Euro. Der Bruttomonatsverdienst lag damit mit dem Faktor 2,7 fast dreimal so hoch wie der gesetzliche Mindestlohn.

Der deutschlandweite Mindestlohn bezogen auf den Monatsverdienst betrug damit 37,6 % des Durchschnittslohns in Baden-Württemberg. Diese Prozentzahl ist der sogenannte Kaitz-Index, der den Lohnabstand zwischen Mindest- und Durchschnittslohn anzeigt und als Maß der potenziellen Betroffenheit vom Mindestlohn herangezogen wird: Je höher der Kaitz-Index in einer Region ist, desto stärker könnte die Auswirkung einer Veränderung des Mindestlohns dort sein.

In Deutschland insgesamt lag der Kaitz-Index 2018 bei 40,4 %, der Durchschnitt für das frühere Bundesgebiet lag bei 39,2 %, für die neuen Länder bei 50,3 %. Insgesamt betrachtet ist Baden-Württemberg eines der Länder mit den höchsten Bruttolöhnen, sodass die Betroffenheit von der Mindestlohnentwicklung geringer ist.

Tabelle 1
Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2018 in Deutschland und in Baden-Württemberg
Gegenstand der NachweisungEinheitDeutschlandBaden­Württemberg

1) Bruttomonatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten: Bruttoverdienst ohne Sonderzahlungen, einschließlich Zuschläge und Überstundenvergütung. Ohne Auszubildende.

2) Da es sich um Ergebnisse einer Stichprobe handelt, und die Ergebnisse immer mit einem Stichprobenfehler behaftet sind, wird um die Bruttostundenverdienstgrenze "Mindestlohn 2018" ein Intervall (> 8,79 Euro und ≤ 8,88 Euro) gelegt.

3) Der Kaitz-Index gibt das Verhältnis zwischen Mindestlohn und durchschnittlichem Bruttomonatsverdienst bei Vollzeitbeschäftigten an (2018: 1.532 Euro). Läge er bei 100%, würde in dem betroffenen Gebiet ausschließlich der Mindestlohn verdient. Der Kaitz-Index gilt als Maß der potenziellen Betroffenheit vom Mindestlohn: Je höher er in einer Region ist, desto stärker könnte die Auswirkung des Mindestlohns dort sein.

Datenquelle: Verdienststrukturerhebung 2018, Berechnungen des Statistischen Bundesamtes.

Beschäftigungsverhältnisse ingesamt1.00039.3965.965
Beschäftigungsverhältnisse, für die Mindestlohngesetz gilt1.00037.8835.721
Beschäftigungsverhältnisse mit Mindestlohn (8,79 - 8,88 Euro) 2)1.00092680
Beschäftigungsverhältnisse mit Mindestlohn (8,79 - 8,88 Euro) 2)%21
Frauen1.00052649
Männer1.00040031
Beschäftigungsverhältnisse unter Mindestlohn (<8,79 Euro)1.00048376
Beschäftigungsverhältnisse unter Mindestlohn (<8,79 Euro)%11
Frauen1.00026642
Männer1.00021733
Durchschnittlicher Bruttoverdienst je StundeEuro88
Bruttomonatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten 1)Euro3.7914.076
Kaitz-Index 3)%40,437,6