:: 303/2021

Pressemitteilung 303/2021

Der Liter Leitungswasser kostet weiterhin weniger als einen halben Cent

Wassergebühren steigen 2021 etwas stärker als im Mittel der Vorjahre

Die Trinkwassergebühr liegt seit Jahresanfang 2021 (Stichtag 1. 1. 2021) im Landesdurchschnitt bei 2,28 Euro1 und die Abwassergebühr, die sich an der verbrauchten Trinkwassermenge orientiert, bei 1,98 Euro je Kubikmeter (m3).2 Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg kostet das Trinkwasser fünf Cent und das Abwasser 3 Cent/m3 mehr als im Januar des Vorjahres. Im Vergleich zum Mittel der vergangenen zehn Jahre, in denen die jährliche Teuerung bei rund drei Cent bzw. einem Cent/m3 lag, stiegen die Gebühren damit zuletzt etwas stärker an. Dennoch zahlen die Verbraucher für einen Liter Wasser aus dem Hahn, die Abwassergebühr einbezogen3, weiterhin weniger als einen halben Cent.

Da die öffentlichen Ver- und Entsorger kostendeckend zu kalkulieren haben, sind Kostenüber- und Kostenunterdeckungen im Nachhinein auszugleichen. In 64 Gemeinden verringerte sich seit dem Vorjahr die Trinkwassergebühr, wohingegen in 331 Gemeinden die Gebühr anzog. Bei der Abwassergebühr stehen 154 Gemeinden mit Gebührenrückgang 272 Gemeinden mit einem Gebührenanstieg gegenüber. Insgesamt waren die Gebühren zwischen 2021 und 2020 stärker in Bewegung als im Vergleichszeitraum 2020/2019, da beim Trinkwasser in lediglich rund 710 gegenüber 800 Gemeinden und beim Abwasser in 650 gegenüber 710 Gemeinden die Gebühren konstant blieben.

Die Gebührenspanne ist weiterhin groß und begründet sich in den unterschiedlichen, oft unveränderlichen lokalen Rahmenbedingungen für die öffentliche Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung. Hierzu gehört zum Beispiel die quantitative Verfügbarkeit von Wasservorkommen vor Ort, weshalb in der Rheinebene und im Südosten des Landes günstige Voraussetzungen für die Trinkwasserversorgung anzutreffen sind. Ebenso einzubeziehen sind Topografie und Siedlungsdichte. So fordert die Abwasserbeseitigung in kleineren Gemeinden im Allgemeinen einen höheren spezifischen Herstellungs- und Unterhaltungsaufwand als in Städten, da zum Beispiel die Kanallänge je Einwohner bei geringer Bevölkerungsdichte deutlich größer ausfällt als im städtischen Quartier. Die Abwassergebühr nimmt daher tendenziell mit abnehmender Gemeindegröße zu.

Weitere Bestandteile der Wasserrechnung sind die Grundgebühr, in der Mehrzahl der Gemeinden beschränkt auf das Trinkwasser, und die Niederschlagswassergebühr. Während die letztgenannte Gebühr im Landesmittel bezogen auf das Vorjahr konstant blieb, erhöhte sich die jährliche Grundgebühr für die Trinkwasserversorgung mit 1,90 Euro zwar wie im Mittel der letzten zehn Jahre, jedoch prozentual wiederum stärker als die Verbrauchsgebühr für das Trinkwasser. Die Niederschlagswassergebühr beträgt im Landesdurchschnitt 0,48 Euro je Quadratmeter versiegelter Fläche, die jährliche Grundgebühr für die Trinkwasserversorgung liegt bei rund 50 Euro.4

1 Einschließlich Mehrwertsteuer.

2 Die Angaben sind durchgehend einwohnergewichtet. Gemeinden mit mehr Einwohnern wirken sich daher stärker auf den Landesdurchschnitt aus als kleinere Gemeinden.

3 Nicht einbezogen sind die Grundgebühr und die Niederschlagswassergebühr.

4 Einschließlich Mehrwertsteuer.