Pressemitteilung 172/2022
Arbeitskosten in Baden-Württemberg 2020 im Verarbeitenden Gewerbe bei knapp 45 Euro
Große Unterschiede zwischen den einzelnen Wirtschaftsabteilungen im Verarbeitenden Gewerbe
Im Jahr 2020 betrugen die Nettoarbeitskosten in Baden-Württemberg im Verarbeitenden Gewerbe1 nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes je geleistete Stunde durchschnittlich 44,66 Euro. Dies entspricht einem Plus von 8,6 % gegenüber der Arbeitskostenerhebung 2016 (rund 41 Euro). Es gab jedoch gravierende Unterschiede zwischen den einzelnen Wirtschaftsabteilungen des Verarbeitenden Gewerbes. In der Kokerei und Mineralölverarbeitung waren die Kosten mit 59,42 Euro am höchsten und blieben damit in etwa auf dem Niveau von 2016 (59,12 Euro). Die zweithöchsten Arbeitskosten waren in der Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen zu beobachten. Sie stiegen im Vergleich zu 2016 um 6,8 % auf 59,22 Euro an. Dagegen rutschten die Arbeitskosten bei der die Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen mit rund 51 Euro (+3,4 %) hinter den Sonstigen Fahrzeugbau mit Arbeitskosten von rund 56 Euro pro Stunde (+19,9 %) an die vierte Stelle. Die geringsten Arbeitskosten wurden erneut für die Nahrungs- und Futtermittelherstellung ermittelt. Allerdings konnten diese um 22,6 % auf 27,27 Euro zulegen, gegenüber 22,25 Euro im Jahr 2016.
Hinsichtlich der Unternehmensgröße lässt sich festhalten, dass die Arbeitskosten im Verarbeitenden Gewerbe (wie auch gesamtwirtschaftlich) mit zunehmender Anzahl an Arbeitnehmenden ansteigen. So betrugen die Arbeitskosten bei Kleinbetrieben mit 10-49 Beschäftigten knapp 32 Euro, während eine geleistete Arbeitsstunde in Großkonzernen mit über 1 000 Arbeitnehmenden mit knapp 60 Euro fast doppelt so viel kostete. Die höheren Arbeitskosten ergeben sich u. a. durch die höheren Bruttoverdienste und Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung, welche in den Großbetrieben zumeist höher ausfallen als in kleinen Betrieben (z. B. wegen Tarifbindung/-orientierung; viele Großkonzerne in verdienststarken Branchen)
Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Die Nettoarbeitskosten sind die Bruttoarbeitskosten abzüglich der Lohnsubventionen (dem Arbeitgeber erstattete Lohn- und Gehaltszahlungen der Bundesagentur für Arbeit, wie z. B. Einstellungszuschüsse).
Die Arbeitskostenerhebung wird alle vier Jahre nach europaweit einheitlichen Standards durchgeführt. In Baden-Württemberg wurden knapp 3 600 Unternehmen mit 10 und mehr Beschäftigten im Rahmen eines mathematisch-statistischen Stichprobenverfahrens für die Arbeitskostenerhebung gezogen.

Arbeitskosten je Stunde in Baden-Württemberg 2020 im Verarbeitenden Gewerbe | ||
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Wirtschaftszweige1) | Nettoarbeitskosten2) | |
EUR | ||
1) WZ 2008. 2) Nettoarbeitskosten je geleistete Stunde der Beschäftigten, einschließlich Auszubildende. Datenquelle: Arbeitskostenerhebung 2020. © Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2022 | ||
Kokerei und Mineralölverarbeitung | 59,42 | |
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen | 59,22 | |
Sonstiger Fahrzeugbau | 56,16 | |
Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen | 51,18 | |
Herstellung von chemischen Erzeugnissen | 50,43 | |
Maschinenbau | 48,97 | |
Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektroni- schen und optischen Erzeugnissen | 48,46 | |
Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen | 45,81 | |
Verarbeitendes Gewerbe insgesamt | 44,66 | |
Metallerzeugung und -bearbeitung | 44,62 | |
Herstellung von elektrischen Ausrüstungen | 44,25 | |
Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus | 40,00 | |
Getränkeherstellung | 39,83 | |
Herstellung von sonstigen Waren | 39,71 | |
Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden | 37,86 | |
Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren | 36,09 | |
Herstellung von Bekleidung | 36,01 | |
Tabakverarbeitung | 35,57 | |
Herstellung von Metallerzeugnissen | 35,03 | |
Herstellung von Textilien | 33,27 | |
Herstellung von Möbeln | 32,98 | |
Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern | 31,09 | |
Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen | 31,04 | |
Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel) | 30,91 | |
Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln | 27,27 |