:: 264/2020

Pressemitteilung 264/2020

138 954 Empfängerinnen und Empfänger von besonderen Sozialhilfeleistungen

Baden-Württemberg: Fast zwei Drittel der Personen erhielten Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes bezogen im Laufe des Jahres 2019 in Baden-Württemberg 138 954 Personen besondere Sozialhilfeleistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 Sozialgesetzbuch SGB XII (Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege sowie Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und in anderen Lebenslagen). Das waren 1,1 % Personen mehr als im Laufe des Jahres 2018 (137 500). Mehr als die Hälfte waren Männer (53,8 %)1. 91,7 % der Leistungsempfängerinnen und –empfänger waren Deutsche.

Hilfen zur Gesundheit nach Kapitel 5 SGB XII erhielten 2 173 Personen. Das waren 48,1 % weniger als 2018. Zum überwiegenden Teil (1 443 Fälle bzw. 66,4 %) handelte es sich dabei um Krankheitskosten (Arzt, Krankenhaus, Medikamente) die unmittelbar vom Sozialamt übernommen wurden. Das Durchschnittsalter lag bei 52,5 Jahren, gut zwei Drittel der Leistungsbezieher (67,6 %) waren Frauen.

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach Kapitel 6 SGB XII – die Form der Sozialhilfe mit den meisten Empfängerinnen und Empfängern – bezogen 88 214 Personen, 3,6 % mehr als 2018. Darunter waren 60,2 % Männer mit einem Durchschnittsalter von rund 33 Jahren. Die betroffenen Frauen waren im Durchschnitt mit rund 37 Jahren etwas älter. Zwei Drittel (66,4 %) der behinderten Menschen (58 613) erhielten Leistungen in Einrichtungen. Bei den Hilfeleistungen für diese Personen handelte es sich in der Hauptsache um Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (31 921 Fälle) sowie um Hilfen zum selbstbestimmten Leben in einer Wohneinrichtung (24 265 Fälle). 10 265 behinderte junge Menschen in Einrichtungen bekamen im Laufe des Jahres Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung. Bei den Hilfeleistungen für behinderte Menschen außerhalb von Einrichtungen stand das selbstbestimmte Leben im Vordergrund. 18 587 Menschen erhielten Hilfen in (ambulant) betreuten Wohnmöglichkeiten. 9 273 behinderte Kinder außerhalb von Einrichtungen erhielten Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung.

Auf Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII waren 39 533 Personen angewiesen und damit fast genauso viele (+0,5 %) wie im Jahr 2018. 87,1 % dieser Menschen (34 418) erhielten Leistungen in Einrichtungen wie Pflegeheimen. Die Leistungsempfängerinnen und -empfänger, die in eigenen Haushalten bzw. Haushalten von Angehörigen lebten (5 488), waren im Durchschnitt 69,5 Jahre alt. Mit gut 78 Jahren waren die Personen mit Hilfe zur Pflege in Einrichtungen deutlich älter. Fast zwei Drittel (62,4 %) dieser Pflegebedürftigen waren Frauen, ihr Durchschnittsalter betrug 82 Jahre.

11 320 Personen und damit 4,8 % weniger als 2018 erhielten Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen nach Kapitel 8 und 9 SGB XII, 6 994 Männer und 4 326 Frauen. Hierbei handelt es sich u. a. um Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie um Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung, aber auch um Blindenhilfe sowie die Erstattung von Bestattungskosten.

1 Personen mit Signierung des Geschlechts „divers“ oder „ohne Angabe (nach §22 Absatz 3 PStG)“ werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.