:: 256/2021

Pressemitteilung 256/2021

Mehr als 62 000 reine Wohngeldhaushalte am Jahresende 2020

Baden-Württemberg: Zuwachs um fast ein Viertel gegenüber dem Vorjahr

Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes hatten am 31. Dezember 2020 in 62 440 baden-württembergischen Haushalten alle Haushaltsmitglieder Anspruch auf Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. Damit ist die Zahl der sogenannten reinen Wohngeldhaushalte gegenüber dem Jahr 2019 um 23,9 % und damit um fast ein Viertel angestiegen (2019: 50 380). Der Anteil dieser Wohngeld beziehenden Haushalte an den 5,36 Millionen Privathaushalten1 im Land betrug 1,2 %. Wohngeld ist ein von Bund und Ländern zu gleichen Teilen getragener Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Die Höhe des Wohngeldanspruchs hängt von der Höhe des Einkommens, der Miete und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab.

Für den Zuwachs an reinen Wohngeldhaushalten war unter anderem die Wohngeldreform zum 1. Januar 2020 ausschlaggebend, mit der das Wohngeld an die allgemeine Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst wurde. Weitere wesentliche Änderungen waren die Anhebung der Höchstbeträge für Miete und Belastung, die Aktualisierung der Mietenstufen sowie die Einführung der neuen Mietenstufe VII, höhere Freibeträge für Menschen mit einer Schwerbehinderung und eine regelmäßige Anpassung des Wohngeldes ab dem Jahr 2022 (Dynamisierung). Damit soll die entlastende Wirkung des Wohngeldes dauerhaft aufrechterhalten bleiben. Neben der Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte stieg auch die Höhe des durchschnittlichen monatlichen Wohngeldanspruchs.

Von den 62 440 reinen Wohngeldhaushalten erhielten zum Jahresende 2020 59 410 Haushalte (95,1 %) einen Mietzuschuss, den übrigen 3 030 Haushalten mit Wohneigentum wurde ein Lastenzuschuss gewährt (4,9 %). Die Zahl der Mietzuschuss-Haushalte erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 24,2 %, die Zahl der Lastenzuschuss-Haushalte um 18,6 %.

Über die Hälfte der reinen Wohngeldhaushalte (54,8 %) waren Einpersonenhaushalte (34 240), 11 % entfielen auf Zweipersonenhaushalte (6 890). Die Anteile der Haushalte mit drei bzw. vier Personen lagen bei 7,4 % (4 640) bzw. 11,2 % (7 000), die übrigen 9 665 Haushalte mit fünf und mehr Personen machten 15,5 % aus.

Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch eines reinen Wohngeldhaushalts betrug Ende 2020 insgesamt 196 Euro (Vorjahr: 168 Euro). Für Haushalte mit Mietzuschuss belief sich dieser auf 193 Euro (165 Euro) und für Haushalte mit Lastenzuschuss auf 251 Euro (225 Euro). Die durchschnittliche tatsächliche monatliche Miete der reinen Wohngeldhaushalte betrug 535 Euro (514 Euro), die für die Wohngeldberechnung berücksichtigungsfähige durchschnittliche monatliche Miete lag bei 510 Euro (486 Euro). Das durchschnittliche monatliche Gesamteinkommen eines reinen Wohngeldhaushalts betrug 1 069 Euro (1 027 Euro).

Die mit Abstand größte Gruppe der Haupteinkommenspersonen reiner Wohngeldhaushalte untergliedert nach sozialer Stellung bildeten im Jahr 2020 die Rentnerinnen/Rentner sowie Pensionärinnen/Pensionäre mit einem Anteil von 47,3 % (29 505), gefolgt von der Gruppe der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sowie Beamtinnen/Beamte mit 37,9 % (23 660). Arbeitslose machten 5 % (3 100), Studierende und Auszubildende 4,9 % (3 060) und Selbstständige 1 % (655) der Haupteinkommensbezieher der reinen Wohngeldhaushalte aus. Die »sonstigen Haushalte« lagen bei 3,9 % (2 455).

Die Wohnkostenbelastung der reinen Wohngeldhaushalte, die den Anteil der Wohnkosten am maßgeblichen Gesamteinkommen (monatliche Durchschnittswerte) misst, betrug am Jahresende 2020 46,6 %. Durch die Wohngeldzahlung verringerte sich diese Wohnkostenbelastung auf 29,5 %.

Neben den 62 440 reinen Wohngeldhaushalten, bei denen alle Haushaltsmitglieder Anspruch auf Wohngeld haben, gab es am Jahresende 2020 weitere 1 940 wohngeldrechtliche Teilhaushalte in sogenannten Mischhaushalten (Vorjahr: 1 753). In diesen leben Wohngeldberechtigte mit Personen zusammen, die selbst nicht wohngeldberechtigt sind. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag in dieser Gruppe bei 147 Euro (Vorjahr: 140 Euro). Das Wohngeld verringerte die Wohnkostenbelastung der wohngeldrechtlichen Teilhaushalte von 43,8 % des Einkommens auf 22,5 %.

1 Anzahl der Privathaushalte gemäß Mikrozensus 2019