:: 58/2021

Pressemitteilung 58/2021

Zum Tag des gleichen Lohns

Im Südwesten liegt der unbereinigte Gender Pay Gap 2020 bei 23 %

Am 10. März ist der Tag des gleichen Lohns (Equal Pay Day)! Dieser Tag markiert symbolisch die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. Je früher im Jahr dieser Aktionstag für Lohngerechtigkeit stattfindet, desto geringer fällt die Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern aus. Dieser geschlechtsspezifische Verdienstunterschied wird im Gender Pay Gap1 erfasst.

In der amtlichen Statistik wird zwischen dem unbereinigten und bereinigten Gender Pay Gap unterschieden. Der unbereinigte Wert lag in Deutschland im Jahr 2020 bei durchschnittlich 18 %. In Baden-Württemberg lag der Gender Pay Gap deutlich höher als im Bundesdurchschnitt: Im Jahr 2020 betrug der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen in Land 19,18 Euro, der von Männern 24,87 Euro. Daraus ergab sich ein unbereinigter Gender Pay Gap von 23 % für Baden-Württemberg. Unbereinigt ist er, weil er die strukturellen Unterschiede zwischen den Geschlechtergruppen nicht berücksichtigt, auf die der Verdienstunterschied zu einem Großteil zurückzuführen ist. Zum Beispiel arbeiten Frauen eher in schlechter bezahlten Berufen als Männer und sie sind seltener in Führungspositionen.

Im bereinigten Gender Pay Gap wird jener Teil des Verdienstunterschieds herausgerechnet, der auf strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechtergruppen zurückzuführen ist, wie Unterschiede bei Berufen, Beschäftigungsumfang, Bildungsstand, Berufserfahrung oder der Anteil von Frauen in Führungspositionen. Der bereinigte Gender Pay Gap beschreibt somit den Verdienstunterschied von Frauen und Männern in einer vergleichbareren Situation. Der bereinigte Gender Pay Gap wird in der amtlichen Statistik auf Basis der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung berechnet. Zuletzt war das im Jahr 2018. Damals ergab sich für Deutschland ein Wert von 5,9 % und für Baden-Württemberg ein Wert von 6,8 %. Damit verdienten Frauen in Baden-Württemberg – unter der Voraussetzung vergleichbarer Tätigkeit, äquivalenter Qualifikation, vergleichbarer Leistungsgruppe, gleichem Dienstalter und einer Beschäftigung mit vergleichbarem Umfang – im Jahr 2018 pro Stunde 6,8 % weniger als Männer.

Im Zeitverlauf betrachtet betrug der unbereinigte Gender Pay in Baden-Württemberg im Jahr 2010 noch 27 %. Im Hinblick auf die Verdienstangleichung an das männliche Geschlecht hat sich die Situation der Frauen also in den letzten 10 Jahren verbessert. Im Jahr 2019 betrug der Gender Pay Gap genauso wie im Jahr 2020 im Land 23 % und hat sich damit nicht verändert. Vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie im Jahr 2020 (Kurzarbeit, branchenspezifische Aufstockungsbeträge der Arbeitgeber) sind die Werte von 2020 mit denen früherer Jahre nur eingeschränkt vergleichbar.

1 Der Gender Pay Gap ist definiert als Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten männlicher und weiblicher Beschäftigter im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigter.Die Berechnung erfolgt für Beschäftigte nach der EU-Abgrenzung (Beschäftigte ohne die Wirtschaftszweige „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ und ohne Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten).

Tabelle 1
Unbereinigter Gender Pay Gap in Prozent ab 2010*)
JahrDeutschlandBaden-Württemberg
%

*) Beschäftigte nach der EU-Abgrenzung (Beschäftigte ohne die Wirtschaftszweige »Land- und Forstwirtschaft, Fischerei« und »Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung« und ohne Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten).

Datenquelle: Verdienststrukturerhebungen (2010, 2014, 2018), Fortschreibung des Statistischen Bundesamtes mit Ergebnissen der Vierteljährlichen Verdiensterhebung.

20102227
20112227
20122327
20132227
20142227
20152226
20162126
20172025
20182024
20191923
20201823