:: 287/2021

Pressemitteilung 287/2021

Weiterer Meilenstein zur Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2022

Alle 1 101 Gemeinden Baden-Württembergs liefern Melderegisterdaten zum Stichtag 14. November 2021

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bereiten für den Zensus 2022 den bundesweiten Rahmen für die fünfte Melderegisterdatenlieferung im November 2021 vor. In den Melderegistern der Gemeinden sind die demografischen und geografischen Basisdaten (u. a. Geburtsort und -datum, Nationalität, Wohnanschrift) zu jeder in Deutschland gemeldeten Person gespeichert. Alle 1 101 Gemeinden Baden-Württembergs liefern Melderegisterdaten zum Stichtag 14. November 2021 an die amtliche Statistik.

Zur Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2022 sind insgesamt sechs Datenlieferungen aus den Melderegistern vorgesehen. Die bereits erfolgten Datenübermittlungen umfassten im Wesentlichen Informationen zu den Anschriften der in Deutschland gemeldeten Personen. Mit der jetzigen Melderegisterdatenlieferung zum Stichtag 14. November 2021 gemäß § 5 Zensusgesetz 2022 erfolgt nun die stichtagsnahe Aktualisierung des sogenannten Referenzdatenbestandes. Der Referenzdatenbestand enthält alle Anschriften aus den Melderegister- und Vermessungsämtern sowie demografische Angaben zu den dort gemeldeten Personen. Er dient dem Zensus 2022 als Grundlage für die Ziehung der Haushaltsstichprobe sowie zur Bereitstellung der Anschriften für die Erhebung an Sonderbereichen und aktueller Eigentümeranschriften, die für die Gebäude- und Wohnungszählung benötigt werden.

Die Kommunen in Baden-Württemberg wurden vom Statistischen Landesamt bereits über die erforderlichen Schritte informiert.