:: 304/2021

Pressemitteilung 304/2021

Anzahl der Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger des Landes steigt um 2,3 %

2 595 Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger mehr als im Vorjahr

In Baden-Württemberg gab es zum 1. Januar 2021 insgesamt 139 720 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die dem Landesbereich zugehörig sind. Wie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg weiter mitteilt, waren dies 2 905 mehr als im Jahr 2020. Das entspricht einem Zuwachs von knapp 2,1 %.

Die Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger machten mit 116 190 Personen den größten Anteil unter den Versorgungsempfängerinnen und -empfängern aus. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der prozentuale Anteil um 2,3 %, seit dem Jahr 2010 um rund 54,7 %. Die übrigen Versorgungsempfängerinnen und -empfänger waren Hinterbliebene, also Waisen und Witwen/Witwer, bei denen der Anteil im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 % zunahm, im Vergleich zum Jahr 2010 um 4,4 %.

Zum 1. Januar 2021 waren 130 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger 100 Jahre alt oder älter. Das sind 39,1 % mehr als noch im Jahr 2010. Die Hinterbliebenen, welche alle weiblich sind, bildeten mit 71,1 % den größten Anteil der mindestens 100-jährigen.

Im Kalenderjahr 2020 gingen insgesamt 8,2 % weniger Beamtinnen und Beamte in Pension als im Vorjahr. Mit 5 190 Neupensionären waren es 460 Personen weniger als im Jahr 2019. Dabei war die allgemeine Antragsaltersgrenze der am häufigsten auftretende Grund für den Pensionseintritt mit einem Anteil von 38,2 %. Von dieser Antragsaltersgrenze machten 1 985 ehemalige Beamtinnen und Beamte Gebrauch (−11,9 % gegenüber dem Vorjahr). Bei 995 Neupensionären war die gesetzliche Regelaltersgrenze, die 2020 bei 65 Jahren und 8 bzw. 9 Monaten lag, der Grund für den Pensionseintritt. Hier ist ein Rückgang von 125 Neupensionären mit gesetzlicher Regelaltersgrenze (−11,3 %) gegenüber dem Vorjahr zu beobachten. 625 Neupensionäre machten im Kalenderjahr 2020 Gebrauch von einer hinausgeschobenen Altersgrenze und arbeiteten somit freiwillig länger. Obwohl hier in den letzten zwei Jahren ein Anstieg stattgefunden hat, ist dieses Jahr ein Rückgang von −6,3 % zu verzeichnen. Bis auf ein Jahr war die Gesamtzahl der Neupensionäre aufgrund von Dienstunfähigkeit in den letzten zehn Jahren rückläufig. Im Kalenderjahr 2020 gab es dagegen mit 525 Personen einen Anstieg von 4,2 % gegenüber dem Vorjahr.

Insgesamt 8 290 Versorgungsempfängerinnern und -empfänger des Landes Baden-Württemberg hatten zum 1. Januar 2021 ihren Erstwohnsitz außerhalb von Baden-Württemberg. Das sind 5,9 % aller Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Davon wohnten allein 2 575 in Bayern, im Ausland rund 975 und lediglich 25 in Bremen.

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Tabelle 1
Versorgungsempfänger des Landes Baden-Württemberg 2000 bis 2021
JahrVersorgungs­empfänger1)Davon
Ruhegehalts­empfängerHinter­bliebene
Anzahl

1) Einschließlich der Versorgungsempfänger nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Ohne Bezieher von Übergangsgeld. Die Daten unterliegen aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften der 5er-Rundung.

Datenquelle: Versorgungsempfängerstatistik.

200068.15043.78024.370
200581.83058.37523.460
201097.65575.11522.540
2011101.07578.49522.580
2012104.75582.02522.730
2013108.96586.43522.530
2014113.52091.08022.440
2015118.06595.57522.490
2016122.52599.95022.575
2017126.915104.19522.720
2018129.375106.72522.655
2019133.145110.23522.910
2020136.815113.60023.215
2021139.720116.19023.530
Tabelle 2
Gründe für den Pensionseintritt der Beamtinnen und Beamten des Landes Baden-Württemberg 2019 und 2020 nach Aufgabenbereichen*)
Grund für den Eintritt des Versorgungsfalles20202019
insge­samtdavon insge­samtdavon
Schul­dienstVollzugs­dienstsonstige BereicheSchul­dienstVollzugs­dienstsonstige Bereiche

*) Versorgung nach Beamtenversorgungsrecht und nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Die Daten unterliegen aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften der 5er-Rundung.

1) Hier werden auch die Beamten nachgewiesen, die auf Grund langjähriger Dienstzeiten (45 Jahre) ab dem 65. Lebensjahr abschlagsfrei in den Ruhestand versetzt wurden.

2) Darunter Ablauf der festgesetzten Amtszeit, einstweiliger Ruhestand, Regelaltersgrenze nach dem 65. Lebensjahr sowie sonstige Gründe.

Datenquelle: Versorgungsempfängerstatistik.

Insgesamt5.1902.7801.1251.2855.6503.2651.0851.300
Gesetzliche Regelaltersgrenze 995765x2251.120875x245
Besondere Altersgrenze595x595x610x610x
Allgemeine Antragsaltersgrenze (zumeist ab dem 63. Lebensjahr.)1)1.9851.330x6552.2551.615640
Antragsaltersgrenze bei Schwerbehinderung und bei besonderer Altersgrenze4552157517048527550160
Dienstunfähigkeit52531510510550532080105
Hinausgeschobene Regelaltersgrenze auf Antrag270155x115325185135
Hinausgeschobene besondere Altersgrenze auf Antrag355x355x340x340x
Sonstige Gründe2)10101515
Tabelle 3
Baden-Württembergische Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes
mit Erstwohnsitz außerhalb Baden-Württemberg 2021*)
BundeslandAnzahl

*) Einschließlich der Versorgungsempfänger nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Ohne Bezieher von Übergangsgeld. Die Daten unterliegen aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften der 5er-Rundung.

Datenquelle: Versorgungsempfängerstatistik.

Bayern2.575
Rheinland-Pfalz1.610
Hessen960
Nordrhein-Westfalen490
Niedersachsen420
Berlin345
Schleswig-Holstein300
Sachsen130
Brandenburg115
Mecklenburg-Vorpommern95
Hamburg75
Thüringen65
Saarland65
Sachsen-Anhalt40
Bremen25
Ausland975
Schaubild 1: Baden-Württembergische Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes mit Erstwohnsitz außerhalb Baden-Württemberg 2021
Schaubild 1: Baden-Württembergische Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes mit Erstwohnsitz außerhalb Baden-Württemberg 2021