:: 39/2022

Pressemitteilung 39/2022

Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 9,3 Milliarden Euro in Baden-Württemberg steuerlich veranlagt

Wert der festgesetzten Steuer steigt 2020 um 4,0 %

Im Jahr 2020 hat die Finanzverwaltung in Baden-Württemberg fast 28 000 Erbschaften und Schenkungen mit einem Vermögen im Wert von 9,3 Milliarden (Mrd.) Euro steuerlich veranlagt. Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes erhöhte sich die Zahl der Vermögensübergänge gegenüber dem Vorjahr um 11,8 %, während sich deren Gesamtwert stark verringert hat (−27,7 %). Deutlich gesunken ist damit der durchschnittliche Vermögenswert je Übertragung mit etwa 333 000 EUR je Fall. Im Vorjahr lag dieser bei 514 000 EUR.

Bei den für die Statistik erhobenen Vermögensübertragungen sind nur Erbschaften und Schenkungen enthalten, für die von den Finanzämtern eine Steuerfestsetzung (ggf. mit 0 Euro) erfolgte. Insbesondere kleinere Erbschaften sind daher nur teilweise enthalten. Der Wert der steuerpflichtigen Vermögensübertragungen (nach Berücksichtigung von Freibeträgen etc.) lag mit 6,3 Mrd. EUR auf dem niedrigsten Stand seit 2016 und ging gegenüber dem Vorjahr um 8,2 % zurück. Dagegen stieg der Wert der festgesetzten Steuer mit 1,1 Mrd. EUR um 4,0 %. Die errechnete Steuerquote (festgesetzte Steuer im Verhältnis zum steuerpflichtigen Erwerb) lag bei 18 %.

Bei etwa 23 200 Fällen und somit bei mehr als vier Fünftel der erfassten Vermögenserwerbe handelte es sich um eine Erbschaft. Deren Wert lag bei 6,8 Mrd. Euro, womit etwas weniger als drei Viertel des übertragenen Gesamtvermögens auf Erbschaften entfiel. Auf Schenkungen entfielen dagegen etwa 2,5 Mrd. Euro. Von den insgesamt festgesetzten Steuern entfielen 169,5 Millionen (Mill.) EUR auf steuerpflichtige Schenkungen, bei Erbschaften wurden 964,8 Mill. Euro als Steuer festgesetzt.

Rund 45 % der steuerpflichtigen Erwerbe entfiel auf Erbschaften und Schenkungen bis 50 000 EUR. Deren Anteil am Gesamtwert des übertragenen Vermögens lag mit 256 Mill. EUR bei 4,1 %. Dagegen fanden in 8,6 % der Fälle Vermögenübergänge von mehr als 500 000 EUR statt, die einen Gesamtwert von 3,9 Mrd. EUR hatten. Deren Anteil am Gesamtwert der Vermögenstransfers lag bei 62,3 %. Auf diese Erwerbe entfielen insgesamt 680 Mill. EUR an Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Im Jahr 2020 wurden von den Finanzbehörden im Südwesten 11 320 Nachlässe erfasst, wobei die Erbfälle teilweise bereits in den Vorjahren eingetreten waren und deren Steuerfestsetzung bei den Erben in 2020 stattfand. Der Gesamtwert der Nachlässe belief sich vor Abzug der Nachlassverbindlichkeiten auf 8,2 Mrd. EUR. Unterteilt nach Vermögensarten entfielen 3,3 Mrd. EUR auf Grundvermögen (39,8 %), auf Betriebsvermögen entfiel ein Anteil von 0,4 Mrd. EUR (4,5 %). Der Großteil des Nachlasswertes (55,0 %) umfasste mit 4,6 Mrd. EUR sonstiges Vermögen wie Bankguthaben, Wertpapiere, Versicherungen aber auch Hausrat. Die Nachlassverbindlichkeiten lagen bei 1,6 Mrd. EUR.

Schaubild 1: Übertragenes Vermögen in Baden-Württemberg 2020 nach Größenklassen des übertragenen Vermögens und Erwerbsart
Schaubild 1: Übertragenes Vermögen in Baden-Württemberg 2020 nach Größenklassen des übertragenen Vermögens und Erwerbsart
Tabelle 1
Steuerpflichtiger Erwerb in Baden-Württemberg Veranlagung 2020 nach Größenklassen des übertragenen Vermögens und Erwerbsart
Steuerbarer Erwerb von ...
bis unter ... EUR
Übertragenes Vermögen
Erwerbe von Todes wegenSchenkungenErwerbe von Todes wegenSchenkungen
Anzahl1.000 EUR

Datenquelle: Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik.

unter 50.00010.6341.933218.69737.325
50.000–100.0004.284736308.58552.950
100.000–200.0003.597684509.05998.051
200.000–500.0003.045663931.387203.007
500.000 u. mehr1.7776222.594.2041.303.579
Schaubild 2: Fallzahlen des steuerpflichtigen Erwerbs in Baden-Württemberg 2020 nach Größenklassen des übertragenen Vermögens und Erwerbsart
Schaubild 2: Fallzahlen des steuerpflichtigen Erwerbs in Baden-Württemberg 2020 nach Größenklassen des übertragenen Vermögens und Erwerbsart
Tabelle 2
Erbschafts- und Schenkungsteuer: Steuerpflichtige Erwerbe insgesamt in Baden-Württemberg 2020 nach Erwerbsart
Steuerpflichtiger Erwerb1)Erwerbe vor Abzug2)3)Erwerbe nach Abzug2)3)Steuerpflichtiger ErwerbTatsächlich festgesetzte Steuer
Anzahl Fälle

1) Erstfestsetzungen mit steuerpflichtigem Erwerb > 0 Euro.

2) Nachweis nur für maschinell gelieferte Fälle bei Erwerben von Todes wegen.

3) Vor bzw. nach Abzug von Steuerbefreiungen nach § 13 ErbStG, Steuerbegünstigungen nach § 13a ErbStG, Steuerbefreiung nach § 13c ErbStG, Gewinnausgleichsforderungen nach § 5 ErbStG, Freibetrag nach § 17 ErbStG, Summe der sowie abzugsfähigen Erwerbsnebenkosten und DBA-Vermögen (Doppelbesteuerungsabkommen) abzugsfähigen Nutzungs- und Duldungsauflagen.

Datenquelle: Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik.

Erwerb von Todes wegen23.24723.23823.36823.227
Schenkung4.6274.5954.6444.478
Erwerbe insgesamt27.87427.83328.01227.705
 1.000 EUR
Erwerb von Todes wegen6.770.0016.077.6234.569.392964.819
Schenkung2.506.2741.191.0791.698.592169.474
Erwerbe insgesamt9.276.2757.268.7026.267.9841.134.293