Pressemitteilung 55/2021
Im Dezember 2020 fast 40 % mehr Insolvenzen von Unternehmen
Baden-Württemberg: Dagegen Rückgang der Insolvenzen von Privatschuldnern
Im Dezember 2020 wurden bei den Amtsgerichten in Baden-Württemberg 166 Insolvenzverfahren von Unternehmen beantragt, das waren 46 Verfahren oder 38,3 % mehr als im Vergleichsmonat des Vorjahres. Damit lag die Zahl der Unternehmensinsolvenzen erstmals seit 5 Monaten wieder über der Zahl des entsprechenden Vorjahresmonats. Dies teilte das Statistische Landesamt nach Auswertung der Insolvenzstatistik mit.
Neben den Unternehmen beantragten im Dezember 2020 auch 425 Privatschuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresmonat war hier ein Rückgang um 81 Verfahren bzw. 16 % zu beobachten. 254 dieser Privatinsolvenzen wurden von Verbrauchern, so beispielsweise Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Personen im Ruhestand, Arbeitslosen oder Auszubildenden gestellt. In den übrigen 171 Fällen handelte es sich um Insolvenzverfahren ehemals selbstständig Tätiger, also von abgemeldeten, nicht mehr aktiven Unternehmen, sowie ehemals vollhaftende Gesellschafter von Personengesellschaften, Nachlässen und Gesamtgutverfahren1.
Die Gesamtzahl der Unternehmens- und Privatinsolvenzverfahren summierte sich im Dezember 2020 auf 591 (−35 Verfahren bzw. −5,6 %).
Im gesamten Verlauf des Jahres 2020 wurden in Baden-Württemberg 7 810 Anträge auf Insolvenz gestellt. Das waren 2 343 Fälle bzw. 23,1 % weniger als ein Jahr zuvor. 1 724 Verfahren wurden von Unternehmen beantragt, 6 086 Insolvenzverfahren betrafen Privatpersonen. Der Rückgang der Insolvenzanträge war sowohl bei den Unternehmen (−95 Verfahren bzw. −5,2 %), aber vor allem auch bei Privatpersonen (−2 248 Verfahren bzw. −27 %) zu beobachten.
Entscheidend für die geringe Zahl der Insolvenzanträge im Jahr 2020 dürfte das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens sein, das für alle ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren in Kraft trat. Es sieht in seinem Kern eine Verkürzung des regelmäßigen Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre vor. Auf Grund dessen kann vermutet werden, dass überschuldete Personen ihre Insolvenzanträge zunächst zurückgestellt haben. Des Weiteren dürfte die Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen auch von den besonderen staatlichen Finanzhilfen und der vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen bestimmt gewesen sein.
Insolvenzverfahren in Baden-Württemberg seit Dezember 2019 | ||||
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Zeitraum | Unternehmensinsolvenzen | Verbraucherinsolvenzen | Übrige Schuldner1) | Insolvenzen insgesamt |
Anzahl | ||||
1) Natürliche Personen als Gesellschafter, ehemals selbstständig Tätige, Nachlässe und Gesamtgutverfahren. Datenquelle: Insolvenzstatistik © Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2021 | ||||
Dez 19 | 120 | 294 | 212 | 626 |
Jan 20 | 150 | 438 | 269 | 857 |
Feb 20 | 175 | 425 | 249 | 849 |
Mrz 20 | 164 | 388 | 238 | 790 |
Apr 20 | 159 | 341 | 243 | 743 |
Mai 20 | 150 | 406 | 222 | 778 |
Jun 20 | 150 | 448 | 245 | 843 |
Jul 20 | 152 | 344 | 192 | 688 |
Aug 20 | 99 | 151 | 112 | 362 |
Sep 20 | 105 | 122 | 121 | 348 |
Okt 20 | 133 | 193 | 152 | 478 |
Nov 20 | 121 | 194 | 168 | 483 |
Dez 20 | 166 | 254 | 171 | 591 |