:: 55/2021

Pressemitteilung 55/2021

Im Dezember 2020 fast 40 % mehr Insolvenzen von Unternehmen

Baden-Württemberg: Dagegen Rückgang der Insolvenzen von Privatschuldnern

Im Dezember 2020 wurden bei den Amtsgerichten in Baden-Württemberg 166 Insolvenzverfahren von Unternehmen beantragt, das waren 46 Verfahren oder 38,3 % mehr als im Vergleichsmonat des Vorjahres. Damit lag die Zahl der Unternehmensinsolvenzen erstmals seit 5 Monaten wieder über der Zahl des entsprechenden Vorjahresmonats. Dies teilte das Statistische Landesamt nach Aus­wertung der Insolvenzstatistik mit.

Neben den Unternehmen beantragten im Dezember 2020 auch 425 Privat­schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Im Vergleich zum entspre­chenden Vorjahresmonat war hier ein Rückgang um 81 Verfahren bzw. 16 % zu beobachten. 254 dieser Privatinsolvenzen wurden von Verbrauchern, so beispielsweise Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Personen im Ruhestand, Arbeitslosen oder Auszubildenden gestellt. In den übrigen 171 Fällen handelte es sich um Insolvenzverfahren ehemals selbstständig Tätiger, also von abgemeldeten, nicht mehr aktiven Unternehmen, sowie ehemals vollhaftende Gesellschafter von Personengesellschaften, Nachlässen und Gesamtgutverfahren1.

Die Gesamtzahl der Unternehmens- und Privatinsolvenzverfahren summierte sich im Dezember 2020 auf 591 (−35 Verfahren bzw. −5,6 %).

Im gesamten Verlauf des Jahres 2020 wurden in Baden-Württemberg 7 810 An­träge auf Insolvenz gestellt. Das waren 2 343 Fälle bzw. 23,1 % weniger als ein Jahr zuvor. 1 724 Verfahren wurden von Unternehmen beantragt, 6 086 Insolvenzverfahren betrafen Privatpersonen. Der Rückgang der Insolvenzanträge war sowohl bei den Un­ternehmen (−95 Verfahren bzw. −5,2 %), aber vor allem auch bei Privatpersonen (−2 248 Verfahren bzw. −27 %) zu beobachten.

Entscheidend für die geringe Zahl der Insolvenzanträge im Jahr 2020 dürfte das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens sein, das für alle ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren in Kraft trat. Es sieht in seinem Kern eine Verkürzung des regelmäßigen Restschuldbefreiungsver­fahrens von sechs auf drei Jahre vor. Auf Grund dessen kann vermutet werden, dass überschuldete Personen ihre Insolvenzanträge zunächst zurückgestellt ha­ben. Des Weiteren dürfte die Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen auch von den besonderen staatlichen Finanzhilfen und der vorübergehenden Ausset­zung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen bestimmt gewesen sein.

1 Unter dem Gesamtgut einer Gütergemeinschaft wird das Vermögen verstanden, das die Ehegatten in die Ehe einbringen und während der Ehe erwerben. Es handelt sich um gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten. Gesamtgutinsolvenzverfahren zählen zu den Sonderinsolvenzverfahren.

Schaubild 1: Insolvenzverfahren in Baden-Württemberg seit Dezember 2019
Schaubild 1: Insolvenzverfahren in Baden-Württemberg seit Dezember 2019
Tabelle 1
Insolvenzverfahren in Baden-Württemberg seit Dezember 2019
ZeitraumUnternehmensinsolvenzenVerbraucherinsolvenzenÜbrige Schuldner1)Insolvenzen insgesamt
Anzahl

1) Natürliche Personen als Gesellschafter, ehemals selbstständig Tätige, Nachlässe und Gesamtgutverfahren.

Datenquelle: Insolvenzstatistik

Dez 19120294212626
Jan 20150438269857
Feb 20175425249849
Mrz 20164388238790
Apr 20159341243743
Mai 20150406222778
Jun 20150448245843
Jul 20152344192688
Aug 2099151112362
Sep 20105122121348
Okt 20133193152478
Nov 20121194168483
Dez 20166254171591